Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7858 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7577 - Planungsabschnitte 2 und 3 der A 39 Anfrage der Abgeordneten Heiner Scholing und Susanne Menge (GRÜNE) an die Landesregierung , eingegangen am 09.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 14.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 10.04.2017, gezeichnet In Vertretung Daniela Behrens Vorbemerkung der Abgeordneten Die Kurstadt Bad Bevensen ist von beiden Infrastrukturprojekten A 39 und Ausbau der Bahnstrecke Lüneburg–Uelzen (Teil der Alpha-Variante) betroffen. Bei den Planungen zur A 39 wird die Situation dadurch verstärkt, dass der Planungsabschnitt 2 vor den Toren von Bad Bevensen endet. Vor Ort gibt es Sorge, dass durch diesen Umstand über lange Zeiträume hinweg der Verkehr auf der A 39 durch den Ort abfließen wird. Diese Sorge umfasst auch die Befürchtung, dass der Kurstadtstatus durch ein hohes Verkehrsaufkommen gefährdet werden könnte. Vorbemerkung der Landesregierung Neben seiner großräumigen Ausrichtung wird der Bau der A 39 im regionalen Bereich zu einer Verbesserung der Mobilität und insgesamt für mehr Lebensqualität und Attraktivität in der Region sorgen. Der Abschnitt 2 der A 39 von Lüneburg nach Wolfsburg verläuft von östlich Lüneburg (Bundesstraße 216) nach Bad Bevensen (Landesstraße 253) und hat eine Länge von ca. 20 km. Daran schließt sich der ca. 16,4 km lange 3. Abschnitt bis Uelzen (B 71) an. Mit der L 252 sowie der L 253 führen bereits heute zwei Hauptverkehrsstraßen in die Kurstadt und den Kurbereich. Durch eine fachlich und juristisch notwendige Variantenüberprüfung der Linienführung der A 39 im Raum Bad Bevensen war es im Zuge der aktuellen Detailplanung notwendig geworden, die Anschlussstelle an der L 252 an die L 253 zu verlegen, um mit dieser Verschiebung eine durch die Linienführung der A 39 ausgelöste Existenzgefährdung abzumildern. Daneben sind schon aus planungsrechtlichen Gründen auch die Untersuchung und Überlegungen zur Vermeidung einer möglichen Überlastung des nachgeordneten Straßennetzes Gegenstand des detaillierten Planungsprozesses. Dazu werden derzeit unter Einbeziehung der aktualisierten Verkehrsuntersuchung für das Prognosejahr 2030 die Auswirkungen auf den Verkehr und die Immissionen im nachgeordneten Verkehrsnetz in Bad Bevensen für verschiedene Planfälle detailliert untersucht . Diese Untersuchungen sind gegenwärtig noch nicht abgeschlossen. Zur Vorstellung der abschließenden Untersuchungsergebnisse und der sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den weiteren Planungsprozess wird der Vorhabenträger weiterhin in engem Kontakt mit der Kurstadt Bad Bevensen stehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7858 2 1. Wie kann den Bedenken, die in der Kurstadt in Bezug auf den am Ende des Planungsabschnitts 2 abfließenden Verkehr geäußert werden, begegnet werden? Sollte sich aus den Untersuchungen ergeben, dass eine Belastung des städtischen Straßennetzes in Bad Bevensen mit Überschreitungen maßgeblicher Grenzwerte bei Schall- und Luftschadstoffen durch den zusätzlichen Verkehr der A 39 zu erwarten sind, sind als Voraussetzung für einen Planfeststellungsbeschluss Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten wie beispielsweise verkehrslenkende Maßnahmen oder Schalschutzmaßnahmen im nachgeordneten Straßennetz. 2. Sind die Bedenken, dass Bad Bevensen seinen Status als Kurstadt verlieren könnte, berechtigt? a) Falls ja, welche Statusaspekte (Luft, Ruhe usw.) sind dies im Wesentlichen? b) Falls nein, inwiefern können Lufteinhaltung, Naturerleben und Ruhe seitens der Planungsbehörden gewährleistet werden? Die Bedenken der Kurstadt Bad Bevensen sind nicht berechtigt. Seitens der zuständigen Planungsbehörde sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Richtlinien einzuhalten, um die Anforderungen an Luftreinhaltung, Naturerleben und Ruhe zu erfüllen. 3. Ist festgeschrieben, dass Arbeiten erst beginnen, wenn alle Planungsabschnitte fertig geplant sind? a) Falls ja, wo ist dies festgeschrieben? b) Falls nein, ist es möglich, dies festzuschreiben? a) Entfällt. b) In der Gesamtabwägung kann die Planfeststellungsbehörde im Planfeststellungsbeschluss festlegen , dass einzelne oder alle Abschnitte nur in ihrer Gesamtheit für den Verkehr freigegeben werden dürfen. (Ausgegeben am 12.04.2017) Drucksache 17/7858 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7577 Planungsabschnitte 2 und 3 der A 39 Anfrage der Abgeordneten Heiner Scholing und Susanne Menge (GRÜNE) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr