Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8157 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7893 - Handelte der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Cloppenburger Stadtrat mit gefälschten Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Anfrage des Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 26.05.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Die Nordwest-Zeitung (NWZ) berichtet auf ihrer Internetseite am 22.03.2017, die Staatsanwaltschaft Oldenburg ermittele gegen den Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Cloppenburger Stadtrat und ehemaligen Landtagskandidaten. Er stehe laut NWZ im Verdacht des achtzehnfachen Betruges in Tateinheit mit Urkundenfälschung, weil er mit gefälschten Aufnahmebescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu Preisen von jeweils 3 000 bis 5 000 Euro gehandelt habe. Wegen dieser Vorwürfe soll bereits von der Staatsanwaltschaft ein vorläufiges Berufsverbot verhängt worden sein. Inzwischen sei er vom Amt als SPD-Fraktionsvorsitzender zurückgetreten. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, so-weit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehe ich davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach meiner Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung Vom 30.05.2013 bis zum 15.09.2016 nahm das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach entsprechender Anordnung des Bundesministeriums des Inneren im Rahmen eines humanitären Aufnahmeprogramms des Bundes rund 20 000 schutzbedürftige syrische Flüchtlinge gemäß § 23 Abs. 2 und 3 i. V. m. § 24 AufenthG auf (Kontingentverfahren). Dabei wurden dem BAMF zunächst Aufnahmevorschläge unterbreitet. Nach Prüfung dieser Vorschläge wurden die Daten der vorgeschlagenen Personen an die jeweilige deutsche Botschaft im Aufenthaltsland der Schutzsuchenden mit Aufnahmezusagen (§ 23 Abs. 2 AufenthG) übermittelt. Die betroffenen Personen wurden dann zur Visaantragstellung in die Botschaft geladen. Erst in der Botschaft wurden die Aufnahmezusagen an die Schutzsuchenden persönlich ausgehändigt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8157 2 1. Mit welchen gefälschten Bescheinigungen des BAMF soll der Vorsitzende der SPD- Fraktion im Cloppenburger Stadtrat in wie vielen Fällen gehandelt haben? Der Beschuldigte steht nach den aktuellen Ermittlungen im Verdacht, in mindestens 19 Fällen Aufnahmezusagen i. S. d. § 23 AufenthG gefälscht und dadurch den Tatbestand des § 267 StGB verwirklicht zu haben. Die Betroffenen, denen die gefälschten Zusagen sodann direkt übermittelt wurden , befanden sich zu diesem Zeitpunkt noch im Ausland, nach den bisherigen Ermittlungen im Libanon. 2. Welche Auswirkungen hatten diese Bescheinigungen auf den Aufenthaltsstatus oder den Empfang von Sozialleistungen von wie vielen Personen? Die betroffenen Personen hofften, mit den übermittelten Aufnahmezusagen im Rahmen des geschilderten Kontingentverfahrens aufgenommen zu werden. Zum ordnungsgemäßen Ablauf des Kontingentverfahrens fehlten aber jeweils die vorgelagerte Übersendung der Aufnahmezusagen an die Botschaft und die Einladung zur Visaerteilung. Deshalb wurden die Aufnahmebescheide vom BAMF nach Vorlage durch die Schutzsuchenden unmittelbar als gefälscht identifiziert. Nur mit der gefälschten Aufnahmezusage ohne entsprechendes Visum war eine legale Einreise nicht möglich, woran der Vorwurf des Betruges zum Nachteil der Schutzsuchenden anknüpft. Da sich die Schutzsuchenden noch nicht in Deutschland aufhielten, hatten die Aufnahmezusagen keinen bekannten Einfluss auf einen Aufenthaltsstatus oder den Empfang von Sozialleistungen. 3. Was tut die Landesregierung, um Asylbewerber vor solchen Betrügereien zu schützen? Nach den vorstehenden Ausführungen handelte es sich um Aufnahmezusagen i. S. d. § 23 AufenthG, welche nicht an bereits in Niedersachsen aufhältige Asylbewerber übermittelt wurden, sondern an sich im Ausland befindliche Personen. Dieser Personenkreis unterliegt nicht dem Einflussbereich des Landes Niedersachsen. (Ausgegeben am 31.05.2017) Drucksache 17/8157 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7893 Handelte der ehemalige Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Cloppenburger Stadtrat mit gefälschten Bescheiden des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge? Anfrage des Abgeordneten Bernd-Carsten Hiebing (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport