Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7814 - Wie steht es um die Karrierechancen im niedersächsischen Landesdienst? Anfrage der Abgeordneten Rudolf Götz und Rainer Fredermann (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 10.05.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung der Abgeordneten Anfang des Jahres 2017 suchte das Ministerium für Inneres und Sport per bundesweiter Stellenanzeige zur „Unterstützung bei der Bewältigung seines breiten und vielfältigen Aufgabenspektrums“ […] „berufserfahrene Volljuristinnen und Volljuristen als Oberregierungsrätin bzw. Oberregierungsrat (A 14)“ zum einen über das Karriereportal des Landes Niedersachsen, zum anderen aber zugleich über die Neue Juristische Wochenschrift. Im Anforderungsprofil werden Juristinnen und Juristen mit „einschlägiger juristischer Berufserfahrung von mindestens vier Jahren“ und weiteren - jedoch im Wesentlichen allgemein gehaltenen - Anforderungen gesucht. Zudem heißt es in der Anzeige: „Die Einstellung soll, wenn die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden, als Oberregierungsrätin bzw. Oberregierungsrat (Besoldungsgruppe A 14) im Beamtenverhältnis auf Probe erfolgen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung In der niedersächsischen Landesverwaltung ist - wie auch in anderen Bereichen - durch den demografischen Wandel eine Veränderung in der Personalstruktur spürbar. In einer aktuellen Studie der Unternehmensberatung PricewaterhouseCoopers AG (pwc) wird festgestellt, dass der öffentliche Dienst einen immensen Fachkräftemangel zu verzeichnen haben wird, wodurch die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Sektors stark gefährdet ist. Die Auswirkungen werden gleichsam die Kommunalverwaltung treffen. So befürchtet auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) unter Bezugnahme auf die pwc-Studie einen gravierenden Fachkräftemangel . Diese Sorge brachte er kürzlich in einem an das MI gerichteten Schreiben zum Ausdruck. Die vorherige Landesregierung hat diesen Wandel ignoriert und auf die bereits länger bekannte, teilweise dramatische demografische Entwicklung nicht reagiert. Die jetzige Landesregierung hingegen hat die Auswirkungen, die der demografische Wandel mit sich bringt, erkannt und sich zum Ziel gesetzt, diesen Herausforderungen entgegenzutreten. Federführend hat das MI bereits mit der Umsetzung verschiedener Maßnahmen begonnen. Nachdem die vorherige Landesregierung durch ihre Entscheidung, die landeseigene Hochschule im Jahr 2007 zu Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 2 schließen, bewusst auf die Ausbildung junger Nachwuchskräfte ohne erfolgsversprechende Alternativlösung verzichtet hat, konnten beispielsweise zum 01.08.2015 29 junge Regierungsinspektor- Anwärterinnen und -anwärter als Nachwuchskräfte in den niedersächsischen Landesdienst eingestellt werden. Im Jahr 2016 kamen weitere 30 Einstellungen hinzu. Zusätzlich konnte in den Jahren 2015 und 2016 60 Stipendiaten an der Hochschule Osnabrück ein Stipendium für ihr Studium der Öffentlichen Verwaltung zur Verfügung gestellt werden, das den Namen „Stipendium“ auch verdient und die notwendige Bindungswirkung entfalten kann. Daneben wurde begonnen, vermehrt Volljuristinnen und Volljuristen in die Landesverwaltung einzustellen . Der sogenannte Pool für Nachwuchsführungskräfte der Landesverwaltung stellt Stellen für Juristinnen und Juristen zur Verfügung, um den Bedarf der gesamten Landesverwaltung zu decken . Dieser Pool konnte deutlich ausgebaut werden. Bis Ende des Jahres 2014 konnten die kw-Vermerke, die bis dahin für 20 von 49 Stellen bestanden, im Haushaltsplan gestrichen und die Stellen somit neu nachbesetzt werden. Seit dem 01.01.2015 konnten bis heute 46 Nachwuchsführungskräfte neu eingestellt werden. Der Bedarf an qualifizierten Juristinnen und Juristen im MI, insbesondere im Bereich der Führungsämter ab der Besoldungsgruppe A 16, wird in den nächsten Jahren aufgrund altersbedingter Abgänge hoch sein und kann aus dem zur Verfügung stehenden Personal nicht ausreichend gedeckt werden. Die bereits getroffenen Maßnahmen für die Gewinnung von qualifizierten Juristinnen und Juristen reichen nicht aus, um die durch die demografische Entwicklung auftretenden Lücken zu schließen. Der Pool der Nachwuchsführungskräfte ist ressortübergreifend für die gesamte Landesverwaltung ausgestattet. MI kann demnach nur auf einen Teil der Juristinnen und Juristen zugreifen , um auf den Bedarf zu reagieren. Auch die bereits durchgeführten Beförderungen der dem MI zur Verfügung stehenden Juristinnen und Juristen in die Besoldungsgruppe A 14 - im Jahr 2016 waren es fünf Juristinnen und Juristen, im Jahr 2017 allein bis jetzt folgten drei weitere - reichen nicht aus. Wenn die Altersabgänge beginnen, werden die dem MI zur Verfügung stehenden Juristinnen und Juristen regelmäßig noch nicht die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und die nötige Erfahrung mitbringen, ein Führungsamt entsprechend dem Altersabgang wahrnehmen zu können. Es wird dann keine ausreichende Anzahl an Personen für die entsprechenden Stellenbesetzungsverfahren vorhanden sein. Die Verwaltung und auch das Haus MI sind auf engagierte, kreative und qualifizierte Köpfe angewiesen , die die Verwaltung gestalten und vorantreiben, insbesondere im Bereich der Führungspositionen . Um dies erreichen zu können, war und ist es Ziel des MI, auch Juristinnen und Juristen zu gewinnen, die bereits Erfahrungen in anderen Tätigkeitsbereichen außerhalb der Landesverwaltung sammeln konnten und dadurch einen anderen Blickwinkel auf die Verwaltung mitbringen sowie idealerweise bereits erste Führungsaufgaben wahrnehmen konnten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich auf die „Dauerausschreibung“ für Nachwuchsführungskräfte vor allem Juristinnen und Juristen bewerben, die unmittelbar ihr zweites Staatsexamen erlangt haben. Mit der Ausschreibung Anfang des Jahres 2017 sollten also gezielt nicht beamtete Volljuristinnen und Volljuristen mit Berufserfahrung angesprochen werden, um genau diese anderen Erfahrungen aus den verschiedensten Bereichen mit ins Haus zu bringen, um das Ministerium an diesen Erfahrungen teilhaben zu lassen und um den Auswirkungen der demografischen Entwicklung entsprechend zu begegnen. Aufgrund des hohen Bedarfs war diese Maßnahme zusätzlich zu den qualifizierten Juristinnen und Juristen, die dem MI aus dem Nachwuchsführungskräftepool zur Verfügung stehen und das MI unterstützen , erforderlich. 1. Warum werden Stellen für Juristinnen und Juristen mit vierjähriger Berufserfahrung in der Besoldungsstufe A 14 in der Verwaltung ausgeschrieben? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 3 2. Handelt es sich um ein neues Konzept zur Personalgewinnung von Juristinnen und Juristen ? Es handelt sich zunächst um eine einzelne Maßnahme, aus der sich bei positiven Erfahrungen ein Konzept entwickeln kann. Es ging auch darum, festzustellen, ob es in diesem Bereich einen Bewerbermarkt gibt, den die Verwaltung gezielt ansprechen kann. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie viele Juristinnen und Juristen wurden seit 2013 jährlich in welcher Besoldungsgruppe durch das Innenministerium oder seine nachgeordneten Behörden neu im Beamtenverhältnis eingestellt? Zum Stichtag 11.04.2017 wurden seit dem 01.01.2013 73 Volljuristinnen und Volljuristen durch MI und seine nachgeordneten Behörden neu ins Beamtenverhältnis in die Besoldungsgruppe A 13 eingestellt. Eine Person wurde in die Besoldungsgruppe A 14 eingestellt. 4. Wie viele Bewerbungen liegen gegenwärtig für Einstellungen als Regierungsrätin oder Regierungsrat im Geschäftsbereich des Innenministeriums vor? Mit Stand vom 25.04.2017 lagen 23 Bewerbungen vor. 5. Welche Anforderungen werden gegenwärtig hinsichtlich der Noten im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen zur Einstellung als Regierungsrätin oder Regierungsrat gestellt? Gegenwärtig ist Einstellungsvoraussetzung, dass sowohl das erste als auch das zweite juristische Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen worden ist. 6. Fehlen qualifizierte Bewerberinnen oder Bewerber für den Einstieg als Regierungsrätin oder Regierungsrat? Der Wettbewerb um die qualifiziertesten Personen ist zunehmend härter geworden. Das MI verstärkt daher aktuell gezielt sein Bemühen, sich attraktiv am Arbeitsmarkt zu positionieren. Die Anzahl der Bewerbungen ist noch in einem ausreichenden Bereich, wobei eine höhere Anzahl wünschenswert wäre. Um neue Potenziale zu erschließen, wurde die vom Fragesteller angesprochene Ausschreibung initiiert. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Ist es üblich, dass angehenden Beamtinnen und Beamten des vormals höheren Dienstes nunmehr die Einstellung im ersten Beförderungsamt (Besoldungsgruppe A 14) in Aussicht gestellt wird? Aus den oben genannten Gründen wurde von der im Jahr 2009 neu geschaffenen Regelung des § 5 NLVO Gebrauch gemacht, die gerade die Möglichkeit eröffnet, berufserfahrene Juristinnen und Juristen einzustellen. § 5 Abs. 1 NLVO sieht vor, dass eine Einstellung im ersten Amt über dem Einstiegsamt - mithin in die Besoldungsgruppe A 14 - u. a. dann zulässig ist, wenn die Bewerberin oder der Bewerber eine den Anforderungen des höheren Amtes entsprechende berufliche Erfahrung besitzt. Ziel der Regelung war und ist es, den Personalstellen zusätzliche Handlungsspielräume zu ermöglichen, um für den öffentlichen Dienst qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit geeigneter Berufserfahrung gewinnen zu können. Diesen Handlungsspielraum hat das MI genutzt, um auf die oben dargestellten Probleme zu reagieren. Die überwiegende Anzahl von Juristinnen und Juristen wird in die zweite Laufbahngruppe, zweites Einstiegsamt als Nachwuchsführungskraft über den Nachwuchsführungskräfte-Pool in die Besoldungsgruppe A 13 eingestellt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 4 8. Wann hat das Ministerium für Inneres und Sport zuletzt Stellen für Volljuristinnen oder Volljuristen zum Einstieg in den Landesdienst als Oberregierungsrätin bzw. Oberregierungsrat (A 14) ausgeschrieben? Zuletzt wurden Anfang 2017 Stellen ausgeschrieben (siehe Vorbemerkung der Abgeordneten). 9. Warum erfolgte neben der Veröffentlichung im Karriereportal der Landesregierung auch eine bundesweite Ausschreibung über die Neue Juristische Wochenschrift? Mit der Ausschreibung sollte ein Personenkreis angesprochen werden, der über die Landesverwaltung hinausgeht (siehe Vorbemerkung). Die Neue Juristische Wochenzeitschrift bildet dabei das Medium, welches unter den Juristinnen und Juristen bundesweit allgemein bekannt und genutzt wird. 10. Wie viele Bewerbungen sind eingegangen? Es sind 67 Bewerbungen eingegangen. 11. Wie viele Bewerbungen darunter waren Bewerbungen von Frauen? Es sind 30 Bewerbungen von Frauen eingegangen. 12. Wie viele Bewerbungen darunter waren Bewerbungen schwerbehinderter Menschen? Es ist eine Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen eingegangen. 13. Wie ist der weitere Verfahrensverlauf? Diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, die das Anforderungsprofil erfüllt haben, sind zu einem schriftlichen Test eingeladen worden. Wurde der Test erfolgreich abgeschlossen, hat sich ein ganztägiges Assessment-Center angeschlossen, um die Bewerberinnen und Bewerber auszuwählen. Für die oben genannte Ausschreibung fand am 22.03.2017 der schriftliche Test und am 12.04.2017 das ganztägige Assessment-Center statt. 14. Wie viele Auswahlverfahren im Assessment-Center sind geplant bzw. durchgeführt? Siehe Frage 13. 15. Worin unterscheiden sich diese Assessment-Center von solchen, mit denen Regierungsrätinnen und -räte der Besoldungsgruppe A 13 eingestellt werden? Das Assessment-Center unterschied sich von dem Assessment-Center, mit dem Regierungsrätinnen und Regierungsräte ausgewählt werden, insoweit, als dass bei denselben Aufgaben höhere Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber gestellt und zusätzlich Führungskompetenzen abgefragt wurden. 16. Warum wurden A-14-Stellen in Ausschreibung gebracht? Siehe Vorbemerkung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 5 17. Nehmen die ausgewählten Bewerber ebenfalls am Personalentwicklungskonzept des Innenministeriums (Rotation, Kommunalstation, Wahrnehmung von Dienstposten in verschiedenen Behörden etc.) teil? Am Personalentwicklungskonzept des MI nehmen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MI teil und damit auch die künftigen Stelleninhaberinnen und Stelleninhaber. Eine Teilnahme an dem für die Nachwuchsführungskräfte vorgesehenen Trainee-Programm, welches u. a. die Teilnahme an einer Fortbildungsreihe, eine Rotation und die Wahrnehmung von Tätigkeiten in verschiedenen Behörden beinhaltet, ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Im Einzelfall ist jedoch eine Teilnahme im Hinblick auf bestimmte Module aus der Fortbildungsreihe möglich. 18. Kann die Landesregierung ausschließen, dass die nunmehr gesuchten potenziellen Stelleninhaber mit ihren mit A 14 bewerteten Dienstposten im Rahmen ihrer ersten oder zweiten Verwendung bis zur Landtagswahl 2018 Verwendung in unmittelbarer Nähe der Leitungsbereiche (Minister, Staatssekretär, Ministerbüro o. Ä.) des Innenministeriums oder eines anderen Ministeriums finden werden? Ja. 19. Gibt es Personen, mit denen der Minister, der Staatssekretär oder ihre Büros bereits über eine mögliche Einstellung für die vorgesehenen Dienstposten gesprochen haben? Nein. 20. Wenn ja, haben sich diese Personen auf die ausgeschriebenen Stellen beworben? Entfällt. 21. Wie hoch sind die Kosten, die durch die öffentliche Ausschreibung der Stellen entstanden sind? Für die Veröffentlichung im Doppelheft 1-2 der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) mit NJW Spezial (NJWS) sowie die Drei-Wochen-Online-Einstellung sind Kosten in Höhe von 2 088,45 Euro entstanden. 22. Wie viele Juristinnen und Juristen in Besoldungsgruppe A 13 aus dem Assessoren- Pool des Innenministeriums gibt es, die zurzeit beförderungsreif nach Besoldungsgruppe A 14 sind? Aus dem Pool der Nachwuchsführungskräfte sind aktuell sechs Juristinnen und Juristen der Besoldungsgruppe A 13 beförderungsfähig. Diese sechs stehen der gesamten Landesverwaltung zur Verfügung. Allerdings sind von diesen sechs beförderungsfähigen Juristinnen und Juristen derzeit nur zwei im MI tätig. Seit 2016 wurden acht Juristinnen und Juristen aus dem Nachwuchsführungskräfte-Pool, die dem MI zur Verfügung stehen, in die Besoldungsgruppe A 14 befördert. 23. Wurde die Ausschreibung auch an Juristinnen und Juristen in Besoldungsgruppe A 13 aus dem Assessoren-Pool gesondert bekannt gemacht? Da dieser Personenkreis bereits in die Landesverwaltung eingestellt ist und nach dem Anforderungsprofil nicht in Betracht kommt, erfolgte auch keine gesonderte Bekanntmachung der oben genannten Ausschreibung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8041 6 24. Gab es bezüglich der ausgeschriebenen Stellen Bewerbungen von jungen Regierungsrätinnen oder Regierungsräten (Besoldungsgruppe A 13), die auf diese Weise nach Besoldungsgruppe A 14 hätten befördert werden wollen? Ja. 25. Gab es Anfragen von Regierungsrätinnen oder Regierungsräten in Besoldungsgruppe A 13, die durch eine (gegebenenfalls auch mündliche) Anfrage beim Personalreferat des Innenministeriums ihr Interesse an der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht haben ? Ja. 26. Wie viele dieser Anfragen mündeten in einer Bewerbung? Anfragen im Sinne der Frage 25 wurden und werden nicht dokumentiert. Dies ist weder üblich noch regelmäßig möglich. Insofern kann nicht nachvollzogen werden, wie viele dieser Anfragen in einer Bewerbung mündeten. 27. Wenn es keine Bewerbung gab: Wurde den anfragenden Regierungsrätinnen und Regierungsräten seitens des Ministeriums aktiv von einer Bewerbung abgeraten? Es wurde auf das Anforderungsprofil in der Ausschreibung hingewiesen. 28. Gab es bezüglich der ausgeschriebenen Stellen höhengleiche Bewerbungen von Beamtinnen und Beamten, die sich in Besoldungsgruppe A 14 befinden? Ja, es haben sich Inhaberinnen und Inhaber einer A-14-Stelle auf die ausgeschriebenen A-14-Stellen beworben. 29. Wenn ja, stammen diese aus dem Assessoren-Pool des Innenministeriums? Nein. Der Nachwuchsführungskräfte-Pool der Landesregierung umfasst nur A-13-Stellen. 30. Gab es Anfragen von Beamtinnen und Beamten in Besoldungsgruppe A 14, die durch eine (gegebenenfalls auch mündliche) Anfrage im Personalreferent des Innenministeriums ihr Interesse an der Ausschreibung zum Ausdruck gebracht haben? Ja. 31. Wie viele dieser Anfragen mündeten in einer Bewerbung? Siehe Frage 26. 32. Wenn es keine Bewerbung gab: Wurde Beamtinnen und Beamten in Besoldungsgruppe A 14 seitens des Innenministeriums aktiv von einer Bewerbung abgeraten? Es wurde auf das Anforderungsprofil in der Ausschreibung hingewiesen. (Ausgegeben am 12.05.2017) Drucksache 17/8041 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7814 - Wie steht es um die Karrierechancen im niedersächsischen Landesdienst? Anfrage der Abgeordneten Rudolf Götz und Rainer Fredermann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport