Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8001 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7798 - Engagiert sich die Landesregierung für die Sicherung des niedersächsischen Filmerbes? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei namens der Landesregierung vom 08.05.2017, gezeichnet Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei Vorbemerkung des Abgeordneten Filme dokumentieren historische Ereignisse und gesellschaftliche Veränderungen. Deshalb ist es wichtig, bestimmte Filme zu erhalten. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wo und wie werden mit öffentlichen Mitteln in Niedersachsen hergestellte Filme archiviert ? Über die nordmedia stellt das Land Haushaltsmittel für die Förderung von Film- und Fernsehproduktionen zur Verfügung. Die Förderrichtlinie verpflichtet den Fördernehmer, eine archivfähige Kopie des fertigen Produkts beim „Bundesarchiv Filmarchiv“ bzw. einer anderen durch die Konvention des Europarates zum Schutz des audiovisuellen Erbes qualifizierten Archivstelle zu hinterlegen. Soweit es sich um TV-Produktionen handelt, unterhalten die Sender eigene Archive. 2. Ist sichergestellt, dass Filme über wichtige Ereignisse in Niedersachsen erhalten werden ? Falls ja, wie? Wichtige Ereignisse werden in der Regel in Bild und/oder Ton von den öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern festgehalten. Die Rundfunkveranstalter verfügen über eigene Archive . 3. Wie wird eine fachkundige Aufbewahrung sichergestellt? Das Bundes-Filmarchiv verfügt über eigene, hochspezialisierte filmtechnische Werkstätten und Lager , in denen das deutsche Filmerbe konserviert, restauriert und für die Nachwelt erhalten wird. 2005 bezog die Abteilung Filmarchiv einen neuerrichteten Zweckbau in Hoppegarten. Hier werden in modernsten Spezialmagazinen rund 70 000 Filmrollen Cellulosenitratfilme verwahrt. Der Neubau bietet zudem moderne Werkstätten für die Restaurierung und Umkopierung aller filmischen Materialien des Filmarchivs. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8001 2 Die Rundfunkveranstalter haben ein erhebliches Eigeninteresse an der fachgerechten Archivierung ihres Bild- und Tonmaterials. 4. Wie wird das Filmerbe zugänglich gemacht? Die Benutzungsbestimmungen für Archivgut des Bundesfilmarchivs sind im Bundesarchivgesetz, in der Bundesarchiv-Benutzungsverordnung, der Bundesarchiv-Kostenverordnung und in der Benutzer -Saalordnung des Bundesarchivs geregelt. Eine Datenbank ermöglicht die einfache oder kombinierte Recherche nach Film- oder Periodika titeln, Produktions- und Erscheinungsjahren, Filmarten, Materialarten, Filmformaten und Farbangaben . Die Listenansicht bietet zugleich einen Überblick darüber, in Gestalt welcher Materialien ein bestimmter Titel vorliegt (z. B. als 35-mm-Kopie, 16-mm-Kopie, VHS, DVD etc.). Eine Benutzung ist nach Anmeldung und auf Grundlage eines schriftlichen Benutzerantrags möglich. Die jeweils möglichen Nutzungsarten (Sichtung im Haus, Verleih, Herstellung von Kopien) variieren je nach Rechtesituation und Materiallage. Die Kosten einer Benutzung sind von Nutzungszweck, Nutzungsart und Rechtslage abhängig. Das Bundesarchiv bietet keine Medien zum Kauf an, verweist Interessenten aber an die Rechteinhaber, mit deren Zustimmung extern und auf eigene Kosten Kopien angefertigt werden können. Anfragen zu Filmen können per Kontaktformular übermittelt werden , dem bei Bedarf ein Merkzettel beigefügt werden kann. Die Rundfunkveranstalter stellen in der Regel zu senderspezifischen Bedingungen Sendemitschnitte zur Verfügung. 5. Setzt sich die Landesregierung für eine Digitalisierung des Filmerbes ein? Falls ja, welche Maßnahmen werden diesbezüglich ergriffen? Der Entwurf eines Bund-Länder-Konzepts zur Förderung der Digitalisierung des nationalen Filmerbes ist derzeit Gegenstand von Beratungen zwischen Bund, Ländern sowie Vertretern der Filmförderungsanstalt und des Kinematheksverbundes. Die Gespräche sind jedoch noch nicht abgeschlossen . Das Konzept zielt vorrangig auf die Digitalisierung von Kinofilmen, wovon in Niedersachsen nur wenige produziert werden. Die Landesregierung vertritt deshalb die Auffassung, dass der Bund und die Bundesländer sich entsprechend ihren Produktionszahlen für die Digitalisierung engagieren sollten. Da die technischen Dienstleister und Archive zumeist in der Nähe der Produktionsstätten angesiedelt sind, kämen die eingesetzten Fördermittel zugleich diesen Unternehmen in der jeweiligen Region zugute. 6. Nach welchen Kriterien wird eine Priorisierung bei der Sicherung des Filmerbes vorgenommen ? Das o. g. Konzept sieht als Kriterien für die prioritäre Auswahl von Filmen das Vorliegen eines filmwirtschaftlichen Auswertungsinteresses oder die Notwendigkeit der konservatorischen Sicherung wegen Materialgefährdung oder die Notwendigkeit der konservatorischen Sicherung aus filmhistorischer Sicht vor. 7. Soll auch in Zukunft der Analogfilm für Archivzwecke verfügbar gehalten werden? Nach Meinung der Experten soll das filmische Ausgangsmaterial soweit wie möglich erhalten bleiben . Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass auch die Digitalisate irgendwann technisch überholt sein werden und auch qualitativ nachlassen. (Ausgegeben am 09.05.2017) Drucksache 17/8001 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7798 Engagiert sich die Landesregierung für die Sicherung des niedersächsischen Filmerbes? Anfrage des Abgeordneten Burkhard Jasper (CDU) Antwort der Niedersächsischen Staatskanzlei