Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8002 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7794 - Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit standen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen ab 1. Januar 2013 und ab 1. Januar 2017 zur Verfügung? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 08.05.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten In der Antwort auf meine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wie viele Stellen für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter stellt die Landesregierung an den weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen zum 01.01.2017 über die dort bereits bestehenden Schulsozialarbeiterstellen hinaus zur Verfügung?“ (Drs. 17/6671) listet die Landesregierung aus Landesmitteln finanzierte Stellen für schulische Sozialarbeit auf. Dabei werden aus kommunalen Mitteln finanzierte Stellen außer Acht gelassen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wie viele Stellen für schulische Sozialarbeit mit jeweils welchem Beschäftigungsvolumen standen an den einzelnen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen zu den Stichtagen 01.01.2013 und 01.01.2017 zur Verfügung (bitte tabellarisch auflisten und dabei angeben, welcher Stellenanteil aus Landesmitteln und welcher aus kommunalen Mitteln finanziert wird bzw. wurde; eine Nachfrage beim jeweiligen Schulträger ist unter Verweis auf Artikel 24 der Niedersächsischen Verfassung Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 ausdrücklich erwünscht)? Nur im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung (sogenanntes Hauptschulprofilierungsprogramm ; HSPP) bestand die Möglichkeit, Stellenanteile für schulische Sozialarbeit gemeinsam aus Landesmitteln und kommunalen Mitteln zu finanzieren. Da das Land im Rahmen der genannten Richtlinie eine finanzielle Zuwendung zur Projektförderung gewährt hat und die Zuwendungsempfänger neben den Ausgaben für Personal auch Ausgaben für Beschaffungen für die Ausgestaltung der sozialpädagogischen Angebote einsetzen konnten, bestehen landesseitig zur Höhe des Beschäftigungsvolumens keine validen Erkenntnisse: Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8002 2 Stand zum 01.01.2013 (Abrechnung der Niedersächsischen Landesschulbehörde): Schulen HSPP 2013 Beitrag der Schulträger zum HSPP 2013 OBS Ebstorf 39.000 Euro 0 Euro OBS Rosche 26.000 Euro 0 Euro OBS Suderburg 26.000 Euro 0 Euro OBS Bodenteich 26.000 Euro 2.361,92 Euro OBS Uelzen 16.250 Euro 0 Euro KGS Fritz Reuter 26.000 Euro 2.361,00 Euro GHS Lukas-Backmeister 26.000 Euro 4.453,11 Euro GHS Sternschule 26.000 Euro 0 Euro Das sogenannte Hauptschulprofilierungsprogramm ist zum 31.12.2016 ausgelaufen. Eine gemeinsame Finanzierung von Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte von Land und Kommunen erfolgt nicht mehr. Die Beschäftigungsmöglichkeiten werden den Schulen direkt vom Land zugewiesen. Stand zum 01.01.2017: Schulen Zuweisung sozialpäd. Fachkräfte zum 01.01.2017 Pädagogische Mitarbeiterinnen /Mitarbeiter an Ganztagsschulen Gesamt OBS Ebstorf 0,75 VZE 0 VZE 0,75 VZE OBS Rosche 0,75 VZE 0 VZE 0,75 VZE OBS Suderburg 0,50 VZE 0,50 VZE 1,00 VZE OBS Bodenteich 0,75 VZE 0,75 VZE 1,50 VZE OBS Uelzen 0,75 VZE 0,50 VZE 1,25 VZE KGS Fritz Reuter 0,75 VZE 0 VZE 0,75 VZE Die Beschäftigungsumfänge für die OBS Uelzen und die KGS Fritz Reuter wurden mittlerweile auf jeweils 1,0 Vollzeiteinheit erhöht. Der Landkreis Uelzen hat auf Nachfrage die anliegende Tabelle zur Verfügung gestellt und Folgendes mitgeteilt: „… in der Anlage erhalten Sie die angeforderte Übersicht zu den Stellenanteilen der Schulsozialarbeit im Landkreis Uelzen. Hier sind die entsprechenden Zahlen für den Stichtag 01.01.2013 zusammengestellt . Der Anteil an kommunalen Mitteln ist zu vernachlässigen, da die wöchentliche Arbeitszeit nach den pauschal gewährten Landesmitteln berechnet wurde. Der Vollständigkeit halber sind die Zahlen der neu gebildeten OBS Uelzen ab dem 01.08.2013 gesondert angeführt. Die Arbeitsverträge der Sozialarbeiter/Erzieher sind zum 31.12.2016 ausgelaufen. Zum 01.01.2017 waren keine Sozialarbeiter/Erzieher mehr bei uns beschäftigt.“ 2. Der Antwort auf meine Anfrage in der Drucksache 17/6671 ist unter 1. zu entnehmen, dass die Landesregierung zum 01.01.2017 an sechs weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen Stellen für schulische Sozialarbeit ausgeschrieben hat. Sind diese Stellen alle im ausgeschriebenen Umfang besetzt? Alle Beschäftigungsmöglichkeiten für sozialpädagogische Fachkräfte an den in der Drs.17/6671 genannten sechs Schulen im Landkreis Uelzen wurden besetzt. In zwei Fällen (OBS Rosche und KGS Fritz Reuter) wurde eine Teilzeitbeschäftigung gewährt. 3. Falls die Stellen nicht oder nicht in vollem Umfang besetzt sind: Warum ist dies bislang nicht oder nicht im jeweils ausgeschriebenen Umfang der Fall (bitte gegebenenfalls für jede betroffene Stelle einzeln angeben)? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8002 3 Anlage (Ausgegeben am 09.05.2017) Drucksache 17/8002 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7794 Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit standen an den allgemeinbildenden weiterführenden Schulen im Landkreis Uelzen ab 1. Januar 2013 und ab 1. Januar 2017 zur Verfügung? Anfrage des Abgeordneten Jörg Hillmer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums