Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8040 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7811 - Landesweite Anschaffung von Wolfsmobilen nötig? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg, Axel Miesner und André Bock (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 09.05.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Region Hannover hat im Januar 2017 ein Wolfsmobil für den Transport verletzter Wölfe angeschafft . Dieses Wolfsmobil steht auch den benachbarten Landkreisen zur Verfügung. In der Drucksache 17/7507 erläutert die Landesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung: „Der Kontakt mit Menschen wird auf das Notwendigste beschränkt. Positive Reize z. B. durch eine direkte Fütterung durch Menschen sollen ausgeschlossen werden.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Besteht das Problem des unversehrten und tiergerechten Transportes von verletzten Wölfen nur in der Region Hannover? Nein, dieses Problem gilt es gegebenenfalls dort zu lösen, wo ein verletztes Tier aufgefunden wird. Das kann überall im Land sein und kann grundsätzlich auch verschiedene Arten betreffen. 2. Falls nein: Wie wird sichergestellt, dass verletzte Wölfe in anderen Landkreisen unversehrt und tierartgerecht in eine Betreuungsstation transportiert werden? Das liegt in der Zuständigkeit des jeweiligen Landkreises. Da verletzte Tiere in der Regel in sediertem Zustand transportiert werden, um Stress und Leiden für das Tier und Gefahren für die Transporteure zu minimieren, ist ein Transport auf jeder festen Unterlage möglich. Empfohlen wird der Einsatz einer festen Transportkiste, da dann auch von einem während des Transports erwachenden Tier keine Gefahr ausgehen kann. 3. Falls nein zu 1: Wie wird der direkte Kontakt zwischen Mensch und Tier während eines Transportes vermieden? Der Kontakt wird z. B. durch den Einsatz entsprechender Narkotika vermieden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8040 2 4. Sieht die Landesregierung eine Notwendigkeit, in Niedersachsen flächendeckend Wolfsmobile für den tiergerechten Transport von verletzten oder kranken Wölfen anzuschaffen ? Nein. 5. Wer trägt die Kosten für die flächendeckende Anschaffung entsprechender Fahrzeuge? Es gibt keine flächendeckenden Anschaffungen. 6. Sollen Landkreise in Zukunft zur Anschaffung eines entsprechenden Transporters verpflichtet werden? Nein. (Ausgegeben am 12.05.2017) Drucksache 17/8040 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7811 - Landesweite Anschaffung von Wolfsmobilen nötig? Anfrage der Abgeordneten Martin Bäumer, Ernst-Ingolf Angermann, Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens, Ingrid Klopp, Frank Oesterhelweg, Axel Miesner und André Bock (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz