Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7714 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7496 - Nach welchen möglichen Vorfällen würde die Landesregierung doch gegen den Wolf vorgehen ? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 27.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 03.04.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten In der Nacht vom 13. auf den 14.02.2017 wurden in Ebstorf zwei Schafe gerissen (https://www.azonline .de/uelzen/ebstorf/durch-kehlbiss-7403403.html). Ein Schaf wurde getötet, ein weiteres Schaf wurde lebensgefährlich verletzt und musste nach stundenlanger Qual getötet werden. Der Tatort liegt in direkter Ortslage. Der Ort hat über 5 000 Einwohner. Die kleine Freifläche wird von drei Seiten durch Wohngrundstücke begrenzt. Eine der Seiten ist ein öffentlicher, gemeindeeigener Kinderspielplatz . Auf der vierten Seite befindet sich ein beliebtes Naherholungsgebiet. Am 14.02.2017 zwischen 11.00 und 12.00 Uhr mittags wurden auch im 4 km entfernten Allenbostel zwei Schafe gerissen (https://www.az-online.de/uelzen/stadt-uelzen/brandbrief-thema-wolf-7406 701.html). Ein Schaf wurde getötet, ein weiteres lebensgefährlich verletzt. Es musste im Nachhinein getötet werden. Der Tatort liegt 80 m neben den nächsten Wohnhäusern. Allenbostel ist ein kleinerer Ort mit 140 Einwohnern. Davon sind 10 Bewohner unter zehn Jahren alt. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß Tierschutzgesetz und Tierschutznutztierverordnung müssen Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden. Diese Verantwortung obliegt dem Halter. Erfahrungen mit Ländern , die immer mit dem Wolf gelebt haben, und Erfahrungen mit Bundesländern, wo der Wolf schon länger zurückgekehrt ist, zeigen, dass der wolfsabweisende Grundschutz grundsätzlich wirkt. Wenn der Grundschutz gewährleistet ist, geht die Zahl der Risse erfahrungsgemäß zurück. Leider ist in den o. g. Fällen nicht für einen ausreichenden Grundschutz gesorgt worden. Erfahrungen anderer Länder mit Wildtieren zeigen zudem, dass einige Grundregeln zu beachten sind, um Tiere nicht anzulocken oder zu habituieren. Beispielsweise dürfen Abfälle nicht in der Landschaft verbleiben . Rastplätze müssen sauber gehalten werden. Tiere dürfen nicht angefüttert werden. Luderplätze müssen ordnungsgemäß angelegt werden. Wildtieren darf nicht nachgestellt werden. Dazu gehört auch der ordnungsgemäße Schutz von Nutztieren vor Beutegreifern. Die Kontrolle der o. g. Regeln obliegt in der Regel den Landkreisen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7714 2 1. Geht man in den oben genannten Fällen von Wolfsrissen aus? Die amtliche Feststellung hat jeweils einen Wolf als Verursacher festgestellt. 2. Wenn ja, konnten die Wolfsrisse bereits genetisch bestätigt werden? Ja. 3. Handelt es sich in beiden Fällen um denselben Wolf? Eine Bestätigung oder Zuordnung ist noch nicht erfolgt (Stand 21.03.2017). 4. Ist dieser Wolf bereits anderenorts genetisch nachgewiesen worden? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. Wenn ja, wo, wann und welche Schäden sind entstanden? Siehe Antwort zu Frage 3. 6. Welchen Schutz vor Wölfen bietet die Landesregierung für spielende Kinder in Ortslagen und auf öffentlichen Kinderspielplätzen? Sorgen und Ängste der Bevölkerung werden sehr ernst genommen. Nach allen bisherigen Erfahrungen ist ein spezieller Schutz jedoch nicht erforderlich. Die o. g. Regeln (Vorspann) sollten jedoch beachtet werden. Seit 1945 sind in Europa laut einer vom Norwegischen Institut für Naturforschung (NINA, 2002) veröffentlichten Studie nur in neun Fällen Unfälle mit Wölfen dokumentiert. In fünf Fällen handelte es sich um Tollwutfälle. Viel häufiger gab es in der Vergangenheit Unfälle mit Hunden, mit Wildschweinen oder auch Jagdunfälle. Auch Wildunfälle im Straßenverkehr mit Personenschäden sind um ein Vielfaches häufiger zu verzeichnen. Gleichwohl werden auch subjektive Sorgen und Ängste sehr ernst genommen. Beratungsangebote werden verstärkt. Bei allen Maßnahmen steht dabei die Sicherheit des Menschen an erster Stelle. Aus Gründen der Vorsorge hat die Landesregierung in einem Fall die Tötung eines Tieres angeordnet. 7. Empfiehlt die Landesregierung der Gemeinde Ebstorf, den öffentlichen Spielplatz zu schließen? Siehe Antwort zu Frage 6. 8. Empfiehlt die Landesregierung der Gemeinde Ebstorf, den öffentlichen Spielplatz wolfssicher einzuzäunen? Siehe Antwort zu Frage 6. 9. Empfiehlt die Landesregierung die Installation wolfssicherer Elektrozäune für innerörtliche Freiflächen und öffentliche Kinderspielplätze? Siehe Antwort zu Frage 6. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7714 3 10. Wer trägt die Verantwortung dafür, wenn sich Kinder an Wolfselektrozäunen verletzen? Die Wahrscheinlichkeit ist gering. Sofern der Betreiber von Elektrozäunen alle erforderlichen Bestimmungen einhält, ist er nicht für mögliche Schäden oder Verletzungen haftbar zu machen. 11. Haben die Schafhalter nach Ansicht der Landesregierung eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat begangen? Nach der Landesregierung vorliegenden Erkenntnissen nicht. Fehlender Schutz nach der Tierschutznutztierverordnung könnte jedoch unter bestimmten Umständen den Cross-Compliance- Regeln unterliegen. 12. Wird die Landesregierung die Schafhalter entschädigen? Da die Zäunung in beiden Fällen nicht den Anforderungen der Richtlinie entsprach, kann keine Billigkeitsleistung erfolgen. 13. Ist dieser Wolf nach Ansicht der Landesregierung ein Problemwolf? Nach den Kriterien des Bundes ist das Tier, gegebenenfalls die Tiere (s. Ziffer 3), derzeit nicht als sogenannter Problemwolf einzustufen. 14. Falls nein, was muss noch geschehen, ehe die Landesregierung diesen Wolf zum Problemwolf erklärt? Der Kriterienkatalog des Bundesamtes für Naturschutz enthält Kriterien, wie bestimmtes Wolfsverhalten einzuschätzen ist. Im Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Lebensweise, zum Status und zum Management des Wolfes (Canis lupus) in Deutschland vom 28.10.2015 sind die Kriterien aufgeführt. 15. Falls ja, wann entnimmt die Landesregierung den Problemwolf? Siehe Antwort zu Frage 13. 16. Wer soll gegebenenfalls im Auftrag der Landesregierung den Wolf entnehmen? Siehe Antwort zu Frage 13. 17. Wer übernimmt die Verantwortung für Schäden an Mensch und Tier, die gegebenenfalls durch schuldhaftes Zögern der Landesregierung entstehen? Im Rahmen des Monitoring wurden und werden alle Meldungen kontinuierlich überprüft, gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung von Experten der Beratungsstelle des Bundes. Wichtig ist, dass Meldungen möglichst korrekt und vollständig an die Landkreise, die Wolfsberater, das Wolfsbüro oder die Landesjägerschaft erfolgen, um geprüft werden zu können. Die Landesregierung hält sich an Recht und Gesetz. Dabei steht die Sicherheit des Menschen immer im Vordergrund. (Ausgegeben am 04.04.2017) Drucksache 17/7714 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7496 Nach welchen möglichen Vorfällen würde die Landesregierung doch gegen den Wolf vorgehen? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz