Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7761 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7527 - Wer hilft bei der Sanierung der L 128? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 01.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 28.03.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Das Osterholzer Kreisblatt berichtet am 20.01.2017 darüber, dass die Sanierung der L 128 in Holste doppelt so teuer wird wie erwartet. Hiervon sei - so die Zeitung weiter - der Rat der Gemeinde Holste vollständig überrascht worden. Die Kostenschätzung für die Gemeinde habe sich auf 100 000 Euro belaufen, die tatsächlichen Kosten beliefen sich nun aber auf 200 000 Euro, führt nach Angaben der Zeitung der Bürgermeister Eckehardt-Schütt aus. Dies gehe aus einer Mitteilung des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr, Regionaler Geschäftsbereich Stade, hervor. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Im Rahmen des geplanten Ausbaus der Ortsdurchfahrt Oldendorf im Zuge der Landesstraße 128 wollte die Gemeinde Holste (Samtgemeinde Hambergen) auch eigene Vorstellungen verwirklichen. Eine solche Kombimaßnahme aus Straßenbau und Ortsgestaltung ist beim Aus- und Umbau von Ortsdurchfahrten (OD) durchaus üblich. Im Juli 2015 schloss die Gemeinde Holste dazu mit dem regionalen Geschäftsbereich Stade der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) auf der Grundlage der „OD-Richtlinien“ eine Vereinbarung zum Ausbau der OD Oldendorf ab. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegende Kostenberechnung ergab einen vorläufigen Betrag von 221 382 Euro. Der neu geplante gemeinsame Rad- und Gehweg sollte anschließend an die Gemeinde Holste übergeben werden. Das Land berechnete dafür einen Ablösebetrag von 92 300 Euro, der an die Gemeinde ausgezahlt wird. Wie in anderen Fällen üblich, sind Leistungen, die sich im Laufe der Planungskonkretisierung und Umsetzung ergeben, von demjenigen zu tragen, der sie fordert. Sofern nicht gesetzliche Regelungen greifen, erfolgt für allgemeine Leistungen die anteilige Anrechnung. Nach Abschluss der Planung wurde im August 2016 der Auftrag vergeben. Die Gemeinde erhielt eine überarbeitete Kostenschätzung mit 346 706 Euro mit dem Hinweis, dass erst mit Abschluss der Maßnahme und Vorliegen der Schlussrechnung eine Endabrechnung erfolgen könne. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7761 2 1. Wie ist der Kostenanstieg um 100 % im Vergleich zur Kostenschätzung zu erklären? Im Regelfall ist die Baumaßnahme zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarung noch nicht soweit geplant, dass alle Unwägbarkeiten erfasst und alle gemeindlichen Wünsche vollständig bekannt und berücksichtigt sind. So sind in der Vereinbarung die Kosten für Baustelleneinrichtung und -räumung, die Beweissicherung und die Bauüberwachung nur genannt, aber nicht beziffert. Die Beleuchtung als gemeindliche Aufgabe war nicht enthalten, da die Gemeinde diese Arbeiten zunächst selber übernehmen wollte. Während der Bauausführung ergaben sich entgegen der vorherigen gemeindlichen Aussage Probleme bei der Anliegerentwässerung. Die Endabrechnung kann erst nach der Prüfung der Schlussrechnungen durch den GB Stade erfolgen . Erst dann werden die auf die Gemeinde entfallenden Kosten in volle Höhe bekannt sein. Eine Kostensteigerung um 100 % lässt sich aus den dargestellten Zahlen nicht ableiten. 2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, der Gemeinde Holste bei der Finanzierung des Eigenanteils zu helfen? Der Ausbau der OD Oldendorf der Gemeinde Holste erfolgt nach den Grundsätzen, die landesweit für solche Projekte bekannt sind und angewendet werden. Inwieweit die Kommune auf öffentliche Gelder aus anderen Quellen zurückgreift oder noch greifen könnte, ist der Landesregierung nicht bekannt. 3. Welche Möglichkeiten hätte es gegeben, eine derartige Kostenexplosion im Vorfeld - gegebenenfalls durch eine gezielte Steuerung durch die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - zu verhindern? Es handelt sich bei dem Ausbau der Ortsdurchfahrt um ein gemeinsames Vorhaben, bei dem die NLStBV wegen der größeren Betroffenheit die Federführung übernommen hat. Die Gemeinde wurde in allen Planungsphasen intensiv eingebunden und rechtzeitig auch über die Kostenentwicklung informiert. Alle Baubesprechungsprotokolle liegen der Gemeinde vor. Eine Kostenexplosion ist auf der Grundlage der in den Vorbemerkungen dargestellten Zahlen nicht erkennbar. Durch die Anlage eines gemeinsamen Rad- und Gehweges und die vereinbarte Ablösung hat die NLStBV die Kosten für die Gemeinde zudem verringert. 4. Wie entwickeln sich die Kosten bei gleichartigen Bauvorhaben normalerweise? Die Kosten bei gleichartigen Bauvorhaben richten sich in erster Linie nach den Ausbauwünschen des kommunalen Partners. Sofern nach dem Abschluss der Vereinbarung keine Planänderungen, Sonderwünsche oder gravierenden Bauprobleme auftreten, werden die zuvor geschätzten Kosten in der Regel eingehalten. 5. Sind derartige Erhöhungen der Eigenanteile der Kommunen Ausnahmen, oder sind sie eher die Regel? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. (Ausgegeben am 05.04.2017) Drucksache 17/7761 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7527 Wer hilft bei der Sanierung der L 128? Anfrage der Abgeordneten Astrid Vockert (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr