Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8151 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7891 - Sozialbetrugsfälle in der Landesaufnahmebehörde Standort Braunschweig Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.05.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Im Januar dieses Jahres wurde bekannt, dass eine Mitarbeiterin des Standortes Braunschweig der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen bereits im Januar 2016 eine Liste mit ca. 30 Personen erstellt hatte, die mit verschiedenen Identitäten und Alias-Namen mehrfach Asylanträge gestellt hatten . In der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung in der Drucksache 17/5394 hatten die Abgeordneten Ansgar Focke und Bernd-Carsten Hiebing bereits am 11.03.2016, an die Staatskanzlei übersandt am 17.03.2016, die Landesregierung gefragt, bei wie vielen ausländischen Personen bzw. Familien in den letzten drei Jahren eine „Alias-Identität“ festgestellt werden konnte. Die Landesregierung nannte in ihrer Antwort vom 12.04.2016 in der Drucksache 17/5591 keinerlei Zahlen, verwies aber bereits auf eine Parallelzuständigkeit der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei der Feststellung von Alias-Identitäten. Die Fälle aus Braunschweig nannte sie nicht. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Kleinen schriftlichen Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Für die Beantwortung der vorliegenden Anfrage ist zwischen der Aufgabe der Identitätsklärung im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung und Aktivitäten im Zusammenhang mit Leistungen des Sozialamtes der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) zu unterscheiden. Die in der Vorbemerkung benannte Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung (Drucksache 17/5394) fragte nach der Identitätsklärung im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung mit dem Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8151 2 Ziel der Aufenthaltsbeendigung. Die für eine Beantwortung erforderlichen Abfragen und Beteiligungen richteten sich daher auf die Identitätsklärung im Rahmen der Passersatzpapierbeschaffung mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung. In diesem Zusammenhang wurden - wie in der Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drucksache 17/5591 dargestellt - die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) und die kommunalen Ausländerbehörden zu relevanten Teilaspekten beteiligt. Im Gegensatz dazu ist die in der Vorbemerkung benannte Liste mit dem Verdacht von Mehrfachidentitäten durch eine damalige Mitarbeiterin im Sozialamt des Standortes Braunschweig entstanden und nicht im Rahmen der Identitätsklärung der Passersatzpapierbeschaffung mit dem Ziel der Aufenthaltsbeendigung. 1. Wie wurde die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen bei der Beantwortung der Kleinen schriftlichen Anfrage in der Drucksache 17/5394 einbezogen? Siehe Vorbemerkung. 2. Warum wurden die ersten 30 Fälle von Personen mit Mehrfachidentitäten, die bereits gefunden waren, nicht in der Antwort der Landesregierung auf die genannte Anfrage angegeben? Siehe Vorbemerkung. 3. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass sie ihrer Pflicht zur richtigen und umfassenden Antwort auf parlamentarische Anfragen mit ihrer damaligen Antwort nachgekommen ist? Wenn ja, warum? Ja. Die Beantwortung entspricht den verfassungsrechtlichen Vorgaben. (Ausgegeben am 29.05.2017) Drucksache 17/8151 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7891 - Sozialbetrugsfälle in der Landesaufnahmebehörde Standort Braunschweig Anfrage der Abgeordneten Editha Lorberg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport