Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7505 - Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Folge von Projektabbrüchen, Terminüberschreitungen und Mehrkosten bei Bauvorhaben der Medizinischen Hochschule Hannover? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 27.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 03.04.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtete in ihrer Onlineausgabe am 12.03.2014 über den Neubau der ambulanten Hautklinik und Urologie auf dem Gelände der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH). Unter der Überschrift „Pannenserie beim MHH-Neubau“ wird ausgeführt , dass die mit ursprünglich 19,1 Millionen Euro Baukosten veranschlagte Hautklinik und Urologie 2,6 Millionen Euro teurer als geplant und zudem später fertig werden würde. Aus dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen, in dem die Landesregierung in 2014 zu diesem Bauvorhaben unterrichtet hat, wurden Abgeordnete dahin gehend zitiert, dass es ein systematisches Problem bei der MHH bezüglich der Planung von Bauvorhaben gebe und dass die Hochschule offenbar bisher kein glückliches Händchen bei der Vergabe von Planungsleistungen gehabt habe. Der Radiosender ffn berichtete am 23.12.2016, dass es an der MHH beim Bau des neuen zentralen Labor- und Diagnostikgebäudes zu Fehlplanungen gekommen sei, die Auswirkungen im Millionen- Euro-Bereich hätten. Außerdem werde das neue Gebäude deutlich später als geplant fertiggestellt. Der ZDF-Länderspiegel berichtete in seiner Rubrik „Hammer der Woche“ am 4. Februar 2017, dass sich die Mehrkosten aufgrund von Fehlplanung beim neuen Diagnostik- und Laborgebäude K3 auf 2,4 Mio. Euro belaufen würden. Das Finanzministerium und das Ministerium für Wissenschaft und Kultur haben gemeinsam im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur am 06.02.2017 berichtet, dass sich die Mehrkosten bei dem mit ursprünglich 27 Millionen Euro veranschlagten Neubau auf etwa 5 Millionen Euro belaufen würden . Die Landesregierung hat in ihren Antworten auf mehrere Anfragen von Abgeordneten der CDU- Landtagsfraktion Kosten für Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen an der MHH benannt : – Für den Neubau bzw. eine Sanierung der Kinderklinik wurden bisher 357 000 Euro verausgabt, ohne dass bisher der Startschuss für ein Bauvorhaben „Kinderklinik neu“ erkennbar ist (Drucksache 17/7363). – Das neu erstellte und seit Juni 2014 leerstehende zentrale Diagnostik- und Laborgebäude verursacht bisher Betriebskosten von 460 000 Euro pro Jahr, also insgesamt bisher 1,37 Millionen Euro, ohne dass es genutzt wird. Bis zum genannten Fertigstellungstermin in 2018 würden weitere 920 000 Euro Betriebskosten anfallen, die ursprünglich so nicht eingeplant waren. Die Kosten für Um- und Zusatzplanungen bei Lüftungs- und Kältemaschinen sowie der Strom- bzw. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 2 Notstromversorgung belaufen sich auf 2,45 Millionen Euro (Drucksache 17/7364). In einem Bericht der HAZ vom 28.01.2017 („MHH-Neubau falsch geplant“) nennt die Landesregierung weitere 2,4 Millionen Euro für das Labor-Analysesystem. – Für die Planung eines Neubaus der Zentralen Notaufnahme und einer Interimslösung wurden bisher 3,8 Millionen Euro verausgabt (Drucksache 17/7365). Die HAZ berichtete am 14.02.2017: „Auch der Neubau der stark überlasteten Notaufnahme wurde lange geplant - und wird wohl nie stattfinden.“ Sie soll jetzt dem Bericht zufolge im geplanten Neubau des Zentralklinikums integriert werden. – Für die Entwurfsplanung für das im Gebäude K5 verortete Imaging Center aus Radiologie und Neuroradiologie („SPIC“) hat die MHH insgesamt 1 Million Euro verausgabt. Das Projekt wurde nicht realisiert. (Drucksache 17/7366). – Das Land hat bisher 100 000 Euro für konzeptionelle Vorüberlegungen zu einer Herz-Lungen- Klinik verausgabt, ohne dass bisher ein Planungsauftrag erteilt wurde (Drucksache 17/7367). Addiert man die Summe der von der Landesregierung genannten Mehrkosten bei realisierten bzw. noch im Bau befindlichen Projekten sowie die entstandenen Kosten für Projekte, die später abgebrochen , also nicht realisiert wurden, ergibt sich eine Summe von 12,857 Millionen Euro seit 2014. Diese erhöht sich um weitere 2,3 Millionen Euro, wenn man die ungeplanten Betriebskosten aus dem Leerstand des Diagnostik- und Laborgebäudes hinzurechnet. Die Kosten für Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen an der MHH belaufen sich also auf mehr als 15 Millionen Euro. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Bestätigt die Landesregierung die in der Vorbemerkung angestellte Berechnung, wonach Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen an der MHH seit 2014 bisher Mehrkosten von über 15 Millionen Euro verursacht haben? Wenn nein, wie hoch beziffert die Landesregierung die Kosten für Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen seit 2014? Die in der Vorbemerkung enthaltene Addition von Kosten unterschiedlicher Ursachen ist sachlich nicht richtig. Eine notwendige Differenzierung zwischen sogenannten verlorenen Planungskosten und Mehrkosten erfolgt dort nicht. Bei den verlorenen Planungskosten geht es um vergeblich getätigte Aufwendungen für Vorhaben, die nicht umgesetzt werden. Die Gründe für die Nichtumsetzung können unterschiedlich sein, Ursache können z. B. veränderte Rahmenbedingungen sein oder eine festgestellte Unwirtschaftlichkeit des Vorhabens. Bei den in der Vorbemerkung genannten Vorhaben liegen solche verlorenen Planungskosten nicht oder nur anteilig vor. Die angesprochenen Planungen für die Kinderklinik, insbesondere für eine gemeinsame Kinderklinik auf der Bult, sind in die Erstellung eines Betriebsorganisations-Konzeptes (BOK) eingeflossen, welches auch die Grundlage für weitere Überlegungen darstellt. Die Vorüberlegungen zu einer Herz-Lungen-Klinik fließen in die derzeitigen Untersuchungen des Medizinplaners im Zusammenhang mit der Masterplanung ein. Die im Rahmen des SPIC-Projektes erarbeiteten strategischen Planungsansätze, insbesondere die Großgeräteplanung, stellen die Grundlage für zwischenzeitig durchgeführte Einzel-Reinvestitionsmaßnahmen dar und fließen in die weitere strategische Großgeräteplanung auch im Zusammenhang mit der Masterplanung ein. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7699 3 Auch die bisherigen Planungen zur Zentralen Notaufnahme fließen mit ihrem BOK in die derzeitige Masterplanung ein. Mag auch später die reine Gebäudekonfiguration eine andere sein, so finden die geplanten Funktions- und Organisationsabläufe Berücksichtigung. Von Mehrkosten wird gesprochen, wenn nach Anerkennung der Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) zusätzliche Ausgaben notwendig werden. Im Fall des Diagnostiklabors sind dies bisher 6 551 000 Euro. Gemäß der AfHuF-Vorlage vom 07.02.2017 teilen sich diese Mehrkosten zu rund 3 800 000 Euro auf erforderliche Anpassungsarbeiten zur Medienversorgung des Labor- und Analysesystems (rund 2,45 Millionen Euro) einschließlich der Bewirtschaftungskosten während des Gebäudeleerstands (rund 1,37 Millionen Euro) auf und zu rund 2 700 000 Euro auf hochbauliche und betriebstechnische Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit dem Labor- und Analysesystem stehen (1.NHU-Bau rund 1,55 Millionen Euro; 2.NHU-Bau rund 1,18 Millionen Euro). 2. Mit welchen organisatorischen und personellen Maßnahmen wird die Landesregierung wann auf Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen an der MHH reagieren? Die Landesregierung hat zu den Schlussfolgerungen ausführlich in der „Unterrichtung durch die Landesregierung zu den Ursachen, Kosten und sonstigen Folgen der Verzögerung beim Neubau des MHH-Laborgebäudes“ im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur des Niedersächsischen Landtages am 06.02.2017 Stellung genommen. Insbesondere wurde dargelegt, dass die Landesregierung nicht nur eine umfassende Generalsanierung der Hochschulklinika plant, sondern auch Verfahrensabläufe und Aufsichtsstrukturen neu regeln wird, damit eine stärkere Gesamtsteuerung gewährleistet wird. 3. Hält die Landesregierung an ihrer Absicht fest, am Standort der MHH in den nächsten Jahren etwa 1 Milliarde Euro zu investieren? Wenn ja, wie genau ist der Stand der Planungen zum jetzigen Zeitpunkt, wie sieht der Zeitplan aus, und welche Verankerung im Landeshaushalt ist für die nächsten Jahre vorgesehen? Ja. Es wird auf die „Unterrichtung durch die Landesregierung über Pläne der Landesregierung für die Generalsanierung der Uni-Kliniken in Hannover und Göttingen“ im Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages am 18.01.2017 verwiesen. Dort wurde u. a. dargelegt, dass derzeit an beiden Standorten Masterplanungen erstellt werden, aus denen sich bis etwa Mitte 2017 grobe Flächenbedarfe ergeben und die bis Ende 2017 in bauliche Realisierungsstufen mit Zeit- und Investitionsplanung münden sollen. 4. Wie stellt die Landesregierung in Zukunft sicher, dass es vor dem Hintergrund des künftigen, möglicherweise deutlich höheren Finanzvolumens für Bauvorhaben an der MHH nicht zu erneuten Terminüberschreitungen und Mehrkosten kommt? Vergleiche dazu Antwort auf Frage 2. 5. Sind Kosten für Fehlplanungen und ins Leere gelaufene Planungen im Bereich der MHH-Bauten auf Fehler der zuständigen Ministerien - a) Ministerium für Wissenschaft und Kultur, b) Staatliches Baumanagent/Finanzministerium - zurückzuführen? Vergleiche dazu Antwort auf Frage 2. (Ausgegeben am 03.04.2017) Drucksache 17/7699 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7505 Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Folge von Projektabbrüchen, Terminüberschreitungen und Mehrkosten bei Bauvorhaben der Medizinischen Hochschule Hannover? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur