Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7816 - Aussagen von Ministerpräsident Weil auf dem Podiumsabend „Auf ein Wort“ am 20.01.2017 in Leer Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 10.05.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung des Abgeordneten In der Ausgabe der Rheiderland-Zeitung vom 23.01.2017 wird über den Podiumsabend unter dem Motto „Auf ein Wort“ in Leer berichtet, zu dem Ministerpräsident Weil als Gast geladen war. In dem Bericht werden Aussagen des Ministerpräsidenten zu verschiedenen Themenfeldern wiedergegeben . So betonte er das Bestreben der Landesregierung, schnellstmöglich eine Unterrichtsversorgung von 100 % zu erreichen, und kündigte bei der Bewältigung der Inklusion Unterstützung der Schulen durch „geeignete Leute, die nicht Lehrer sind“, und eine Beurteilung der Klassenstärken an. Weiter befürwortete der Ministerpräsident den Ausbau der frühkindlichen Bildung - insbesondere für Flüchtlingskinder - und verwies auf bereits bestehende Unterstützung für Bauvorhaben durch das Land und ein 180 Millionen Euro schweres Förderprogramm für frühkindliche Bildung. Im Bereich der Schülerbeförderung kündigte Ministerpräsident Weil an, gemeinsam mit den Kommunen an einer Lösung in der Frage der Kostenübernahme für den Bustransfer der Schüler ab Schuljahrgang 11 zu arbeiten. Im Bereich der Pflege forderte der Ministerpräsident eine Grundsatzdiskussion über den immensen „Dokumentationswahn“ in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern und die hohe Belastung von Pflegekräften. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. 1. Welche konkreten Maßnahmen hat die Landesregierung bereits eingeleitet, um, wie von Ministerpräsident Weil angekündigt, schnellstmöglich eine Unterrichtsversorgung von 100 % zu erreichen? Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Eine auskömmliche Unterrichtsversorgung und die Sicherung des Pflichtunterrichtes haben für die Landesregierung absolut höchste Priorität. Die Erhebung zur Unterrichtsversorgung an den allgemeinbildenden Schulen erfolgte im 1. Schulhalbjahr 2016/2017 zum Stichtag am 18.08.2016. Es Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 2 wird ein landesweit durchschnittlicher Wert von 98,9 % an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen erreicht. Auch in Zukunft wird die Landesregierung große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte zu gewinnen, um so auch schnellstmöglich eine Unterrichtsversorgung von 100 % zu erreichen. Das stellt Niedersachsen momentan vor große Herausforderungen, da bundesweit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen ist. Diese Herausforderungen waren in ihrem Ausmaß für keine bundesdeutsche Landesregierung vorhersehbar . Aus diesem Grund stellte die Landesregierung im Sommer 2016 mit dem 17-Punkte-Aktionsplan Maßnahmen zur Lehrkräftegewinnung vor, die bereits Erfolge gezeigt haben. Deutlich wird dies u. a. an den Einstellungszahlen der letzten beiden Schulhalbjahre, in denen insgesamt über 3 500 neue Lehrkräfte eingestellt wurden, darunter rund 430 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger . 2. Welche zusätzlichen Maßnahmen sollen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung ergriffen werden? Um die Attraktivität von bestimmten Stellen im ländlichen Raum oder auch anderer schwer besetzbarer Stellen zu erhöhen, hat das Kultusministerium mit RdErl. vom 13.03.2017 („Zusage der Umzugskostenvergütung [UKV] bei Neueinstellungen von Lehrkräften in den niedersächsischen Schuldienst “, SVBl. 5/2017, S. 233) explizit geregelt, dass eine Umzugskostenvergütungszusage insbesondere erteilt werden kann, wenn für die zu besetzende Stelle keine vergleichbar qualifizierte Lehrkraft zur Verfügung steht. Die frühere Koppelung an die Lehrbefähigung in einem Bedarfsfach bzw. einer Fachrichtung des Bedarfs entfällt. Die ausdrückliche Regelung dient als ergänzendes Instrument im Rahmen des 17-Punkte-Aktionsplans zur Lehrkräftegewinnung. Eine weitere Maßnahme zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung durch die Veränderung der Ansparphase des freiwilligen Arbeitszeitkontos befindet sich in der Planung. 3. Bis wann werden die allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen eine Unterrichtsversorgung von 100 % erreichen? Die Ermittlung der rechnerischen Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen im Rahmen der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der allgemeinbildenden Schulen zu einem bestimmten Stichtag im 1. Schulhalbjahr eines jeden Jahres dient als Basis für die kurz-, mittel- und langfristige Ressourcensteuerung. Sie erfolgt stichtagsbezogen und stellt nicht notwendigerweise die tatsächliche Versorgung mit Lehrkräften während des gesamten Schuljahres oder eines Schulhalbjahres dar. Bei der Bedarfsberechnung werden neben den Schülerpflichtstunden laut Stundentafel und den Zusatzbedarfen (z. B. Ganztagsbetrieb) zwei zusätzliche Stunden (Poolstunden) pro Soll- Klasse in den Schuljahrgängen 5 bis 10 für schulinterne Schwerpunktsetzungen, z. B. Arbeitsgemeinschaften , anerkannt. Somit kann an den Schulen der Pflichtunterricht laut Stundentafel auch dann vollständig erteilt werden, wenn die Unterrichtsversorgung unter 100 % liegen sollte. Unter Berücksichtigung der Rahmenbedingungen im Bereich der Bewerbungspotenziale und auch der notwendigen Investitionen im Bereich der Sprachförderung konnten die Werte zur Unterrichtsversorgung an den niedersächsischen öffentlichen allgemeinbildenden Schulen im Schuljahr 2016/2017 relativ stabil gehalten werden. Darüber hinaus lassen sich keine verlässlichen Prognosen treffen. 4. Welche Personen sind gemeint, wenn der Ministerpräsident bei der Bewältigung der Inklusion über „geeignete Leute, die nicht Lehrer sind“, spricht? Mit der gewählten Formulierung sind Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemeint. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 3 5. Wie genau, in welchem Umfang und ab wann sollen diese Personen unterstützend an den Schulen eingesetzt werden? Für das Jahr 2017 plant die Landesregierung, im Kultusministerium eine spezielle und umfassende Erhebung zum Bedarf und zum konkreten Einsatz von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vorzubereiten, um das Verfahren zur bedarfsgerechten Versorgung der Schulen weiterzuentwickeln . Der genaue Zeitpunkt und der Umfang des Einsatzes von Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann erst nach Durchführung und Auswertung der Erhebung benannt werden . 6. Hat die Landesregierung bereits, wie von Ministerpräsident Weil angekündigt, eine aktuelle Überprüfung der Klassenstärken vorgenommen? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung gekommen? Eine gesonderte Überprüfung der Klassenstärken wird nicht vorgenommen, allerdings wird die Klassenfrequenz jährlich erhoben. Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse der Erhebung zur Unterrichtsversorgung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen in Niedersachsen wird eine entsprechende Auswertung erstellt, die dann in der Statistikbroschüre veröffentlicht wird. In Tabelle 1.5 der Broschüre „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“ ist die aktuellste Auswertung auf Grundlage der Daten der Erhebung vom 15.09.2015 zu finden. Hier ist die durchschnittliche Klassenfrequenz nach Schulformen aufgeschlüsselt dargestellt. In Tabelle 2.1.1 ist die durchschnittliche Klassenfrequenz über alle Schulformen in der Entwicklung seit 1970 dargestellt. Im Rahmen der Vorbereitungen für die aktuelle Statistikbroschüre auf Grundlage der Daten aus der Erhebung vom 18.08.2016 wird dann eine entsprechende neue Auswertung zum Thema Klassenfrequenzen erstellt. Da die Auswertung den für die Beantwortung der Kleinen Anfrage eingeräumten Zeitrahmen deutlich übersteigt, werden die aktuellen Angaben zu Klassenfrequenzen sobald wie möglich nachgereicht. 7. Ist die durchschnittliche Klassengröße im Vergleich zu den Vorjahren gestiegen? Die Klassenfrequenz wird jährlich erhoben. Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Klassenfrequenz gesunken. Auszug aus der Tabelle 2.1.1 der Broschüre „Die niedersächsischen allgemeinbildenden Schulen in Zahlen“: Jahr Klassenfrequenz * (bis 10.Schuljahrgang) 2010 21,28 2011 21,18 2012 20,87 2013 20,65 2014 20,58 2015 20,48 a) Wenn ja, besteht hier nach Meinung der Landesregierung ein Zusammenhang zur Inklusion ? Entfällt. b) Wenn keine Überprüfung vorgenommen wurde, wann wird diese erfolgen? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 4 8. Welche zusätzlichen Maßnahmen hat die Landesregierung eingeführt, um die frühkindliche Bildung von Flüchtlingskindern zu fördern (bitte konkrete Maßnahmen benennen )? – „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ (Erlass des MK vom 07.01.2016) Die Landesregierung unterstützt die Weiterentwicklung von Konzepten und Maßnahmen zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung und fördert Qualifizierungsmaßnahmen für sozialpädagogische Fachkräfte, insbesondere mit Blick auf die Sprachförderung von Kindern mit Migrationshintergrund. Örtliche Träger können die Mittel im Rahmen ihrer regionalen Förderkonzepte sowohl für Personal- als auch für Sachausgaben flexibel verwenden. Für die Kindergartenjahre 2016/2017 bis 2018/2019 ergibt sich eine Förderung in Höhe von 12 Millionen Euro jährlich. Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung im Elementarbereich“ wurde im Nds. MBl. 22/2016 am 08.06.2016 veröffentlicht und ist zum 01.08.2016 in Kraft getreten. – „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten (QuiK)“ Rückwirkend zum 01.01.2017 soll die Förderperiode zur finanziellen Unterstützung von Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität in Kindertagesstätten unter Berücksichtigung des Ziels der Integration von Kindern mit Fluchterfahrung beginnen. Die Förderperiode endet am 31.12.2021. Über die Förderrichtlinie werden die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt, im Benehmen mit den Trägern von Kindertagesstätten im Einzugsbereich des örtlichen Trägers, zusätzliche - über die im Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG) formulierte Personalausstattung hinausgehende - Fach- und Betreuungskräfte (Zusatzkräfte) in Kindergartengruppen zu beschäftigen . Zusatzkräfte können auch gruppenübergreifend in einer Kindertagesstätte eingesetzt werden, sofern überwiegend Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung in den Gruppen betreut werden. Insbesondere Kindertagesstätten mit einem hohen Anteil an betreuten Kindern mit Fluchterfahrung oder einem hohen Anteil an betreuten Kinder, in deren Familien vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird, sollen berücksichtigt werden. Für beschäftigte Zusatzkräfte, die nicht über eine Qualifikation nach § 4 Abs. 1 bis 3 KiTaG verfügen , werden „Einführungskurse“ gefördert. Dieser Einführungskurs umfasst 160 Unterrichtsstunden zur Vermittlung von pädagogischen und rechtlichen Grundkenntnissen. Die Einführungskurse sind tätigkeitsbegleitend und gewährleisten damit einen Theorie-Praxis-Bezug. Sie sollen Regelkräfte, die nicht einschlägig qualifizierte Kräfte einarbeiten, bei der inhaltlich-fachlichen Anleitung unterstützen und ergänzendes pädagogisches Grundwissen sicherstellen. Sie berücksichtigen alle relevanten Handlungsfelder, um nicht einschlägig qualifizierten Kräften Kompetenzen zu vermitteln, die für die typischen alltäglichen Anforderungen an die Arbeit insbesondere mit Kindern zwischen drei und sechs Jahren förderlich sind. Das Fördervolumen umfasst in 2017/2018 jährlich ca. 54,5 Millionen Euro. In der MiPla sind für 2019 bis 2021 je 60 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt. – Qualifizierungsinitiative Vielfalt fördert! Vielfalt fordert! Die Initiative dient der Qualifizierung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren (Referentinnen und Referenten) im Handlungsfeld „Kinder und Familien mit Fluchterfahrung in der Kindertagesbetreuung “, um die Vermittlung von Basiswissen in diesem Handlungsfeld für Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sicherzustellen. Die Vermittlung findet in fünf Modulen zu nachfolgenden Handlungsfeldern statt: – Lebensrealität von Kindern und Familien mit Flüchtlingshintergrund, – pädagogische Handlungsansätze und migrationsgesellschaftliche Öffnung, – ressourcenorientierte Zusammenarbeit mit Familien mit Fluchterfahrung, – Flucht als traumatische Erfahrung - eine Herausforderung für die Kindertagesbetreuung, – Umgang mit Mehrsprachigkeit und Deutsch als Zweitsprache. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 5 Der Aufbau eines landesweiten Netzes von kompetenten Fortbildungsreferentinnen und -referenten wird mit insgesamt 100 000 Euro in 2016 und 2017 gefördert. Mit Stand 20.03.2017 befinden sich 107 Referentinnen und Referenten sowie 27 Fachberaterinnen und Fachberater in der Qualifizierung . 40 Referentinnen und Referenten haben bereits alle fünf Module absolviert und ein Zertifikat erhalten. Eine Übersichtsliste der Multiplikatorinnen und Multiplikatoren ist über die Internetseite des Kultusministeriums unter dem Bereich „Frühkindliche Bildung“ verfügbar. Fortbildungsangebote vor Ort mit qualifizierten Referentinnen und Referenten können über die Sprachförderrichtlinie gefördert werden. Ergänzend finden landesweit insgesamt zehn eintägige Regionalkonferenzen für Kita-Leitungskräfte sowie Fachberatung für Kita und Kindertagespflege zu obigen Handlungsfeldern statt. Die Regionalkonferenzen werden durch das Land mit ca. 80 000 Euro in 2016 und 2017 gefördert. Die ersten acht Konferenzen fanden in Hannover, Emden, Lüneburg, Braunschweig, Lingen, Verden, Hildesheim und Hameln statt. Zwei weitere Konferenzen folgen im Mai 2017 in Cloppenburg und Oldenburg. – Portal des Niedersächsischen Institut für frühkindliche Bildung und Entwicklung (nifbe) Das Portal des nifbe bietet umfassende Informationen zum Thema „Kinder mit Fluchterfahrung“. Es wurden hilfreiche Fachbeiträge, Downloads und weiterführenden Links bzw. Anlaufstellen zum Umgang mit Flüchtlingskindern und ihren Eltern in der Kita zusammengestellt. Gelungene Praxisbeispiele und Hilfsmaterialien werden in einer „Good-Practice“-Datenbank veröffentlicht (https://www.nifbe.de/das-institut/good-practice). – Qualifizierungsinitiative „Sprachbildung im Übergang Kita und GS“ des nifbe im Auftrag des Kultusministerium und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur Diese Qualifizierungsinitiative für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und Grundschullehrkräfte zur Weiterentwicklung einer gemeinsamen Sprachbildung und Sprachförderung umfasst je Standort 40 bis 80 Unterrichtsstunden. Seit 2013 nahmen insgesamt 143 Verbundstandorte aus Kita und Grundschule das Angebot wahr. Ob und in welcher Weise die Maßnahme in 2018 fortgeführt werden soll, wird gerade im Kuratorium des nifbe diskutiert. Das Fördervolumen umfasst jährlich bis zu 520 000 Euro (Mittel des MWK). – Konsultationskitas und seit 2016 Konsultationsverbünde aus Kita und Grundschule Konsultationsstandorte bieten u. a. Beratung und Fortbildung zu den Themen vielfaltsbewusste Pädagogik sowie Sprachförderung im interkulturellen Kontext an. – Fortbildungsprogramm des Niedersächsischen Landesjugendamtes Im Rahmen des jährlichen Fortbildungsprogramms des Niedersächsischen Landesjugendamts werden für sozialpädagogische Fachkräfte und Kita-Fachberatungen u. a. auch Fortbildungen zu den Themen „Interkulturelle Bildung und Erziehung“, „Sprachbildung und Sprachförderung“ sowie „Vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung“ angeboten. – Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) Für die bereits beantragten Investitionsvorhaben nach der aktuell gültigen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für den Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren (RAT IV) mit Maßnahmenbeginn vor dem 01.07.2016 wurden im Haushaltsplan des Landes für die Haushaltsjahre 2017/2018 weitere Landesmittel in Höhe von 10 Millionen Euro veranschlagt. Der Landesregierung liegen jedoch keine Erkenntnisse darüber vor, wie viele der beantragten Investitionsvorhaben bzw. Betreuungsplätze in Bezug zu der Aufnahme von Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege stehen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 6 9. Ministerpräsident Weil verweist auf bereits bestehende Unterstützung für Bauvorhaben im Krippenbereich durch das Land. Welche konkreten Bauvorhaben sind damit gemeint ? Folgende Bau- bzw. Investitionsvorhaben sind mit den in der Antwort zu Frage 8 genannten Landesmitteln bewilligt worden: Kindertageseinrichtungen Antragsteller Name der Einrichtung Plätze Fördersumme in Euro Stadt Aurich Kindertagesstätte Kindervilla Pippilotta 3 36.000,00 LK Lüchow-Dannenberg Kita Spielscheune Langendorf 2 2.278,21 Stadt Syke Kindergarten Bullerbü 14 74.771,10 SG Thedinghausen Werder Wichtel e. V., Die kleinen Wichtel 5 44.400,00 Stadt Hannover DRK Familienzentrum Pappelteich 5 27.690,00 Stadt Gehrden Städt. Kindertagesstätte Am Nedderntor 30 273.237,60 Gemeinde Sickte Kindertagesstätte St. Petri 15 180.000,00 Stadt Bramsche Kindertagesstätte Wirbelwind 15 180.000,00 Stadt Bramsche Kindertagesstätte Pfiffikus 15 180.000,00 Stadt Goslar Kindertagesstätte Zum Frankenberge 15 180.000,00 SG Harpstedt Kindertagesstätte 30 360.000,00 SG Nenndorf Bewegungs-Kita Hohnhorst 10 120.000,00 Gemeinde Schwanewede Reekens Kamp 20 240.000,00 Stadt Delmenhorst Krippe Zu den Zwölf Aposteln 15 180.000,00 Flecken Nörten-Hardenberg Kath. Kindergarten St. Josef 15 180.000,00 Stadt Hannover Kita Mondschein 20 240.000,00 Gemeinde Apensen Kita Arche Noah 15 180.000,00 Gemeinde Brockel Kindertagesstätte Brockel 30 360.000,00 Gemeinde Beverstedt Kindertagesstätte Lunestedt 15 180.000,00 Stadt Schüttorf Ev.-ref. Kindergarten 15 180.000,00 Gemeinde Bispingen Krippe Behringen 15 180.000,00 Gemeinde Salzbergen Kindertagesstätte St. Cyriakus 15 180.000,00 SG Sachsenhagen Kindertagesstätte Am Ziegenbach 15 180.000,00 Stadt Lüneburg Kita Schlieffenpark 30 360.000,00 Gemeinde Rosengarten Kindertagesstätte Vahrendorf 15 180.000,00 Flecken Bovenden Ev. Kindergarten Reyershausen 15 136.618,80 Stadt Hannover Krippe Hartenbrakenstraße 24 288.000,00 LK Lüchow-Dannenberg Kinderkrippe am Kreishaus 13 156.000,00 Stadt Garbsen Krippe Am Hespe 15 180.000,00 Stadt Dassel Kinderkrippe Ellensen II 15 180.000,00 Flecken Bovenden Kindertagesstätte Bovenden 30 360.000,00 Stadt Celle Krippe Schlößchen 18 216.000,00 Gemeinde Westoverledingen Kindergarten an der GS Steenfelde 15 128.250,00 Gemeinde Nordstemmen Ev.-luth. Kindertagesstätte St. Johannes 15 128.021,31 Kindertagespflege Antragsteller Name der Tagespflegestelle Plätze Fördersumme in Euro Gemeinde Isernhagen TAPS Erdbeerbande 10 40.000,00 LK Cloppenburg TP Annika Averbeck 1 4.000,00 LK Göttingen GTP Silke Glowatz-Bleckert 10 40.000,00 LK Harburg GTP Wulf und Schmidt 4 16.000,00 Stadt Lingen Mondscheinland 20 80.000,00 LK Nienburg Die kleinen Feldmäuse 1 4.000,00 LK Cuxhaven TP Gunnar Rose 5 20.000,00 LK Cuxhaven TP Corinna Hornschuh 5 20.000,00 LK Lüneburg TP Milena Oswald 2 5.781,19 LK Lüneburg Wichtelstube 4 6.047,04 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 7 Kindertagespflege Antragsteller Name der Tagespflegestelle Plätze Fördersumme in Euro Stadt Hannover TP Beate Westphal 5 20.000,00 LK Cloppenburg TP Gabriele Tapken 5 4.091,58 Stadt Celle TP Aghayeva-Gutknecht 5 8.278,78 Stadt Hameln TP Elena Anselm 5 1.951,59 Stadt Hameln TP Gabriele Milnikel 5 5.892,24 Gemeinde Neulehe TP Hunke 3 1.666,43 LK Wesermarsch TP Marlene Melius 1 2.790,00 Stadt Hannover TP Sarah-Vanessa Gerling 2 2.139,46 LK Oldenburg TP Melanie Haase 5 19.511,06 LK Stade Zebra 5 5.116,10 LK Lüchow-Dannenberg TP Marienkäferhäuschen 5 14.092,53 LK Stade TP Melanie Heitmann 2 2.457,59 LK Stade TP Apfelwiese 3 2.351,00 LK Stade TP Ivonne Matthiesen 2 5.581,20 LK Lüneburg TP Inna Brant 2 3.648,89 LK Harburg TP Christin Hofmann 5 2.046,44 Stadt Hildesheim TP Angelika Henriette Mengert 3 1.224,16 10. Handelt es sich bei den Fördermitteln für Bauvorhaben im Krippenbereich um Landesmittel ? Wenn ja, in welcher Höhe? Die in der Antwort zu Frage 9 aufgelisteten Investitionsvorhaben zur Schaffung von zusätzlichen Krippenplätzen wurden mit Landesmitteln in Höhe von insgesamt 6 589 934,30 Euro (davon in Höhe von 6 251 267,02 Euro im Bereich der Kindertageseinrichtungen und in Höhe von 338 667,28 Euro im Bereich der Kindertagespflege) gefördert. 11. Welche konkreten einzelnen Bauvorhaben im Krippenbereich sind der Landesregierung bekannt, mit denen noch in diesem Jahr begonnen wird? Folgende Investitionsvorhaben im Krippenbereich, mit denen noch in diesem Jahr begonnen werden soll, sind der Landesregierung bekannt: Kindertageseinrichtungen Antragsteller Einrichtung Plätze Fördersumme in Euro Beginn Stadt Dinklage Kindergarten St. Franziskus 15 180.000,00 01.01.2017 SG Isenbüttel DRK Kita Calberlah 30 360.000,00 01.01.2017 Flecken Delligsen Kindergarten Zwergenhaus e. V. 7 46.795,63 01.01.2017 Stadt Damme Kindergarten neu 45 540.000,00 01.01.2017 Stadt Bassum Ev.-luth. Kita Arche Noah Nordwohlde 15 180.000,00 01.01.2017 Gemeinde Bad Zwischenahn KiTa Ofen 15 180.000,00 01.01.2017 Stadt Duderstadt Kath. KiTa St. Klaus 30 360.000,00 01.01.2017 Gemeinde Neuenkirchen Kinderkrippe St. Christopherus 15 180.000,00 01.01.2017 Flecken Ottersberg Ev.-Luth. Kita Otterstedt 15 180.000,00 01.01.2017 Stadt Delmenhorst Kita an der Moorkampstraße 30 360.000,00 01.01.2017 Stadt Oldenburg Kita Adenauerallee/Brandsweg 45 540.000,00 01.01.2017 Stadt Hessisch Oldendorf Kinderkrippe Henningstraße 30 360.000,00 01.01.2017 Gemeinde Bad Essen Kindergarten Brockhausen 15 180.000,00 01.01.2017 Flecken Ottersberg Kita Ottersberg-Bahnhof 15 180.000,00 01.01.2017 Gemeinde Kirchtimke Kindergarten Abenteuerland 3 23.077,50 01.01.2017 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 8 Kindertageseinrichtungen Antragsteller Einrichtung Plätze Fördersumme in Euro Beginn Stadt Norden Kita Schulstraße 15 180.000,00 02.01.2017 Gemeinde Schwanewede KiTa Wohnpark Schwanewede 30 360.000,00 09.01.2017 Stadt Wolfenbüttel Kita Geibelstraße I 6 36.000,00 15.01.2017 Stadt Göttingen Stephanus-Gemeinde 15 180.000,00 01.02.2017 Gemeinde Langen Kath. Kindergarten Sonnenblume 15 180.000,00 01.02.2017 Gemeinde Lengerich Kath. Kindergarten St. Benedikt 15 180.000,00 01.02.2017 Stadt Schneverdingen Kita Zahrenser Weg 30 360.000,00 01.02.2017 Gemeinde Ganderkesee KiTa Ganderkesee Ort 30 360.000,00 01.02.2017 Gemeinde Bissendorf Ev.-Luth. Kita Wissingen 1 12.000,00 01.02.2017 Stadt Peine Ev.-luth. Kiga Mein Apfelbäumchen 5 60.000,00 01.02.2017 Gemeinde Bissendorf AWO-Kindergarten Bissendorf 15 180.000,00 01.02.2017 Stadt Bramsche Kita der HPH Bersenbrück 15 180.000,00 01.02.2017 Stadt Schneverdingen Ev.-Luth. Kiga Regenbogen 30 360.000,00 01.02.2017 Gemeinde Ostrhauderfehn Kinderkrippe Wüppsteertjes 15 180.000,00 01.02.2017 Gemeinde Ganderkesee Kita Nord Bookholzberg 30 360.000,00 01.03.2017 Gemeinde Marschacht DRK-Kindergarten Wennereck 15 180.000,00 01.03.2017 Gemeinde Holle Ev. St. Martins Kita 15 180.000,00 01.03.2017 Gemeinde Holdorf N.N. 33 396.000,00 01.03.2017 Stadt Northeim Städt. Kita Northeim-Edesheim 12 144.000,00 01.03.2017 Stadt Cuxhaven Kath. Kita St. Willehad 15 180.000,00 01.03.2017 Stadt Hannover Kita Robert-Koch-Platz 30 360.000,00 01.03.2017 Stadt Buchholz Kita Ole Wisch 21 252.000,00 01.03.2017 SG Salzhausen Krippe Am Hang 45 540.000,00 01.03.2017 Gemeinde Ovelgönne Kindertagesstätte Kastanienbaum 15 70.386,31 01.03.2017 Stadt Hannover Kinderladen Lütje Liga 9 108.000,00 01.03.2017 Stadt Hannover Kita Zachäusgemeinde II 12 78.297,00 01.03.2017 Gemeinde Rötgesbüttel DRK-Kita Rötgesbüttel 15 180.000,00 01.03.2017 Gemeinde Wanna DRK-Kindergarten Am Mühldeich 15 180.000,00 10.03.2017 Gemeinde Neu Wulmstorf Kita Kleiner Tiger 15 180.000,00 15.03.2017 Stadt Seelze DRK-Kita Seelze-Süd 15 64.617,00 15.03.2017 Stadt Lüneburg Kita HanseKids 30 360.000,00 15.03.2017 Stadt Herzberg am Harz Integrativer Kindergarten Kunterbunt 15 106.156,50 20.03.2017 Gemeinde Freden Kinderkrippe Freden 15 180.000,00 27.03.2017 Stadt Syke Kindergarten Tom Sawyer 15 180.000,00 27.03.2017 Stadt Meppen Neue Kita Kuhweide 45 427.500,00 01.04.2017 Stadt Lüneburg AWO Kita Kaltenmoor 30 360.000,00 01.04.2017 Stadt Lüneburg Kita Kreideberg 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Oldenburg Kita Deelweg 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Rotenburg Krippe Werkstraße 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Haselünne Krippenhaus Lünni 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Hannover Ev.-luth. Kindertagestätte Hainholz 30 360.000,00 01.04.2017 Flecken Nörten- Hardenberg N.N. 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Bassum Kiga Haus der kleinen Füße 15 180.000,00 01.04.2017 Gemeinde Wallenhorst N.N. 75 900.000,00 01.04.2017 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 9 Kindertageseinrichtungen Antragsteller Einrichtung Plätze Fördersumme in Euro Beginn Stadt Bassum Kindergarten Bramstedt 15 180.000,00 01.04.2017 Stadt Königslutter a. Elm Krippe Sunstedt 15 180.000,00 01.04.2017 Gemeinde Großefehn Kita Löwenzahn Holtrop 15 156.927,00 01.04.2017 Gemeinde Kirchbrak Kindergarten Voglernest Kirchbrak 10 120.000,00 01.04.2017 SG Hoya KiTa Eystrup Kleine bunte Welt 15 180.000,00 06.04.2017 Stadt Syke Krippe Am Lindhof 45 540.000,00 10.04.2017 Gemeinde Lehre Kindertagesstätte Lehre Zwo 30 360.000,00 01.05.2017 SG Rodenberg Kinderkrippe Lauenau 30 360.000,00 01.05.2017 SG Rodenberg Kinderkrippe Rodenberg 30 360.000,00 01.05.2017 Stadt Hannover Kita Wigwam 9 108.000,00 01.05.2017 Stadt Hardegsen Kindergarten Hettensen 10 120.000,00 01.05.2017 Stadt Bückeburg Kita Bodelschwingh-Haus 10 120.000,00 01.05.2017 Gemeinde Sottrum Kindergarten Sottrum 30 360.000,00 01.05.2017 Gemeinde Bohmte Kindergarten Wirbelwind 15 180.000,00 01.05.2017 Stadt Langenhagen Katholischer Zwölf-Apostel-Kiga 15 180.000,00 01.05.2017 Gemeinde Isernhagen Kita Kunterbunt Isernhagen N.B. 15 180.000,00 01.05.2017 LK Lüchow-Dannenberg Kindertageseinrichtung Karwitz 5 60.000,00 01.05.2017 Stadt Göttingen Deutsches Primatenzentrum GmbH 30 360.000,00 02.05.2017 Stadt Hannover Kita St. Theresia 15 128.680,14 01.06.2017 Gemeinde Wagenfeld Kita Sulinger Straße 15 180.000,00 01.06.2017 Stadt Delmenhorst Kita am Wollepark 30 360.000,00 01.06.2017 Stadt Buchholz Kita Am Zauberwald 15 60.154,24 01.06.2017 Hansestadt Stade Kita Am Hohen Felde 15 110.772,00 01.06.2017 Gemeinde Glandorf St. Johannis-Kindergarten 15 180.000,00 22.06.2017 Gemeinde Bad Zwischenahn Kita Lüttje Lü von St. Michael 15 180.000,00 01.07.2017 Gemeinde Lorup Kath. Kindergarten E.L.F.E. 30 360.000,00 01.07.2017 SG Heeseberg Kita Söllingen 15 180.000,00 01.07.2017 Stadt Oldenburg Kita Klingenbergstraße 30 360.000,00 01.07.2017 Stadt Göttingen Kindertagesstätte Lönsweg 13 156.000,00 10.07.2017 Stadt Bramsche Kita St. Johannis Im Sande 15 64.617,00 01.08.2017 Gemeinde Wangerland Kindertagesstätte Hohenkirchen 15 32.123,88 01.08.2017 Stadt Delmenhorst St. Polykarp 15 180.000,00 01.08.2017 Gemeinde Bohmte Kindergarten Hummelhof 15 180.000,00 01.09.2017 Gemeinde Bunde Kinderkrippe der Gemeinde Bunde 30 360.000,00 01.10.2017 Stadt Borkum Börkumer Kinnertune 15 180.000,00 01.10.2017 Stadt Schortens Kindertagesstätte Glarum 30 360.000,00 01.10.2017 Kindertagespflege Antragsteller Tagespflegestelle Plätze Fördersumme in Euro Beginn Gemeinde Sögel TP Rosi Ostermann 2 8.000,00 01.01.2017 Stadt Burgdorf GroßTP Dunjas und Marcos Little Monsters 3 12.000,00 01.01.2017 LK Cloppenburg TP Stephanie Basler 5 20.000,00 22.01.2017 LK Göttingen TP Lena Schmuck 2 8.000,00 01.02.2017 SG Artland Großtagespflegestelle Bullerbü 5 20.000,00 01.02.2017 LK Göttingen TP Peggy Koch 5 20.000,00 01.02.2017 LK Göttingen TP Carola Nowack 10 40.000,00 01.02.2017 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 10 Kindertagespflege Antragsteller Tagespflegestelle Plätze Fördersumme in Euro Beginn LK Göttingen TP Jessica Sommer 4 16.000,00 01.02.2017 LK Göttingen TP Kerstin Hoffmeister 2 8.000,00 01.02.2017 LK Göttingen TP Brigitte Nain 4 16.000,00 01.02.2017 LK Nienburg Großtagespflegestelle Steyerberg 10 40.000,00 11.02.2017 Stadt Seelze Großtagespflegestelle Dedensen 20 74.400,00 15.02.2017 Stadt Bad Münder Krümelkids 5 20.000,00 15.02.2017 Stadt Seelze Großtagespflegestelle Gümmer 10 18.604,00 13.03.2017 Stadt Burgdorf TP Barbara Wolf 5 20.000,00 13.03.2017 LK Nienburg Großtagespflege Krabbelkäfer 8 24.867,71 15.03.2017 LK Rotenburg Kindertagespflege Affenbande 1 4.000,00 20.03.2017 Stadt Oldenburg TP Großer Kuhlenweg 3 1.257,70 20.03.2017 Stadt Bad Münder TP Ulf Rodewald 5 20.000,00 24.03.2017 Stadt Braunschweig TP Bryk/Zhabo 5 11.918,44 01.04.2017 Gemeinde Wallenhorst Großtagespflegestelle 8 32.000,00 01.04.2017 Flecken Aerzen Großtagespflege Gr. Berkel 5 20.000,00 01.04.2017 Gemeinde Lampringe TP Marion Funke-Hühne 2 3.813,82 01.04.2017 LK Cloppenburg Kindertagespflege Abenteuerland 5 20.000,00 01.04.2017 Gemeinde Uetze Großtagespflege Uetze 10 40.000,00 01.04.2017 Gemeinde Weyhe TP Stella Arnold 5 20.000,00 04.04.2017 LK Nienburg Großtagespflegestelle Uchte 10 40.000,00 07.04.2017 LK Nienburg Großtagespflegestelle Marlohe 10 40.000,00 07.04.2017 Gemeinde Weyhe Großtagespflege Melchiorhausen 10 40.000,00 13.04.2017 Gemeinde Weyhe Großtagespflege Sudweyhe 8 12.092,60 13.04.2017 LK Lüchow- Dannenberg TP Roswitha Schulze 5 4.581,24 15.04.2017 Stadt Burgdorf TP Claudia Constabel 5 20.000,00 17.04.2017 Stadt Braunschweig TP Marina Bouassida 3 7.689,24 18.04.2017 Gemeinde Godenstedt Großtagespflege Apeler 8 32.000,00 01.05.2017 Stadt Oldenburg Großtagespflege Mühlengarten 10 40.000,00 01.10.2017 12. Welche davon werden durch das Land aus eigenen Mitteln finanziell unterstützt? Alle in der Antwort zu Frage 11 aufgelisteten Investitionsvorhaben sollen anteilig mit Landesmitteln gefördert werden. 13. Wird es ein neues Förderprogramm zur Einrichtung von Krippenplätzen geben? Wenn ja, wie wird dies finanziell und inhaltlich gestaltet sein? Der Bund beabsichtigt, das bestehende Sondervermögen zum Kinderbetreuungsausbau um rund 1,1 Milliarden Euro in den Jahren 2017 bis 2020 aufzustocken. Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf entfallen davon Mittel in Höhe von 105 640 980 Euro auf Niedersachsen. Zusammen mit den noch zur Verfügung stehenden Resten in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro aus den im Haushalt 2017/2018 bereitgestellten Landesmitteln ergibt sich ein Gesamtfördervolumen in Höhe von rund 109 Millionen Euro für das neue Förderprogramm RAT V. Nach dem Entwurf zur RAT V, der sich noch bis zum 08.05.2017 in der Verbandsanhörung befindet, sollen Investitionsvorhaben zur Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege gefördert werden, mit denen ab dem 01.07.2016 begonnen wurde und die bis zum 30.06.2021 abgeschlossen sind. Ein neu geschaffener U3-Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung soll mit 12 000 Euro gefördert werden, sofern zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 13 000 Euro entstanden sind. Ein neu geschaffener U3-Betreuungsplatz in Kindertagespflege soll mit 4 000 Euro gefördert werden, sofern zuwendungsfähige Ausgaben mindestens in Höhe von 4 300 Euro entstanden sind. Eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Vorhabenbeginns soll (auch rückwirkend) als erteilt gelten, wenn mit der Maßnahme ab dem 01.07.2016 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 11 begonnen wurde. Die übrigen Bestimmungen bzw. Regelungen im Entwurf zur RAT V, wie z. B. der Kreis der Zuwendungsempfänger, die Zweckbindungsfrist, die Reihenfolge der Bewilligung der vorliegenden Anträge und die Auszahlung der gewährten Zu-wendung, wurden unverändert aus der RAT IV übernommen. 14. Welche konkreten Maßnahmen plant die Landesregierung zur Verbesserung der Situation der Hauptschulen? Im Rahmen des personellen Ausbaus der Schulsozialarbeit in Landesverantwortung findet die Schulform Hauptschule neben Oberschulen, Realschulen sowie Kooperativen und Integrativen Gesamtschulen besondere Berücksichtigung. Von den 660 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte wurden deshalb 79 Stellen an den 89 noch durchgängig bestehenden Hauptschulen sowie Grundund Hauptschulen ausgeschrieben. Schwerpunkte der Tätigkeiten, die die neuen sozialpädagogischen Fachkräfte im Landesdienst auch an den Hauptschulen übernehmen werden, sind u. a. – die Beratung der Schülerinnen und Schüler in persönlichen Fragen, – die Unterstützung des Lehrerkollegiums mit sozialpädagogischer Kompetenz sowie – das Bereitstellen von Angeboten zur Konfliktbewältigung. Die Lehrkräfte sollen durch die sozialpädagogischen Fachkräfte bei den außerunterrichtlichen Tätigkeiten unterstützt und entlastet sowie der Kontakt zu Eltern durch weitere kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner gestärkt werden. Des Weiteren soll im Rahmen der Überarbeitung des Grundsatzerlasses „Die Arbeit in der Hauptschule “ die Schulform Hauptschule zukunftsfähiger gestaltet werden, u. a. mit – der besonderen Akzentuierung integrativer Sprachförderung, – den erweiterten Möglichkeiten der Studien- und Berufsorientierung auf der Grundlage des Musterkonzepts Berufsorientierung sowie – alternativen Möglichkeiten der Leistungsüberprüfung durch die Einführung von Sprechprüfungen im Fremdsprachenunterricht. Bewährte Vorzüge der Hauptschule wie die Stärkung der Grundfertigkeiten, der Arbeitshaltungen und elementaren Kulturtechniken sowie des selbstständigen Lernens bleiben erhalten. Auch wird im Unterricht weiterhin ein besonderer Schwerpunkt auf handlungsbezogene Formen des Lernens gelegt. 15. Sieht die Landesregierung eine, wie durch Zuhörer an diesem Abend bemängelt, Vernachlässigung der Hauptschulen? Nein. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Anhand welches Dokumentationssystems wird aktuell in den niedersächsischen Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern gearbeitet, und welche konkreten Maßnahmen sieht die Landesregierung als erforderlich an, um den von Ministerpräsident Weil beschriebenen „Dokumentationswahn“ in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zu vermindern? Die Pflegedokumentation ist unverzichtbar für eine fachlich fundierte, geplante Pflege nach dem Pflegeprozess. Sie macht die einzelnen Schritte des Pflegeprozesses und die Qualität der Leistungserbringung transparent und nachvollziehbar. Somit dient sie auch als Nachweis gegenüber den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen, den Prüfinstanzen oder in haftungsrechtlichen, zivil- und strafrechtlichen Verfahren. Den Grundsatz der Transparenz und Nachvollziehbarkeit haben die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen zu beachten, wenn sie aus dem umfangreichen Angebot Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 12 privater Unternehmen im Bereich Dokumentation und Qualitätssicherung ein Pflegedokumentationssystem auswählen oder zusammenstellen. Frau Elisabeth Beikirch, die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eingesetzte Ombudsfrau zur Entbürokratisierung in der Pflege, hat während ihrer Amtszeit eine Analyse der Pflegedokumentation in Pflegeeinrichtungen vorgenommen. Es zeigte sich, dass viele Pflegeeinrichtungen Schwierigkeiten haben, den Umfang der Pflegedokumentation auf das notwendige und zugleich hinreichende Maß festzulegen. Insbesondere führt die mehrfache Dokumentation von Sachverhalten , die Wahl ungeeigneter Dokumentationssysteme oder die Umsetzung (vermeintlicher) Dokumentationsanforderungen der Prüfinstanzen zu zeitaufwändiger Mehrarbeit. Auf dieser Basis hat sie die „Empfehlungen zur Effizienzsteigerung in der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“ erarbeitet, die im Rahmen einer Implementierungsstrategie bundesweit umgesetzt wurden (https://www.ein-step.de/fileadmin/content/documents/Entwicklung_einer_Imple mentierungsstrategie_IMPS.pdf). Die wesentlichen Neuerungen sind der Verzicht auf Einzelleistungsnachweise für die Routinetätigkeiten im Bereich der Grundpflege und Betreuung in stationären Pflegeeinrichtungen, die Komprimierung des Pflegeprozesses von sechs auf vier Schritte sowie die Einführung einer strukturierten Informationssammlung, die auf offenen Fragen basiert und ohne das Abarbeiten umfangreicher Checklisten auskommt. Im Dezember 2014 wurde das Projektbüro Ein-STEP vom BMG mit der bundesweiten Implementierung des neuen Pflegedokumentationssystems beauftragt. Die Teilnahme am Projekt war für die Pflegeeinrichtungen freiwillig und kostenlos. Zur Pflegedokumentation in Krankenhäusern liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. 17. Wann wird ein neues vereinfachtes Dokumentationssystem in Niedersachsen flächendeckend eingeführt, das den von Ministerpräsident Weil beschriebenen „Dokumentationswahn “ vermeidet, und welche Rolle hat die Landesregierung dabei? Die Aktivitäten auf Bundesebene zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) eng begleitet und die Umsetzung in Niedersachsen unterstützt. Vor diesem Hintergrund wurde auch der Auftrag des Landtags, die Einführung des neuen Pflegedokumentationssystems in Pflegeeinrichtungen zu unterstützen (Drs. 17/2495 und 17/3660), von der Landesregierung begrüßt. Das BMG hatte sich zum Ziel gesetzt, das neue Dokumentationssystem im Rahmen des Projekts bis zum Ende des Jahres 2016 bundesweit in 25 % aller Pflegeeinrichtungen einzuführen. Die hierfür in Niedersachsen erforderliche Anzahl von rund 700 teilnehmenden Einrichtungen wurde bereits im September 2015 überschritten. Am Stichtag 31.12.2016 nahmen 1 204 niedersächsische Pflegeeinrichtungen (rund 45 %) an der Einführung der neuen Pflegedokumentation teil, davon 612 vollstationäre und 592 ambulante Pflegeeinrichtungen. Die Teilnahmequote liegt damit im ambulanten Bereich mit 46,8 % höher als im vollstationären Bereich (43,4 %). In anderen Bundesländern schwankt die Teilnahmequote von 32,7 % in Bayern bis zu 60 % in Mecklenburg-Vorpommern; der bundesweite Mittelwert liegt bei 42,4 % (Stand: 18.11.2016). Nach Aussagen des Projektbüros sowie der Mitglieder des Landesarbeitskreises ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Zahl teilnehmender Einrichtungen höher liegt; häufig hätten Träger nur eine ihrer Einrichtungen beim Projektbüro angemeldet, setzten das Strukturmodell jedoch in allen Einrichtungen um. Zudem sei derzeit infolge der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ein gesteigertes Interesse an der Teilnahme festzustellen. Der Landespflegeausschuss hat am 12.12.2014 die Einrichtung eines Unterausschusses „Landesarbeitskreis Pflegedokumentation“ (Landesarbeitskreis) unter dem Vorsitz des MS beschlossen. Dem Arbeitskreis gehören Einrichtungsträger, Pflegekassen, Berufsverbände, der MDK sowie die Heimaufsichtsbehörden an; eine Vertreterin der Pflegeschulen nimmt als Gast an den Sitzungen teil. Aufgabe des Landesarbeitskreises ist es, den Dialog zwischen allen Beteiligten zu fördern, den Stand der landesweiten Umsetzung des neuen Pflegedokumentationssystems zu beobachten, Handlungsbedarfe zu identifizieren sowie fachliche und organisatorische Erkenntnisse an das Projektbüro weiterzuleiten. Auf Wunsch der Mitglieder wird der Landesarbeitskreis auch nach Abschluss des Bundesprojekts weiterhin in halbjährlichem Abstand zusammenkommen. Zur Einbin- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 13 dung der Pflegeschulen arbeitet das MS eng mit dem Kultusministerium zusammen. Das Kultusministerium hat die Pflegeschulen am 10.03.2015 und am 16.06.2016 per Erlass darauf hingewiesen, dass die neue Pflegedokumentation in den Lehrplan aufzunehmen ist und über die Schulungsmöglichkeiten informiert. Das Niedersächsische Landesinstitut für schulische Qualitätsentwicklung hat im Februar und September 2016 je eine Fortbildung zum neuen Pflegedokumentationssystem durchgeführt. Zudem hat das MS den Kontakt zwischen den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Landesschulbehörde und den Schulungsanbietern hergestellt, um weitere Schulungsbedarfe bei den Lehrkräften decken zu können. Bis zum März 2017 wurde ein Praxistest für die Einführung des neuen Pflegedokumentationssystems in der Tages- und Kurzzeitpflege durchgeführt. Beteiligt waren 37 Tagespflege- und 13 Kurzzeitpflegeeinrichtungen in den 13 Bundesländern, die mit einem Anteil von jeweils 5 769,23 Euro die Durchführung des Praxistests finanzierten. In Niedersachsen haben fünf Tagespflegeeinrichtungen teilgenommen. Die Rückmeldungen waren überaus positiv, sodass die flächendeckende Umsetzung nun auch in Einrichtungen der Tages- und Kurzzeitpflege erfolgen kann. Die Einführung eines vereinfachten Dokumentationssystems in Krankenhäusern ist nach den Erkenntnissen der Landesregierung derzeit nicht geplant. 18. Wie ließe sich nach Auffassung der Landesregierung die von Ministerpräsident Weil angesprochene hohe Belastung der Pflegekräfte verringern? Pflege ist ein physisch und psychisch belastender Bereich, auch unter optimalen Bedingungen. Leider stellen die Rahmenbedingungen pflegerischer Arbeit häufig eine zusätzliche Belastung dar. So führen u. a. familienunfreundliche Arbeitszeiten, extreme Arbeitsverdichtung, schlechte Bezahlung oder die geringe gesellschaftliche Wertschätzung dazu, dass Pflegekräfte häufig nach kurzer Zeit wieder aus dem Beruf aussteigen. Um hier gegenzusteuern, bedarf es eines breiten Spektrums an Maßnahmen. Zur Bekämpfung des Personalmangels in der Pflege setzt sich die Landesregierung u. a. dafür ein, mehr junge Menschen für die Ausbildung in einem Pflegeberuf zu gewinnen. Eine wichtige Maßnahme in diesem Bereich ist die Herstellung der Schulgeldfreiheit an Altenpflegeschulen in freier Trägerschaft. Das Land setzt hierfür Fördergelder in Höhe von aktuell jährlich 7,75 Millionen Euro ein. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen trägt auch das Förderprogramm „Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum“ bei, das die Landesregierung zum 01.07.2016 aufgelegt hat. Für einen Zeitraum von drei Jahren werden jährlich mehr als 6 Millionen Euro eingesetzt, um die Arbeits - und Rahmenbedingungen in der ambulanten Pflege in ländlichen Regionen Niedersachsens nachhaltig zu verbessern. Pflegedienste, die ihre Beschäftigten tarifgebunden oder tarifgerecht entlohnen , können eine Förderung von bis zu 45 000 Euro pro Dienst und Kalenderjahr in Anspruch nehmen. Mit diesen Mitteln können Maßnahmen und Projekte in den vier Schwerpunktbereichen „Verbesserung der Arbeits- und Rahmenbedingungen“, „Kooperation und Vernetzung“, „Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ oder „Einführung von technischen und EDV-gestützten Systemen“ umgesetzt werden. Um die Stellung der Pflege im Gesundheitswesen aufzuwerten, hat die Landesregierung die Errichtung einer Pflegekammer in Niedersachsen auf den Weg gebracht. Das diesbezügliche Gesetz ist zum 01.01.2017 in Kraft getreten; die Pflegekammer wird voraussichtlich im März 2018 ihre Arbeit aufnehmen. Rund 70 000 niedersächsische Pflegefachkräfte werden eine berufsständische Vertretung erhalten, die für sie mit einer starken Stimme spricht. Die Pflegekammer wird wichtige Impulse zur Weiterentwicklung der Pflegepraxis und somit auch zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen geben. Viele der erforderlichen Maßnahmen können nicht allein von der Landesregierung umgesetzt werden . Dazu gehört auch die Einführung der entbürokratisierten Pflegedokumentation, die nicht ohne die engagierte Mitwirkung der Einrichtungen, Trägerverbände und Prüfinstanzen möglich wäre. Eine leistungsgerechte Bezahlung in der Pflege lässt sich nur erreichen, wenn die Tarifpartner die Grundlage für eine leistungsgerechte Bezahlung schaffen und wenn die Kostenträger die Refinan- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 14 zierung von Tariflöhnen sicherstellen. Ein erster Schritt in diese Richtung ist die „Gemeinsame Erklärung zum Einkommen der Pflegekräfte“, die die AOK Niedersachsen, die vdek-Landesvertretung Niedersachsen und das Land Niedersachsen am 17.12.2015 sowie die kommunalen Spitzenverbände am 12.04.2016 unterzeichnet haben. Darin haben sich die Beteiligten verpflichtet, die tarifvertraglichen Bindungen bei den Vergütungsverhandlungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu berücksichtigen. Nachhaltige Veränderungen könnten durch einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag Soziales für die Pflegebranche bewirkt werden. Zur Steigerung der Patientensicherheit, aber auch mit dem Ziel der Entlastung des Pflegepersonals in Krankenhäusern, hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes in den Landtag eingebracht. Unter anderem soll der hohen Dauerbelastung der Pflegekräfte dadurch entgegengewirkt werden, dass die Krankenhäuser verpflichtet werden, Konzepte zum Umgang mit berufsbezogenen Belastungen zu erarbeiten und umzusetzen. Zu möglichen Unterstützungsangeboten gehören beispielsweise Supervisionen oder Rotationssysteme . Des Weiteren sollen zukünftig Stationsapothekerinnen und Stationsapotheker das Personal auf den Stationen in allen Fragen der Arzneimitteltherapie unterstützen und beraten. 19. Hätte sich die Landesregierung als Mitglied der Pflegesatzkommission bereits am 20.01.2016 für höhere Personalschlüssel einsetzen können, z. B. durch Verhinderung eines einstimmigen Beschlusses, der den Verzicht auf höhere Personalschlüssel umfasste ? In der nach § 86 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) für das Land Niedersachen gebildeten Pflegesatzkommission „stationär“ sind die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V., die kommunalen Spitzenverbände und das Land als Träger der Sozialhilfe sowie die Vereinigungen der Pflegeheimträger vertreten. Beschlüsse können nur einvernehmlich gefasst werden. Die Pflegesatzkommission hatte sich im Herbst 2015 zum Ziel gesetzt, eine landesweite Empfehlung für die einheitliche Umstellung des Vergütungssystems gemäß den Neuregelungen des Pflegestärkungsgesetzes II (PSG II) mit Wirkung ab dem 01.01.2017 in Niedersachsen zu erarbeiten. Das Ergebnis der Beratungen war die in der Frage angesprochene Empfehlung vom 20.01.2016. Kernpunkte der Empfehlung waren zum einen die Regelungen zur Überleitung der Pflegesätze, die bis zum 31.12.2016 differenziert nach Pflegestufen und ab dem 01.01.2017 nach Pflegegraden zu kalkulieren und zu vereinbaren waren, sowie zum anderen die Regelungen zur Berechnung des ab 01.01.2017 erstmals zu vereinbarenden einrichtungseinheitlichen Eigenanteils. Diese Empfehlung war von erheblicher Bedeutung und hat sichergestellt, dass die Überleitung der Vergütungsvereinbarungen für vollstationäre Pflegeeinrichtungen im Zuge der Neuregelungen des PSG II in Niedersachsen reibungslos verlaufen ist. Gegenstand der Empfehlung war nicht ein ausdrücklicher „Verzicht“ auf höhere Personalschlüssel. Im Zuge der Beratungen wurde vielmehr die Übereinkunft erzielt, dass Änderungen der im Rahmenvertrag nach § 75 SGB XI vereinbarten Personalbandbreiten nicht in der Pflegesatzkommission nach § 86 SGB XI, sondern im Rahmen eines Neuabschlusses des Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI zu verhandeln sind. Diese Übereinkunft stand im Einklang mit der Regelung des § 86 Absatz 3 Satz 2 SGB XI. Die Verhandlungen zum Neuabschluss eines Rahmenvertrages nach § 75 SGB XI findet zurzeit statt; auf die Ausführungen zu Frage 21 wird verwiesen. Das Land hätte durch eine Ablehnung des Beschlusses der Pflegesatzkommission vom 20.01.2016 eine Verbesserung der Personalschlüssel nicht erreicht. Vielmehr hätte das Land die reibungslose Umsetzung des mit Wirkung ab dem 01.01.2017 neu geregelten Vergütungssystems in Niedersachsen verhindert. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8066 15 20. Welche zusätzlichen Kosten würde eine landesweit um 10 % verbesserte Personalausstattung in den Pflegeheimen jährlich verursachen, und wie hoch wäre dabei der auf die kommunalen Sozialhilfeträger und über das Quotale System auf das Land entfallende Anteil? Die Höhe der zusätzlich entstehenden Kosten können lediglich an Hand von durch die (für die innerhalb der Verbände der Pflegekassen bei der Datenerhebung federführenden) AOK Niedersachsen zur Verfügung gestellten Daten geschätzt werden. Aus dem Durchschnitt der mit Stand zum 31.12.2016 mit 1 459 Einrichtungen für den Bereich Betreuung und Pflege vereinbarten Personalschlüssel ergibt sich rechnerisch eine Anzahl von ca. 39 400 Vollzeiteinheiten in den Einrichtungen. Eine zehnprozentige Erhöhung dieser Anzahl würde somit 3 940 zusätzliche Vollzeiteinheiten umfassen. Der rechnerische Durchschnitt der vereinbarten Personalkosten pro Vollzeitstelle für alle Fach- und Hilfskräfte im Bereich Betreuung und Pflege belief sich Ende 2016 auf rund 39 400 Euro jährlich. Somit würde eine um 10 % verbesserte Personalausstattung zusätzliche Kosten in Höhe von rund 155 Millionen Euro jährlich zur Folge haben (3 940 VZE x 39 400 Euro). Im Quotalen System würden zusätzliche Kosten in dem Umfang anfallen, in dem Pflegebedürftige Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beanspruchen. Dieser Anteil wird kalkulatorisch mit 35 % anzusetzen sein. Somit wäre mit zusätzlichen Sozialhilfeaufwendungen im Umfang von 54,25 Millionen Euro jährlich zu rechnen. Bei einer durchschnittlichen Landesquote von derzeit ca. 77 % entfielen hiervon rund 42 Millionen Euro auf das Land und ein Anteil von durchschnittlich ca. 23 %, also 12,25 Millionen Euro auf die kommunalen Sozialhilfeträger. 21. Wann und in welchem Umfang wird sich die Landesregierung für eine verbesserte Personalausstattung in den Pflegeheimen einsetzen, um die von Ministerpräsident Weil kritisierte hohe Belastung der Pflegekräfte zu verringern? Derzeit verhandeln die Landesverbände der Pflegekassen, der Verband der privaten Krankenversicherung e. V., die kommunalen Spitzenverbände und das Land als Träger der Sozialhilfe sowie die Vereinigungen der Pflegeheimträger über den Abschluss eines neuen Rahmenvertrages im Sinne des § 75 SGB XI für alle vollstationären Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen. Gemäß § 75 Abs. 3 SGB XI ist Gegenstand eines Rahmenvertrages auch die Vereinbarung über Personalrichtwerte, d. h. die Personalschlüssel in den Einrichtungen. In diesen Verhandlungen setzt sich das Land sowohl für eine deutliche Anhebung der in den Einrichtungen verbindlich vorzuhaltenden Mindestpersonalschlüssel als auch für eine Anhebung der maximal vereinbarungsfähigen Personalschlüssel ein. Ziel des Landes ist hierbei insbesondere, dass schrittweise bis zum Jahr 2020 die verbindliche Mindestpersonalausstattung derjenigen entspricht , die nach dem bisherigen Rahmenvertrag maximal vereinbarungsfähig ist. Aus Sicht des Landes besteht zur Erreichung des Ziels einer Entlastung der Pflegekräfte vorrangig in denjenigen vollstationären Einrichtungen Handlungsbedarf, in denen die zurzeit möglichen Maximalpersonalschlüssel nicht annähernd ausgeschöpft werden. (Ausgegeben am 15.05.2017) Drucksache 17/8066 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7816 Aussagen von Ministerpräsident Weil auf dem Podiumsabend „Auf ein Wort“ am 20.01.2017 in Leer Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums