Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7800 - Weshalb sind die Renaturierungsarbeiten in Günnemoor kein Torfabbau? Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 30.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 05.05.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung des Abgeordneten In Günnemoor (LK Osterholz) wird seit 2014 eine ca. 9 ha große Grünlandhochmoorfläche renaturiert . Den Auftrag dazu bekam die Firma Turba, nachdem sie zuvor einen Genehmigungsantrag für den Abbau von 240 ha Torffläche gestellt und später zurückgezogen hat. Laut Vertrag wurde für die Arbeiten ein Festpreis von 33 678 Euro festgeschrieben, der mit dem Gegenwert des überschüssigen zu verwertenden Torfbodens in Höhe von 34 902,60 Euro verrechnet worden ist. Ein Gutachten der „Planungsgruppe Landespflege“ wurde dem Kreistag ohne die zugehörige Kostenkalkulation für die Renaturierung in Höhe von über 200 000 Euro vorgelegt. Schlussendlich wurde die Maßnahme nicht nach Gutachten durchgeführt. Es musste ein Methodenwechsel angewandt werden, wegen „Maulwurfdrainage und Knöterich“. Nach Aussage des Landkreises von Januar 2017 wurden bisher 80 000 m3 Torf abgebaut Vorbemerkung der Landesregierung In der landes- und bundesweit bekannten Teufelsmoorlandschaft, die ganz überwiegend zum Landkreis Osterholz gehört und hier 30 600 ha umfasst, gibt es kein natürliches Hochmoor mehr. Ca. 80 % des im Landkreis Osterholz gelegenen Teils des Teufelsmoores werden heute landwirtschaftlich genutzt. Ca. 15 % sind besiedelt. Nur ca. 5 % wurden dagegen nicht kultiviert. Aber auch diese verstreut liegenden nicht kultivierten Bereiche haben ihren ursprünglichen, durch Baumfreiheit und großräumige Offenheit geprägten Hochmoorcharakter eingebüßt. Durch Torfabbau und Entwässerung verloren sie ihre durchnässten Böden, sodass sich großflächig Birkenwald ausbreiten konnte. Vor diesem Hintergrund verfolgt der Landkreis Osterholz sowohl aus ökologischen als auch aus landeskundlichen und touristischen Gründen das Ziel, in ausgewählten Bereichen die Hochmoorlandschaft im Rahmen des Möglichen wiederherzustellen. Da entwässerte Moorböden klimaschädliche Treibhausgase emittieren, sind heutzutage auch Gesichtspunkte des Klimaschutzes eine wichtige Motivation zu Erreichung dieses Ziels. Ein Schwerpunktraum für die genannte Zielsetzung bildet das Günnemoor. Auf Basis einer Torfabbaugenehmigung aus 1920 wurde das noch unberührte Günnemoor auf 250 ha Fläche abgebaut. Seit 1985 erfolgte der Abbau durch die Firma TURBA auf 240 ha. Nach jahrelangen rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen der Abbaufirma einerseits und dem Landkreis Osterholz bzw. der Bezirksregierung Lüneburg andererseits kam es in Abstimmung mit der Bezirksregierung Lüneburg Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 2 1998 zu einer Einigung zwischen der Abbaufirma, den privaten Grundeigentümern und dem Landkreis Osterholz. Gemäß dem daraufhin abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vertrag erfolgte nun Zug um Zug mit dem restlichen Abbau bis 2012 die Herrichtung der gesamten Abbaufläche für die Hochmoorregeneration. Bei diesen Maßnahmen kooperierte die Abbaufirma mit dem Landkreis Osterholz . Die hergerichteten Flächen haben sich inzwischen gut regeneriert und stellen die einzigen Flächen im Landkreis Osterholz dar, in denen großräumig offenes, baumfreies und vernässtes Hochmoor wieder vorkommt. Der Bereich beherbergt daher Pflanzengesellschaften natürlicher Hochmoore, ist Lebensraum hochmoortypischer Pflanzen- und Tierarten und Anziehungspunkt für alle Menschen, die Hochmoor erleben möchten. Allerdings weist die ehemalige Abbaufläche eine geometrisch-unnatürliche Form auf und wird direkt von landwirtschaftlich genutzten höher liegenden Nutzflächen umgeben. Der Landkreis Osterholz ist daher bemüht, den ehemaligen Abbau - und heutigen Regenerationsbereich besser in die Umgebung einzubinden, gegenüber Störeinflüssen abzuschirmen und dabei auch stellenweise zu vergrößern . Das Vorgehen des Landkreises erfolgt auf Basis eines fundierten großräumigen Konzepts, das 2007 entwickelt und 2008 als „Vision Teufelsmoor“ politisch beraten und veröffentlicht wurde. In dem Konzept wird im Hinblick auf die landwirtschaftlich genutzte Umgebung des ehemaligen Abbau - und heutigen Regenerationsbereichs u. a. ausgeführt, dass „zukünftig ohne Entnahme von oberflächennahem Torf die naturschutzfachlich gebotene Hochmoorregeneration insbesondere auf eutrophierten landwirtschaftlichen Flächen in der nötigen Dimension nicht realisierbar ist“. Angesichts dieser Konzeption und des Drängens des Landkreises Osterholz nahm im Jahr 2012 die Firma TURBA einen gestellten Abbauantrag zurück, der sich auf eine knapp 9 ha große Fläche innerhalb der Ortslage Teufelsmoor bezog und heftige Bürgerproteste ausgelöst hatte. Im Raum stand jedoch ein weiteres, viel größeres Abbaubegehren der Firma, das sich auf 250 ha im Umfeld der bisherigen Abbaustätte bezog. Auf der Grundlage der Vision Teufelsmoor und nach entsprechender Beratung in den Gremien des Kreistags schlossen der Landkreis Osterholz und die Abbaufirma im Hinblick auf die Umgebung der bisherigen Abbaustätte im Januar 2014 eine „Vereinbarung zur Beendigung des industriellen Torfabbaus im Günnemoor und zur Bildung einer Kooperationspartnerschaft bei der Hochmoorregeneration “. Darin verpflichtet sich die Firma TURBA insbesondere, keine weiteren Anträge auf Torfabbau im Landkreis Osterholz zu stellen und von dem beabsichtigten weiteren großflächigen Torfabbau im Günnemoor verbindlich Abstand zu nehmen. Der Landkreis Osterholz erklärt in der Vereinbarung u. a. seine generelle Bereitschaft, „bei der künftigen Hochmoorregeneration … eng mit der TURBA zu kooperieren und diese … mit der Durchführung naturschutzfachlicher Hochmoorregenerationsmaßnahmen zu beauftragen.“ Ausdrücklich wird im Vertrag darauf hingewiesen, dass „die Verpflichtung zur Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften bei Auftragsvergabe … unberührt“ bleibt. Im April 2014 erwarb der Landkreis Osterholz eine langgestreckte, 9 ha große Grünlandfläche, die längs an den ehemaligen Abbau - und heutigen Regenerationsbereich angrenzt. Auf diese Fläche bezieht sich nunmehr die vorliegende Anfrage. Auf Basis der im Januar geschlossenen Vereinbarung und nach Klärung der vergaberechtlichen Vorschriften sowie nach Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens beauftragte der Landkreis Osterholz im April 2014 die Firma TURBA, auf der im April erworbenen Fläche Hochmoorregenerationsmaßnahmen entsprechend der wasserrechtlichen Genehmigung durchzuführen. Der wasserrechtliche Antrag war im Auftrag des Landkreises Osterholz von der Planungsgruppe Landespflege Hannover erarbeitet worden. Der Auftrag sieht eine Beseitigung der Grasnarbe und eine für die Wiedervernässung erforderliche Herstellung von waagerechten Poldern vor, in denen das Regenwasser aufgefangen wird und hochmoorbildendes Torfmoos wachsen kann. Für die Herstellung der Polder war zwingend eine Torfentnahme erforderlich. Des Weiteren sieht der Auftrag eine stufenweise Niveauangleichung zwischen der bisherigen Regenerationsfläche und ihrer Umgebung vor. Der Auftrag impliziert, dass aus beiden Gründen der Abtrag von Torf im Rahmen eines komplizierten und zeitaufwändigen Um- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 3 schichtungsverfahrens unerlässlich ist. Die Torfmenge wurde allerdings auf das naturschutzfachlich notwendige Maß begrenzt. Die Kosten für die Arbeiten wurden von der Firma TURBA mit 33 678 Euro kalkuliert. Für die Verwertung des Torfes durch die Firma TURBA, dessen Menge mit 58 171 m3 berechnet wurde, wurden 34 903 Euro Einnahmen veranschlagt. Beide Positionen wurden bei der Haushaltsführung des Landkreises regelgerecht verbucht. Insgesamt ergab sich ein Saldo zugunsten des Landkreises von 1 225 Euro. Seitens des Landkreises Osterholz ist beabsichtigt, die Regenerationsarbeiten auf der Bezugsfläche im Laufe des Jahres 2017 abzuschließen und bezüglich der Torfmengen und Kosten zu bilanzieren und abzurechnen. 1. Sind der Landesregierung die Inhalte der Verträge zwischen dem Landkreis Osterholz und der Firma Turba für Arbeiten zur Wiedervernässung einer Grünlandhochmoorfläche in Günnemoor bekannt? Nein. Die Maßnahme war landesweit nicht so bedeutend, als dass eine Information der Landesregierung seitens des Landkreises Osterholz erforderlich gewesen wäre. 2. Weshalb zog die Firma Turba den Genehmigungsantrag zum Torfabbau zurück? Anders als in der Anfrage dargelegt, hatte die Firma TURBA keinen „Genehmigungsantrag für den Abbau von 240 ha Torffläche gestellt und später zurückgezogen“. Einen Antrag auf Bodenabbau hatte die Firma TURBA lediglich für eine knapp 9 ha große Fläche in der Ortslage Teufelsmoor gestellt und später zurückgezogen. Bezüglich des ca. 250 ha großen Areals im Umfeld der früheren Abbau- und heutigen Regenerationsfläche hatte die Firma TURBA die Absicht, einen Abbauantrag zu stellen und diesbezüglich bereits Vorbereitungen für die Beantragung eines Raumordnungsverfahrens getroffen. Mit dem im Januar 2014 abgeschlossenen Kooperationsvertrag nahm die Firma TURBA verbindlich Abstand von dieser Planung. Ausschlaggebend dafür dürfte gewesen sein, dass der Landkreis - insbesondere durch die Vision Teufelsmoor - signalisiert hatte, alles rechtlich Mögliche zu unternehmen, keinen Torfabbau mehr zuzulassen, und sich gleichzeitig eine Kooperationsperspektive im Rahmen der Hochmoorregeneration abzeichnete. 3. Wann haben die Gespräche über einen Renaturierungsauftrag für die Firma Turba offiziell begonnen? Entsprechend den Darlegungen in der Vorbemerkung handelte es sich um einen laufenden Prozess , innerhalb dessen immer wieder Gespräche zwischen dem Landkreis Osterholz und der Firma TURBA stattfanden. Einen „offiziellen Beginn“ von Gesprächen bezüglich des in Rede stehenden Renaturierungsauftrags gab es insofern nicht. 4. Hat der ehemalige Landrat Mielke Gespräche über einen Renaturierungsauftrag für die Firma geführt, oder wurde er darüber unterrichtet? Herr Dr. Mielke war bis Februar 2013 als Landrat des Landkreises Osterholz tätig. Entsprechend den Darlegungen in der Vorbemerkung wurde die Kooperationsvereinbarung mit der Firma TURBA erst im Januar 2014 geschlossen und der Renaturierungsauftrag im April 2014 erteilt. Somit lagen zwischen dem Ausscheiden von Herrn Dr. Mielke und der Beauftragung der Firma ein Jahr und zwei Monate. Während seiner Tätigkeit als Landrat war Herr Dr. Mielke in den Grundzügen über das Vorgehen im Günnemoor unterrichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 4 5. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich bei dem Vertrag vom 04.04.2014 hinsichtlich der Kostenaufstellung um einen Scheinvertrag handelt? Nein. 6. Wenn Frage 5 verneint wird: Worin unterscheidet sich in diesem Fall eine Renaturierung von einem Torfabbau? Torfabbau und Regenerationsmaßnahmen unterscheiden sich in ihrer Zielsetzung, der Menge des zu entfernenden Torfes, den Abbau- bzw. Bearbeitungsmethoden, gegebenenfalls der Folgenutzung und dem förmlichen Genehmigungsverfahren. Vergleichbar mit den Regenerationsmaßnahmen sind sonstige Baumaßnahmen im Moor, etwa beim Straßen- oder Siedlungsbau, bei denen auch verwertbarer Torf anfällt, ohne dass es sich materiell und formal um einen Torfabbau handelt. Torfabbau verfolgt in aller Regel das Ziel, den Rohstoff Torf zu gewinnen; also die Torflagerstätte möglichst vollständig auszubeuten und dabei das einfachste, schnellste und kostensparendste Abbauverfahren anzuwenden. Bei Hochmoorregenerationsmaßnahmen erfolgen Torfentnahmen nur in dem für die Reliefangleichung notwendigen Umfang. Regenerationsmaßnahmen erfordern bei einer Vornutzung als Grünland einen adäquaten Umgang mit der eutrophierten Grasnarbe. Dieser Umgang hat in der Regel ein aufwändiges, zeitintensives und kostspieliges Umschichtungs- oder Entsorgungsverfahren zur Folge. 7. Findet hier ein Torfabbau statt, und, wenn nein, weshalb nicht? Nein, es handelt sich um eine Hochmoorregenerationsmaßnahme. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. 8. Sind die im Vertrag vom 04.04.2014 festgeschriebenen 34 902,60 Euro für die Verwertung des Torfbodens ein adäquater Wert für die bestätigt abgebauten 80 000 m³ Torf? Das dem Auftrag zugrunde liegende Angebot der Firma TURBA geht auf Basis der Planung der Planungsgruppe Landespflege von einer Torfentnahme im Umfang von 58 171 m3 aus. Der genannte Betrag von 34 902,60 Euro bezieht sich auf diese Torfmenge. Entgegen der Aussage in der Anfrage wurden 80 000 m3 seitens des Landkreises Osterholz nicht bestätigt. Der Landkreis hatte lediglich in den Gremien des Kreistages über eine modifizierte Regenerationsmethode berichtet, die eine Veränderung des Torfvolumens zur Folge haben kann, das bei ca. 80 000 m3 liegen könnte. Die genauen Zahlen werden der Endbilanzierung zu entnehmen sein, die in der zweiten Hälfte dieses Jahres erfolgen soll. 9. Wie hoch ist die marktübliche Torfheuer für 1 m3 Torf? Torf ist ein sogenannter Grundeigentümerbodenschatz, d. h. das Verfügungsrecht über den Bodenschatz steht dem jeweiligen Grundeigentümer zu. Da die Torfheuer in privatrechtlichen Pachtverträgen zwischen Grundeigentümer und Abbauunternehmen geregelt wird, liegen der Landesregierung keine Informationen zu deren marktüblicher Höhe vor. 10. Sind drei Jahre nach Auffassung der Landesregierung eine adäquate Zeit für Arbeiten zur Wiedervernässung einer Grünlandhochmoorfläche von ca. 9 ha? Drei Jahre können durchaus ein adäquater Zeitraum sein, da nur im Sommerhalbjahr oder bei starkem Frost im Winterhalbjahr gearbeitet werden kann. Arbeiten im Moor sind sehr stark witterungsabhängig . Ihre Dauer ist daher nicht verbindlich abzusehen. Der Zeitraum hängt zudem von den zur Verfügung stehenden Arbeitskapazitäten und anderen Unwägbarkeiten ab. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 5 11. Welchen Hintergrund hat der Methodenwechsel, und wie und von wem wurde der Methodenwechsel begleitet? Der angesprochene Methodenwechsel war fachlich begründet und hatte folgende Hintergründe: – Der ursprünglich vorgesehene Export der Grasnarbe wäre zu aufwändig geworden. – Unter der Grasnarbe wurde unerwartet eine 25 cm starke Torfschicht vorgefunden, die von Persiacria amphibia, einer Knöterichart, stark durchwurzelt und daher nicht verwertbar war. Ihr Verbleib auf der Fläche war somit erforderlich. – Die vorhandene Maulwurfsdrainage verlief unerwartet „chaotisch“ und tief. Die Drainage lief der angestrebten Vernässung zuwider und musste daher beseitigt werden. – Die randlichen Geländeabsenkungen waren größer als erwartet. – Aufgrund der geringen Befahrbarkeit der Fläche war das Baggern nur von den Rändern aus möglich. Die ursprüngliche Planung sah einen Baggereinsatz auf den Flächen selbst vor. Der Methodenwechsel wurde zwischen der Firma TURBA und den Moorspezialisten des Planungsund Naturschutzamtes des Landkreises Osterholz vereinbart und von den Spezialisten des Landkreises überwacht und begleitet. 12. War der Methodenwechsel fachlich begründet, und, wenn ja, wodurch? Siehe Antwort zur Frage 11. 13. Wurde der Kreistag über den Methodenwechsel vor Durchführung unterrichtet, und, wenn nein, warum nicht? Eine Unterrichtung des Kreistages über den Methodenwechsel war nicht notwendig, da es sich um ein „Geschäft der laufenden Verwaltung“ handelt. Zudem führt der Methodenwechsel zu keiner Änderung der herzustellenden Reliefhöhe, über die die Gremien des Kreistages unterrichtet waren. Die Veränderung von abgetragenen Torfmengen wird außerdem in der noch ausstehenden Endabrechnung berücksichtigt. 14. Wie hoch sind die Mehrkosten durch den Methodenwechsel? Die Hochmoorregenerationsmaßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Es wird aber nicht davon ausgegangen, dass im Saldo Mehrkosten durch den Methodenwechsel entstehen. 15. Weshalb wurde für den Festpreis von 33 678 Euro keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und bezahlt? Bei den Vertragsverhandlungen war die Mehrwertsteuer thematisiert worden. Das Angebot der Firma TURBA enthielt auf den Preis von 33 678 Euro dann jedoch keine Mehrwertsteuer. Im Nachhinein stellte sich heraus, dass die Mehrwertsteuer von der Firma TURBA irrtümlich nicht aufgeführt wurde. Die steuerrechtlichen Pflichten der Firma TURBA bleiben unberührt. Eine entsprechende Nachzahlung durch den Landkreis Osterholz hat es nicht gegeben. 16. Weshalb wurde dem Kreistag Osterholz ein Gutachten der Planungsgruppe Landespflege ohne die zugehörige Kostenkalkulation vorgelegt? Die Kostenkalkulation hatte vorläufigen Charakter und sah noch den Export der Grasnarbe, der aber inzwischen als zu aufwändig und zu teuer verworfen worden war, vor. Die Gremien des Kreistages wurden aber über die Sitzungsvorlagen und erläuternde Vorträge während der Sitzungen stets umfassend unterrichtet. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8027 6 17. Warum wurde die Maßnahme nicht am 31.12.2015 beendet? Witterungseinflüsse und die o. g. Gründe für den Methodenwechsel führten zu einer Verzögerung der Maßnahme. 18. Wodurch ist diese Verlängerung begründet? Siehe Antwort zu Frage 17. 19. Gab es Mehrkosten durch diese Verlängerung, und, wenn ja, in welcher Höhe? Die Hochmoorregenerationsmaßnahme ist noch nicht endabgerechnet. Es wird aber davon ausgegangen , dass keine Mehrkosten durch die zeitliche Verlängerung der Maßnahme entstehen. 20. Wie lange soll die Maßnahme noch dauern? Die Herstellung der Polder zur Wasserspeicherung wird - soweit es das Wetter erlaubt - im Laufe des Mai 2017 erledigt sein. Damit wird der Abtransport überschüssigen Torfes enden. Die Restarbeiten an den Dämmen, die Herstellung von Überläufen und Staueinrichtungen usw. werden gegebenenfalls noch einige Monate dauern. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Arbeiten auf der Bezugsfläche vollständig im Jahr 2017 beendet werden. (Ausgegeben am 11.05.2017) Drucksache 17/8027 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7800 Weshalb sind die Renaturierungsarbeiten in Günnemoor kein Torfabbau? Anfrage des Abgeordneten Dr. Gero Hocker (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz