Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7857 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7571 - In welchem Maße erfolgt die Auszahlung von Fördermitteln des EFRE und ESF an das Land Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 08.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2017 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 07.04.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund der Verlagerungen des Bereichs „EU-Förderung“ aus dem Wirtschaftsministerium in die Staatskanzlei kam es in der Vergangenheit laut Antragstellern bereits zu erheblichen Verzögerungen bei der Implementierung der EU-Förderung in der laufenden Förderperiode. Unter anderem deswegen war die EU-Förderung auch mehrfach Thema von Beratungen im Landtag . Ministerpräsident Stephan Weil musste sich mehrfach parlamentarischen Nachfragen stellen und seine Antworten bisweilen sogar im Nachhinein berichtigen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1,2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54- 56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, den Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Sind inzwischen alle Förderrichtlinien in Kraft getreten? Ja, alle Förderrichtlinien, die zur Umsetzung des EFRE-/ESF-Multifondsprogramms verabschiedet werden sollten, sind in Kraft getreten. 2. Wenn nein zu 1.: Welche Förderrichtlinien sind aus welchem Grund noch nicht in Kraft gesetzt? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wann ist mit dem Inkrafttreten dieser Förderrichtlinien zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 1. 4. Was ist das „Designierungsverfahren“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung? Bei dem sogenannten Designierungsverfahren handelt es sich um ein Verfahren zur Benennung der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF. Dieses in Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7857 2 Artikel 124 der VO (EU) Nr. 1303/2013 beschriebene Verfahren wurde im Rahmen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 neu eingeführt. Daher sind in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 die Verwaltungsbehörde nebst ihrer zwischengeschalteten Stelle NBank und die Bescheinigungsbehörde einem förmlichen Benennungsverfahren mit vorweggeschalteter Prüfung zu unterziehen. Mit Kabinettsbeschluss vom 16.04.2015 ist der Prüfbehörde (MW, Referat Z 2) die Aufgabe der unabhängigen Prüfstelle übertragen worden. Die unabhängige Prüfstelle erstellt einen Bericht und ein Gutachten zu der Frage, ob die vorgesehene Verwaltungsbehörde und die vorgesehene Bescheinigungsbehörde über die erforderlichen Verwaltungs - und Kontrollsysteme verfügen, um ihren in Artikel 125 und 126 VO (EU) Nr. 1303/2013 zugewiesenen Aufgaben ordnungsgemäß nachkommen zu können. Die dafür erforderlichen Zulieferungen der Verwaltungsbehörde und der Bescheinigungsbehörde liegen der unabhängigen Prüfstelle inzwischen weitestgehend vor. Es kann davon ausgegangen werden, dass Bericht und Gutachten der unabhängigen Prüfstelle im Laufe des zweiten Quartals 2017 der Staatskanzlei vorgelegt werden. Auf Basis des Berichts und des Gutachtens erfolgt die Benennung. 5. Hat das Land Niedersachsen das „Designierungsverfahren“ im Bereich der EFRE/ESF- Förderung bereits abgeschlossen? Nein. 6. Wenn nein: Wann ist mit einem Abschluss des „Designierungsverfahrens“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung zu rechnen? Mit einem Abschluss des Designierungsverfahrens ist voraussichtlich im dritten Quartal 2017 zu rechnen. 7. Welche anderen Bundesländer haben das „Designierungsverfahren“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung bereits abgeschlossen? Zum Stichtag 13.03.2017 haben im Bereich des ESF bisher die fünf Bundesländer Schleswig-Holstein , Sachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Thüringen und im Bereich des EFRE die acht Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen das Designierungsverfahren abgeschlossen. 8. Trifft es zu, dass kein EU-Geld aus den Programmen EFRE oder ESF nach Niedersachsen fließt, solange das „Designierungsverfahren“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung nicht abgeschlossen wurde? Nein. EU-Mittel aus dem EFRE und dem ESF sind bereits kurz nach der Genehmigung des Multifondsprogramms in Form von Vorschüssen für die ersten Jahre nach Niedersachsen geflossen. Wie in Artikel 81, 82 i. V. m. 134 VO (EU) 1303/2013 vorgesehen, werden Vorschüsse jährlich in unterschiedlicher Höhe ausgezahlt und später mit den jährlichen Rechnungslegungen bzw. der Abschlussrechnungslegung im Jahr 2025 verrechnet. Mit der Summe der Vorschüsse für 2014, 2015 und 2016 konnten in Niedersachsen bis Anfang 2017 alle Mittelabrufe bedient werden, ohne dass das Land in Vorfinanzierung gehen musste. Eine Vorfinanzierung durch das Land ist in der Systematik der Mittelflüsse vorgesehen. So wurde im ersten Quartal 2017 die Schwelle erreicht, bei der die Ausgaben die Einnahmen aus den Vorschüssen übersteigen. Derzeit (Stand Ende Februar) werden 4,7 Millionen Euro vorfinanziert. Im weiteren Jahresverlauf wird diese Summe steigen. Nach Abschluss des Designierungsverfahrens kann durch Anträge auf Zwischenzahlungen die Vorfinanzierung ausgeglichen werden. Allerdings erstattet die EU nach Artikel 130 VO (EU) Nr. 1303/2013 nur 90 % der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Zwischenzahlungen, die restlichen 10 % werden erst bei Annahme der jährlichen Rech- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7857 3 nungslegung bereitgestellt. Aufgrund der entspannten Haushaltssituation und der allgemeinen Marktlage ist durch die Zwischenfinanzierung nicht mit einem finanziellen Schaden zu rechnen. 9. Falls Frage 8 mit Nein beantwortet wurde: Welche Bedeutung hat es für den EU-Fördermittelfluss nach Niedersachen, wenn das „Designierungsverfahren“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung noch nicht abgeschlossen ist? Die sogenannte Designierung ist nach Artikel 135 VO (EU) Nr. 1303/2013 Voraussetzung für das Stellen eines ersten Antrags auf Zwischenzahlung, also den ersten Antrag auf über Vorschüsse hinausgehende Mittel (siehe auch Antwort zu Frage 8). Ein Antrag auf Zwischenzahlung wird nach Prüfung der Prozesse sobald wie möglich nach erfolgter Designierung gestellt werden. 10. Falls Frage 8 mit Ja beantwortet wurde: Wann wird nach Einschätzung der Landesregierung tatsächlich erstmals EU-Geld (EFRE- oder ESF-Mittel) aus der aktuellen Förderperiode 2014 bis 2020 nach Niedersachsen fließen (es wird um Angabe eines konkreten Datums gebeten)? Siehe Antwort zu Frage 8. 11. Falls Frage 8 mit Ja beantwortet wurde: Wie finanziert das Land Niedersachsen Projekte vor, die durch EU-Mittel gefördert werden? Siehe Antwort zu Frage 8. 12. Falls Frage 8 mit Ja beantwortet wurde und falls es eine Vorfinanzierung gibt: Wie hoch ist diese Vorfinanzierung zurzeit? Siehe Antwort zu Frage 8. 13. Falls Frage 8 mit Ja beantwortet wurde und falls es eine Vorfinanzierung gibt: Kann es zu einem EU-Förderstopp kommen, falls Vorfinanzierungsmittel nicht in ausreichender Höhe eingeplant/vorhanden sind? Siehe Antwort zu Frage 8. 14. Falls Frage 8 mit Ja beantwortet wurde und falls es eine Vorfinanzierung gibt: Entsteht dem Land Niedersachsen durch die Praxis der Vorfinanzierung ein finanzieller Schaden ? Siehe Antwort zu Frage 8. 15. Falls Frage 14 mit ja beantwortet wurde: Wie hoch ist dieser Schaden zurzeit, und wie hoch könnte er schlechtesten Falls ausfallen? Siehe Antwort zu Frage 8. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7857 4 16. Sieht die Landesregierung eine Gefahr darin, durch das bisherige Nichtdurchlaufen des „Designierungsverfahrens“ im Bereich der EFRE/ESF-Förderung gegenüber der EU zu signalisieren, dass Niedersachsen die EU-Mittel im Grunde gar nicht benötigt, sodass das Land in der Strukturförderung ab 2021 gegebenenfalls in geringerem Umfang Mittel erhält? Nein. Zwischen den dargestellten Themen besteht aus Sicht der Landesregierung kein Zusammenhang . Die Landesregierung und die EU-Kommission stehen in regelmäßigem Kontakt und tauschen sich über den Fortschritt der Umsetzung des Multifondsprogramms aus. Nicht zuletzt durch das mit der EU-Förderung einhergehende Berichtswesen ist die EU-Kommission bestens über die erfolgreiche Umsetzung der EFRE- und ESF-Förderung in Niedersachsen informiert (Ausgegeben am 12.04.2017) Drucksache 17/7857 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7571 In welchem Maße erfolgt die Auszahlung von Fördermitteln des EFRE und ESF an das Land Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) und Jörg Bode (FDP) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei