Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8014 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7810 - Was unternimmt die Landesregierung, damit die Zusagen bei der Umverteilung von Flüchtlingen in Europa eingehalten werden? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 04.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.05.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zuge des sogenannten Relocation-Verfahrens werden Asylsuchende aus EU-Mitgliedstaaten mit besonders stark beanspruchten Asylsystemen - wie aktuell Griechenland und Italien - in andere Mitgliedstaaten umverteilt und durchlaufen dort das Asylverfahren (http://www.bamf.de/DE/ Fluechtlingsschutz/HumAufnahmeResettlement/Relocation/relocation-node.html). Zwei EU-Ratsbeschlüsse sehen vor, dass insgesamt 160 000 Flüchtlinge aus Italien und Griechenland (gegebenenfalls auch aus anderen Mitgliedstaaten) in Europa verteilt werden sollen (Europäische Kommission - Pressemitteilung vom 18. Mai 2016). Der Anteil von Deutschland beträgt im Zuge dieses Verfahrens 27 500 Flüchtlinge. Bisher hat Deutschland aber nur etwas mehr als 2 000 Flüchtlinge aufgenommen (Pro Asyl, 2. März 2017). Vorbemerkung der Landesregierung Relocation bezeichnet die Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Staat der Europäischen Union in einen anderen Mitgliedstaat. Die Grundlage für Relocation-Programme sind gemeinsame Entscheidungen des Rates der Europäischen Union. Relocation ist ein solidarisches Programm, da es auf die Entlastung einzelner Mitgliedstaaten, insbesondere derer, die an den europäischen Außengrenzen gelegen sind, abzielt. Das aktuelle Relocation-Verfahren beruht auf zwei EU-Ratsbeschlüssen zur Einführung von vorläufigen Maßnahmen im Bereich des internationalen Schutzes zugunsten von Italien und Griechenland . Gemäß den Beschlüssen vom 14.09.2015 (2015/1523) und vom 22.09.2016 (2015/1601) sollen insgesamt 160 000 asylsuchende Personen aus Italien und Griechenland in andere Mitgliedstaaten umgesiedelt werden. Der deutsche Anteil liegt dabei bei insgesamt rund 27 500 Personen. Mit dem EU-Ratsbeschluss vom 29.09.2016 (2016/1754) wurde zudem eine weitere Option zur Erfüllung der Aufnahmeverpflichtung eingeführt, indem die festgelegten Aufnahmequoten zum Teil auch durch die Aufnahme von syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus der Türkei im Rahmen des sogenannten 1:1-Mechanismus erfüllt werden können. Das Bundesministerium des Inneren hat mit Aufnahmeanordnung vom 11.01.2017 für die Humanitäre Aufnahme gemäß § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes zur Aufnahme von Schutzbedürftigen aus der Türkei in Erfüllung der Verpflichtungen aus den EU-Ratsbeschlüssen 2015/1601 und 2016/1754 die rechtliche Grundlage geschaffen, um von dieser Option Gebrauch zu machen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8014 2 Die Aufnahmeanordnung enthält keine Festlegung hinsichtlich der Zahl der im Rahmen des 1:1-Mechanismus aufzunehmenden Personen. Durch die Bezugnahme auf die vorliegenden Ratsbeschlüsse ergibt sich für Deutschland eine maximale Aufnahmeverpflichtung von 13 694 Personen . 1. Wie viele Flüchtlinge wird Niedersachsen von den zugesicherten 27 500 Flüchtlingen aufnehmen? Von den im Rahmen des Relocation-Verfahrens aufzunehmenden 27 500 Personen entfällt nach Maßgabe des Königsteiner Schlüssels auf Niedersachsen ein Anteil von ca. 2 560 Personen. Darin eingeschlossen sind die Personen, die auf der Grundlage des Humanitären Aufnahmeprogramms zur Aufnahme schutzbedürftiger Personen aus der Türkei aufgenommen werden (sogenannter 1:1-Mechanismus). 2. Wie viele Flüchtlinge hat Niedersachsen im Zuge des Relocation-Verfahrens bisher aufgenommen? Niedersachsen hat im Zuge des Relocation-Verfahrens bis zum 11.04.2017 insgesamt 284 Asylsuchende , davon 198 aus Griechenland und 86 aus Italien, aufgenommen. Im Rahmen des laufenden humanitären Aufnahmeverfahrens von Schutzbedürftigen aus der Türkei nach § 23 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes hat Niedersachsen bis zum 20.04.2017 59 Personen aufgenommen. 3. Was unternimmt die Landesregierung, damit die zugesagten Aufnahmezahlen zeitnah erfüllt werden? Die Durchführung der Aufnahmeprogramme liegt in der Verantwortung des Bundes. Der nationale Kontaktpunkt (Relocation-National-Contact Point - NCP -) für das Relocation-Verfahren ist in Deutschland beim Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (BAMF) verortet. Das Land Niedersachsen hat keine unmittelbaren Einflussmöglichkeiten, es unterstützt lediglich den Bund durch die Aufnahme der im Rahmen des Relocationprogramms der Europäischen Union nach Deutschland einreisenden Personen. 4. Was unternimmt die Landesregierung, damit sich die Zustände in griechischen Aufnahmelagern verbessern? Wie in der Antwort zu Frage 3 dargestellt, obliegt die Zuständigkeit dem BAMF. Das Land Niedersachsen unterstützt den Bund durch die Aufnahme der im Rahmen des Relocation -Programms nach Deutschland einreisenden Personen und trägt dadurch zur Entlastung griechischer Aufnahmeeinrichtungen bei. (Ausgegeben am 11.05.2017) Drucksache 17/8014 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7810 Was unternimmt die Landesregierung, damit die Zusagen bei der Umverteilung von Flüchtlingen in Europa eingehalten werden? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport