Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8122 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7906 - Wie ist die Beschäftigungssituation für die Fachkraft für psychiatrische Pflege in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 27.04.2017 Antwort des Justizministeriums namens der Landesregierung Vorbemerkung der Abgeordneten In den letzten Jahren haben die Herausforderungen für die Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen im Rahmen der Betreuung psychisch kranker Gefangener stark zugenommen (vgl. „Mehr Stress hinter Gittern“, Nordwest-Zeitung vom 11. März 2017). Für die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung der Gefangenen in den Justizvollzugseinrichtungen Celle, Hameln, Hannover, Lingen, Meppen, Oldenburg und Sehnde wurden hierzu im Rahmen einer zusätzlichen zweijährigen Qualifizierung Bedienstete zur Fachkraft für psychiatrische Pflege ausgebildet. Vorbemerkung der Landesregierung: Um dem speziellen Betreuungsbedarf psychisch kranker Gefangener gerecht werden zu können, hat das Justizministerium ein Konzept erarbeitet, auf dessen Grundlage in den niedersächsischen Justizvollzugsanstalten personell adäquat ausgestattete Behandlungsplätze für eine leitliniengerechte Therapie zur Verfügung gestellt werden können. Für die Jugendanstalt Hameln können so 22 neue Behandlungsplätze und für die Justizvollzugsanstalt Oldenburg 20 weitere Behandlungsplätze in hierfür eigens eingerichteten stationären psychiatrischen Abteilungen geschaffen werden. Hinzu kommen die bereits im Betrieb befindlichen psychiatrischen Abteilungen der Justizvollzugsanstalten in Lingen und Sehnde, die weiter ausgebaut wurden. Daneben sieht das Konzept einen Ausbau der ambulanten Versorgung psychisch auffälliger Gefangener vor. Zu einer adäquaten und leitliniengerechten Therapie gehört auch eine sachgerechte Personalausstattung . Hierfür wurden entsprechend der Psychiatrie-Personalverordnung zusätzliche Stellen im Bereich der Pflege und der ärztlichen Versorgung für die psychiatrischen Abteilungen geschaffen. Die Arbeit mit psychisch erkrankten Gefangenen stellt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des niedersächsischen Justizvollzugs aber auch im ambulanten Bereich eine große Herausforderung dar. Nicht nur die psychiatrischen Abteilungen sind deshalb mit Fachkräften für Psychiatrische Pflege auszustatten. Für die Weiterbildung zu einer solchen Fachkraft kommen Bedienstete mit einer pflegerischen Vorbildung (C.1. der Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen vom 18. März 2002) in Betracht. Dies sind neben ausgebildeten Krankenpflegerinnen und Krankenpflegern auch Bedienstete des Justizvollzugs, die eine staatliche Anerkennung als Alten-, Kinder- oder Heilerziehungspflegerin oder -pfleger erworben haben. In Kooperation mit der Psychiatrieakademie in Königslutter werden die entsprechenden Weiterbildungsveranstaltungen zur eigenverantwortlichen Pflege in allen Fachgebieten der Psychiatrie und zur mitverantwortlichen Betreuung psychisch Kranker durchgeführt. Ein Qualifizierungslehrgang konnte bereits abgeschlossen werden. Daneben können die Anstalten interessierte Bedienstete, die über die notwendige Vorbildung verfügen, auch bei anderen anerkannten Anbietern vor Ort entsprechend qualifizieren. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8122 2 1. Wie viele Fachkräfte für psychiatrische Pflege sind in niedersächsischen Justizvollzuganstalten aktuell mit der Betreuung von psychisch kranken Gefangenen betraut? In den Justizvollzugsanstalten des Landes Niedersachsen sind derzeit für die Betreuung von psychisch kranken Gefangenen zehn Bedienstete eingesetzt, die die Ausbildung zur psychiatrischen Fachpflegerin bzw. zum psychiatrischen Fachpfleger bestanden haben. 2. Wie viele Stellen für die Fachkräfte für psychiatrische Pflege zur Betreuung psychisch kranker Gefangener sind aktuell unbesetzt? Der Stellenplan der niedersächsischen Justizvollzugseinrichtungen (Einzelplan 11 Kapitel 11 05) weist für psychiatrisches Pflegepersonal keine gesonderten Planstellen aus. Das psychiatrische Pflegepersonal ist im Gesamtstellenplan des Justizvollzuges enthalten. Soweit die Anstalten einen weiteren Bedarf an ausgebildeten Pflegekräften haben, kann dieser durch die entsprechende Weiterbildung der bereits vorhandenen Bediensteten gedeckt werden. 3. Beabsichtigt die Landesregierung, die Attraktivität der Stelle einer Fachkraft für psychiatrische Pflege für psychisch kranke Gefangene im niedersächsischen Justizvollzug a) durch eine bessere Besoldung, b) durch Zulagen, c) durch mehr Beförderungsmöglichkeiten (z. B. über die Anhebung der Stellenobergrenzen ), d) durch sonstige Maßnahmen, e) wenn nein, warum nicht zu erhöhen? Zu a: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Zusatzqualifikation der psychiatrischen Fachpflege, die in diesem Bereich auch tatsächlich eingesetzt sind, können in das höchste Beförderungsamt der Laufbahn befördert werden. Zu b: Das Niedersächsische Besoldungsgesetz sieht keine Zahlung von Zulagen für die Tätigkeit als psychiatrische Fachkraft neben der Zahlung von allgemeinen und besonderen Stellenzulagen vor. Zu c: Besondere Beförderungsmöglichkeiten sind dadurch gegeben, dass Beamtinnen und Beamten, die als psychiatrische Fachkraft eingesetzt sind, der Praxisaufstieg gemäß § 21 Satz 2 NBG, §§ 34, 49 NLVO in die Laufbahngruppe 2 offen steht. Zu d: Die Attraktivität der Ausbildung zu einer Fachkraft für psychiatrische Pflege wird durch die Übernahme der Ausbildungskosten seitens des Justizministeriums und die erforderliche Freistellung bei Weitergewährung der Bezüge gefördert. Zu e: entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8122 3 4. Werden die psychiatrischen Abteilungen in den genannten Justizvollzugseinrichtungen durch interne Psychiater geleitet? Wenn nein, wer leitet diese Abteilungen? Die in Betrieb genommenen bzw. kurz vor der Inbetriebnahme stehenden psychiatrischen Abteilungen in den Justizvollzugseinrichtungen Hameln, Lingen, Oldenburg und Sehnde werden durch interne Psychiaterinnen oder Psychiater geleitet. Die psychiatrische Abteilung in der Justizvollzugsanstalt Hannover ist derzeit geschlossen. (Ausgegeben am 19.05.2017) Drucksache 17/8122 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7906 - Wie ist die Beschäftigungssituation für die Fachkraft für psychiatrische Pflege in den nie-dersächsischen Justizvollzugsanstalten? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP)