Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7820 - Schnellbuslinien auch länderübergreifend? Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 11.05.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In einem Pressegespräch im Januar 2017 hat die Landesregierung angekündigt, mit einem Landeszuschuss die Hälfte des Betriebsdefizits von „Schnellbuslinien“ zu übernehmen. Laut Aussage der Landesregierung sollen bis zu 10 Millionen Euro dafür eingesetzt werden. Diese „Schnellbuslinien“ sollten im Stundentakt von 6:00 bis 23:00 verkehren. Im Landkreis Harburg wurden zwei Strecken positiv bewertet. Das sind die bereits existierende Buslinie zwischen Zeven, LK Rotenburg, und Tostedt, LK Harburg, (35 km) sowie die noch nicht befahrene und geplante Strecke Buchholz, LK Harburg, und Lüneburg, LK Lüneburg (49 km). Seit 2006 wird im Landkreis Harburg eine weitere Strecke zwischen Buchholz über Hollenstedt und Neu Wulmstorf, LK Harburg, bis nach Finkenwerder, Stadt Hamburg, (38 km) geprüft und projektiert . Mit Antrag vom 02.03.2007 haben die CDU-Fraktionen aus den beteiligten Kommunen Niedersachsens einen Antrag beim Landkreis Harburg gestellt. Ebenso hat die CDU im Bezirk Hamburg-Harburg einen gleichlautenden Antrag gestellt. Die Stadt Hamburg lehnte die Einrichtung einer solchen Buslinie bisher ab. Der Landkreis Harburg unternimmt jetzt gemeinsam mit der Gemeinde Neu Wulmstorf einen erneuten Versuch. Dieses Projekt wird als Verlängerung der Linie 4038 in den Nahverkehrsplan des Landkreises aufgenommen. Die Verbindung der beiden wichtigen Bahnhöfe Buchholz und Neu Wulmstorf sowie der großen Gewerbegebiete mit Harburg-Finkenwerder und Airbus hätte für die Pendler einen großen Vorteil. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Landesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, alle Regionen des Landes bedarfsgerecht in den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) einzubeziehen und an die überregional bedeutsamen Bahnknoten anzubinden. Dazu wird in Räumen, in denen eine Ausweitung des schienengebunde- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 2 nen Nahverkehrs in die Fläche wirtschaftlich nicht vertretbar ist, ergänzend der Betrieb landesbedeutsamer Buslinien gefördert. Das Angebot landesbedeutsamer Buslinien soll – sich in Bedienzeiten und Taktfolge am Schienenpersonennahverkehr (SPNV) orientieren, – gute Umsteigebeziehungen und Anschlusssicherung gewährleisten, – sich auf die Realisierung möglichst direkter und schneller Verbindungen mit deutlichen Reisezeitvorteilen gegenüber dem vorhandenen Bus-ÖPNV konzentrieren. Es sollen hochwertige Fahrzeuge, nach Möglichkeit mit W-LAN-Zugang und weiterem Komfortservice , eingesetzt werden. Räumlich sollen insbesondere Verbindungen von Mittelzentren ohne oder ohne ausreichenden Schienenanschluss an die entsprechend zugeordneten Oberzentren bzw. Räume mit oberzentralen Funktionen im Sinne des Niedersächsischen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) unter Berücksichtigung der erreichbaren Fahrgastpotenziale unterstützt werden. Zudem sollen Bedienungskorridore einbezogen werden, die entweder Lückenschlüsse zum SPNV darstellen, touristisch von Bedeutung sind oder ein hohes Pendleraufkommen haben. Zuwendungsberechtigt sind Aufgabenträger i. S. d. § 4 Abs. 1 Nrn. 1 und 3 sowie Abs. 2 und 3 des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes (NNVG). Gefördert wird nur Betriebsleistung, die auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen erbracht wird. Die detaillierten Voraussetzungen für die Förderung einer landesbedeutsamen Buslinie finden sich im „Erlass über die Gewährung von Zuwendungen für die Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ vom 29.12.2016, der auf der Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr verfügbar ist. Es wird darauf hingewiesen, dass zur Beurteilung der Förderfähigkeit einer landesbedeutsamen Buslinie Detailfragen zu beantworten sind, auf die an dieser Stelle mangels vertiefter Informationen über die angedachte Verbindung nicht eingegangen werden kann. Für eine Beratung zu diesen Fragen stehen die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) als zuständige Bewilligungsstelle sowie das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr gerne zur Verfügung. 1. Mit welchen Maßnahmen hat die Landesregierung in den zurückliegenden vier Jahren gemeinsam mit der Stadt Hamburg die ÖPNV-Planung intensiviert und verbessert? Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Land Niedersachsen haben zur Stärkung der Metropolregion Hamburg den gemeinsamen „Förderfonds Hamburg/Niedersachsen der Metropolregion Hamburg“ eingerichtet. Der Förderfonds wird von der Freien und Hansestadt Hamburg und dem Land Niedersachsen hälftig unterhalten. Anliegend findet sich eine Auflistung von ÖPNV-Vorhaben , die aus dem „Förderfonds Hamburg/Niedersachsen der Metropolregion Hamburg“ in den Jahren 2013 bis 2016 gefördert wurden. Bei den aufgeführten Fördersummen handelt es sich somit zu 50 % um niedersächsische Landesmittel. Im Bereich des SPNV, für den das Land Niedersachsen als Aufgabenträger die Verantwortung trägt, erfolgt eine enge Abstimmung der Angebotsplanung zwischen insoweit zuständigen LNVG sowie der Freien und Hansestadt Hamburg. Des Weiteren steht die Landesregierung in weit vorangeschrittenen Gesprächen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und den vier Landkreisen Cuxhaven , Heidekreis, Rotenburg (Wümme) und Uelzen als zuständigen kommunalen Aufgabenträgern für den ÖPNV über eine Mitfinanzierung der Ausweitung des HVV-Tarifs im Schienenverkehr auf das Gebiet dieser Landkreise. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 3 2. Kann die seit 2006 geplante Buslinie Buchholz–Neu Wulmstorf–Finkenwerder mit dem Programm „Schnellbuslinien“ umgesetzt werden? Eine abschließende Bewertung der Förderfähigkeit dieser Verbindung im Rahmen der Vorgaben des „Erlass über die Gewährung von Zuwendungen für die Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)“ kann mangels detaillierter Informationen über die Linie an dieser Stelle nicht erfolgen. Grundsätzlich wäre jedoch für diese Linie nur der Teil der Betriebsleistungen förderfähig, der auf dem Gebiet des Landes Niedersachsen erbracht wird. Zur weiteren Prüfung der Förderfähigkeit wird auf den o. g. Erlass verwiesen und ein Beratungsgespräch mit der LNVG empfohlen. 3. Welche Voraussetzungen müssen der Landkreis, die Stadt Buchholz, die Samtgemeinde Hollenstedt und die Gemeinde Neu Wulmstorf schaffen, damit diese Buslinie umgesetzt werden kann? Es wird auf die Vorbemerkung sowie die Bestimmungen des Erlasses über die Gewährung von Zuwendungen für die Finanzierung von landesbedeutsamen Buslinien im ÖPNV verwiesen. Nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) des Bundes hinsichtlich von Ländergrenzen überschreitenden Liniengenehmigungen bedarf die Einrichtung einer vorherigen Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg. Zur Klärung detaillierter Fragen hinsichtlich der Genehmigungs- und Fördervoraussetzungen wird ein Beratungsgespräch mit der LNVG empfohlen . Angesichts der Bedeutung dieser Linie wird die Landesregierung die notwendigen Gespräche mit Hamburg begleiten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 4 Anlage Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 5 (Ausgegeben am 15.05.2017) Drucksache 17/8068 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7820 Schnellbuslinien auch länderübergreifend? Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Anlage