Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8006 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7829 - Unterrichtsversorgung an der Grundschule Julius Rodenberg in Rodenberg Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 08.05.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten In seiner Antwort auf meine Anfrage hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass die landesweite durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen im Schuljahr 2016/2017 98,9 % beträgt (Drs. 17/7537). Die Erhebung fand zum Stichtag 18.08.2016 statt. Für die Grundschule Julius Rodenberg in Rodenberg ist ein Wert von 99,2 % angegeben (Drs. 17/7538). Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Es wird ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 % an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erreicht. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung absolut höchste Priorität. Bildungspolitische Maßnahmen wie der Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklusion , aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang mit vor dem Krieg geflüchteten Schülerinnen und Schülern haben dazu geführt, dass die erforderlichen Lehrkräfte-Soll-Stunden gemäß Erlass zur Klassenbildung und Lehrerzuweisung angewachsen sind. Im letzten und im laufenden Schuljahr hat das Land deshalb rund 7 800 neue Lehrkräfte eingestellt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt über 3 500 neue Lehrkräfte in den Bewerbungs- und Auswahlverfahren ausgewählt. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bereich der Bewerbungspotenziale und auch der notwendigen Investitionen im Bereich der Sprachförderung konnten die Werte zur Unterrichts- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8006 2 versorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 relativ stabil gehalten werden. Auch in Zukunft wird die Landesregierung deshalb weiter große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu gewinnen. Aber nicht nur in Niedersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt u. a. aufgrund der Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Alle Bundesländer stehen derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen auswirken. Die Erfahrungen aus vergangenen Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zeigen, dass ein erhöhtes Einstellungsinteresse der Bewerberinnen und Bewerber für urbane Ballungszentren sowie in der Nähe von lehramtsbildenden Universitäten besteht. Dieses Phänomen ist für alle Schulformen zu beobachten. Die Schulleitungen und die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) stehen daher vor der Herausforderung, geeignete Lehrkräfte zu finden, die ein Stellenangebot insbesondere in den ländlichen Bereichen annehmen möchten. Zusätzlich zu den genannten Rahmenbedingungen, die für die Schulen aller Schulformen in diesen Regionen gelten, stellt die geringe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehramtsbefähigung für Grund-, Haupt- und Realschulen eine weitere Herausforderung für die Besetzung der Einstellungsmöglichkeiten an Grund-, Haupt-, Real- und Oberschulen dar. So gelingt es nicht immer, für die zur Verfügung gestellten Einstellungsmöglichkeiten ausgebildete Lehrkräfte für eine Einstellung in den niedersächsischen Schuldienst auszuwählen. Die Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zu einem bestimmten Stichtag im 1. Schulhalbjahr eines jeden Jahres dient als Basis für die kurz-, mittel- und langfristige Ressourcensteuerung. Sie erfolgt stichtagsbezogen und stellt nicht notwendigerweise die tatsächliche Versorgung mit Lehrkräften während des gesamten Schuljahres oder eines Schulhalbjahres dar. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stundentafel und den Zusatzbedarfen (z. B. Ganztagsbetrieb) zwei zusätzliche Stunden (Poolstunden) pro Soll- Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 für schulinterne Schwerpunktsetzungen, z. B. Arbeitsgemeinschaften , anerkannt. Somit kann an den Schulen der Pflichtunterricht laut Stundentafel auch dann vollständig erteilt werden, wenn die Unterrichtsversorgung unter 100 % liegen sollte. Gleichzeitig wird die tatsächliche Größenordnung einer rechnerischen prozentualen Über- oder Unterversorgung maßgeblich von der Größe und Schulform der jeweiligen Schule geprägt. Während an einer Grundschule mit wenigen Klassen und einem rechnerischen Bedarf von z. B. lediglich 100 Lehrerstunden bereits eine Abweichung von nur zwei Stunden eine Abweichung in der rechnerischen Unterrichtsversorgung von 2 % ausmacht, bedeutet z. B. ein prozentuales Fehl von 2 % in der rechnerischen Unterrichtsversorgung an einer großen weiterführenden Schule mit einem rechnerischen Bedarf von 1 000 Lehrerstunden ein Fehl von 20 Lehrerstunden. Die Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule verlangen es, dass Schulen ein geeignetes Vertretungskonzept entwickeln. Die Schulen können auf kurzfristige Ausfälle oder ein geringes Lehrerstunden -Fehl in einem Schulhalbjahr mit einem flexiblen Unterrichtseinsatz von bis zu vier Wochenstunden pro Lehrkraft reagieren. Gegebenenfalls kann durch Abordnungen und Versetzungen von benachbarten besser versorgten Schulen ein Versorgungsausgleich herbeigeführt werden. Für längerfristige Ausfälle von Lehrkräften kann einer Schule durch die NLSchB eine befristete Einstellungsmöglichkeit für eine Vertretungslehrkraft zugewiesen werden. Es ist jedoch in einzelnen Fällen schwierig, kurzfristig Personal für Vertretungsverträge zu gewinnen. Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen mit den dann vorhandenen unbefristet beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig auszugleichen. Es ist dauerhafte Aufgabe der Schulen und der NLSchB, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbesondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung entscheidet die NLSchB über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen. Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fächerspezifi- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8006 3 scher Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist, ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen. Sehr kurzfristig auftretende Veränderungen , z. B. das Nicht-Bestehen der Prüfungen im Vorbereitungsdienst, führen in manchen Fällen dazu, dass ein Ausgleich zum Erhebungsstichtag nicht mehr erfolgen kann. Ausgleichsmaßnahmen nach dem Stichtag können nicht rückwirkend für die Ermittlung des Wertes einer Unterrichtsversorgung zu diesem Stichtag erfasst werden. 1. Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Schule? Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen. 2. Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass die für die Schule vorgesehene Einstellung einer 18-Stunden-Lehrkraft mit einem „Vertrag Spracherwerb Flüchtlinge“ noch nicht umgesetzt wurde? Es war bislang nicht möglich, eine geeignete Lehrkraft für einen Vertrag Spracherwerb Flüchtlinge zu finden und einzustellen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Landesregierung verwiesen. 3. Wie viele Pflichtstunden muss die Schule erteilen (in Bezug auf den Stichtag 18.08.2016)? Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 sind an der Schule 376,0 Pflichtstunden zu erteilen. 4. Können mit den der Schule am Stichtag zur Verfügung stehenden Iststunden alle Pflichtstunden abgedeckt werden (in Bezug auf den Stichtag 18.08.2016)? Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 stehen der in der Antwort zu Frage 3 genannten Anzahl von Pflichtstunden 452,5 Ist-Stunden gegenüber. Damit verfügt diese Schule über 76,5 Ist-Stunden mehr als zur Abdeckung des Pflichtunterrichts notwendig. 5. Hat sich am Stichtag ein Stundenfehl an der Schule ergeben? Wenn ja, wie wurde dieses ausgeglichen? Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum Stichtag 18.08.2016 standen den 452,5 Ist-Stunden 456,0 Soll-Stunden (inkl. Zusatzbedarfen) gegenüber . Bis zur Umsetzung einer Teilzeiterhöhung von 4,0 Stunden wurde das Stundenfehl durch zeitweilige Mehrarbeit einzelner Lehrkräfte ausgeglichen. 6. Welche Maßnahmen wurden zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung an der Schule ergriffen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 7. Wann wird die Grundschule Rodenberg eine verbindliche Zusage bezüglich der tatsächlichen Besetzung der drei offenen Lehrerstellen zum nächsten Schuljahresbeginn erhalten? Zu welchem Termin werden die neuen Lehrkräfte ihren Dienst antreten? Zum 31.07.2017 werden vier Lehrkräfte in den Ruhestand gehen. Erst nach Abschluss des Bewerbungs - und Auswahlverfahren kann eine verbindliche Aussage getroffen werden, welche Lehrkräfte für das neue Schuljahr 2017/2018 an der Julius-Rodenberg-Schule ausgewählt werden. Es wird Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8006 4 davon ausgegangen, dass die neuen Lehrkräfte ihren Dienst zum Beginn des neuen Schuljahres antreten können. (Ausgegeben am 10.05.2017) Drucksache 17/8006 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7829 Unterrichtsversorgung an der Grundschule Julius Rodenberg in Rodenberg Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums