Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7757 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7506 - Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und dem Staatlichen Baumanagement? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 27.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 03.04.2017, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung der Abgeordneten Wie der Radiosender ffn am 23.12.2016 berichtete, soll es an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) beim Bau des neuen zentralen Labor- und Diagnostikgebäudes zu Fehlplanungen gekommen sein, die Auswirkungen im Millionen-Euro-Bereich hätten. Außerdem werde das neue Gebäude nicht, wie ursprünglich geplant, 2011 fertiggestellt, sondern erst 2018. Als Ursache wird in dem Radiobericht genannt, dass die Notstromversorgung falsch geplant worden sei. Laut ffn weise die MHH für sich den Vorwurf zurück. Laut MHH habe das Staatliche Baumanagement, das dem Finanzministerium unterstehe, die Notstromversorgung für das Labor- und Diagnostikgebäude falsch geplant. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bauangelegenheiten des Landes für den Landesbetrieb MHH werden generell vom Staatlichen Baumanagement Hannover (SBH) wahrgenommen. Das SBH erbringt insbesondere die baufachlichen Bauherrenaufgaben und die Leistungen, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Hierfür beteiligt es freiberuflich tätige Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure und beauftragt sämtliche Baufirmen. Die Festlegung des quantitativen und qualitativen Bedarfs sowie die Planung und Beschaffung der Geräte und Ersteinrichtungen fällt in den Verantwortungsbereich des Nutzers MHH. Die von der MHH formulierten Bedarfe bilden die Grundlage für die Planungen und anschließenden Baudurchführungen; insoweit sind SBH und MHH gemeinsam verantwortlich für die Bauangelegenheiten. Es trifft nicht zu, dass das zentrale Labor- und Diagnostikgebäude in 2011 fertig gestellt werden sollte. Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages (AfHuF) hat dem Vorhaben erst in seiner 123. Sitzung am 17.11.2011 seine Zustimmung erteilt. In der Vorlage war die geschätzte Bearbeitungszeit mit 24 Monaten angegeben. Mit einer Fertigstellung war danach frühestens Ende 2013 zu rechnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7757 2 1. Wie bewertet die Landesregierung die Stellungnahme der MHH gegenüber ffn, dass das Staatliche Baumanagement die falsche Planung der Notstromversorgung beim Bau des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes zu vertreten habe? Nach Auskunft der MHH hatte der Radiosender ffn keinen Kontakt zur Hochschule und hat daher auch kein Statement erhalten. 2. Welche Bauvorhaben hat das Staatliche Baumanagement seit 2010 auf dem Gelände der MHH und für die MHH geplant, und für welche Vorhaben hat sie die Bauleitung übernommen (bitte alle seit 2010 fertiggestellten und alle heute noch im Bau befindlichen Vorhaben auflisten)? Das SBH nimmt bei den Baumaßnahmen der MHH Planungs- und Bauleitungsaufgaben nicht eigenständig wahr, sondern beauftragt hiermit freiberuflich Tätige (FbT). In der als Anlage beigefügten Tabelle sind die Baumaßnahmen aufgeführt, die im Einzelplan 06 bei Kapitel 06 04 Titelgruppe 70 bis72 einzeln veranschlagt sind bzw. waren und die unter der Bauherrenverantwortung des SBH seit 2010 fertig gestellt wurden bzw. sich derzeit noch im Bau befinden. 3. Wie hoch waren für die jeweiligen Bauvorhaben die zu Planungsbeginn angesetzten Programmkosten, und welche Bauzeit hat das Staatliche Baumanagement angesetzt? 4. Wie hoch waren für die dann fertiggestellten Bauten die tatsächlichen Baukosten und Bauzeiten bis zur Abnahme bzw. zur Übergabe an die MHH (für noch nicht abgeschlossenen Bauvorhaben bitte die aus heutiger Sicht zu erwartenden Fertigstellungstermine und Baukosten aufführen)? 5. Was waren jeweils die Gründe für eventuelle Mehrkosten (Vergleich tatsächliche Gesamtkosten gegenüber ursprünglich geplanten Programmkosten) für die einzelnen Bauvorhaben? Die mit den Fragen 3 bis 5 erbetenen Angaben sind der als Anlage beigefügten Tabelle (Datenstand : 07.04.2017) zu entnehmen. Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Aufgeführt sind die jeweiligen Bau- und Erschließungskosten (Teil 2) ohne die Ersteinrichtung (Teil 3). Die Schätzung der Programmkosten erfolgt auf Grundlage der Bedarfsanmeldung des Nutzers und in der Regel auf Basis von Kostenkennwerten, da in den meisten Fällen noch keine vollständige Planung vorliegt. Die Programmkosten sind daher - insbesondere bei komplexen Bauvorhaben der MHH - mit hohen Unsicherheiten verbunden. Eine vollständige Planung entsprechend der Leistungsphase 3 der HOAI wird erst im Zuge der HU-Bau-Erstellung vorgenommen. Aus diesem Grunde erfolgen – die Bewilligung der Maßnahme im AfHuF – die Freigabe der Maßnahme im Haushaltsplan sowie – die Baudurchführung auf der Basis der HU-Bau und nicht der Programmkosten. Mehrkosten, die im Zuge der Baudurchführung zu verzeichnen sind, beziehen sich auf die genehmigten Kosten der HU-Bau. Bei den in der Tabelle aufgeführten Maßnahmen betragen die durchschnittlichen Mehrkosten in Bezug auf die genehmigte HU-Bau rund 7,6 %. Unter Berücksichtigung der Komplexität der Baumaßnahmen und der nicht zu veranschlagenden Baupreissteigerungen ist dies ein vertretbares Ergebnis . 6. Wer hat jeweils die Mehrkosten getragen bzw. wird sie tragen: die MHH oder das Land Niedersachsen? Die Finanzierung der Mehrkosten ist der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7757 3 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7757 4 (Ausgegeben am 12.04.2017)