Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/7931 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7795 - Auf welcher Grundlage erfolgte die Abordnung einer Klassenlehrerin von der Grundschule Hollen an die Grundschule Remels? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 28.04.2017, gezeichnet In Vertretung der Staatssekretärin Michael Markmann Vorbemerkung des Abgeordneten Am 13.01.2017 wurden die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 a der Grundschule Hollen durch ihre Kinder darüber informiert, dass zum 01.02.2017 eine Abordnung der Klassenlehrerin an die Grundschule Remels erfolgen werde. Die Elternschaft wurde über diese Abordnung im Vorfeld nicht informiert, sodass diesen auch keine Erkenntnisse über die Gründe und die Dauer der Abordnung vorliegen. Die Elternratsvorsitzenden und die Elternschaft der Klasse haben sich daraufhin mit einer Beschwerde an die Landesschulbehörde gewandt. Hierin betonen sie, dass die Klassenlehrerin besonderes pädagogisches Geschick im Umgang mit der sehr heterogenen Klasse bewiesen und insbesondere für therapiebedürftige Schülerinnen und Schüler ein ideales Lernklima geschaffen habe. Die Eltern befürchten eine aus der unangekündigten Abordnung der Klassenlehrerin entstehende Verschlechterung der Unterrichtssituation ihrer Kinder und eine nicht ausreichende Fortsetzung der individuellen Lernkonzepte für die Schülerinnen und Schüler, die von der Klassenlehrerin auf den Weg gebracht wurden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Nach dem Erlass „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemeinbildenden Schulen “ haben die Schulbehörden unter Berücksichtigung der Gesamtversorgung an den ihnen unmittelbar unterstellten Schulen eine gleichmäßige Unterrichtsversorgung sicherzustellen. Versetzungen und Abordnungen sind Personalmaßnahmen, die regelmäßig auch zum Schulhalbjahr vollzogen werden, Abordnungen auch innerhalb des Halbjahres. Die Unterrichtsversorgung der Grundschule Hollen liegt auch nach dieser Personalmaßnahme seit dem 01.02.2017 bei 101,92 %. Die hier in Rede stehende Abordnung ist in Gesprächen mit der betroffenen Lehrkraft unter Hinzuziehung der Personalvertretung und der Schulleitung seit November 2016 vorbereitet worden. Die Information der Elternvertretung erfolgte am 13.01.2017 zum frühestmöglichlichen Zeitpunkt nach der endgültigen Personalentscheidung im Einvernehmen mit der Lehrkraft. Aus dienstrechtlichen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7931 2 Gründen erhielten die Elternvertreter keine detaillierten Informationen, insbesondere nicht zu einem früheren Zeitpunkt als die Lehrkraft selbst. Seitens der Schulleitung wurde dem Schulelternrat und dem Klassenelternrat mitgeteilt, dass die betroffene Klassenlehrkraft zum 01.02.2017 mit voller Stundenzahl abgeordnet werden würde. Ein entsprechender Elternbrief wurde verlesen und am selben Tag den Schülerinnen und Schülern mitgegeben . Seitens der Schule wurde erläutert, dass die neue Klassenlehrerin bereits in der Klasse unterrichte und daher mit allen klasseninternen Konzepten vertraut sei, sodass ein nahtloser Anschluss der pädagogischen Arbeit möglich ist. 1. Mit welcher Begründung erfolgte die Abordnung der Klassenlehrerin der Klasse 2 a von der Grundschule Hollen an die Grundschule Remels? Welche Alternativen wurden geprüft ? Die Abordnung mit dem Ziel der Versetzung erfolgte nach enger Kommunikation und einvernehmlich zwischen der Lehrkraft, der Schulleitung und der zuständigen Dezernentin der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB). Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 2. Wie lange wird diese Abordnung bestehen bleiben? Wird die Klassenlehrerin danach an die Grundschule Hollen zurückkehren? Die Abordnung ist bis zum 31.07.2017 mit dem Ziel der Versetzung zum 01.08.2017 an dieselbe Schule erfolgt. 3. Wann wurde die Schulleitung der Grundschule Hollen über die bevorstehende Abordnung informiert? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 4. Wann erhalten Elternvertreter und Elternschaft eine Antwort der Landesschulbehörde auf ihre Beschwerde vom 16.01.2017? Die NLSchB hat auf das Schreiben unmittelbar nach Eingang telefonisch und mit Schreiben vom 30.01.2017 reagiert. Darüber hinaus ist ein weiteres Gespräch für den 02.05.2017 terminiert. 5. Wie viele Lehrkräfte von Grundschulen im Landkreis Leer wurden im laufenden Schuljahr an andere Grundschulen abgeordnet (bitte die Schulen mit Dauer und Stundenzahl der Abordnung auflisten)? Stammschule Zielschule Abordnung Std. Zeitraum GS Detern GS Collinghorst 22 Schuljahr 2016/2017 GS Detern GS Nortmoor 28 Schuljahr 2016/2017 GS Neukamperfehn GS Filsum 5 Schuljahr 2016/2017 GS Neukamperfehn GS Holtland 4 Schuljahr 2016/2017 GS Völlenerkönigsfehn GS Ihren 10 Schuljahr 2016/2017 Aufhebung: 31.01.17 GS Völlenerkönigsfehn GS Ihren 7 01.02.17 - 31.07.17 GS Ostrhauderfehn GS Rajen 14 01.08.16 - 31.01.17 GS Ostrhauderfehn GS Rajen 4 01.08.16 - 31.07.17 GS Völlen GS Rajen 8 Schuljahr 2016/2017 GS Lengenerland GS Hollen 8 Schuljahr 2016/2017 Aufhebung: 16.10.16 GS Lengenerland GS Hollen 4 Schuljahr 2016/2017 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/7931 3 Stammschule Zielschule Abordnung Std. Zeitraum GS Lengenerland GS Hollen GS Remels 8 5 25.04.17 - 31.07.17 GS Völlenerfehn GS Ihrhove 9 05.09.16 - 27.01.17 GS Neermoor GS Collinghorst 10 01.02.17 - 31.07.17 GS Hollen GS Remels 28 01.02.17 - 31.07.17 GS Steenfelde-Großw. GS Ihren 2 01.02.17 - 31.07.17 GS Steenfelde-Großw. GS Ihren 1 01.02.17 - 31.07.17 GS Flachsmeer GS Völlenerfehn 10 01.02.17 - 31.07.17 GS Langholt GS Ihrhove 5 27.02.17 - 31.07.17 GS Eichenwall GS Plytenberg 15 Schuljahr 2016/2017 GS Oldersum GS Jheringsfehn 2 Schuljahr 2016/2017 GS Oldersum GS Stapelmoor 10 01.02.17 - 31.07.17 GS Wymeer GS Bunde 6 Schuljahr 2016/2017 GS Veenhusen GS Jheringsfehn 2 Schuljahr 2016/2017 GS Logabirum GS Plytenberg 5 Schuljahr 2016/2017 Aufhebung: 31.01.17 GS Stapelmoor GS Völlenerfehn 6 Schuljahr 2016/2017 GS Warsingsfehn-Ost GS Veenhusen 1 26.09.16 - 27.01.17 GS Warsingsfehn-Ost GS Veenhusen 2 26.09.16 - 27.01.17 GS Warsingsfehn-Ost GS Veenhusen 3 26.09.16 - 27.01.17 GS Warsingsfehn-Ost GS Warsingsfehn-West 2 07.11.16 - 27.01.17 GS Warsingsfehn-Ost GS Holthusen 10 02.02.17 - 31.07.17 GS Neermoor GS Warsingsfehn-West 2 31.10.16 - 31.07.17 GS Neermoor GS Warsingsfehn-West GS Jheringsfehn 4 2 31.01.16 - 31.07.17 01.02.17 - 31.07.17 GS Veenhusen RS Möörkenschule 6 01.12.16 - 31.07.17 GS Daalerschule RS Möörkenschule 10 01.02.17 - 31.07.17 GS Plytenberg GS Flachsmeer 10 18.01.17 - 31.07.17 GS Veenhusen GS Holthusen 10 24.02.17 - 31.07.17 GS Möhlenwarf GS Stapelmoor 4 20.03.17 - 31.07.17 (Ausgegeben am 03.05.2017) Drucksache 17/7931 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7795 Auf welcher Grundlage erfolgte die Abordnung einer Klassenlehrerin von der Grundschule Hollen an die Grundschule Remels? Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums