Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8102 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7824 - Millionenzuschüsse für Radschnellwege Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 03.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 11.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.05.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Der Bund will den Bau von Fahrradschnellwegen in ganz Deutschland fördern und damit auch Berufspendler in Ballungsräumen zum Umsteigen ermuntern. Wie aus Presseberichten hervorgeht, werden bereits für dieses Jahr 25 Millionen Euro Bundesmittel eingeplant. Ab 2022 sollen diese Mittel absinken und bis 2030 auslaufen. Die Freie und Hansestadt Hamburg will daher den Bau dieser „Fahrradautobahnen“ deutlich forcieren . In Dänemark und Holland haben sich diese Fahrradschnellwege längst bewährt. Was in der Metropolregion Hamburg in diesem Bereich möglich sein könnte, stellt jetzt Marcus Peter von der Technischen Universität Hamburg vor. „Potenzialanalyse für Radschnellwege“ ist der Titel der von der Metropolregion Hamburg in Auftrag gegebenen Studie. Darin wurden insgesamt 33 von Landkreisen und Kommunen vorgeschlagene Korridore rund um Hamburg untersucht. Auch im Landkreis Harburg wurden Strecken untersucht: entlang der Bundesstraße von Harburg Richtung Nenndorf über Buchholz weiter an der Bahn über Sprötze bis nach Tostedt sowie ein Korridor entlang der Bahn von Lüneburg über Winsen und Stelle südwestlich des Rangierbahnhofs Maschen in Richtung Hamburg. Außerdem beinhaltet die Analyse einen Korridor von Hanstedt entlang des Straßennetzes bis nach Bispingen und einen Korridor von Hamburg-Harburg über Neu Wulmstorf und Buxtehude nach Stade. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Mit dem aktuellen Entwurf des Siebten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes soll die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Finanzhilfen des Bundes für Radschnellwege in der Straßenbaulast der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände geschaffen werden. Die Förderkriterien (einschließlich technischer Standards) werden in einer Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern festgelegt. Ein Entwurf der Verwaltungsvereinbarung liegt derzeit nicht vor. Nach Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8102 2 (BMWI) wird nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens voraussichtlich im Juni 2017 der Entwurf einer Vereinbarung erstellt werden, die noch in 2017 geschlossen werden soll. Auch Niedersachsen hat Landesmittel im Rahmen eines Sonderprogramms Radschnellwege in Höhe von 12,35 Millionen Euro für 2017 und 2018 im Haushalt eingestellt. Die Förderbedingungen werden derzeit festgelegt. Grundlage für die Förderung werden Qualitätsstandards sein. Diese werden derzeit u. a. auf Grundlage des Arbeitspapiers der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen „Einsatz und Gestaltung von Radschnellverbindungen“ vom Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr (MW) erarbeitet. 1. Welche Behörden in Hamburg und Niedersachsen beabsichtigen, Radschnellwege zu planen und zu bauen? Die in den Vorbemerkungen des Abgeordneten genannte „Potenzialanalyse für Radschnellwege“ nahm die gesamte Gebietskulisse der Metropolregion Hamburg in den Fokus. Sie wurde in Kooperation zwischen der Stadt Hamburg, mehreren Landkreisen und Städten in der Region, der Technischen Universität Hamburg sowie unter Begleitung von Verkehrsverbänden erstellt. In Niedersachsen sind Radschnellwege als Verkehrsweg in kommunaler Hoheit vorgesehen. Im Februar dieses Jahres hat es eine Abfrage zum Interesse der Kommunen am Bau von Radschnellwegen über die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen (AGFK) und die kommunalen Spitzenverbände gegeben. Es wurden zu bestehenden Ansätzen Informationen zu Daten, Zielsetzungen , Pendlerbeziehungen bzw. Potenzialen, aktuellen Vorbereitungsständen und den Fördermittelbedarfen der geplanten Radschnellwege erbeten. Die Bedarfsabfrage ist als nicht abschließend zu betrachten. Die Feststellung des tatsächlichen, sich dynamisch entwickelnden Bedarfs und die konkrete Umsetzung von Projekten liegen in der Kompetenz der Kommunen. In diesem Zuge können die Kommunen weitere Projekte ermitteln, die nicht Gegenstand der Bedarfsabfrage sind. Die Maßnahmen haben unterschiedliche Planungs- und Realisierungshorizonte. In einer ersten Auswertung hat sich gezeigt, dass die Radschnellwege noch in frühen Planungsphasen sind. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. 2. Gibt es bereits konkrete Vorgaben für die betroffenen Gemeinden und Landkreise (Landesplanung/Regionalplanung/Flächennutzungsplanung) für solche Maßnahmen? Inzwischen gibt es mit dem Modellprojekt in Göttingen seit vier Jahren den ersten Radschnellweg in Deutschland. Der Göttinger Radschnellweg hat für Niedersachsen erste Maßstäbe gesetzt und Erfahrungen gebracht, die es bei weiteren Projekten zu nutzen gilt. Unter Berücksichtigung des bisherigen Diskussions- und Erfahrungsstandes werden jetzt Eckpunkte entwickelt, die als Planungshilfe dienen und gleichzeitig die Entwicklung von Qualitätsmerkmalen und Standards vorantreiben sollen . Das Landes-Raumordnungsprogramm legt keine konkreten Vorgaben speziell für Radschnellwege fest. Abschnitt 4.1.2 Ziffer 07 Satz 2 enthält jedoch als Grundsatz der Raumordnung den Auftrag für die Regionalplanung, landesweit bedeutsame Radwegrouten zu sichern und zu entwickeln. 3. Zu welchen Zeitpunkten werden Gemeinden, Städte und Landkreise eingebunden, damit ihre Planungen angepasst werden können? Grundsätzlich planen die Kommunen in eigener Verantwortung. Derzeit werden einzelne in der Planung weit fortgeschrittene Radschnellwege vom MW genauer ausgewertet, um aktuelle Erkenntnisse über die Bedürfnisse und Erwartungen bei den Fördermitteln zu erhalten. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8102 3 4. Müssen für Radschnellwege Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden? 5. Müssen für Radschnellwege Ausgleichsmaßnahmen erfolgen? Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. An den Bau von Radschnellwegen werden dieselben planungsrechtlichen Anforderungen gestellt wie an den Bau von Straßen und Radwegen. Werden Umweltbelange durch den Bau von Radschnellwegen berührt, so sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Es gibt keine rechtliche Sonderstellung für Radschnellwege. Entsprechend ist im Einzelfall durch den kommunalen Planungsträger zu prüfen, ob durch den zusätzlichen Verkehrsraum mit dem entsprechenden Eingriff Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden und/oder Ausgleichsmaßnahmen erfolgen sollen. 6. Mit welchem Flächenverbrauch wird für den Bau und gegebenenfalls für Ausgleichmaßnahmen gerechnet (bitte nach Trassen aufschlüsseln)? Da die Planungshoheit für Radschnellwege bei den Kommunen liegt, sind diese Daten der Landesregierung nicht bekannt. 7. Da die Zuschussgewährung bis 2030 befristet ist, muss die Fertigstellung bis dahin gewährleistet sein. Geht die Landesregierung davon aus, dass eine Realisierung bis zu diesem Zeitpunkt in jedem Einzelfall realisierbar ist (bitte nach Trassen aufschlüsseln)? Da die bundesgesetzliche Regelung noch aussteht, kann diese Frage zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. (Ausgegeben am 18.05.2017) Drucksache 17/8102 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7824 Millionenzuschüsse für Radschnellwege Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr