Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7859 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7572 - Bahnüberführungen und vollumfänglicher Lärmschutz an Bahnstrecken: In welchem Umfange wird sich das Land konkret beteiligen? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 08.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 28.03.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Verdener Aller-Zeitung vom 11.02.2017 berichtet unter der Überschrift „Akzeptanz in der Bevölkerung wichtig“ - Minister Olaf Lies: „Lärmschutz bei Ausbau der Amerika Linie entscheidend …“, dass Minister Olaf Lies die Gemeinde Kirchlinteln besucht und u. a. ausgeführt habe: „Für die Akzeptanz des Linienausbaus ist der Lärmschutz entscheidend und muss unbedingt als Vollschutz ausgebaut werden“. Allerdings habe er dann weiter ausgeführt, die Bahninfrastruktur sei Sache des Bundes und der Bund müsse die Finanzierungen übernehmen. Außerdem habe Minister Lies „in Aussicht“ gestellt, dass sich das Land über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz „an den Kosten für höhenungleiche Bahnübergänge beteiligen werde. Auch neue Bahntunnel würde das Land mitfinanzieren.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits zum Abschluss des Dialogforums Schiene Nord hat Minister Lies zugesagt, die Kommunen bei den Kosten der Anpassung von Bahnübergängen zu unterstützen, soweit diese Kosten nicht durch die Ausbaumaßnahme selbst finanziert werden. Die sogenannte Alpha-Lösung ersetzt die früheren Planungen zur „Y-Trasse“. Bei einer Realisierung der „Y-Trasse“ hätte der Bund als Neubauprojekt alle Kosten hinsichtlich der Anpassung von Bahnübergängen getragen. Vor diesem Hintergrund besteht nun die Erwartung, dass der Bund ebenso hinsichtlich Bahnübergangsmaßnahmen im Rahmen der „Alpha-Lösung“ agiert. Die Stadt Verden und die Gemeinde Kirchlinteln sind von verschiedenen Teilprojekten der „Alpha- Lösung“ betroffen. Allerdings ist bisher nur die Verbindung Rotenburg-Verden in der planerischen Bearbeitung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7859 2 1. Allein im Landkreis Verden - in der Stadt Verden und in der Gemeinde Kirchlinteln - geht es jeweils um mehrere Bahnüberführungen. In welcher Höhe würde sich das Land hier konkret finanziell beteiligen wollen? Die möglichen Lösungen für die einzelnen Bahnübergänge werden in planungsbegleitenden Runden Tischen erörtert, die von der Deutschen Bahn AG (DB AG) organisiert werden. Konkretere Planungen und deren Kosten sind der Landesregierung noch nicht bekannt. Daher können auch noch keine Aussagen über konkrete Summen einer eventuell erforderlichen ergänzenden Landesförderung gemacht werden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. In welcher Höhe sind hierfür bereits jetzt im Doppelhaushalt 2017/2018 Mittel bereitgestellt ? In dem vom Landeshaushalt abgedeckten Zeitraum fallen entsprechend dem frühen Planungsstadium noch keine Kosten an. 3. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung, in den Folgejahren hierfür Mittel bereitzustellen ? 4. Sieht die Landesregierung Möglichkeiten, den Kommunen, die voraussichtlich mit einem Drittel der Investitionskosten belastet wären, auch nach feststehendem Wegfall der Mittel gemäß Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bei der Finanzierung dieses Drittels behilflich zu sein? 5. Wenn ja, welche? 6. Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 6 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bis einschließlich 2019 kann im erforderlichen Umfang auf die Mittel nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) zurückgegriffen werden. Im Landeshaushalt stehen bis dahin jeweils 123,5 Millionen Euro pro Jahr für Fördermaßnahmen im Rahmen des NGVFG zur Verfügung. Derzeit wird zudem an einer Folgeregelung für die bisher aus dem Entflechtungsgesetz gespeisten Mittel für das NGVFG gearbeitet, sodass auch künftig ausreichende Haushaltsmittel für die Mitfinanzierung von Bahnübergängen verfügbar sein werden. 7. Welche Gespräche hat das Land mit welchen Ergebnissen mit dem Bund bezüglich des Vollschutzes der auszubauenden Bahninfrastruktur, die in dem oben zitierten Artikel erwähnt wird, geführt? Art und Umfang des künftigen Lärmschutzes sind zunächst in den planungsbegleitenden Runden Tischen abzustimmen. Aufgrund des Engagements des Landes gegenüber dem Bund, u. a. in einem Spitzengespräch am 04.08.2016, wurde es der DB AG ermöglicht, im Rahmen der Planung auch übergesetzlichen Lärmschutz zu betrachten. (Ausgegeben am 12.04.2017) Drucksache 17/7859 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7572 Bahnüberführungen und vollumfänglicher Lärmschutz an Bahnstrecken: In welchem Umfange wird sich das Land konkret beteiligen? Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr