Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8063 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7813 - Wolfsriss in Oederquart - Handelt es sich um eine mangelhafte Aufklärung? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 05.05.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Am 27.01.2017 gab es in Oederquart im Landkreis Stade den Verdacht auf einen Wolfsangriff, dem acht Schafe zum Opfer fielen. Zwei weitere verletzte Tiere mussten zu einem späteren Zeitpunkt getötet werden. Ausgelöst durch eine Berichterstattung im Stader Tageblatt am 29.01.2017 - „Acht tote Schafe in Oederquart - War es der Wolf?“ ergab sich ein Folgebericht in selbiger Zeitung am 31.01.2017, welcher die langen Fristen der Auswertung genetischer Proben zum Thema hatte. Der Titel lautete: „Schafsrisse: Das lange Warten auf die DNA-Analyse“. Durch diesen Bericht ausgelöst erfolgte eine Pressemitteilung des NLWKN vom 03.02.2017 mit dem Titel: „Nutztierriss im Landkreis Stade“. Das NLWKN erklärt in seiner Mitteilung: „Die DNA-Proben werden priorisiert beauftragt , sobald diese uns vorliegen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Wo haben sich die Proben vom Zeitpunkt der Probenahme bis zur Übersendung an das Senckenberg-Institut wie lange befunden? Am 27.01.2017 wurde ein Nutztierschaden im Landkreis Stade gemeldet. Am gleichen Tag wurde dieser durch einen ehrenamtlichen Wolfsberater dokumentiert, und es wurden DNA-Proben genommen . Die vom Wolfsberater vorschriftsmäßig getrockneten (dafür werden unter Umständen mehrere Tage benötigt) DNA-Proben gingen, jedoch ohne das zugehörige Protokoll, am 16.02.2017 beim NLWKN-Wolfsbüro ein. Das Protokoll des Nutztierschadens wird aufgrund der darin enthaltenen Daten zur Beauftragung der Proben beim Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg -Instituts benötigt. Da dieses beim Wolfsbüro nicht eintraf, wurden die Details am 01.03.2017 telefonisch bei dem aufnehmenden Wolfsberater erfragt. Noch am gleichen Tag hat das Wolfsbüro die Analyse der DNA-Proben bei Senckenberg beauftragt. 2. Was ist das Ergebnis der Proben, und wie lange liegt es dem NLWKN vor? Bei der genetischen Analyse wurde ein Wolf als Verursacher festgestellt. Am 20.03.2017 wurde der Tierhalter über das Ergebnis der genetischen Analyse und die amtliche Feststellung informiert. Das Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8063 2 genaue Datum der Ergebnisübermittlung durch Senckenberg kann nicht nachvollzogen werden, da alle Ergebnisse seit dem 05.07.2015 in einer passwortgeschützten Online-Datenbank veröffentlicht werden, in der das Einstelldatum der Ergebnisse nicht hinterlegt ist. Diese Datenbank wird in der Regel mehrfach (abhängig von der Auftragslage) wöchentlich, bei Vorliegen dringenden Klärungsbedarfs auch mehrmals am Tag, von den Mitarbeitern des NLWKN-Wolfsbüros auf neue Ergebnisse überprüft. Die Ergebnisse werden unmittelbar in den weiteren Bearbeitungsgang übernommen. 3. Was bedeutet in diesem Zusammenhang eine „Priorisierung“ in Bezug auf die zeitlichen Abläufe? Genetische Proben, die lediglich dem Wolfsmonitoring dienen (z. B. Kotproben), werden gesammelt und, orientiert an den Erfordernissen des Wildtiermonitorings, mehrmals im Jahr paketweise an das Senckenberg-Institut geschickt und beauftragt. Proben von Nutztierschäden, Proben, die für Managementmaßnahmen von Bedeutung sind, und andere Proben von besonderem Interesse werden priorisiert behandelt und in der Regel einmal in der Woche an das Senckenberg-Institut geschickt oder sogar unmittelbar nach Eintreffen im Wolfsbüro zur Analyse weitergeleitet, um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu erreichen. 4. Warum bedient man sich seitens des NLWKN nicht eines „Schnelltestverfahrens Wolf/Hund“ der TiHo in Hannover? Das Labor für Wildtiergenetik des Senckenberg-Instituts bearbeitet seit 2010 als „Nationales Referenzzentrum für genetische Untersuchungen bei Wolf und Luchs“ alle genetischen Wolfsproben aus Deutschland und teilweise auch die aus Westpolen. Durch diese bundesweiten Analysen sind Aussagen über die gesamte Population (Inzucht, Migration, Verwandtschaft etc.) und auch die Herkunft oder Abwanderung niedersächsischer Wölfe möglich. Über eine vereinbarte Wissenschaftskooperation mit Polen, Tschechien, den Niederlanden und Dänemark stehen hier auch die entsprechenden Referenzproben aus diesen Ländern zur Verfügung. Die Möglichkeit, eine neue Probe direkt mit sämtlichen Referenzproben aus der mitteleuropäischen Flachlandpopulation abzugleichen, ist dadurch in Deutschland ausschließlich bei diesem Institut gegeben. In der TiHo könnte zwar eine genetische Individualanalyse durchgeführt werden, mangels Referenzproben aber keine Feststellung der Populationszugehörigkeit. Dadurch könnten nicht einmal Wölfe von Wolf-Hund- Mischlingen unterschieden werden, auch entlaufene Zoowölfe wären nicht von wilden abzugrenzen . Wesentliche Informationen würde ein Schnelltest Wolf/Hund nicht sicher erbringen, eine Kosten - und Zeitersparnis wäre hierdurch nicht zu erwarten. Alle Genetikproben müssten zusätzlich von Senckenberg bearbeitet werden. Die Bearbeitungszeit wurde durch das Senckenberg-Institut erheblich verkürzt. Eine Analyse von Proben, die an Nutztierrissen genommen wurden und nur zur Klärung der Verursacherschaft diente , dauerte zuletzt im Durchschnitt nur ca. zehn Tage. Auch die mögliche Zeitersparnis stellt daher keinen Grund für einen Schnelltest durch die TiHo oder ein anderes Institut dar. 5. Warum ist angesichts von zehn toten und weiteren verletzten Schafen keiner der Veterinäre aus dem Wolfsbüro zum Tatort gefahren? Die ersten Ansprechpartner vor Ort sind die regionalen Wolfsberater. Als das NLWKN-Wolfsbüro über den Nutztierschaden informiert wurde, wurde dieser bereits durch den Wolfsberater bearbeitet . Von einem Vor-Ort-Termin eines Veterinärs des Wolfsbüros wurde deshalb abgesehen. 6. Welches Sektionsergebnis wurde wann und wo von wem ermittelt? Die Tiere wurden nicht zur Sektion gegeben, insofern liegt kein Sektionsergebnis vor. (Ausgegeben am 16.05.2017) Drucksache 17/8063 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7813 Wolfsriss in Oederquart - Handelt es sich um eine mangelhafte Aufklärung? Anfrage der Abgeordneten Helmut Dammann-Tamke und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz