Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7825 - Sanierung von Landesstraßen in der Region Friesland/Wilhelmshaven/Wittmund Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 11.05.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Instandsetzung und die Sanierung von Landesstraßen sind - neben Planung und Neubau - wesentliche Aufgabenbereiche der Niedersächsischen Straßenbauverwaltung. Intakte Landesstraßen sind für die niedersächsische Verkehrsinfrastruktur von besonderer Bedeutung. Aus der Zustandserfassung und -bewertung niedersächsischer Landestraßen aus dem Jahr 2015 geht hervor, dass in manchen Bereichen - gerade auch in der Region Friesland/Wilhelmshaven/Wittmund - Mängel und Probleme bestehen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1,2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, den Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Bereits im Jahr 2000 wurde in Niedersachsen der Grundstein gelegt, die vorhandene Straßeninfrastruktur systematisch im Rahmen des Erhaltungsmanagements zu erfassen und Handlungsnotwendigkeiten aufzuzeigen. Für die Fahrbahnen wird seit 2010 die Erhebung mittels eines messtechnischen Verfahrens auf der Grundlage des bundesweit eingesetzten Verfahrens der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) durchgeführt. Damit werden präzise die Ist-Zustände der Fahrbahnoberflächen dokumentiert und nach einem einheitlichen Standardverfahren bewertet. Erfasst werden die Zustandsgrößen: allgemeine Unebenheiten, Spurrinnentiefe, fiktive Wassertiefe, Griffigkeit , Netzrisse und Flickstellen. Bei der Bewertung ergibt sich aus der gewichteten Kombination einzelner Zustandsgrößen der Substanz- und Gebrauchswert, der wiederum zum Gesamtwert zusammengefasst wird. Warnwert und Schwellenwert des Gesamtwertes dienen letztlich als Indikatoren , auffällige Streckenabschnitte im Netz zu lokalisieren. Eine Überschreitung des Warnwertes bezeichnet dabei einen Straßenzustand, der Anlass zur Analyse der Ursachen ist und eine Beobachtung der weiteren Schadensentwicklung bedarf. Eine Überschreitung des Schwellenwertes zeigt Streckenabschnitte mit Handlungsbedarf. Aus den so ermittelten Streckenabschnitten werden im Rahmen des Erhaltungsmanagements sinnvolle Baumaßnahmen generiert. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) erstellt in Abhängigkeit der Schadensentwicklung und der personellen und finanziellen Ressourcen daraus jährliche Bauprogramme. Die letztmalig 2015 durchgeführte Zustandserfassung zeigte bereits erste Erfolge der verbesserten finanziellen Ausstattung des Landeshaushaltes. So konnte der Anteil schlechter Fahrbahnen auf der freien Strecke von 22,2 % im Jahr 2010 auf 16,5 % im Jahr 2015 verringert werden. Da die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 2 Straßeninfrastruktur jahrelang vernachlässigt wurde, können trotz großer Anstrengungen leider nicht alle Strecken kurzfristig in einen guten Zustand versetzt werden. Mit jedem Winter verändern sich durch die Vorschädigungen der Fahrbahnen die vordersten Plätze der Prioritätenreihung, sodass eine seriöse Zeitansage eines einzelnen Sanierungsabschnittes nur bedingt verlässlich sein kann. Die Landesregierung hat mit dem Doppelhaushalt 2017/2018 einen Jahresetat mit jeweils 85 Millionen Euro für Erhaltung und Ausbau der niedersächsischen Landesstraßen festgeschrieben. Weitere 21,6 Millionen Euro sind für betriebliche Aufgaben und Wartung vorgesehen. Damit stehen für die 8 000 km Landesstraßen, 4 500 km Radwege und 1 900 Bauwerke über 100 Millionen Euro zur Verfügung, die von der NLStBV zielgerichtet auf der Grundlage des entwickelten Erhaltungsmanagements eingesetzt werden. Das Bauprogramm 2017 liegt der NLStBV genehmigt vor, sodass die in 2017 geplanten Erhaltungsmaßnahmen im Laufe des Jahres umgesetzt werden können. Die Landesregierung ist sich der Bedeutung der Landesstraßen in der Region Friesland/Wilhelmshaven /Wittmund bewusst. Wenige Streckenabschnitte sind noch nicht in dem gewünschten guten Unterhaltungszustand. Diese reihen sich mit zahlreichen weiteren erhaltungsbedürftigen Landesstraßenabschnitten in Niedersachsen in den Pool der kurzfristig anstehenden Vorhaben ein. Wenn auch der Fahrkomfort auf den Strecken beeinträchtigt ist, so wird die Verkehrssicherheit durch punktuelle Instandhaltung und gegebenenfalls Beschilderung jederzeit gewährleistet. 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 6 zwischen Esens und Neuharlingersiel sowie zwischen Ochtersum und Holtergast? Der Streckenabschnitt Esens–Neuharlingersiel wurde bereits in 2016 erneuert. Auf der freien Strecke zwischen Ochtersum–Holtgast besteht derzeit kein Handlungsbedarf. 2. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 6 zwischen Esens und Neuharlingersiel sowie zwischen Ochtersum und Holtergast? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Entfällt. 4. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Entfällt. 5. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 8 südlich von Esens? Wegen einer Vielzahl an Flickstellen und Unebenheiten (Verdrückungen und Ausbrüche) ist der Warnwert teilweise überschritten. Damit ist die Straße geschädigt und weiterhin zu beobachten. 6. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 8 südlich von Esens? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit allerdings noch keine unmittelbare Handlungsnotwendigkeit . Es wurden drei Abschnitte lokalisiert, die entsprechend der weiteren Schadensentwicklung zu gegebener Zeit baulich angegangen werden müssen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 3 7. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen werden die Kosten mit 650 000 Euro geschätzt. 8. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . 9. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 807 bei Stillenstede? In der Ortsdurchfahrt Stillenstede ist der Schwellenwert wegen der Unebenheiten und Netzrisse auf ca. 1,0 km überschritten. Die Straße ist geschädigt und weiterhin intensiv zu beobachten. 10. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 807 bei Stillenstede? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit noch kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Die weitere Schadensentwicklung bleibt abzuwarten. 11. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen wurden die Kosten für eine einfache Sanierung mit 80 000 Euro geschätzt . 12. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . 13. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 808 zwischen Jever und Carolinensiel ? Der südliche Abschnitt der L 808 von der B 214 bis Wegshörn wurde bereits in 2014 erneuert. Der folgende Abschnitt bis Altgarmsiel weist Fahrbahnschäden in Form von Netzrissen, Flickstellen und Unebenheiten vor allem am Fahrbahnrand auf. Der Schwellenwert ist überschritten. Die Maßnahme steht auf der Agenda des Geschäftsbereiches Aurich der NLStBV. Für den letzten Abschnitt bis Carolinensiel besteht kein Handlungsbedarf. 14. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 808 zwischen Jever und Carolinensiel? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen.. 15. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Die Kosten betragen nach einer Kostenschätzung ca. 775 000 Euro. 16. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 4 17. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 809 bei Wiarden im Wangerland? Zwischen Hohenkirchen und Wiarden einschließlich der Ortsdurchfahrten gibt es erhebliche Unebenheiten , Netzrisse und Flickstellen teilweise mit mangelhafter Griffigkeit. Der Schwellenwert ist überschritten. Die Straße ist geschädigt und weiterhin intensiv zu beobachten. 18. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 809 bei Wiarden und Carolinensiel ? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Die weitere Schadensentwicklung bleibt abzuwarten. 19. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Die Kosten betragen nach der vorliegenden Kostenschätzung ca. 610 000 Euro. 20. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . 21. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 812 und L 813 im Rahmen der Ortsdurchfahrt Jever? In der Ortsdurchfahrt Jever weisen die Fahrbahnen der L 812 und L 813 deutliche Unebenheiten und zahlreiche Flickstellen auf. Der Schwellenwert ist überschritten. Die Straße ist geschädigt und weiterhin intensiv zu beobachten. 22. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 812 und L 813 im Rahmen der Ortsdurchfahrt Jever? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Die weitere Schadensentwicklung bleibt abzuwarten. 23. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen werden die Kosten mit 500 000 Euro geschätzt. 24. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . 25. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 814 bei Grafschaft? Es sind Ausmagerungen und Substanzverlust in der Oberfläche durch Netzrisse und vereinzelt Löcher zu beobachten, die sich im letzten Winter verstärkt haben. 26. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 814 bei Grafschaft? Mittelfristig wird eine Fahrbahnerneuerung auf 700 m nötig. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 5 27. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen werden die Kosten für eine einfache Erneuerung mit 50 000 Euro geschätzt. 28. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . 29. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 815 bei Zetel? Zwischen Zetel und Blauhand gibt es erhebliche Unebenheiten, Netzrisse und zahlreiche Flickstellen . Der Schwellenwert ist überschritten. Wegen des Schadensbildes wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit notwendig. 30. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 815 bei Zetel? Die Straße erfordert aufgrund des Schadensbildes und der Verkehrsbedeutung eine Sanierung. 31. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Die Kosten betragen nach der vorliegenden Kostenschätzung 486 000 Euro. 32. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Im aktuellen Bauprogramm ist der Abschnitt der L 815 bisher nicht enthalten. Die Bereitstellung wird zurzeit vorbereitet. 33. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 816 im Rahmen der Ortsdurchfahrt Bockhorn? Der Schwellenwert ist wegen Unebenheiten und Flickstellen ist überschritten. Die Straße ist geschädigt und weiterhin intensiv zu beobachten. 34. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 816 im Rahmen der Ortsdurchfahrt Bockhorn? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Die weitere Schadensentwicklung bleibt abzuwarten. 35. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen werden die Kosten mit 250 000 Euro geschätzt. 36. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8067 6 37. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 819 zwischen Varel und Conneforde ? Zwischen Varel-Obenstrohe und Conneforde ist der Schwellenwert vor allem wegen der Vielzahl von Flickstellen überschritten. Die Straße ist geschädigt und weiterhin intensiv zu beobachten. 38. Sieht die Landesregierung den Bedarf einer Sanierung der L 819 zwischen Varel und Conneforde? Aus der Überschreitung ergibt sich derzeit noch kein sofortiger Handlungsbedarf. Die weitere Schadensentwicklung bleibt abzuwarten. 39. Wenn ja, welche Kosten fallen für die Sanierung an? Nach ersten Vorüberlegungen werden die Kosten mit 600 000 Euro geschätzt. 40. In welchem Umfang sind hierfür Haushaltsmittel eingeplant? Sofern die weitere Schadensentwicklung zum Eingreifen zwingt, werden die Haushaltsmittel eingeplant . (Ausgegeben am 15.05.2017) Drucksache 17/8067 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7825 Sanierung von Landesstraßen in der Region Friesland/Wilhelmshaven/Wittmund Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr