Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7863 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7607 - Endlose Befristungen an der MHH? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 14.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 12.04.2017, gezeichnet In Vertretung Andrea Hoops Vorbemerkung der Abgeordneten Aufgrund der zeitlichen Begrenzung von Projekten haben viele Forschungsmitarbeiter der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) befristete Arbeitsverträge. Diese Praxis erstreckt sich nicht nur auf den wissenschaftlichen Bereich, sodass z. B auch pflegerisches Personal im Rahmen von mehreren aufeinanderfolgenden befristeten Verträgen beschäftigt wird. Vorbemerkung der Landesregierung Kennzeichnend für die Drittmittelfinanzierung ist, dass die deutschen Hochschulen sich in teils hoch kompetitiven Verfahren um Fördermittel der EU, des Bundes oder der Länder bewerben. Daneben gibt es die Kategorie der Aufträge Dritter. Erhält eine Hochschule eine Förderung bzw. einen Auftrag , stellt dies einen Erfolg der Hochschule dar. Wie in der Vorbemerkung aufgeführt, ist das Wesen von Drittmitteln eine zeitlich begrenzte Förderung. Im Ergebnis sind daher auch die Arbeitsverträge mit dem Personal, das aus Drittmitteln finanziert wird, befristet. Aufgrund dessen sind befristete Arbeitsverträge keine MHH-spezifische Besonderheit. Die MHH ist eine der forschungsstärksten medizinischen Hochschuleinrichtungen in Deutschland, woraus eine entsprechend hohe Zahl an befristeten Arbeitsverträgen resultiert. Neben Drittmitteln gibt es vielfältige weitere Gründe für Befristungen von Arbeitsverträgen. Die jeweiligen Befristungsgründe ergeben sich beispielsweise aus den entsprechenden Tarifverträgen, wie dem TV-L oder TV-Ä, dem Wissenschaftszeitvertragsgesetz oder dem Teilzeit- und Befristungsgesetz . So rechtfertigt ein nur vorübergehender Bedarf, u. a. wegen Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen bzw. Beurlaubungen, oder eine wissenschaftliche Qualifizierung eine Befristung. 1. Wie viele Mitarbeiter der MHH werden durch Drittmittel finanziert? Nach Angaben der MHH wurden 1 024 Personen in einem Arbeits- oder Dienstverhältnis zur MHH zum Stichtag 28.02.2017 durch Drittmittel finanziert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7863 2 2. Welchen Anteil machen die Drittmittelbefristungen jeweils im wissenschaftlichen und nicht wissenschaftlichen Bereich aus? Nach Angaben der MHH macht der angefragte Anteil im nichtwissenschaftlichen Bereich 26 % sowie im wissenschaftlichen Bereich 40 % aus. 3. Inwieweit entsprechen die Befristungen der Mitarbeiterverträge der MHH den Projektdauern ? Im Rahmen des Hochschulentwicklungsvertrages aus November 2013 hat sich die MHH unter dem Ziel „Wissenschaft als Beruf attraktiv machen“ verpflichtet, die Laufzeit von Arbeitsverträgen an der Mindestdauer eines Promotionsverfahrens oder der Laufzeit der Projektförderung zu bemessen. Entsprechend Zielvereinbarung 2014 bis 2018 mit der MHH soll die durchschnittliche Laufzeit der Arbeitsverträge von befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhöht werden. Zum 17.03.2016 wurde das Wissenschaftszeitvertragsgesetz novelliert. Auf dieser Grundlage ist eine Befristung von wissenschaftlichem Personal zur Förderung der wissenschaftlichen Qualifikation oder im Rahmen einer Drittmittelfinanzierung möglich. Im Fall einer Drittmittelfinanzierung soll die Befristung nun dem bewilligten Projektzeitraum entsprechen. Abweichungen sind nur ausnahmsweise möglich, wenn sich ein Drittmittelprojekt in klar abgegrenzte Teilprojekte gliedert. Das nicht-wissenschaftliche Personal, das in einem drittmittelfinanzierten Projekt arbeitet, kann seit der NHG-Novelle nicht mehr auf der Grundlage des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes befristet beschäftigt werden. Eine Befristung richtet sich hier nach allgemeinem Arbeitsrecht. Es ist Aufgabe der jeweiligen Projektleitung, die Befristungsdauer für das Projektpersonal entsprechend diesen Grundlagen festzulegen. (Ausgegeben am 20.04.2017) Drucksache 17/7863 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7607 Endlose Befristungen an der MHH? Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Björn Försterling, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur