Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8152 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7890 - Gibt es eine Brandserie von „Love Mobilen“ in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 24.05.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung der Abgeordneten Bereits im Juli 2013 wurde in einer Mündlichen Anfrage nach der rechtlichen Zulässigkeit sogenannter Love Mobile in Niedersachsen gefragt. In diesen Love Mobilen werden am Wegesrand sexuelle Dienstleistungen angeboten. Der NDR berichtete auf seiner Internetseite am 16.01.2017, dass am vorherigen Wochenende in Niedersachsen drei Love Mobile abgebrannt seien. Zwei der Brände sollen sich laut NDR im Landkreis Holzminden und einer bei Laatzen in der Region Hannover ereignet haben. Laut anderen Presseberichten soll ein weiteres Love Mobil in der Nacht zum 27.10.2016 bei Dörverden im Landkreis Verden auf einem Parkplatz an der B 215 abgebrannt sein. In der Nacht zum 31.12.2016 soll laut Walsroder Zeitung in der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Love Mobil an der B 214 in Feuer aufgegangen sein. Die Polizei geht hier von Brandstiftung aus. Laut dem gleichen Bericht soll bereits Anfang Dezember ein Love Mobil bei Buchholz ausgebrannt sein. Die Walsroder Zeitung berichtet weiterhin von Bränden von Love Mobilen im April 2016 in Filsum bei Leer und in der Nähe von Harburg. Im September 2016 bei Buxtehude und auch bei Uetze bei Hannover soll es zu Bränden gekommen sein. Die Bild-Zeitung berichtet am 14.05.2015 auf ihrer Internetseite von einem Brand eines Love Mobils an der L 190 in Langenhagen. Laut Stader Tageblatt vom 14.09.2016 brannte an der B 73 bei Himmelpforten ein Love Mobil. Eine Internetrecherche nach Bränden von Love Mobilen in anderen Bundesländern bringt nahezu keine Ergebnisse. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Bezugnehmend auf die Kleine Anfrage zur mündlichen Beantwortung der Abgeordneten Elke Twesten (GRÜNE) und Dr. Thela Wernstedt (SPD) „Prostitution: Wohin mit den Love-Mobilen in Niedersachsen?“ (Drs. 17/455, Nr. 3), den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion „Gegen das Wegsehen bei Wohnmobilprostitution - Für einen wirksamen Schutz der Prostituierten und der Ju- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8152 2 gend“ vom 15.08.2013 (Drs. 17/453), die am 14.11.2013 durchgeführte Anhörung im Ausschuss für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration sowie die hierauf verweisende Beschlussempfehlung vom 18.06.2014 (Drs. 17/1635) und nachfolgende Unterrichtung vom 25.06.2014 (Drs. 17/1678) verweise ich auf das damalige Ergebnis, bei dem die Wohnmobilprostitution als vergleichsweise kleines Segment (weniger als 20 %) im Bereich des Angebots an sexuellen Dienstleistungen identifiziert wurde. Nichtsdestotrotz wurden in diesem Bereich Defizite erkannt und Regulierungsbedarf gesehen, welchem nun - mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz der in der Prostitution tätigen Personen (ProstSchG) am 01.07.2017 - und damit verbunden der Umsetzung einer niedersächsische Durchführungsverordnung - adäquat begegnet werden wird. Die im ProstSchG enthaltenen Erlaubnispflichten - u. a. die in § 19 des Gesetzes aufgeführten Bestimmungen der Mindestanforderungen an Prostitutionsfahrzeuge - bieten künftig spezifische ordnungsrechtliche Möglichkeiten, den Betreibern Auflagen zur Sicherheit und zum Schutz der Nutzerinnen zu erteilen sowie deren Einhaltung zu überwachen. In diesem Zusammenhang kommt auch dem - infolge des o. g. Entschließungsantrags initiierten - Runden Tisch Prostitution eine maßgebliche Rolle zu. In Absprache aller beteiligten Ressorts, Behörden , Beratungsstellen und Berufsverbände sollen Handlungsempfehlungen für den künftigen Umgang mit allen Prostitutionsbereichen erstellt werden. Als wesentliches Ziel bei der Umsetzung des ProstSchG verfolgt die Landesregierung die Schaffung menschenwürdiger und sicherer Arbeitsbedingungen für in der Prostitution tätige Personen. Dass hierzu auch die Bekämpfung der Kriminalität im Zusammenhang mit der Prostitutionsausübung zählt, hat die Landesregierung bereits mehrfach deutlich gemacht und sich in diesem Kontext aktiv in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Dies vorangestellt beantworte ich die folgenden Fragen auf Grundlage der Berichterstattungen der niedersächsischen Polizeibehörden: 1. Wann und wo kam es zu Bränden von Love Mobilen in Niedersachsen seit 2013? Im Folgenden werden die Sachverhalte nach den Zuständigkeitsbereichen der sechs niedersächsischen Polizeidirektionen unterteilt und chronologisch aufgeführt: 1. Polizeidirektion Braunschweig (2 Fälle): 13.04.2013: Gifhorn, Stadt, 21.11.2014: Gifhorn, Stadt. 2. Polizeidirektion Göttingen (11 Fälle): 14.04.2013: Bereich Alfeld, Wirtschaftsweg an der K 403, 26.06.2013: Bereich Alfeld, Wirtschaftsweg an der K 403. (2 Fälle), 27.07.2013: Gemeinde Holle, Bundesstraße 6. (2 Fälle), 28.09.2013: Gemarkung Einbeck, Bundesstraße 3. (2 Fälle), 17.09.2016: Eystrup, Bundesstraße 215, 13.01.2017: Gemarkung Bodenwerder, Bundesstraße 83, 14.01.2017: LK Holzminden, Bereich Negenborn, Bundesstraße 64, 27.03.2017: Eystrup, Bundesstraße 215. 3. Polizeidirektion Hannover (11 Fälle): 28.07.2013: Wedemark, Celler Straße, L 310 - dortiger Parkplatz, 06.02.2014, Burgdorf - Richtung Braunschweig, B 214. (2 Fälle), 09.02.2014: Uetze, Richtung Ohof - vor Ortschaft Meinersen, B 214, 11.05.2014: Uetze - Kreuzkrug/Feldweg, Stellplatz - B 188, 14.05.2015: Langenhagen, Kaltenweide - Stellplatz, L 190, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8152 3 28.09.2015: Burgwedel - L310 - Stellplatz Love-Mobil, 25.09.2016: Uetze/Kreuzkrug/Feldweg, Stellplatz - B 188, 05.10.2016: Wedemark, Celler Straße/Gailhof - L 310, Stellplatz, 06.01.2017: Pattensen - Stellplatz Love-Mobil - B 443, 15.01.2017: Laatzen - B 443 - Stellplatz Love-Mobil. 4. Polizeidirektion Lüneburg (15 Fälle): 16.06.2013: Munster, Heidekreis, 07.09.2013: Wenzendorf, außerhalb der Ortschaft, Bundesstraße 3, 20./21.12. 2013: Buxtehude, Hamburger Chaussee, B 73, Parkplatz Grüner Wald, 10.02.2014: Mienenbüttel, außerhalb der Ortschaft, Bundesstraße 3, 19.02.2014: Mienenbüttel, außerhalb der Ortschaft, Bundesstraße 3, 13.04.2014: Nottensdorf, B 73, Parkplatz Fischerhof, 26.09.2014: Gemeinde Bergen, B 3. (2 Fälle), 26.11.2014: Soltau, 19.06.2015: Soltau. (2 Fälle), 11.09.2016: Himmelpforten, B 73, Parkplatz Abzweig Bossel, 04.12.2016: Buchholz/Aller. (3 Fälle). 5. Polizeidirektion Oldenburg (4 Fälle): 06.10.2013: Gemeinde Garrel, 25.10.2014: Wardenburg, 25.10.2015: Gemeinde Garrel, 27.10.2016: Gemeinde Dörverden. 6. Polizeidirektion Osnabrück (3 Fälle): 06.02.2015: Filsum, B 72, 26.03.2016: Badbergen, B 68, 03.04.2016: Filsum, Pendlerparkplatz an der B 72. 2. In wie vielen Fällen handelte es sich um Brandstiftungen? In dem Bezugszeitraum wurden in 33 Fällen Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher oder fahrlässiger Brandstiftungen geführt. In 13 weiteren Fällen führten die Ermittlungen entweder nicht zu einer Erhärtung des Verdachtes der vorsätzlichen Brandstiftung oder die Brandursache konnte nicht eindeutig geklärt werden, da ein technischer Defekt vorlag bzw. nicht ausgeschlossen werden konnte. 3. Wie oft konnten Täter ermittelt werden? In drei abgeschlossenen Verfahren der Polizeidirektion Lüneburg konnten Täter ermittelt werden. In einem Verfahren der Polizeidirektion Osnabrück wird gegen zwei Tatverdächtige ermittelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8152 4 4. Gab es Verurteilungen wegen der Brandstiftung von Love Mobilen? Justizielle Statistiken, aus welchen sich Verfahren zu Bränden von Love Mobilen ermitteln ließen, werden nicht geführt. Die Beantwortung der Frage 4 würde eine händische Einzelauswertung aller Verfahrensakten bei den niedersächsischen Staatsanwaltschaften für den Zeitraum ab 2013 erforderlich machen. Damit wäre ein Arbeitsaufwand verbunden, der ohne Zurückstellung der eigentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaften nicht möglich wäre und zudem im Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Bekannt ist jedoch Folgendes: In einem von drei abgeschlossenen Verfahren der Polizeidirektion Lüneburg ist eine Verurteilung erfolgt; die beiden anderen Verfahren wurden im Hinblick auf eine oder mehrere andere Straftaten nach § 154 StPO eingestellt. Soweit aufgrund der Kleinen Anfrage darüber hinaus über einzelne weitere Verfahren seitens der Staatsanwaltschaften berichtet wurde, sind keine weiteren Verurteilungen erfolgt. Zum Teil wurden die Verfahren eingestellt, da sich ein Täter nicht ermitteln ließ, zum Teil dauern die Ermittlungen aber auch noch an. 5. Welche Erklärung hat die Landesregierung für die auffällige Häufung von Bränden von Love Mobilen (z. B. Revierkämpfe in der organisierten Kriminalität)? In der Betrachtung des Gesamtzeitraums kann eine temporäre Häufung von Straftaten bei den Polizeidirektionen Hannover und Lüneburg festgestellt werden. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover kam es im Jahr 2014 zu einer Häufung von Sachbeschädigungen, Einbruchdiebstählen und Brandstiftungen an unbesetzten Love-Mobilen. Seitdem ist keine auffällige örtliche oder zeitliche Häufung derartiger Delikte erkennbar. Da in keinem der Fälle ein Tatverdächtiger ermittelt werden konnte, liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Motivlage vor. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg kam es im Dezember 2016 zu insgesamt drei Brandstiftungen. Die diesbezüglichen Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Im Rahmen der Ermittlungen werden grundsätzlich alle infrage kommenden Ursachen bzw. bekannten Hintergründe auch zur Motivlage einer Tat untersucht. Darunter gehören u. a. auch milieuspezifische Szenarien. Ferner ist auch zu berücksichtigen, dass sich technische Defekte und/oder Fahrlässigkeit im Umgang bei der Nutzung der meist sehr alten Fahrzeuge bzw. Wohnwagen nicht ausschließen lassen und zu einer Erhöhung der Fallzahlen beitragen. Als das Risiko einer Brandlegung erhöhend kann zudem die exponierte Lage der Wohnmobile, nämlich i. d. R. abseits der Bebauung, bewertet werden. (Ausgegeben am 29.05.2017) Drucksache 17/8152 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung- Drucksache 17/7890 - Gibt es eine Brandserie von „Love Mobilen“ in Niedersachsen? Anfrage der Abgeordneten Angelika Jahns (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport