Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7902 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7677 - Berufsakademien in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 29.03.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 24.04.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung des Abgeordneten Berufsakademien bieten auch in Niedersachsen praxisorientierte wie schulisch-wissenschaftliche Bildungsinhalte im Zuge einer kombinierten dualen Ausbildung. Die theoretische Ausbildung ist hierbei mit der praktischen Ausbildung in einem Unternehmen verknüpft. Angesichts des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels nicht zuletzt im Zuge der vernetzten Digitalisierung und der Globalisierung kann der Stellenwert der berufsorientierten dualen Ausbildung in Berufsakademien noch weiter steigen. Vorbemerkung der Landesregierung Die Berufsakademien sind besondere Einrichtungen des tertiären Bildungsbereichs neben den Hochschulen. Rechtsträger der Berufsakademien sind üblicherweise eingetragene Vereine, denen als Mitglieder vor allem regional ansässige Unternehmen, nicht selten Kommunen, aber auch Kammern angehören. Rechtsgrundlage ist das Niedersächsische Berufsakademiegesetz (Nds. BAkadG). Danach ist die Beteiligung des Landes an der Trägerschaft der Berufsakademien ausgeschlossen (§ 2 Abs. 3 Nds. BAkadG). Ebenso sind Zuwendungen zum Betrieb oder für Investitionsmaßnahmen aus Landesmitteln oder aus Mitteln, über die das Land verfügen kann, nicht möglich (§ 8 Nds. BAkadG). Die Berufsakademien finanzieren sich vornehmlich aus Studiengebühren, die i. d. R. von den ausbildenden Partnerunternehmen übernommen werden. Häufig erhalten Berufsakademien daneben weitere Mittel oder Unterstützung in anderer Weise von Fördermitgliedern und sonstigen kooperierenden Unternehmen sowie durch Kommunen. Seit November 2002 können Berufsakademien akkreditierte Ausbildungsgänge anbieten, deren Absolventinnen und Absolventen die Abschlussbezeichnung Bachelor mit einem die Fachrichtung bezeichnenden Zusatz erwerben. Nach § 6 a Nds. BAkadG vermittelt ein solcher Abschluss dieselben Berechtigungen wie ein Bachelor-Abschluss einer Hochschule. Inzwischen haben sämtliche Berufsakademien ihr Studienangebot auf Bachelor-Abschlüsse umgestellt. Die Absolventinnen und Absolventen der dualen Ausbildungsgänge haben sehr gute Arbeitsmarktchancen . Häufig erhalten sie von den Partnerbetrieben ein Übernahmeangebot. Aus drei Berufsakademien sind Fachhochschulen hervorgegangen, die durch den Wissenschaftsrat erfolgreich institutionell akkreditiert wurden und die sich dem nachgefragten dualen Studienmodell weiterhin verpflichtet fühlen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7902 2 Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass auch die in staatlicher Verantwortung stehenden Fachhochschulen zunehmend duale Studiengänge realisieren. Diese sind für die Vernetzung der Hochschulen mit den regionalen Unternehmen von großer Wirkung; sie haben sich für die Unternehmen zu einem Erfolgsfaktor bei der Gewinnung von Fachkräften entwickelt. 1. In welchen Orten in Niedersachsen gibt es Berufsakademien mit wie vielen Studierenden in welchen unterschiedlichen Studienrichtungen? Gegenwärtig gibt es in Niedersachsen sieben Berufsakademien in den Orten Braunschweig, Göttingen , Hannover, Leer, Lüneburg, Melle, Oldenburg und Rastede (als weiterer Standort der in Hannover ansässigen Berufsakademie). Nach der aktuellsten verfügbaren Statistik waren zum Erhebungsstichtag 31.12.2015 insgesamt 967 Studierende bei Berufsakademien unter Vertrag, die sich auf die Ausbildungsgänge Betriebswirtschaft (558), Wirtschaftsinformatik (142), Banking und Finance (125), Soziale Arbeit (74) Holztechnik (59) und Health Care Management (9) verteilten. Die vorliegende Statistik weist für die 558 in die allgemeinen betriebswirtschaftlichen Ausbildungsgänge eingeschriebenen Studierenden zudem eine weitere Unterteilung in Fachrichtungen wie folgt aus: Betriebswirtschaft (193), Bank (75), Groß- und Außenhandel (56), Handel (50), Industrie (67), Versicherung (18), Energiewirtschaft (13), Automotiv (3), Gesundheitswesen (1), Personaldienstleistung (12), Logistik (1), Direktmarketing (18), Modemanagement (31), Büro/Bürokommunikation (5), Sportmanagement (6), IT-System (1) und Informationsmanagement (8). 2. Gibt es hinsichtlich der Trägerschaft von Berufsakademien in Niedersachsen Beispiele für ein Miteinander von Kommunen, regionaler Wirtschaft und Institutionen des Landes bei der Gründung von Berufsakademien? Berufsakademien entstehen regelmäßig durch ein erfolgreiches Zusammenwirken regionaler Akteure . Auf die Vorbemerkung wird im Übrigen verwiesen. 3. Wie erfolgt eine Förderung der Berufsakademien in Niedersachsen mit Landesmitteln in der Gründungsphase und im laufenden Betrieb? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur gibt Gründungsinitiativen auf Wunsch durch intensive Beratung Unterstützung. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 27.04.2017) Drucksache 17/7902 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7677 Berufsakademien in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Adrian Mohr (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur