Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7888 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7645 - Was tut der Verfassungsschutz gegen bewaffnete Reichsbürger? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 21.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 19.04.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Im Rahmen der kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (Drucksache 17/7210) zu der Thematik des Waffenbesitzes von Reichsbürgern bzw. Rechtsextremen hat die Landesregierung dahin gehend geantwortet, dass die Polizeibehörden gebeten wurden, gerichtsverwertbare Erkenntnisse über sogenannte Reichsbürger an die Polizei weiterzuleiten. Der niedersächsische Verfassungsschutz verfahre laut der Landesregierung analog. Vorbemerkung der Landesregierung Die Aktivitäten der „Reichsbürger und Selbstverwalter“ haben in den meisten Ländern deutlich zugenommen . Die Vernetzung der Szene im Internet wird erfolgreich zur Mobilisierung eines Unterstützerumfeldes genutzt. Eine organisatorische Ausprägung in Form größerer homogener Personenzusammenschlüsse ist jedoch bisher nicht feststellbar. Besorgniserregend aber sind, neben Gewaltdelikten und teilweise erheblichem Waffenbesitz in der Szene, die Beeinflussungsversuche von Reichsbürgern bei Angehörigen der öffentlichen Verwaltung. Gerichte, Polizei und Behörden der Länder und Kommunen werden zunehmend in ihrer Arbeitsweise behindert und deren Mitarbeiter bedroht. Aufgrund der Gefährdungseinschätzung und der besonderen Affinität von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ zu Waffen und Sprengmitteln kommt der Zuverlässigkeitsprüfung nach § 5 WaffG und § 8 a SprengG besondere Bedeutung zu. Niedersachsen unterstützt die Gesetzesinitiative von Hessen im Bundesrat, um eine Regelanfrage bei den Verfassungsschutzbehörden mit Nachberichtspflicht einzuführen. Auf den Beschluss der 205. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder vom 29./30.11.2016 (TOP 30) wird insofern verwiesen. Unabhängig davon befindet sich die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde im stetigen Austausch mit den örtlich zuständigen Staatsschutzdienststellen der Polizei. Es erfolgt eine regelmäßige gegenseitige Unterrichtung über einen möglichen Waffenbesitz in der Szene der „Reichsbürger und Selbstverwalter“. Die örtlich zuständigen Polizeidienststellen wiederum stehen im Austausch mit den örtlichen Waffenbehörden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7888 2 1. Wurden seit 2013 gerichtsverwertbare Erkenntnisse über sogenannte Reichsbürger bzw. Rechtsextreme vom niedersächsischen Verfassungsschutz an die Waffenbehörden weitergeleitet? Die Weitergabe von Informationen an die örtlich zuständigen Behörden ist in § 32 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 NVerfSchG geregelt. Dieser berechtigt die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde u. a., personenbezogene Daten an andere inländische Behörden weiterzugeben, wenn die empfangene Behörde die Daten zum Zwecke der Gefahrenabwehr benötigt. Bei einem Waffenbesitz in den Händen von „Reichsbürgern und Selbstverwaltern“ kann von einer möglichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit bzw. zumindest von einer möglichen Gefährdung von Mitarbeitern öffentlicher Stellen im Umgang mit entsprechenden Personen ausgegangen werden. Bisher wurden zwar keine Informationen im Sinne der Fragestellung direkt an die Waffenbehörden weitergeleitet, es wurden jedoch durch die niedersächsische Verfassungsschutzbehörde zu zwei Personen Informationen, auch über Waffenbesitz bzw. waffenrechtliche Erlaubnisse, an die örtlich zuständige Staatsschutzdienststelle der Polizei weitergeleitet. In beiden Fällen waren die Personen den Polizeibehörden vorher bereits als „Reichsbürger“ bekannt. Der Besitz der waffenrechtlichen Erlaubnisse wurde bei einer routinemäßigen Abfrage festgestellt. 2. Falls ja, wie oft erfolgte eine Mitteilung an die Waffenbehörden seit 2013? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Falls nein, wurde eine entsprechende Vorgehensweise vom niedersächsischen Verfassungsschutz geprüft? Siehe Antwort zu Frage 1. (Ausgegeben am 27.04.2017) Drucksache 17/7888 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7645 Was tut der Verfassungsschutz gegen bewaffnete Reichsbürger? Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport