Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8119 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7869 - „Ranger rammt Kite-Surfer aus dem Weg“ - Duldet die Landesregierung das Verhalten eines Rangers auf dem Steinhuder Meer? Anfrage der Abgeordneten Sebastian Lechner und Martin Bäumer (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 10.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 20.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 16.05.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Die Bild-Zeitung berichtet in ihrer Onlineausgabe vom 20.03.2017 unter der Überschrift „Ranger rammt Kite-Surfer aus dem Weg“ über das Verhalten eines von der Region Hannover eingestellten Rangers am Steinhuder Meer, gegen den sich laut Bild-Zeitung die Beschwerden häufen sollen. Er soll Kite-Surfer in voller Fahrt mit seinem Boot touchiert haben. Der 30 Jahre alte Ranger wird in der Zeitung wie folgt zitiert: „Manchmal ist es nötig, den Kite-Surfern solch einen Stups zu geben. Die sind voller Adrenalin, nehmen mich sonst nicht ernst.“ Weiter führt die Zeitung aus: „Zudem sei dieses ‚Rempeln‘ üblich und abgesprochen.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Der in der Vorbemerkung der Abgeordneten zitierten Presseberichterstattung liegt nach Auskunft der Region Hannover folgender Sachverhalt zugrunde: Am 18.01.2017 fand vor dem Amtsgericht Hannover die mündliche Verhandlung gegen einen Kitesurfer wegen eines Verstoßes gegen die Vorschriften der Dümmer und Steinhuder Meer- Verordnung (DStMVO) statt. Das Kitesurfen ist nach der DStMVO nur in dem darin ausdrücklich festgelegten Bereich zulässig. Der Betroffene hatte am 28.08.2016 die festgelegte Kite-Zone auf dem Steinhuder Meer verlassen und war dabei von dem von der Region Hannover u. a. mit der Überwachung der Einhaltung der Befahrensbeschränkungen nach der DStMVO betrauten Naturpark -Ranger beobachtet worden. Da der Kitesurfer auf entsprechende Ansprache des Rangers und die Aufforderung, sich zurück ans Ufer zu begeben, nicht reagierte, kehrte der Ranger an den Surfstrand zurück, um auf die Rückkehr des Kiters zu warten. In der Folge wurden die Personalien des Kitesurfers mithilfe der Polizei aufgenommen und der Vorfall zur Anzeige gebracht. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wurde seitens des Betroffenen folgender Vorwurf formuliert , der auch in dem o. g. Zeitungsbericht zitiert wird: „Der Kerl hat mich mit seinem Boot in voller Fahrt touchiert. Er war nicht als Ranger zu erkennen.“ Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8119 2 Im Ergebnis der mündlichen Verhandlung sah das Amtsgericht es als erwiesen an, dass der Betroffene ordnungswidrig gehandelt hatte, indem er den für Kitesurfer zugelassenen und gekennzeichneten Bereich verlassen hatte (Ordnungswidrigkeit gemäß § 26 Abs. 1 Nr. 17 DStMVO). Ein Vorsatz konnte ihm nicht nachgewiesen werden, weil das Gericht anerkannte, dass der Ranger schwer als Vollzugsbeamter zu erkennen gewesen sei. Gegen den Betroffenen wurde eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro festgesetzt. Das Gericht hat - trotz der sehr ausführlichen Erörterung und der Vorwürfe des Betroffenen - das Verhalten des Rangers in keiner Form beanstandet. Auch aus den zitierten Äußerungen des Rangers hat der Richter kein strafrechtlich relevantes Verhalten abgeleitet. Die Zeugenaussagen stützten die Behauptung des Betroffenen, es habe ein Touchieren stattgefunden, in keiner Weise. Ergänzend ist noch auf Folgendes hinzuweisen: Das Zitat des Rangers wurde aus dem Zusammenhang einer längeren Befragung durch das Gericht gerissen. Ein Touchieren des Bootes des Rangers mit dem Kitesurfboard hat es nicht gegeben. Der Ranger hält im Übrigen in der Regel einen Sicherheitsabstand zu den Kitern, Seglern und Surfern, die sich nicht regelkonform verhalten. Er versucht sich jedoch bemerkbar zu machen, in Ausnahmefällen verringert er deshalb den Sicherheitsabstand , um sich verständlich zu machen. Da das Motorboot langsamer und bei hohem Wellengang und höheren Windstärken deutlich schwieriger zu manövrieren ist als ein Kitesurfboard , verhält sich der Ranger vorausschauend und eher passiv, um weder den Kiter/Surfer noch sich selbst zu gefährden. Im Zweifel verfolgt er den Kitesurfer aus sicherer Entfernung oder wartet im Bereich des Surfstrandes auf die Rückkehr, so auch in dem hier in Rede stehenden Fall. Dieses Verhalten des Rangers war in der Vergangenheit kein Problem, die Angesprochenen haben den Ranger erkannt und sind ihm an Land gefolgt, wo die Personalien festgestellt wurden. Häufig blieb es bei einer Verwarnung. Ungeachtet dessen hat die Region Hannover bereits auf den Hinweis auf mangelnde Erkennbarkeit des Rangers als Vollzugsbeamter reagiert und die Ausstattung bzw. Kennzeichnung von Boot und Ranger verstärkt. Eine Schutzweste mit deutlichem Schriftzug wird beschafft und das Boot erhält eine deutliche Kennzeichnung. 1. Ist der Landesregierung der Bericht aus der oben genannten Zeitung bekannt? Ja. 2. Hält es die Landesregierung für geboten, dass Kite-Surfer in voller Fahrt von einem Ranger in einem Boot „angestupst“ werden? Nein. 3. Ist dieses „Rempeln“ nach Einschätzung der Landesregierung für einen Ranger am Steinhuder Meer „üblich“? Ein solches „Rempeln“ hat nach den hier vorliegenden Informationen nicht stattgefunden; auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 4. Ist dieses Verhalten mit der Landesregierung oder den ihr nachgeordneten Behörden „abgesprochen“? Entfällt. 5. Erfüllt das Verhalten des Rangers den Straftatbestand des § 315 „Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr“? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8119 3 6. Handelt es sich bei dem Verhalten des Rangers um Nötigung oder versuchte Körperverletzung , die vorsätzlich vorgenommen wurde? Entfällt. 7. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Ranger die persönliche Eignung zum Führen eines Wasserfahrzeuges besitzt? Ja. (Ausgegeben am 18.05.2017) Drucksache 17/8119 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7869 „Ranger rammt Kite-Surfer aus dem Weg“ - Duldet die Landesregierung das Verhalten eines Rangers auf dem Steinhuder Meer? Anfrage der Abgeordneten Sebastian Lechner und Martin Bäumer (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz