Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8089 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7819 - Welche Aktivitäten entfaltet MOIA in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 12.05.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die MOIA GmbH ist das jüngste Unternehmen im Volkswagen Konzern. Offiziell gestartet im Dezember 2016, hat sich MOIA zur Aufgabe gemacht, die Mobilität von Menschen im urbanen Raum neu zu definieren. Das Unternehmen mit Sitz in Berlin versteht sich - so die Aussage auf der firmeneigenen Internetseite - nicht als Automobilhersteller oder reiner Car-Sharing-Anbieter. Vielmehr will das Unternehmen bis 2025 einer der weltweit führenden Mobilitätsdienstleister werden. Hierzu investiert MOIA nach eigenen Angaben gezielt in digitale Start-ups und arbeitet mit Städten und etablierten Verkehrsanbietern zusammen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung MOIA ist ein Tochterunternehmen und die 13. Konzernmarke der Volkswagen AG. Ziel des neuen Unternehmens ist es, umfassende On-Demand-Mobilitätsangebote zu entwickeln und anzubieten, die das Leben der Menschen in urbanen Räumen lebenswerter, sauberer und sicherer machen sollen . MOIA möchte Mobilitätsdienstleistungen ab 2017 in europäischen Großstädten anbieten und sukzessive ausbauen. Das Geschäftsfeld der App-basierten Fahrtenvermittlung birgt neben Services mit intelligenter Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel dabei das derzeit größte Marktpotenzial im Bereich On-Demand-Mobilität. Hauptsitz von MOIA ist Berlin (Quelle: www.volkswagenag.com). Bei „MOIA“ handele es sich um ein leicht abgewandeltes Wort aus der hinduistischen Sprache, das so viel wie „magisch“ bedeuten soll. Auch der Bezug zu Volkswagen fehlt nicht: Auf den Kopf gestellt und ohne die beiden Buchstaben in der Mitte ergibt sich aus den umgedrehten Versalien die Marke „VW“ Deshalb fehlt der Strich im A. Auf Basis eines Gespräches am 27.04.2017 erfolgte die Beantwortung der nachstehenden Fragen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8089 2 1. Welche Aktivitäten entfaltet MOIA zurzeit in Niedersachsen? Aktuell entfaltet MOIA in Niedersachsen keine Aktivitäten. 2. In welche digitalen Start-ups in Niedersachsen investiert MOIA zurzeit? Derzeit investiert MOIA in keine digitalen Start-ups in Niedersachsen. 3. In welche digitalen Start-ups beabsichtigt MOIA in Zukunft zu investieren? Das ist aktuell noch nicht absehbar. Konkrete Pläne dafür gibt es nicht. 4. Welche Unterstützungsleistungen beabsichtigt die Landesregierung für MOIA in diesem Geschäftsfeld zu erbringen? Wegen der noch nicht erfolgten direkten Kommunikation sind Unterstützungsleistungen der Landesregierung noch nicht absehbar. 5. In welchen Städten in Niedersachsen investiert MOIA zurzeit? Derzeit investiert MOIA in keiner Stadt in Niedersachsen. 6. In welchen Städten beabsichtigt MOIA in Zukunft zu investieren? Die Entscheidung dazu ist aktuell noch nicht gefallen. Derzeit stellt MOIA in vielen Städten national und international sein Konzept vor und versucht, Bedarfe der Städte zu verstehen und individualisierte Konzepte zu entwickeln. 7. Welche Unterstützungsleistungen beabsichtigt die Landesregierung für MOIA in diesem Geschäftsfeld zu erbringen? Wegen der noch nicht erfolgten direkten Kommunikation sind Unterstützungsleistungen der Landesregierung noch nicht absehbar. 8. In welche etablierten Verkehrsanbieter in Niedersachsen investiert MOIA zurzeit? MOIA investiert derzeit in keine etablierten Verkehrsanbieter. 9. In welche etablierten Verkehrsanbieter beabsichtigt MOIA in Zukunft zu investieren? Das ist aktuell noch nicht absehbar. Konkrete Pläne dafür gibt es nicht. 10. Welche Unterstützungsleistungen beabsichtigt die Landesregierung für MOIA in diesem Geschäftsfeld zu erbringen? Es stehen weitere Gespräche dazu an. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8089 3 11. Gibt es konkrete Bestrebungen von MOIA, eigene Dienstleistungen oder Konzepte in bestimmten Kommunen Niedersachsens modellhaft auszubauen? MOIA prüft derzeit verschiedene Optionen in Deutschland. Auch Niedersachsen ist mit seiner Landeshauptstadt auf einer Liste potenziell interessanter Märkte. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. 12. Wenn ja, welche Kommunen und Konzepte sind dies? Grundsätzlich kommen Städte infrage, bei denen Bevölkerungsgröße und -dichte, Verkehrsströme, Autobesitzquote und Stadtstruktur einen profitablen Betrieb zulassen. Wenn diese Kriterien positiv bewertet werden, sind grundsätzlich auch Städte in Niedersachsen denkbar. Eine Entscheidung ist noch nicht getroffen worden. 13. Gibt es weitere Mobilitätsdienstleister, die mit einem ähnlichen Geschäftskonzept wie MOIA versuchen, in Niedersachsen Fuß zu fassen? Ja. 14. Wenn ja, welche sind dies? Als ein Beispiel ist die GVH-App zu nennen. Diese verknüpft den Öffentlichen Verkehr (ÖV) mit dem Radverkehr sowie verschiedenen Bussystemen (Rufbus, Ruftaxi, Linientaxi, …) oder Auto und CarSharing-Systemen. 15. Welchen der infrage kommenden Mobilitätsdienstleister präferiert die Landesregierung ? Keine. Im Rahmen der Gleichgewichtung am Markt sind alle Player gleichwertig am Markt angesehen . 16. Unter welchen Voraussetzungen wäre eine EU-Förderung für einen solchen Mobilitätsdienstleister denkbar? Eine Förderung von privatwirtschaftlichen Unternehmen ist, unabhängig von EU- (oder Landesoder Bundes-)mitteln, aus Wettbewerbsgründen nicht möglich. Förderfähig sind Entwicklungen einzelner Produkte oder Dienstleistungen im Rahmen von Landesförderrichtlinien und deren gegebenen Fördervoraussetzungen. (Ausgegeben am 16.05.2017) Drucksache 17/8089 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7819 Welche Aktivitäten entfaltet MOIA in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Dirk Toepffer (CDU Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr