Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8071 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7793 - Spricht sich die Landesregierung für eine stärkere Bejagung von Waschbären aus? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 31.03.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 10.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 11.05.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung des Abgeordneten Nach einer Meldung der Neuen Osnabrücker Zeitung vom 16. März 2017 fordert der Naturschutzbund NABU die ganzjährige Bejagung des Waschbären. Die Waschbären fräßen nach Angaben des NABU immer mehr Kleintiere. Mittlerweile gingen sie sogar an Krötenschutzzäunen auf Beutezug . Zum Teil töteten sie dort reihenweise Kröten. Für erwachsene Waschbären gilt nach Angaben des Landwirtschaftsministeriums in Niedersachsen derzeit eine Schonzeit vom 1. April bis zum 15. Juli. Jungwaschbären dürfen das ganze Jahr über geschossen werden. Für die Bejagung des Waschbären kommt auch die Fallenjagd infrage. Im Zusammenhang damit wird in einigen Landkreisen überlegt, die Fallenjagd an Gewässern in FFH-Gebieten nur in einem Abstand von 25 m zu Gewässern zuzulassen, obwohl Waschbären bevorzugt an Gewässern entlang wechseln. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Vorbemerkung ist falsch. Der NABU Niedersachsen fordert keine ganzjährige Bejagung des Waschbären. Dies stellt der Verband auf seiner Homepage klar: „NABU fordert KEINE ganzjährige Jagd auf Waschbären - Nur ein Monitoring zeigt Auswirkungen auf“ Eine Klarstellung des NABU Niedersachsen zu aktuellen Medienberichten. In aktuellen Medienberichten ist zu lesen, der NABU Niedersachsen würde den ganzjährigen Abschuss des Waschbären fordern. Diese Aussage ist auf diese Weise nicht getroffen worden und entspricht nicht der verbandlichen Meinung. Hier eine Klarstellung des NABU Niedersachsen: Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, erklärt: „Der NABU Niedersachsen fordert in keiner Weise den ganzjährigen Abschuss des Waschbären in Niedersachsen! Es gibt keine belastbare Datengrundlage, inwieweit der Waschbär Auswirkungen auf die Bestände von Amphibien auf Populationsebene hat. Nur über ein Monitoring, was einzurichten wäre, lassen sich dazu belastbare Daten ermitteln.“ (Siehe auch WILD UND HUND vom 20.03.2017: „Buschmann spricht Waschbär-Machtwort“) Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8071 2 1. Unter welchen Umständen kann sich die Landesregierung vorstellen, der Forderung des NABU nach einer ganzjährigen Bejagung auch der adulten Waschbären nachzukommen ? Wie die Vorbemerkung zeigt, besteht keine Forderung des NABU nach einer ganzjährigen Bejagung . Die Jagdzeit auf den Waschbären (16. Juli bis 31. März) umfasst das gesamte Jahr mit Ausnahme der Setzzeit. Auch eine ganzjährige Jagdzeit würde den durch das Jagdgesetz vorgegebenen Elterntierschutz in der Setzzeit unberührt lassen, also keine Änderung bewirken. 2. Wie können vom Aussterben bedrohte Kleintierarten vor den Angriffen durch eine zunehmende Waschbärenpopulation ohne Bejagung dieser geschützt werden? Wie geschildert, gibt es ausgedehnte Jagdzeiten. Im Jagdjahr 2015/2016 wurde eine Rekordzahl von über 10 000 Waschbären in Niedersachsen geschossen. Eine Reduzierung der Waschbärenpopulation durch Jagd zeigt sich schwer möglich. Wichtig für die bedrohten Kleintierarten ist der Schutz bzw. die Wiederherstellung von geeigneten Lebensräumen. 3. Hält es die Landesregierung vor dem Hintergrund einer zunehmenden Waschbärenpopulation und der dadurch entstehenden Bedrohung anderer seltener Tierarten für sinnvoll , wenn Naturschutzbehörden die Fallenjagd an Gewässern in FFH-Gebieten einschränken ? Und wenn ja, warum? Einzelne bestehende Fangjagdverbote in Schutzgebietsverordnungen sind das Ergebnis der erforderlichen naturschutzfachlichen Abwägung zwischen den Erhaltungszielen bestimmter Arten und einer möglichen Bejagung anderer Arten, die zur Beeinträchtigung des Schutzzieles führen können. Dies ist fachlich von den zuständigen Behörden zu entscheiden und abzuwägen. (Ausgegeben am 16.05.2017) Drucksache 17/8071 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7793 Spricht sich die Landesregierung für eine stärkere Bejagung von Waschbären aus? Anfrage des Abgeordneten Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbrau-cherschutz