Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7494 - Beratung zur freiwilligen Rückkehr Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Belit Onay (GRÜNE) an die Landesregierung, eingegangen am 17.02.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 02.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 03.04.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Abschiebungen sind für die Betroffenen ein einschneidendes und belastendes Erlebnis und ein Eingriff in ihre persönliche Freiheit. Die Landesregierung hat Regelungen getroffen, um diesem Eingriff möglichst durch alternative Schritte vorzubeugen und ihn, falls nicht abwendbar, möglichst schonend zu gestalten. So ist dem Land Niedersachsen daran gelegen, der freiwilligen Ausreise von Personen, die sich in Deutschland vergeblich um einen Schutzstatus bemüht haben, Vorrang vor deren Abschiebung einzuräumen. Das kommt im sogenannten Rückführungserlass des Innenministeriums zum Ausdruck . Dieses Primat setzt voraus, dass im Vorfeld Beratungs- und Unterstützungsangebote flächendeckend realisiert werden können. Durch den sogenannten Rückführungserlass sind die Ausländerbehörden zudem dazu angehalten, die Betroffenen vor einer Abschiebung oder freiwilligen Ausreise über die Anrufung der Härtefallkommission , die bundesgesetzlichen Bleiberechtsregelungen und das in einem weiteren Erlass des Innenministeriums näher beschriebene humanitäre Aufenthaltsrecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Artikel 8 EMRK zu informieren. In Niedersachsen sind etwa 15 200 Menschen geduldet. Die Statistiken zeigen, dass die Möglichkeit der freiwilligen Rückkehr insbesondere von Menschen, die noch nicht lange in Niedersachen leben, genutzt wird. Das auf diesem Gebiet erfahrene Raphaelswerk hat mit einer zertifizierten, unabhängigen und ergebnisoffenen, bereits in der Erstaufnahmephase erfolgenden Beratung zu freiwilliger Rückkehr und Rückkehrprogrammen gute Erfahrungen gemacht und hält die Unabhängigkeit der Beratung für besonders hilfreich und für einen großen Vorteil gegenüber staatlichen Programmen . 1. a) Wie hat sich die Zahl der ausreisepflichtigen Personen jeweils in den Jahren 2006 bis 2016 entwickelt (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaaten)? Stand Ausreisepflichtige in Niedersachsen Zahlenmäßig bedeutsamste Herkunftsländer 31.12.2006 23.508 Serbien (2.347) Syrien (1.863) Türkei (1.666) Irak (1.290) Libanon (805) 31.12.2007 18.785 Serbien (2.674) Syrien (1.738) Türkei (1.318) Irak (909) Libanon (699) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 2 31.12.2008 16.444 Syrien (1.611) Türkei (1.238) Irak (734) Libanon (641) Russland (576) 31.12.2009 15.282 Syrien (1.510) Türkei (1.223) Kosovo (769) Irak (661) Libanon (606) 30.06.2010 * 14.947 Syrien (1.539) Türkei (1.222) Kosovo (958) Serbien (915) Irak (642) 31.12.2011 13.096 Serbien (1.803) Kosovo (1.426) Syrien (1.408) Türkei (1.005) Irak (690) 31.12.2012 11.454 Serbien (1.946) Kosovo (1.268) Türkei (847) Irak (790) Libanon (591) 31.12.2013 12.726 Serbien (2.051) Kosovo (1.245) Irak (866) Türkei (839) Russland (795) 31.12.2014 15.435 Serbien (2.854) Kosovo (1.367) Irak (910) Türkei (780) Montenegro (691) 31.12.2015 18.577 Serbien (2.866) Kosovo (2.178) Montenegro (1.365) Albanien (990) Mazedonien (843) 31.12.2016 20.002 Serbien (2.389) Kosovo (2.170) Albanien (2.042) Montenegro (1.703) Mazedonien (905) In Klammern ist die jeweilige Anzahl der ausreisepflichtigen Staatsangehörigen verzeichnet. *Zum Stichtag 31.12.2010 wurden die Ausreisepflichtigen aus Niedersachsen nicht gesondert erfasst ; weshalb der Halbjahreswert angeführt wird. b) Wie viele dieser ausreisepflichtigen Personen sind aus Niedersachsen in ihre Heimatländer jeweils in den Jahren 2006 bis 2016 freiwillig ausgereist (bitte aufschlüsseln nach Herkunftsstaaten)? Jahr IOM-Statistik Ausreisen mit REAG/GARP- Förderung Meldungen der Ausländerbehörden zu Ausreisen ohne REAG/GARP-Förderung Gesamtzahl der Ausreisen davon Ausreisen von Ausreisepflichtigen 2006 606 Keine Angaben (K.A.) K. A. 2007 342 K. A. K. A. 2008 357 K. A. K. A. 2009 376 K. A. K. A. 2010 485 K. A. 187 2011 937 K. A. 150 2012 1.054 K. A. 403 2013 1.072 K. A. 569 2014 1.553 K. A. 695 2015 3.615 2.204 1.149 2016 8.551 3.384 2.118 Zu den Herkunftsländern wird auf die Anlagen verwiesen. Entsprechend der Ausgestaltung des REAG/GARP-Programms beinhaltet die IOM-Statistik auch geförderte Personen, die nicht oder noch nicht ausreisepflichtig sind (z. B. laufendes Asylverfahren ). Meldungen über nicht aus dem REAG/GARP-Programm geförderten Ausreisen liegen erst seit dem Jahr 2010 vor. Die Angaben für das Jahr 2016 können sich aufgrund von Korrektur- bzw. Nachmeldungen noch ändern. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 3 2. a) An welchen Maßnahmen/Programmen/Projekten hat sich Niedersachsen jeweils in den Jahren 2006 bis 2016 in welcher Weise beteiligt (bitte insbesondere auf REAG, ZIRF, URA eingehen)? Niedersachsen hat sich in den Jahren 2006 bis 2016 an der Ausgestaltung folgenden Maßnahmen beteiligt bzw. diese initiiert und - anteilig - finanziert: Maßnahme Zeitraum REAG/GARP-Programm seit 2006 fortlaufend Landesstarthilfe für die sogenannten kleinen Minderheiten aus dem Kosovo (Aufstockung des REAG/GARP-Programms/Gleichstellung mit Roma und Serben) von Juli 2006 bis 2014 ZIRF-Counselling-Programm seit 2006 fortlaufend Projekt „Perspektiven eröffnen“ von 2006 bis April 2015 Individualhilfen des Landes seit 2006 fortlaufend Kosovo-Rückkehrprojekt „URA - Die Brücke“ seit 2009 fortlaufend Projekt „Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung (IntegPlan)“ seit 2009 fortlaufend Projekt „Heimatgarten Niedersachsen“, ab 2012 „New Life“ seit 2011 fortlaufend Projekt „Vernetzte Rückkehrberatung in Niedersachsen: Gemeinsam Flüchtlingen und Asylbewerbern Perspektiven eröffnen“ seit Juli 2015 fortlaufend Landesprogramm „Montenegro“ (Aufstockung des REAG/GARP- Programms durch Gewährung von entsprechenden Starthilfen) von Juli bis Dezember 2016 b) Welche Evaluationen liegen bereits mit welchen Ergebnissen zu den jeweiligen Programmen vor, und wie werden diese bewertet (bitte dabei auch den Aspekt beleuchten, ob tatsächlich eine sichere und dauerhafte Reintegration stattfinden konnte)? Bei den unter 2 a) aufgeführten Maßnahmen handelt es sich um ein ganzheitliches Angebot, mit dem die freiwillige Rückkehr auf verschiedenen Ebenen in erster Linie durch kompetente Beratung, Informationsbeschaffung, Bereitstellung von Mitteln für die Ausreise und zur Wiedereingliederung in den ersten Wochen nach Rückkehr unterstützt werden soll. Die Beratungsangebote greifen dabei ineinander. Dies kann an folgendem Beispiel verdeutlicht werden: Eine ausreisewillige Person hat Beratung bei einer geförderten Beratungsstelle (Projekt „New Life“ oder Projekt „Vernetzte Rückkehrberatung in Niedersachsen: Gemeinsam Flüchtlingen und Asylbewerbern Perspektiven eröffnen “) in Anspruch genommen und für die Rückkehr REAG/GARP-Fördermittel sowie Individualhilfen des Landes gewährt bekommen. Die Rückkehrberaterin hat zuvor eine vom Projekt „Integrierte Rückkehrplanung und Vernetzung (IntegPlan)“ ausgerichtete Qualifizierungsmaßnahme durchlaufen und für die Beratung die Datenbank ZIRF genutzt. Dieser exemplarische Fall zeigt, dass es im Einzelfall nicht nachzuvollziehen ist, welchen Anteil die einzelne Maßnahme an der Rückkehrentscheidung hat. Für eine Bewertung der Maßnahmen ist daher eine Gesamtbetrachtung sinnvoll, die sich an der Entwicklung der Anzahl der freiwilligen Ausreisen orientiert. Ungeachtet dessen sind die jeweiligen Maßnahmenträger verpflichtet, jährlich über ihre Tätigkeiten und die verwendeten Mittel zu berichten. Auf der Grundlage dieser Berichte wird von den Mittelgebern auf Bund- und Länderseite anhand der vereinbarten Zielsetzung, des Verlaufs und gegebenenfalls festgestellter notwendiger bzw. wünschenswerter Änderungen oder Ergänzungen von Komponenten über eine Verlängerung der Maßnahme im kommenden Haushaltsjahr entschieden. Für eine Bewertung, ob eine sichere und dauerhafte Reintegration stattgefunden hat, fehlt es indes an einer verlässlichen Datengrundlage. Hierfür wäre es erforderlich, dass die Reintegration im Rückkehrland über einen nicht nur auf ein Haushaltsjahr beschränkten Zeitraum mit einem höheren finanziellen Aufwand und entsprechenden Partnern vor Ort begleitet werden könnte. 3. a) Aus welchen Gründen wurde MICADO-Migration als Kooperationspartner ausgewählt ? Die MICADO Migration gGmbH ist 2010 aus der Arbeitsgruppe Entwicklung und Fachkräfte gGmBH (AGEF) hervorgegangen. Die AGEF hatte im Rahmen der Ausschreibung des Europäi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 4 schen Rückkehrfonds (RF) bereits im Jahr 2008 das Projekt „Integrierte Rückkehrberatung und Vernetzung“ (IntegPlan) entwickelt, das jetzt von der MICADO Migration gGmbH fortgeführt wird. Es handelt sich um ein länderübergreifendes Projekt zur Förderung der freiwilligen Rückkehr in die Heimatländer. Kofinanziert wird das Projekt von den Ländern Bayern, Baden-Württemberg, Bremen , Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt. Die restlichen Mittel kommen derzeit vom europäischen Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF). Niedersachsen beteiligt sich - bestätigt durch positive Rückmeldungen von Beratungsstellen - bereits seit 2008 an dem Projekt. Die Landesregierung unterstützt die Zielsetzung des Projektes, Beratungsstellen sowie deren Rückkehrberaterinnen und -berater länderübergreifend zu vernetzen, um das Beratungsangebot für potenzielle Rückkehrinnen und Rückkehrer zu verbessern und Beratungsstellen in den Rückkehrländern einzubeziehen. Das Projekt hat Alleinstellungscharakter. b) Lagen vor der Auswahlentscheidung Evaluationen der Arbeit von MICADO-Migration vor? Auf die Antwort zu Frage 3 a) wird verwiesen. 4. Wie bewertet die Landesregierung die Arbeit und das Angebot der Rückkehrberatungsanbieter in Niedersachsen (bitte die Anbieter aufschlüsseln nach den Merkmalen Erfahrung [Anzahl der geleisteten Beratungen oder Dauer der Tätigkeit], Umfang und Schwerpunkte des Angebots, Zertifizierung, Unabhängigkeit, Ergebnisoffenheit, Zeitpunkt des Einsetzens der Beratung [bereits in der Erstaufnahmephase oder danach])? Für die Beantwortung der Frage wird davon ausgegangen, dass mit Rückkehrberatungsanbieter nichtstaatliche Stellen gemeint sind. Bisher gibt es in Niedersachsen mit dem Raphaelswerk (RW) in Hannover und der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Hildesheim-Alfeld (Leine) e. V. (AWO HI) zwei nichtstaatliche Organisationen, die sich ausdrücklich mit der Thematik der Unterstützung von freiwilligen Ausreisen befassen und jeweils seit Beginn ihrer Förderung aus EU-Mitteln offizielle Rückkehrberatungsstellen sind. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie rückkehrwillige und rückkehrpflichtige Personen unabhängig von der Aufenthaltsdauer und dem Aufenthaltsstatus umfassend und ergebnisoffen beraten. Fällt die selbstbestimmte Entscheidung der Klientin/des Klienten zur freiwilligen Rückkehr bzw. Ausreise , wird diese je nach Erfordernis unter Einbeziehung weiterer Akteure wie der Ausländer- und Leistungsbehördenbehörden, der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (Individualhilfen), der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie Ansprechpartner vor Ort (Begleitung des Rückkehrprozesses, Bereitstellung von Reintegrationshilfen) unterstützt. Die Beratungsdauer und der Umfang hängen von den Umständen des Einzelfalls ab. Im Jahr 2016 hat das RW 1 578 Personen in 4 801 Kontakten beraten. 823 Personen sind in der Folge ausgereist. Die AWO HI hat im Jahr 2016 340 Personen in 2 400 Kontakten beraten. Die Anzahl der ausgereisten Personen liegt bei 265. Beide Beratungsstellen sind im IntegPlan-Verbund vertreten und nehmen die vorgehaltenen Angebote in Anspruch (Weiterbildung, Vernetzung, Vermittlung von Ansprechpartnern im Herkunftsland). Sie sind im Bereich der Rückkehrförderung eine feste Größe und als solche über die Landesgrenze hinaus bekannt. Das Land würde es begrüßen, wenn sich weitere nichtstaatliche Organisationen mit Bezugspunkten zur Migrationsarbeit der Aufgabe einer qualifizierten Rückkehrberatung widmen würden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 5 5. Welche Mittel stehen im Haushalt 2017/2018 für a) die Rückkehrberatung in den Erstaufnahmeeinrichtungen/Ankunftszentren, b) die Rückkehrberatung durch Wohlfahrtsverbände oder sonstige unabhängige Träger , c) das REAG-/GARP-Programm über IOM, d) sonstige Programme, e) Individualbeihilfen seitens des Landes, f) die Unterstützung der Kommunen hinsichtlich der freiwilligen Rückkehr zur Verfügung? Zu 5 a: Die Rückkehrberatung erfolgt mit eigenem Personal, das vielfach nicht ausschließlich für die Rückkehrberatung eingesetzt wird. Haushaltsmittel sind dementsprechend bei Kapitel 03 28 im Rahmen der Budgetierung nicht konkret für Rückkehrberatung oder Rückkehrförderung veranschlagt. Zu 5 b: Bei Kapitel 03 26 Titel 685 51 sind jeweils 1 Million Euro veranschlagt. Zu 5 c und d: Bei Kapitel 03 26 sind jeweils 3,7 Millionen Euro veranschlagt, wobei im Haushaltsjahr 2017 für das REAG/GARP-Programm rund 2,94 Millionen Euro vorzuhalten sind. Zu 5 e: In den Haushalten 2017/2018 sind jeweils 400 000 Euro für die Förderung der Rückführung, freiwilligen Rückkehr und Weiterwanderung von ausländischen Flüchtlingen veranschlagt (Individualhilfen , PE-Gebühren/Beschaffung, Beförderungskosten). Personalkosten sind in dem genannten Betrag nicht enthalten. Zu 5 f: Durch das Engagement des Landes bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr werden die Kommunen unmittelbar entlastet (z. B. Unterbringung und Versorgung). Mittel zur konkreten Unterstützung der Kommunen stehen nicht zur Verfügung. 6. Welche Aufgaben erfüllt die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) mit welchem Personaleinsatz bei der Rückkehr und der diesbezüglichen Beratung (bitte nach Standorten der LAB NI aufschlüsseln)? An allen Standorten der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) wird sichergestellt, dass Informationen über die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise an interessierte Ausländerinnen und Ausländer weitergegeben werden können. Zudem wird eine grundlegende Beratung gewährleistet . Darüber hinaus sind an den Standorten Braunschweig und Osnabrück Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt, die eine qualifizierte Rückkehrberatung anbieten können und schwierige oder aufwendige Fälle bearbeiten. Erforderlichenfalls würden weitere Standorte der LAB NI mit entsprechend qualifiziertem Personal ausgestattet. Insgesamt sind 38 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowohl in der Ausländerbehörde als auch im Sozialdienst im Bereich freiwillige Rückkehr tätig, wobei überwiegend die Rückkehrberatung nur einen Teil des jeweiligen Aufgabenbereichs ausmacht. Eine Aufgliederung nach Stellenanteilen ist gegenwärtig nicht möglich. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7770 6 Derzeit verteilt sich das Personal wie folgt auf die Standorte der LAB NI: Standort Braunschweig 11 Standort Bramsche 17 Standort GDL Friedland 1 Standort Oldenburg 1 Standort Osnabrück 8 Gesamt 38 Die Rückkehrberatung der LAB NI ist sowohl ein Angebot an die Asylsuchenden, die sich in der Aufnahmeeinrichtung befinden, als auch ein Unterstützungsangebot an die Kommunen und die ihnen zugewiesenen Personen. Darüber hinaus finden ein enger fachlicher Austausch und eine gegenseitige Unterstützung mit den Beratungsstellen des Raphaelswerks und der Arbeiterwohlfahrt statt. 7. Wie bewertet die Landesregierung das für Februar 2017 angekündigte Rückkehrprogramm „Starthilfe Plus“, das von der Diakonie auch als „Hau ab-Prämien“ bezeichnet wurde? Grundsätzlich ist jedes weitere Engagement des Bundes zu begrüßen. Das gilt sowohl für organisatorische wie auch finanzielle Unterstützungen der Strukturen hier und in den Herkunftsländern sowie die unmittelbar der Zielgruppe zukommenden Hilfen. Das StarthilfePlus-Programm 2017 hält Fördermittel in nennenswerter Höhe vor, die als Starthilfe für rückkehrende Personen hilfreich sein können. Allerdings beschränkt sich das StarthilfePlus-Programm bislang auf das Jahr 2017. Eine nur kurzfristig angelegte und punktuell wirkende Maßnahme ist jedoch nicht zielführend. Aus Sicht der Landesregierung ist entscheidend, dass eine Verstetigung der Rückkehrförderung erreicht wird, um nachhaltig und verlässlich wirkende Strukturen aufzubauen. Eine verlässliche Rückkehrförderung setzt insbesondere Kontinuität bei der Finanzierung der Rückkehrberatungsstrukturen und der Hilfsprogramme voraus, die gegenwärtig aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend gewährleistet ist. Da es sich bei der Förderung der freiwilligen Rückkehr nicht um eine gesetzlich verankerte Aufgabe handelt, ist die Implementierung und Fortsetzung der Maßnahmen von den hierfür jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln abhängig. Ein entscheidender Schritt für eine nachhaltig wirkende Rückkehrpolitik wäre insoweit die auf Bundesebene zu beschließende Verankerung der Rückkehrberatung als gesetzliche Aufgabe. Entsprechende Vorstöße sind bislang vom Bundesinnenministerium nicht aufgegriffen worden. Hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung des Programms, das die Höhe der Fördermittel nach dem Zeitpunkt der Antragstellung staffelt, wird kritisch zu würdigen sein, ob dieser Ansatz für eine nachhaltige Reintegration im Herkunftsland zielführend ist. Erfahrungen aus anderen Ländern, die in der Vergangenheit einen vergleichbaren Ansatz gewählt haben, werden sehr uneinheitlich bewertet. (Ausgegeben am 06.04.2017) Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Jahr 2010 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Ägypten 2 Afghanistan 2 Albanien 2 Algerien 1 Angola 1 Armenien 2 Aserbaidschan 4 China 5 Gambia 1 Georgien 3 Ghana 2 Guinea 1 Indien 2 Irak 4 Iran 11 Kamerun 1 Kasachstan 1 Kirgisien 1 Kosovo 16 Kroatien 1 Kuba 1 Libanon 1 Mazedonien 7 Montenegro 3 Niger 1 Pakistan 2 Philippinen 1 Russische Förderation 5 Serbien 72 Sri Lanka 1 Togo 1 Türkei 17 Tunesien 1 Ukraine 3 USA 1 Vietnam 5 Weißrussland 2 Insgesamt 187 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Jahr 2011 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Albanien 1 Armenien 1 China 4 Georgien 2 Indien 3 Irak 2 Kenia 1 Kosovo 9 Marokko 2 Mazedonien 20 Montenegro 4 Nigeria 4 Russische Förderation 8 Serbien 60 Syrien 1 Türkei 22 Ukraine 1 USA 1 Vietnam 4 Insgesamt 150 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Jahr 2012 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Ägypten 3 Afghanistan 1 Albanien 6 Algerien 1 Aserbaidschan 1 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 23 Brasilien 1 China 11 Georgien 5 Ghana 1 Indien 3 Irak 1 Iran 9 Israel 1 Jordanien 3 Kamerun 2 Kasachstan 1 Kolumbien 2 Kongo 1 Korea 1 Kosovo 12 Libanon 6 Mazedonien 41 Mexiko 1 Montenegro 44 Nepal 1 Nigeria 4 Palästina 2 Russische Förderation 6 Serbien 158 Syrien 2 Thailand 1 Türkei 31 Tunesien 1 Ukraine 3 USA 1 Venezuela 1 Vietnam 6 ungeklärt 4 Insgesamt 403 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Jahr 2013 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Ägypten 1 Albanien 6 Algerien 2 Armenien 1 Aserbaidschan 1 Bangladesch 1 Bosnien-Herzegowina 62 Brasilien 2 China 4 Dominikanische Republik 2 Elfenbeinküste 2 El Salvador 2 Georgien 5 Haiti 9 Indien 3 Irak 6 Iran 7 Jemen 3 Kolumbien 5 Kosovo 14 Libanon 3 Malaysia 1 Marokko 1 Mazedonien 40 Moldawien 1 Montenegro 86 Nepal 1 Nigeria 3 Pakistan 4 Russische Föderation 29 Serbien 230 Sri Lanka 1 Sudan 1 Tadschikistan 1 Tunesien 1 Türkei 21 Ukraine 1 USA 1 Vietnam 5 Insgesamt 569 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen im Jahr 2014 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Afghanistan 4 Ägypten 2 Albanien 48 Algerien 5 Aserbaidschan 1 Bosnien-Herzegowina 95 China 4 Georgien 13 Indien 2 Indonesien 1 Irak 2 Iran 11 Kolumbien 2 Korea 3 Kosovo 24 Libanon 3 Libyen 1 Marokko 6 Mazedonien 52 Montenegro 54 Nigeria 3 Pakistan 6 Palästina 1 Russische Föderation 16 Serbien 290 Somalia 1 Sudan 4 Thailand 2 Türkei 23 Tunesien 2 Ukraine 3 Usbekistan 1 Venezuela 1 Vietnam 2 Weißrussland 1 Ungeklärt 6 Insgesamt 695 Freiwillige Ausreisen von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Herkunfts- bzw. Zielstaat Insgesamt Davon ausreisepflichtig Ägypten 1 1 Afghanistan 4 Albanien 244 132 Algerien 9 6 Angola 3 Argentinien 1 Aserbaidschan 1 1 Australien 1 Bolivien 4 Bosnien-Herzegowina 166 106 Brasilien 17 Chile 1 China 25 4 Elfenbeinküste 1 1 Eritrea 3 Georgien 12 6 Gabun 1 1 Ghana 2 Indien 14 Indonesien 1 1 Irak 56 2 Iran 9 1 Israel 1 Japan 8 Kamerun 4 2 Kanada 4 Kasachstan 2 1 Kenia 1 1 Kolumbien 4 Korea 1 Kosovo 159 118 Kuba 2 Libanon 12 4 Liberia 3 Marokko 6 4 Mazedonien 214 143 Mexiko 36 Moldawien 1 1 Montenegro 285 164 Nepal 2 Norwegen 4 Pakistan 3 Peru 1 Russische Föderation 28 11 Saudi-Arabien 2 Schweiz 2 Serbien 730 401 Somalia 2 Südafrika 5 Sudan 3 1 Syrien 40 4 Türkei 30 21 Tunesien 2 Ukraine 5 2 USA 18 8 Venezuela 1 Vietnam 4 Weißrussland 1 1 Ungeklärt 2 Insgesamt 2.204 1.149 Freiwillige Ausreisen von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2016 aus Niedersachsen - ohne REAG/GARP-Förderung - Herkunfts- bzw. Zielstaat Insgesamt Davon ausreisepflichtig Ägypten 1 Afghanistan 44 9 Albanien 716 532 Algerien 4 3 Angola 2 Armenien 1 Aserbaidschan 2 1 Australien 1 Bolivien 1 Bosnien-Herzegowina 187 148 Brasilien 21 2 China 45 11 Dominikanische Republik 1 1 Ecuador 1 Eritrea 4 Georgien 25 18 Ghana 1 1 Indien 25 4 Indonesien 5 3 Irak 128 25 Iran 25 2 Japan 7 1 Jordanien 3 Kamerun 1 1 Kanada 4 1 Kasachstan 4 1 Kolumbien 1 Kongo 1 1 Korea 2 1 Kosovo 222 179 Kuwait 5 1 Libanon 67 20 Liberia 1 Libyen 6 Malaysia 3 Mali 1 1 Marokko 5 Mazedonien 344 234 Mexiko 30 1 Montenegro 611 446 Nepal 1 Pakistan 8 6 Palästina 5 Philippinen 2 Russische Föderation 11 3 Saudi-Arabien 7 Schweiz 1 Serbien 609 416 Südafrika 5 Sudan 11 3 Syrien 86 7 Türkei 41 25 Tunesien 7 3 Uganda 1 1 Ukraine 9 4 USA 13 1 V.A.E 1 Venezuela 1 Herkunfts- bzw. Zielstaat Insgesamt Davon ausreisepflichtig Vietnam 4 1 Ungeklärt 4 Insgesamt 3.384 2.118 17-7770 Drucksache 17/7770 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7494 Beratung zur freiwilligen Rückkehr Anfrage der Abgeordneten Filiz Polat und Belit Onay (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport Anlagen REAGGARP-Ausreisen 2006 - 2016 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen 2010 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen 2011 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen 2012 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen 2013 Freiwillige Ausreisen von ausreisepflichtigen Drittstaatsangehörigen 2014 Freiwillige Ausreisen von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2015 Freiwillige Ausreisen von Drittstaatsangehörigen im Jahr 2016