Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8026 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7802 - Kümmert sich die Landesregierung um den Katastrophenschutz? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 30.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 08.05.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Die Braunschweiger Zeitung berichtet am 25.03.2017, dass Innenminister Pistorius plane, Strukturen beim Katastrophenschutz auszubauen. Gleichzeitig versicherte er, dass es zu keinen Kürzungen kommen werde. Das sei „höchstens die Idee von Finanzministern, die sparen wollen“, so der Innenminister weiter. Bereits im Februar 2017 hatte der Landkreistag die Landesregierung aufgefordert, mittelfristig einen dreistelligen Millionenbetrag für den Katastrophenschutz bereitzustellen (NP vom 24.02.2017). Vorbemerkung der Landesregierung Der Katastrophenschutz als föderale Aufgabe der Länder ist durch vielschichtige Herausforderungen geprägt. Nicht zuletzt führen der Klimawandel, eine hybride Bedrohungslage, die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen, der demografische Wandel sowie gestiegene Ansprüche der Bevölkerung an die Sicherheit von Versorgungsleistungen und die Gefahrenabwehr zu einem neuen Anforderungsprofil im Katastrophenschutz. Dies zeigt sich u. a. auch im Zivilschutz des Bundes mit der derzeit in der Umsetzung befindlichen neuen Konzeption für die Zivile Verteidigung. Der Wille, nicht nur auf alle Gefahren adäquat vorbreitet zu sein, sondern auch dem Anspruch der Bevölkerung nach sicheren Versorgungsleistungen im Alltag und in Katastrophenszenarien gerecht zu werden, prägt das Wirken der Landesregierung. Die aktuelle Diskussion im Landtag zur Sicherheit in der Umgebung kerntechnischer Anlagen, welche insbesondere auch im Rahmen der Gesetzesberatung zum Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz intensiv geführt wird, zeigt dieses noch einmal deutlich auf. 1. Welche Strukturen plant die Landesregierung beim Katastrophenschutz aus- oder umzubauen ? Der Katastrophenschutz in Niedersachsen soll in den nächsten Jahren durch vielfältige Änderungen in der Gesetzgebung und in Verwaltungsvorschriften weiterhin modern und zukunftsfähig gestaltet werden. So gibt u. a. der Runderlass des MI vom 10. März 2017 (Nds. MBl. S. 302) die künftigen neuen Strukturen bei der Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes vor. Der Umbau der Einheiten wird auf der Basis der bestehenden Einheiten voraussichtlich einige Zeit in Anspruch nehmen und durch die anteilige finanzielle Beteiligung des Landes bei der Beschaffung von Einsatzfahrzeugen unterstützt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8026 2 Weitere grundlegende Änderungen sind insbesondere beim Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen von den Inhalten der Novellierung des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes abhängig. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in den Ausschussberatungen des Landtages. Ferner werden weitere Erlasse überarbeitet oder neu erstellt, um die Vorbereitung auf Katastrophenszenarien und die Einsatzbewältigung fortlaufend neuen Herausforderungen anzupassen. Dazu zählen z. B. die überörtliche Hilfe, der Einsatz vordefinierter Bereitstellungsräume sowie die Ausgestaltung eines Einsatzkonzeptes für die Einheiten im Katastrophenschutz. Zudem sollen nach dem im vergangenen November für die unteren Katastrophenschutzbehörden eingeführten Zugriff auf das Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) die Möglichkeiten zur Warnung und Information der Bevölkerung in Gefahrenlagen weiter optimiert werden. 2. Wie viel Geld will die Landesregierung zusätzlich zur Stärkung des Zivil- und Katastrophenschutzes zur Verfügung stellen? Die Kosten des Zivilschutzes, schwerpunktmäßig die Beschaffung von Fahrzeugen, deren Unterhaltung und damit zusammenhängende Aufwendungen für Ausbildung und Ausstattung, obliegen dem Bund. Die Stärkung und Modernisierung des Katastrophenschutzes durch die in der Vorbemerkung und unter Frage 1 dargestellten Handlungsansätze und Maßnahmen sind Teil der laufenden Finanzierung durch das Land. Hier werden nach den entsprechenden Beschlüssen des Landtages auch in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 mehr Mittel eingesetzt (jeweils 1,5 Millionen Euro in 2017 und 2018 zusätzlich). Außerdem werden die im Zuge der Flüchtlingsunterbringung angeschafften und nunmehr nicht mehr akut benötigten Ressourcen zu einer zentralen Lagerhaltung des Landes für Katastrophenschutzeinsätze zusammengefasst. 3. Plant Finanzminister Schneider eine Kürzung beim Zivil- und Katastrophenschutz, oder was steckt hinter der Äußerung von Innenminister Pistorius? Finanzielle Kürzungen der Mittel für den Katastrophenschutz in Niedersachsen sind nicht beabsichtigt . Ob dies auch für den Bund im Zivilschutz zutrifft, ist nicht bekannt. Insoweit handelt es sich bei der Aussage von Herrn Minister Pistorius lediglich um eine allgemeine Feststellung, die das erforderliche und unverzichtbare finanzielle Engagement des Landes im Katastrophenschutz unterstreichen sollte. (Ausgegeben am 11.05.2017) Drucksache 17/8026 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7802 Kümmert sich die Landesregierung um den Katastrophenschutz? Anfrage der Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport