Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8070 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7812 - Welche Aktivitäten zur Verbesserung der Betreuung wird die Landesregierung ergreifen? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Volker Meyer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung vom 11.05.2017, gezeichnet Cornelia Rundt Vorbemerkung der Abgeordneten Im Zusammenhang mit dem Ehegattenvertretungsgesetz soll nicht nur die gesundheitliche Vorsorge durch die Ehegatten geregelt, sondern auch eine Vergütungserhöhung für die Berufsbetreuer beschlossen werden. Die erste Lesung im Bundestag ist inzwischen ebenso wie die Anhörung im zuständigen Bundestagsausschuss durchgeführt worden. Für die Beratung in Angelegenheiten der gesundheitlichen Vorsorge, von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind auch die Betreuungsvereine zuständig. Durch solche Gespräche können Betreuungen vermieden werden. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Mit seiner Entschließung vom 18.08.2016 (Drs. 17/6327) hat der Landtag die Landesregierung u. a. aufgefordert: „1. nach Vorlage der rechtstatsächlichen Untersuchung des BMJV den Landtag über die Ergebnisse zu unterrichten und auf Grundlage der Ergebnisse dieser Untersuchungen sich gegebenenfalls mittels einer Bundesratsinitiative, einer Initiative auf der Justizministerkonferenz oder ähnlichem für die zeitnahe Anpassung der Vergütungssätze der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer nach dem Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz möglichst im ersten Quartal 2017 einzusetzen, 2. ressortübergreifend unter Beteiligung aller Akteure (Berufsbetreuer, Betreuungsvereine, MS, MJ) bis Mitte des Jahres 2017 einen Aktionsplan zur Qualitätssicherung der rechtlichen Betreuung , inhaltlich-organisatorischen Neustrukturierung, gleichberechtigten Entwicklung, zur Optimierung und zur Verzahnung der Berufsbetreuer und Betreuungsvereine sowie zur Vermeidung unnötiger Betreuungen in Niedersachsen und damit zur Stärkung des selbstbestimmten Lebens zu entwickeln, …“ In Erfüllung dieses Auftrags haben die zuständigen Ministerien - MS und MJ - die vom Landtag genannten Akteure zu einem „Runden Tisch Betreuung“ eingeladen, um gemeinsam die Grundlagen zu erarbeiten, auf denen der Aktionsplan aufbauen soll. Die diesbezüglichen Erörterungen in Ar- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8070 2 beitsgruppen sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Der Aktionsplan befindet sich in der Erarbeitung . 1. Unterstützt die Landesregierung die Gesetzesinitiative, mit der Vergütungserhöhungen für die rechtliche Betreuung geplant sind? Die Gewährleistung einer qualitativ hochwertigen Betreuung ist ein wesentliches Ziel der Landesregierung . Dazu tragen die Betreuungsvereine maßgeblich bei. Daher bringt die Landesregierung deren Arbeit große Wertschätzung entgegen. Dem Deutschen Bundestag liegt eine von der Bundesregierung im Februar 2017 beschlossene Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Fraktionen CDU/CSU und SPD zur Erhöhung der Betreuervergütung vor, die diese zu einem Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung des Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten (BT-Drs. 18/10485) erstellt hat. Der Deutsche Bundestag wird voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Monats Mai 2017 über die Formulierungshilfe beraten und entscheiden, ob und inwieweit er die darin vorgeschlagenen Änderungen der Betreuervergütung in seinen Gesetzesbeschluss aufnimmt. Sollte es zu einer entsprechenden Beschlussfassung des Deutschen Bundestages kommen, wird die Landesregierung diese prüfen. 2. Wann wird die Landesregierung einen Nachtragshaushalt einbringen, damit der Landtag die erforderlichen Mittel bewilligen kann? Derzeit befindet sich der Entwurf noch im Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene. Eine belastbare Abschätzung der Auswirkungen auf den Landeshaushalt ist deshalb nicht möglich, weshalb sich auch die Frage nach der Auskömmlichkeit der Haushaltsansätze und der Notwendigkeit eines Nachtragshaushalts nicht stellt. 3. Wie viele Betreuungen werden durch eine Beratung der Betreuungsvereine vermieden? Darüber liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor, da hierüber keine Statistik geführt wird. 4. Will die Landesregierung den Betreuungsvereinen Mittel für die Beratungsleistungen zur Verfügung stellen? Die Landesregierung hat zum 01.01.2015 eine neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen (Erlass des MS vom 24.02.2015, VORIS 21069, Nds. MBl. 2015, 276 f.) in Kraft gesetzt, in der dem Wunsch der Vereine, die Grundförderung für die Querschnittsaufgaben zu erhöhen, um mehr Planungssicherheit für ihre Arbeit zu erhalten, Rechnung getragen wurde. Gegenstand der Förderung ist u. a. die Beratung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern sowie von Bevollmächtigten. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2014 wurde eine 14-prozentige Steigerung der Fördermittel erwirkt. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes. Der Haushaltsansatz ist bereits in 2014 um 120 000 Euro von 880 000 Euro auf 1 000 000 Euro erhöht worden. Die Landesregierung wird voraussichtlich auch künftig die Fördersumme dem Grunde und der Höhe nach zur Verfügung stellen. Die Fördersituation in Niedersachsen darf nicht auf die freiwillige Landesförderung reduziert werden . Die Förderung der anerkannten Betreuungsvereine ist eine bundesgesetzliche Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Verantwortung für den Bestand der Betreuungsvereine liegt damit maßgeblich bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Die Finanzierung, insbesondere die Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8070 3 angemessene Beteiligung der kommunalen Betreuungsbehörden an den Kosten der Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine wird von der Landesregierung immer wieder betont. 5. Rechnet die Landesregierung durch das neue Bundesteilhabegesetz, beispielsweise durch mehr Beschäftigung außerhalb von Werkstätten unabhängig vom erhöhten Assistenzbedarf , mit mehr Betreuungen? Nein. Zielrichtung des Bundesteilhabegesetzes ist eine verbesserte Möglichkeit der selbstbestimmten Teilhabe behinderter Menschen. Das umfasst auch ein erhöhtes Maß an Unterstützung durch die Träger der Eingliederungshilfe (§ 106 SGB IX). Darüber hinaus sieht § 113 SGB IX ausdrücklich Assistenzleistungen für die soziale Teilhabe vor, die neben anderen Ansprüchen, insbesondere gegenüber Trägern von Sozialleistungen, die Unterstützung bei der eigenständigen Wahrnehmung der Rechte durch Menschen mit Behinderungen sicherstellen sollen. Anhaltspunkte dafür, dass das Bundesteilhabegesetz ein erhöhtes Maß rechtlicher Betreuungen nach sich ziehe, sind dagegen nicht erkennbar, zumal sich durch das Bundesteilhabegesetz keine Änderungen im Betreuungsrecht ergeben haben. 6. Plant die Landesregierung eine Umstellung des Systems von der Pauschal- zur Fallförderung , um die Leistungen der einzelnen Betreuungsvereine besser berücksichtigen zu können? Im Rahmen der Beratungen der Arbeitsgruppen des „Runden Tisches Betreuung“ ist ein solcher Vorschlag diskutiert worden. Eine Bewertung durch die Landesregierung ist noch nicht erfolgt. 7. Wann wird der Schlussbericht des Runden Tisches „Betreuungsrecht“ vorliegen? Der Aktionsplan wird entsprechend der Entschließung des Landtags vom 18.08.2016 (Drs. 17/6327) Mitte des Jahres 2017 vorgelegt werden. 8. Beabsichtigt die Landesregierung, Initiativen zur Qualitätsverbesserung der Betreuung zu ergreifen? Ja. Derzeit wird - in Umsetzung der in der Antwort auf Frage 7 genannten Entschließung - ein Aktionsplan zur Qualitätssicherung und -verbesserung der rechtlichen Betreuung entwickelt. (Ausgegeben am 16.05.2017) Drucksache 17/8070 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7812 Welche Aktivitäten zur Verbesserung der Betreuung wird die Landesregierung ergreifen? Anfrage der Abgeordneten Burkhard Jasper und Volker Meyer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung