Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7882 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7646 - Wie können die Bedenken zum Ausbau der B 4 besser berücksichtigt werden? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 21.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 18.04.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung der Abgeordneten Die Bundesstraße 4 (B 4) soll zwischen Gifhorn und Meinholz zur verkehrlichen Entlastung der Ortschaften in diesem Abschnitt verlegt werden. Das Raumordnungsverfahren endete im Jahr 2004, und die Aufnahme des Planfeststellungsverfahrens wurde im Sommer 2008 beschlossen. Bereits im November 2009 kam es zur Auftaktveranstaltung für dieses Verfahren. Der Vorentwurf war nach zweieinhalb Jahren im Mai 2012 fertiggestellt, und die Genehmigung durch das Bundesverkehrsministerium erfolgte im Sommer 2013. Der Feststellungsentwurf erfolgte im Mai 2016, und das anschließend erforderliche Planfeststellungsverfahren begann im Oktober 2016. Die Verlegung der B 4 mit ihren Ortsumgehungen auf einer Strecke von 11 km ist ein komplexes Verfahren, welches zahlreiche Planungen erfordert und Umgestaltungen in der Umgebung nach sich zieht. Zum Planfeststellungsverfahren sind zahlreiche Bedenken, Einwendungen und Anregungen eingegangen. Insbesondere die Gemeinden Meine, Vordorf und Rötgesbüttel haben Bedenken bezüglich der bisherigen Planungen geäußert. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Verlegung der Bundesstraße 4 (B 4) von nördlich Rötgesbüttel bis südlich Meine (Ortsumgehung [OU] Rötgesbüttel, OU Meine) wird derzeit das Planfeststellungsverfahren durchgeführt. In der Planfeststellung wird in einem formellen und gesetzlich geregelten Verfahren die Zulässigkeit des Bauvorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten privaten und öffentlichen Belange festgestellt . Die zuständigen Fachbehörden, Kommunen, Versorgungsunternehmen und die anerkannten Verbände werden angehört und die Bürger durch die öffentliche Auslegung der Planunterlagen beteiligt . Die Samtgemeinde Papenteich hat mit Datum vom 22.12.2016 sowie vom 26.01.2017 ihre Stellungnahmen in das Verfahren eingebracht. Auch die Mitgliedsgemeinden Isenbüttel, Meine, Ribbesbüttel , Rötgesbüttel und Vordorf haben Stellungnahmen übersandt. Die Planfeststellungsbehörde hat die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Einwendungen dem Vorhabenträger (vertreten durch den regionalen Geschäftsbereich Wolfenbüttel der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)) übergeben. Die NLStBV wird die fristgerecht eingebrachten Einwendungen, Vorschläge und Hinweise prüfen. Soweit möglich, wird den Anregungen der Einwender gefolgt und die Planung geändert; andernfalls legt die NLStBV dar, warum dem Einwand nicht gefolgt werden kann. Die Planfeststellungsbehörde erörtert dann die fristgerecht erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Plan mit der NLStBV, den Trägern öffentlicher Belange sowie den betroffenen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7882 2 Personen und den Naturschutzverbänden, die Einwendungen erhoben haben. Ziel der Erörterung ist es, eine Lösung mit der NLStBV und den Beteiligten unter Beachtung der Rechtslage zu finden. Zudem dient der Erörterungstermin dazu, die Informationsbasis der Anhörungsbehörde zu erweitern , um eine sachgerechte Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens zu gewährleisten. Im Anschluss an den Erörterungstermin prüft die Anhörungsbehörde die vorliegenden Informationen und begutachtet die vorgetragenen Sachverhalte nach der geltenden Rechtslage. Sie wägt die widerstreitenden Interessen gegeneinander ab und sucht eine Lösung, bei der kein Beteiligter unverhältnismäßig belastet wird. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird das Vorhaben genehmigt. Hierbei werden alle von dem Bauvorhaben betroffenen öffentlichen und privaten Belange in angemessener Weise gegeneinander abgewogen und widerstrebende Interessen ausgeglichen, ohne dass es weiterer öffentlicher Verfahren oder Zustimmungen anderer Behörden bedarf. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erhoben werden. Für einen gerichtsfesten Planfeststellungsbeschluss ist es von Bedeutung, bei der Beantwortung von planfeststellungsrelevanten Fragestellungen jeden Anschein einer Einflussnahme auf den aktuellen Verfahrensprozess zu vermeiden. Nach § 2 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) ist eine Bundesstraße, auf der sich die Verkehrsbelastung geändert hat, dem nach Landesrecht bestimmten Träger der Straßenbaulast zu übertragen. 1. Welche Gründe liegen der beabsichtigten Um- oder Abstufung der „alten“ B 4 hin zu einer Gemeindestraße zugrunde? Der Abschnitt der B 4 alt zwischen Rötgesbüttel (Kreisstraße 65 - K 65) und dem südlichen Ortsausgang von Meine wird zukünftig nur noch örtlichen Verkehr aufnehmen. Nach § 2 FStrG ist eine Bundesstraße, bei der sich die Verkehrsbelastung geändert hat, dem nach Landesrecht bestimmten Träger der Straßenbaulast zu übertragen. 2. Welche Gründe sprechen gegen die Umstufung der „alten“ B 4 hin zu einer Kreisstraße ? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Verkehrsfunktion wird die „alte“ B 4 nach der Eröffnung der „neuen“ B 4 voraussichtlich haben bzw. übernehmen? Das Umstufungskonzept der Planfeststellungsunterlage sieht folgende Umstufungen vor: – Zur Aufrechterhaltung des Netzschlusses zwischen der vorhandenen Einmündung der Landesstraße 292 (L 292) und dem Abzweig zur L 320 erfolgt die Abstufung der alten B 4 zur L 320. – Zwischen der Einmündung der L 320 und dem Abzweig zur K 65 südlich von Rötgesbüttel verliert die alte B 4 ihre Funktion als Bundesstraße. Sie wird in dem Teilstück zukünftig regionalen Verkehr aufnehmen. Die Abstufung erfolgt zur Kreisstraße. – Zwischen der Einmündung der K 65 und dem südlichen Ortsausgang von Meine (OD Stein) verliert die alte B 4 ihre Funktion als Bundesstraße. Sie wird zukünftig den örtlichen Verkehr aufnehmen (Rötgesbüttel–Meine). Die Abstufung erfolgt zur Gemeindestraße. – Die B 4 alt verliert vom südlichen Ortsausgang von Meine bis zur neuen B 4 ihre Funktion als Bundesstraße. Sie wird in diesem Bereich nicht mehr vom öffentlichen Verkehr genutzt und wird daher eingezogen. Sie wird künftig Wirtschaftsweg und dient der Aufrechterhaltung bestehender Grundstückserschließungen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7882 3 4. Welche Konsequenzen hätte die Umstufung der „alten“ B 4 zur Gemeindestraße für die Gemeinde Meine sowie für die Gemeinde Rötgesbüttel bezüglich Unterhalt, Räum- und Verkehrssicherungspflichten? Mit der Umstufung zur Gemeindestraße geht die Straßenbaulast auf die Gemeinde über. Diese hat alle mit dem Bau und der Unterhaltung der Straßen zusammenhängenden Aufgaben zu übernehmen und die Kosten dafür zu tragen. 5. Müssen die Gemeinde Meine sowie die Gemeinde Rötgesbüttel mit erhöhten Ausgaben durch die „neue“ Gemeindestraße rechnen und, wenn ja, in welcher Höhe? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Eine genaue Bezifferung der Kosten kann derzeit nicht geleistet werden. 6. Sind eigentumsrechtliche Regelungen bereits Bestandteil der Planungen, und, wenn ja, sind diese im Einvernehmen besprochen oder bereits beschlossen worden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Das Umstufungskonzept wurde mit dem Landkreis Gifhorn abgestimmt. 7. Unter welchen Umständen kann sich die Landesregierung einen Erhalt der K 58 in der jetzigen Funktion vorstellen? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 6 verwiesen. Die notwendige vertiefte Auseinandersetzung mit der geplanten Netzkonzeption erfolgt derzeit im laufenden Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Erwiderung der Einwendungen und Stellungnahmen . 8. Unter welchen Bedingungen, z. B. durch den Wegfall der Auffahrt zur B 4n am Kreuzungspunkt L 321, ist eine Auf- und Abfahrt am Kreuzungspunkt B 4n/K 58 denkbar? 9. Gab es zum Wegfall der Radwegeverbindung entlang der K 58 alternative Planungen oder Betrachtungen? Wenn ja, wie sahen diese aus? 10. Bedeutet der Wegfall der Radwegeverbindung entlang der K 58 eine Verbesserung oder eine Verschlechterung für den Radverkehr vor Ort? Aufgrund des Sachzusammenhanges werden die Fragen 8 bis 10 gemeinsam beantwortet. Die notwendige vertiefte Auseinandersetzung mit der geplanten Netzkonzeption erfolgt derzeit im laufenden Planfeststellungsverfahren im Rahmen der Erwiderung der Einwendungen und Stellungnahmen . 11. Wie sehen die Verbesserungen oder Verschlechterungen konkret aus? Die heutige Entfernung zwischen der Ortsmitte Vordorf (K 113/K 58) bis zur Kreuzung mit der B 4 und der L 321 in Meine beträgt für den Radfahrer ca. 1 700 m. Die geplante neue Verbindung zwischen der Ortsmitte Vordorf über die K 113 und L 321 zur Kreuzung in Meine würde für den Radfahrer eine Entfernung von ca. 2 150 m bedeuten, also eine Mehrlänge von ca. 450 m. 12. Welche Möglichkeiten zum Erhalt der heutigen Radwegeverbindung entlang der K 58 sind denkbar? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 8 bis 10 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7882 4 13. Kann sich die Landesregierung vorstellen, einen Amphibientunnel im Zuge der heutigen Radwegeverbindung entlang der K 58 für eine Mitnutzung durch Radfahrer umzugestalten (bitte mit Begründung)? Die Planung sieht keinen Tunnel für Amphibien zwischen den Ortslagen Vordorf und Meine vor. 14. Unter welchen Bedingungen ist ein Verzicht auf den Rückbau der „alten“ B 4 südlich von Meine, sprich der Erhalt der Funktionen der B 4, denkbar? Mit dem geplanten Neubau der B 4 erfüllt die alte B 4 hier keine Netzfunktion mehr. Sie wird südlich von Meine künftig zur Aufrechterhaltung bestehender Grundstückserschließungen dienen und ist daher einzuziehen. Daneben leistet der Rückbau der alten B 4 durch Entsiegelung einen wichtigen Baustein in der Eingriffsbilanzierung . 15. Sind sämtliche Fragestellungen bezüglich der Straßenentwässerung des Neubaus der B 4 nach den Regeln der Technik berechnet und geprüft worden? Die wassertechnische Berechnung ist nach den einschlägigen Richtlinien erstellt und geprüft worden . Eine Benehmensherstellung mit der unteren Wasserbehörde des Landkreises Gifhorn liegt vor. 16. Sind diesbezügliche Eigentums- und Unterhaltungspflichten mit den Eigentümern und unterhaltungspflichtigen Personen und Körperschaften besprochen und geregelt worden ? Die Straßenentwässerung liegt im Eigentum der Straßenbauverwaltung und wird von ihr unterhalten . 17. Gibt es für alle Vorfluter einen Nachweis über die Leistungsfähigkeit der anfallenden hydraulischen Mehrbelastungen durch den Neubau der B 4? Ein Nachweis über die Einleitmengen und Einleitstellen in die Vorfluter bzw. zu Versickerungen ist Bestandteil der wassertechnischen Berechnung in der Planfeststellungsunterlage. 18. Wie wirken sich die Planungen des Neubaus der B 4 auf die vorgeschriebenen Rettungszeiten /Einhaltung der Anfahrtszeiten im Brandschutzbedarfsplan aus? Die Möglichkeiten zum Erreichen der Einsatzorte sind von den örtlichen Rettungsdiensten zu planen . Grundsätzlich ist die Erreichbarkeit aus Vordorf über die K 89 gegeben. Dieser Weg wäre auch von Einsatzkräften aus Meine möglich. 19. Verlängern sich für die örtlichen Blaulichtkräfte die Anfahrtszeiten zu möglichen Unfalloder Einsatzorten durch die Veränderungen im Zusammenhang mit der Straßenplanung zur B 4n? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7882 5 20. Sind im Bereich der Gemeinde Meine/OT Gravenhorst die Kurvenradien ausreichend dimensioniert, damit der prognostizierte Lkw-Verkehr dort schad- und problemlos abgewickelt werden kann? Bereits heute wird die Ortslage von Lastzügen durchfahren. Der Straßenbaulastträger der K 65 ist für den ordnungsgemäßen Zustand seiner Verkehrsanlage verantwortlich. (Ausgegeben am 26.04.2017) Drucksache 17/7882 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7646 Wie können die Bedenken zum Ausbau der B 4 besser berücksichtigt werden? Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Björn Försterling (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr