Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8150 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7899 - Politischer Extremismus in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 11.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.05.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Im jährlichen Bericht des niedersächsischen Verfassungsschutzes wird u. a. zwischen Rechts- und Linksextremismus sowie Islamismus differenziert (vgl. Verfassungsschutzbericht 2015). Personen, die in diesen Phänomenbereichen tätig sind, werden vom Verfassungsschutz nach den Vorschriften des Verfassungsschutzgesetzes in eine dieser Kategorien eingeordnet. Vorbemerkung der Landesregierung Die unverzügliche Beantwortung von Anfragen aus dem Landtag hat für die Landesregierung schon von Verfassung wegen uneingeschränkte Priorität. Vor diesem Hintergrund wurden die für die Beantwortung der vorliegenden Kleinen Anfrage in der Drucksache 17/7899 erforderlichen Schritte unmittelbar nach Vorlage der Anfragen vorgenommen. Im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage besteht jedoch nachfolgende Problematik, welche sich weitestgehend auf das informationelle Trennungsgebot zwischen dem Verfassungsschutz und den Strafverfolgungsbehörden gründet. Danach dürfen Daten zwischen den Nachrichtendiensten und Polizeibehörden grundsätzlich nicht ausgetauscht werden. Einschränkungen der Datentrennung sind nur ausnahmsweise zulässig (1 BvR 1215/07 Rn. 123). Um eine vollumfängliche Auskunft zu den genannten Sachverhalten zu geben, sind zunächst zwei automatisierte Vorgehensweisen denkbar: – Erstens könnte der Verfassungsschutz die für die Identifizierung erforderlichen Personendaten aller bei ihm gespeicherten Personen an die Strafverfolgungsbehörden übersenden und erfragen , ob hinsichtlich dieser Personen Informationen über (ausgesetzte) Haftbefehle, Verhaftungen oder eine Flucht vorliegen. Einer solchen Übermittlung stehen offensichtliche Beschränkungen des niedersächsischen Verfassungsschutzgesetzes entgegen. – Zweitens könnte der Verfassungsschutz bei den Strafverfolgungsbehörden die für die Identifizierung erforderlichen Daten aller Personen anfragen, gegen die seit 2013 ein (ausgesetzter) Haftbefehl bestand bzw. besteht, die verhaftet wurden oder flüchtig sind. Diese Liste müsste sodann mit den im Verfassungsschutz gespeicherten Personen abgeglichen werden. Dieser Übermittlung stehen ebenfalls rechtliche Beschränkungen entgegen. Das Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) sowie die hierauf basierende Amtsdatei des niedersächsischen Verfassungsschutzes umfasst einige Merkmale, welche den in den Fragen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8150 2 genannten Sachverhalten, wie „Haftbefehl“ oder „Verhaftung“ entsprechen. Jedoch ist keine Funktion umfasst, die die automatisierte Auflistung der Personen gestattet, gegen die die in der Frage beinhalteten Sachverhalte bestehen. Auch besteht keine gesetzliche Verpflichtung, wonach entsprechende Informationen dem Verfassungsschutz in jedem Fall automatisiert übermittelt werden. Schließlich ist nicht jeder Haftgrund für die Analysearbeit des Verfassungsschutzes relevant. Im Ergebnis müssen daher die Suchergebnisse einzeln betrachtet und bewertet werden. Dies kann im Rahmen der vorhandenen Systeme nur durch eine händische, zeitintensive Betrachtung jedes einzelnen Suchergebnisses erreicht werden. Weiter kann nur der aktuelle Datenbestand berücksichtigt werden. Eine retrograde Recherche ist nur möglich, soweit Erkenntnisse zu der Person nicht aufgrund von gesetzlichen Pflichten bereits gelöscht wurden. Insoweit kann nicht mehr festgestellt werden, über wie viele Personen insgesamt seit 2013 Erkenntnisse über mögliche Haftgründe vorlagen. Eine Erhebung und Zusammenfassung der nachgefragten Daten kann von daher in der üblichen Frist zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden. Eine Mitteilung der angefragten Daten bis voraussichtlich Mitte Juli 2017 scheint zum aktuellen Zeitpunkt möglich. 1. Gegen wie viele Personen, die vom Verfassungsschutz in die zuvor genannten Kategorien eingeordnet wurden, wurde seit 2013 Haftbefehl erlassen (bitte nach den einzelnen Kategorien und Jahren aufschlüsseln)? Siehe Vorbemerkung 2. Wie viele Personen davon wurden bisher verhaftet (bitte nach den einzelnen Kategorien und Jahren aufschlüsseln)? Siehe Vorbemerkung 3. Bei wie vielen Personen davon wurde der Haftbefehl ausgesetzt (bitte nach den einzelnen Kategorien und Jahren aufschlüsseln)? Siehe Vorbemerkung 4. Wie viele Personen davon sind untergetaucht bzw. flüchtig (bitte nach den einzelnen Kategorien und Jahren aufschlüsseln)? Siehe Vorbemerkung (Ausgegeben am 29.05.2017) Drucksache 17/8150 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/7899 - Politischer Extremismus in Niedersachsen Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport