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Niedersächsischer Landtag
17. Wahlperiode
Drucksache
17/8047
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Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung
mit Antwort der Landesregierung
- Drucksache 17/7841
-
Unterrichtsversorgung an der Realschule Camper Höhe in Stade
Anfrage des Abgeordneten Kai Seefried (CDU)
an die Landesregierung,
eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017
Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums
namens der Landesregierung vom
08.05.2017,
gezeichnet
In Vertretung
Erika Huxhold
Vorbemerkung des Abgeordneten
In seiner Antwort auf meine Anfrage
hat das Kultusministerium mitgeteilt, dass die landesweite
durchschnittliche Unterrichtsversorgung an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Nieder-
sachsen im Schuljahr 2016/2017 98,9
% beträgt (Drs. 17/7537). Die Erhebung fand zum Stichtag
18.08.
2016 statt.
Für die Realschule Camper Höhe in Stade ist ein Wert von 90,9
% angegeben (Drs. 17/7538).
Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016,
Az.
StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-
56, weise ich darauf
hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das
Wissen und den Kenntnis
-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Lande
s-
behörden und, soweit die Einzelfrage
dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwal-
tung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt.
Vorbemerkung der Landesregierung
Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig z
u s
i-
chern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen.
Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im 1. Schu
l-
halbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Es wird ein landesweit durchschnittlicher Wert
von 98,9
% an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erreicht. Eine auskömmliche Unter-
richtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Niedersächsische Lande
s-
regierung absolut höchste Priorität.
Bildungspolitische Maßnahmen wie der Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklus
i-
on, aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang
mit vor dem Krieg geflüchteten Schülerinnen und Schülern haben dazu geführt, dass die erforderl
i-
chen Lehrkräfte-So
ll-Stunden gemäß Erlass zur Klassenbildung und Lehrerzuweisung angewac
h-
sen sind. Im letzten und im laufenden Schuljahr hat das Land deshalb rund 7
800 neue Lehrkräfte
eingestellt, davon über 600 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Im laufenden Schuljahr wu
r-
den insgesamt über 3
500 neue Lehrkräfte in den Bewerbungs
- und Auswahlverfahren ausgewählt.
Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bereich der Bewerbungspotenziale und auch
der notwendigen Investitionen im Bereich der Sprachförderung konnten
die Werte zur Unterricht
s-
versorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr
2016/2017 relativ stabil gehalten werden.
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Auch in Zukunft wird die Landesregierung deshalb weiter große Anstrengungen unternehmen, um
gut aus
gebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu gewinnen. Aber nicht nur in Ni
e-
dersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt u. a. aufgrund der Beschulung von Flücht-
lingskindern und -jugendlichen ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Alle
Bundesländer stehen derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar
waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen
auswirken.
Die Erfahrungen aus vergangenen Ei
nstellungsverfahren an den öffentlichen allgemeinbildenden
Schulen zeigen, dass ein erhöhtes Einstellungsinteresse der Bewerberinnen und Bewerber für ur-
bane Ballungszentren sowie in der Nähe von lehramtsbildenden Universitäten besteht. Dieses
Phänomen ist für alle Schulformen zu beobachten. Die Schulleitungen und die Niedersächsische
Landesschulbehörde (NLSchB) stehen daher vor der Herausforderung, geeignete Lehrkräfte zu
finden, die ein Stellenangebot insbesondere in den ländlichen Bereichen annehmen möcht
en. Z
u-
sätzlich zu den genannten Rahmenbedingungen, die für die Schulen aller Schulformen in diesen
Regionen gelten, stellt die geringe Zahl an Bewerberinnen und Bewerbern mit der Lehramtsbefähi-
gung für Grund-, Haupt
- und Realschulen eine weitere Herausforderung für die Besetzung der Ei
n-
stellungsmöglichkeiten an Grund-, Haupt
-, Real
- und Oberschulen dar. So gelingt es nicht immer,
für die zur Verfügung gestellten Einstellungsmöglichkeiten ausgebildete Lehrkräfte für eine Einstel-
lung in den niedersächsischen Schuldienst auszuwählen.
Die Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Rah-
men der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zu einem bestim
m-
ten Stichtag im 1. Schulhalbjahr eines jeden Jahr
es dient als Basis für die kurz
-, mittel
- und langfri
s-
tige Ressourcensteuerung. Sie erfolgt stichtagsbezogen und stellt nicht notwendigerweise die tat-
sächliche Versorgung mit Lehrkräften während des gesamten Schuljahres oder eines Schulhalbjah-
res dar. Bei
der Bedarfsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stundentafel und
den Zusatzbedarfen (z.
B. Ganztagsbetrieb) zwei zusätzliche Stunden (Poolstunden) pro Soll
-
Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 für schulinterne Schwerpunktsetzungen, z. B
. Arbeitsg
e-
meinschaften, anerkannt. Somit kann an den Schulen der Pflichtunterricht laut Stundentafel auch
dann vollständig erteilt werden, wenn die Unterrichtsversorgung unter 100
%
liegen sollte.
Gleichzeitig wird die tatsächliche Größenordnung einer rechnerischen prozentualen Über
- oder U
n-
terversorgung maßgeblich von der Größe und Schulform der jeweiligen Schule geprägt. Während
an einer Grundschule mit wenigen Klassen und einem rechnerischen Bedarf von z. B. lediglich 100
Lehrerstunden bereits eine A
bweichung von nur zwei Stunden eine Abweichung in der rechner
i-
schen Unterrichtsversorgung von
2 % ausmacht, bedeutet z. B. ein prozentuales Fehl von
2 % in
der rechnerischen Unterrichtsversorgung an einer großen weiterführenden Schule mit einem rec
h-
nerischen Bedarf von 1
000 Lehrerstunden ein Fehl von 20 Lehrerstunden.
Die Regelungen zur eigenverantwortlichen Schule verlangen es, dass Schulen ein geeignetes Ver-
tretungskonzept entwickeln. Die Schulen können auf kurzfristige Ausfälle oder ein geringes Lehrer-
stunden-Fehl in einem Schulhalbjahr mit einem flexiblen Unterrichtseinsatz von bis zu vier W
o-
chenstunden pro Lehrkraft reagieren. Gegebenenfalls kann durch Abordnungen und Versetzungen
von benachbarten besser versorgten Schulen ein Versorgungsausgleich herbeigeführt werden. Für
längerfristige Ausfälle von Lehrkräften kann einer Schule durch die NLSchB eine befristete Einste
l-
lungsmöglichkeit für eine Vertretungslehrkraft zugewiesen werden. Es ist jedoch in einzelnen Fällen
schwierig, kurzfristig Personal für Vertretungsverträge zu gewinnen.
Ziel ist es, die Unterrichtsversorgung der einzelnen Schulen mit den dann vorhandenen unbefristet
beschäftigten Lehrkräften möglichst vollständig auszugleichen. Es ist dauerhafte Aufgabe der
Sch
ulen und der NLSchB, in der gemeinsamen Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler
des Landes flexibel und kurzfristig durch Ausgleich vor Ort auf Veränderungen zu reagieren. Insbe-
sondere sind Abordnungen und Versetzungen von Lehrkräften von überdurchschnittlich versorgten
Schulen vorzunehmen. Aufgrund der Zuständigkeit des Landes für die Ressourcenbereitstellung
entscheidet die NLSchB über den Umfang und die Art der erforderlichen Personalmaßnahmen.
Dies betrifft auch Abordnungen zwischen den Schulformen zur Deckung besonderer fä
cherspezif
i-
scher Bedarfe. Sofern die dienstrechtliche Befugnis für Abordnungen an die Schule übertragen ist,
ist es Aufgabe der abgebenden Schule, in Abstimmung mit der aufnehmenden Schule mit einer
Niede
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konkreten Personalentscheidung die Vorgabe umzusetzen. Sehr kurzfristig auftretende Verände-
rungen, z. B. das Nicht
-Bestehen der Prüfungen im Vorbereitungsdienst, führen in manchen Fällen
dazu, dass ein Ausgleich zum Erhebungsstichtag nicht mehr erfolgen kann. Ausgleichsmaßnahmen
nach dem Stichtag können nicht rückwirkend für die Ermittlung des Wertes einer Unterrichtsversor-
gung zu diesem Stichtag erfasst werden.
1.
Wie bewertet die Landesregierung die Unterrichtsversorgung an der Schule?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.
2.
Wie rechtfert
igt die Landesregierung die Abweichung des Werts der Unterrichtsverso
r-
gung der Schule vom landesweiten Durchschnitt für diese Schulform?
Auf die Vorbemerkung der Landesregierung wird verwiesen.
3.
Wie viele Pflichtstunden muss die Schule erteilen (in Bezu
g auf den Stichtag
18.08.2016)?
Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum
Stichtag 18.08.2016 sind an der Schule 895,0
Pflichtstunden zu erteilen.
4.
Können mit den der Schule am Stichtag zur Verfügung
stehenden Iststunden alle
Pflichtstunden abgedeckt werden (in Bezug auf den Stichtag 18.08.2016)?
Nach den Daten der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zum
Stichtag 18.08.2016 stehen der in der Antwort zu Frage 3 genannten Anzahl von Pflichtstunden
959,5
Ist-Stunden gegenüber.
Damit verfügt diese Schule über 64,5 Ist
-Stunden mehr als zur A
b-
deckung des Pflichtunterrichts notwendig.
5.
Hat sich am Stichtag ein Stundenfehl an der Schule ergeben? Wenn ja, wie wurde di
e-
ses ausgegl
ichen?
Bezogen auf die zu erteilenden Pflichtstunden hat es kein Stundenfehl gegeben.
Die Schule hat einen Zusatzbedarf von 100,0
Stunden
. Diese setzen sich aus
73,0
Stunden für b
e-
sondere Förderung für Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunft bzw.
mit Förderkonzept
und 27,0
Stunden für die sonderpädagogische Förderung
zusammen
.
Das Stundenfehl von insgesamt 95,5 Stunden konnte zum größten Teil ausgeglichen werden.
Die Schule hat Kleingruppenteilungen im Bereich Werken und Textiles Gestalten im 5.
Schuljahr-
gang aufgehoben. Es gab Kürzungen im Bereich
der Arbeitsgemeinschaften.
6.
Welche Maßnahmen wurden zum Ausgleich der Unterrichtsversorgung an der Schule
ergriffen?
Zusätzlich zu den
bereits
genannten Maßnahmen wurden für insgesamt 73,0
Stunden
Verträge
-
Spracherwerb Flüchtlinge -
beantragt und genehmigt.
Die Bewerberinnen für zwei Verträge mit insgesamt 46,5 Stunden konnten ab 01.09.2016 ihre T
ä-
tigkeit aufnehmen. Der dritte Vertrag konnte bisher nicht abgeschlossen werden, da die Bewerber-
qualif
ikationen noch nicht geklärt werden konnten. Die Schule hat über die Kooperation mit der
Volkshochschule und mit der Hauptschule ausgleichende Maßnahmen zur Sprachförderung ergri
f-
fen.
(Ausgegeben am
1
2.05.2017
)