Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7879 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7640 - Wie ist der Stand bei der Bahnumfahrung Sande in Friesland? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 17.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 19.04.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Das Amt für regionale Landesentwicklung, Flurbereinigungsbehörde Oldenburg, soll vor Kurzem mit der Absteckung der neuen Trassenführung der Bahnumfahrung Sande begonnen haben. In diesem Bereich soll nunmehr offenbar der vorhandene Baumbestand beseitigt werden, um das Projekt fortführen zu können. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1,2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54- 56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/ Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, den Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Bahnverlegung Sande stellt zusammen mit weiteren Ausbaumaßnahmen auf der Strecke zwischen Oldenburg und Wilhelmshaven einschließlich der Elektrifizierung eine enorme Verbesserung der Hafenhinterlandanbindung von Wilhelmshaven dar. Die Landesregierung bringt sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten für optimale Bauverfahren und einen optimalen Ausbauzustand bei diesem umfangreichen Vorhaben ein. Sie erfüllt somit auch eine Forderung des Landtags entsprechend der Landtagsentschließung vom 26.06.2014 (Drs. 17/1684) zur Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Maritimen Wirtschaft („Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Maritimen Wirtschaft sichern!“). Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass die Bahnverlegung Sande ein Projekt für die Bundesschieneninfrastruktur ist, das von der Deutschen Bahn AG (DB AG) als Vorhabenträgerin umgesetzt wird. Die DB AG kann daher auch über aktuelle Informationen zum Planungsstand einschließlich Planfeststellungsverfahren Auskunft geben. Die Landesregierung hat sich deshalb direkt bei der DB AG zum Stand der Planungen im Sinne des Fragestellers erkundigt. 1. Wie ist der Planungsstand bei der Bahnumfahrung Sande? Nach Auskunft der DB AG erging für die Bahnverlegung Sande am 19.01.2017 der Planfeststellungsbeschluss . Die Baumaßnahmen beginnen voraussichtlich Mitte 2017, die Fertigstellung soll nach der derzeitigen Planung Anfang 2021 erfolgen. Zur Vorbereitung der Bauarbeiten beginnen laut DB AG nach der Besitzeinweisung ab dem 07.04.2017 Kampfmittelsondierungen und die erforderlichen Leitungsumverlegungen der Versorgungsunternehmen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7879 2 2. Liegt in Bezug auf die nunmehr begonnenen Maßnahmen ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss vor? Die vom Fragesteller vermuteten Absteckungen sind keine Maßnahmen der Baumaßnahme „Bahnverlegung Sande“, sondern der Beschreibung nach die des Flurbereinigungsverfahrens, das durch das Bauprojekt angestoßen ist. 3. Ist eine entsprechende rechtmäßige Besitzeinweisung erfolgt? Mit Datum vom 06.03.2017 wurde durch das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems die vorläufige Besitzeinweisung mit Besitzübergang zum 07.04.2017 angeordnet. Die Erläuterung der neuen Feldeinteilung fand vom 28.03.2017 bis 30.03.2017 statt. Gemäß § 65 des Flurbereinigungsgesetzes können die Beteiligten in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen werden, wenn deren Grenzen in die Örtlichkeit übertragen worden sind und endgültige Nachweise für Fläche und Wert der neuen Grundstücke vorliegen sowie das Verhältnis der Abfindung zu dem von jedem Beteiligten Eingebrachten feststeht. Die Anordnung der vorläufigen Besitzeinweisung erfolgte rechtmäßig. Um dem gesetzlichen Erfordernis der Übertragung der neuen Grenzen in die Örtlichkeit vor Erlass des Verwaltungsaktes der Besitzeinweisung Rechnung zu tragen, erfolgte in den Monaten Februar und März die örtliche vermessungstechnische Absteckung, mit der die Lage der neuen Grenzpunkte durch Holzpflöcke in der Örtlichkeit erkennbar gemacht wurden. 4. Falls ja, durch wen und wann? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Falls nein, warum und aufgrund welcher Rechtsgrundlage hat die Trassenabsteckung offenbar trotzdem bereits begonnen? Entfällt. (Ausgegeben am 26.04.2017) Drucksache 17/7879 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7640 Wie ist der Stand bei der Bahnumfahrung Sande in Friesland? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr