Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8158 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7901 - Wie ist es um die Kapazitäten in der Untersuchungshaft bestellt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 26.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 24.05.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten In der Vergangenheit stieg die Anzahl der Personen in Untersuchungshaft an. Nach § 172 Abs. 2 Satz 1 Niedersächsisches Justizvollzugsgesetz sind Gefangene in Untersuchungshaft getrennt von solchen in Strafhaft unterzubringen. Vorbemerkung der Landesregierung Gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 Satz 1 NJVollzG werden die Vollzugsarten Freiheitsstrafe und Untersuchungshaft in jeweils gesonderten Anstalten oder Abteilungen der Justizvollzugseinrichtungen vollzogen. Gemäß § 171 Abs. 2 Satz 3 NJVollzG kann der Vollzug einer Vollzugsart auch in einer für eine andere Vollzugsart bestimmten Anstalt oder Abteilung erfolgen, 1. sofern eine Gefangene oder ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder für eine oder einen von ihnen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, 2. um einer oder einem Gefangenen die Teilnahme an vollzuglichen Maßnahmen in einer anderen Anstalt oder Abteilung zu ermöglichen, 3. aus dringenden Gründen der Vollzugsorganisation oder 4. mit Zustimmung der oder des Gefangenen. Betrifft die Abweichung eine Untersuchungsgefangene oder einen Untersuchungsgefangenen, so bedarf es der Zustimmung des zuständigen Gerichts bzw., soweit eine Übertragung der Zuständigkeit nach § 134 Abs. 3 Satz 1 NJVollzG erfolgt ist, der zuständigen Staatsanwaltschaft. Neben Abteilungen für die Vollzugsarten sind in den Justizvollzugseinrichtungen Abteilungen für weitere besondere Aufgaben eingerichtet. Diese sind auf die zeitlich befristete Unterbringung (Transportabteilungen), auf den Vollzug der Einzelhaft gemäß § 82 NJVollzG (Sicherheitsstationen) und die medizinische Behandlung von Gefangenen (psychiatrische und medizinische Abteilungen) spezialisiert. In diesen Abteilungen werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen Personen untergebracht , an denen unterschiedliche Vollzugsarten zu vollziehen sind. Darüber hinaus werden in Abteilungen der Untersuchungshaft auch Strafgefangene untergebracht, für die im Anschluss an die Freiheitsstrafe Untersuchungshaft (sogenannte Überhaft) notiert ist, wenn die Einhaltung der für den Vollzug der Untersuchungshaft angeordneten gerichtlichen Beschränkungen in einer Abteilung für Freiheitsstrafe nicht umgesetzt werden kann. Aktuell sind aus diesem Grund rund 10 % der Haftplätze in Abteilungen der Untersuchungshaft mit Strafgefangenen belegt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8158 2 Gemäß § 172 Abs. 2 NJVollzG sind Personen, an denen unterschiedliche Vollzugsarten zu vollziehen sind, während und außerhalb der Ruhezeit getrennt voneinander unterzubringen. Abweichend hiervon darf eine gemeinsame Unterbringung während der Ruhezeit erfolgen, 1. sofern eine Gefangene oder ein Gefangener hilfsbedürftig ist oder für eine oder einen von ihnen eine Gefahr für Leben oder Gesundheit besteht, 2. wenn dies vorübergehend aus zwingenden Gründen der Vollzugsorganisation erforderlich ist, oder 3. mit Zustimmung der betroffenen Gefangenen. Eine gemeinsame Unterbringung außerhalb der Ruhezeit darf darüber hinaus unter den dargestellten Voraussetzungen des § 171 Abs. 2 Satz 3 erfolgen. Betrifft die Abweichung eine Untersuchungsgefangene oder einen Untersuchungsgefangenen, so bedarf es der Zustimmung des zuständigen Gerichts bzw. der zuständigen Staatsanwaltschaft. 1. Wie viele Untersuchungshaftplätze stehen aktuell in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen zur Verfügung (bitte getrennt nach Anstalten und Abteilungen aufschlüsseln )? Insgesamt stehen (Stand: 31.03.2017) in den Justizvollzugseinrichtungen in Niedersachsen 942 Untersuchungshaftplätze zur Verfügung: Haftplätze JA Hameln MÄNNLICH Jugendliche Hameln 62 MÄNNLICH (18 bis 23 Jahre) Hameln 30 JVA Bremervörde MÄNNLICH Bremervörde 84 JVA Celle MÄNNLICH Celle 38 JVA Vechta (JVA für Frauen) WEIBLICH Abteilung Hildesheim 14 WEIBLICH JVA für Frauen Vechta 12 WEIBLICH Abteilung Zitadelle 12 JVA Hannover MÄNNLICH Hannover 93 JVA Lingen und JVK MÄNNLICH Lingen 52 MÄNNLICH Abteilung Osnabrück 45 JVA Oldenburg MÄNNLICH Oldenburg 122 JVA Rosdorf MÄNNLICH Rosdorf 84 JVA Sehnde MÄNNLICH Sehnde 74 JVA Uelzen MÄNNLICH Jugendliche Uelzen 15 MÄNNLICH Abteilung Lüneburg 50 JVA Vechta MÄNNLICH Jugendliche Vechta 39 MÄNNLICH U-HAFT (18 bis 23)-Vechta 26 JVA Wolfenbüttel MÄNNLICH, Abteilung Braunschweig 90 Gesamt 942 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8158 3 2. Wie ist die durchschnittliche Belegung der Untersuchungshaftplätze in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen zwischen 2013 und 2017 (bitte getrennt nach Anstalten , Abteilungen und Jahren aufschlüsseln)? Die Belegungsstatistik ermöglicht eine entsprechende Auswertung erst ab dem Jahr 2015 Durchschnittsbelegung Untersuchungshaftplätze 2015 2016 Januar bis März 2017 JA Hameln MÄNNLICH Jugendliche 37 37 36 MÄNNLICH 18 bis 23Jahre 0 8 24 JVA Bremervörde MÄNNLICH Erwachsene 69 75 74 JVA Celle MÄNNLICH Erwachsene 26 35 36 JVA Vechta (JVA für Frauen) WEIBLICH - JVA für Frauen Vechta 10 9 11 WEIBLICH - Abteilung Hildesheim 13 11 13 WEIBLICH - Abteilung Zitadelle 6 9 4 JVA Hannover MÄNNLICH Erwachsene 102 87 85 JVA Lingen und JVK MÄNNLICH Erwachsene 51 55 44 MÄNNLICH Erwachsene - Abteilung Osnabrück 42 44 42 JVA Oldenburg MÄNNLICH Erwachsene 94 110 115 JVA Rosdorf MÄNNLICH Erwachsene 74 75 75 JVA Sehnde MÄNNLICH Erwachsene 62 67 83 JVA Uelzen MÄNNLICH Jugendliche 9 9 8 MÄNNLICH Erwachsene - Abteilung Lüneburg 44 45 42 JVA Vechta MÄNNLICH Jugendliche 22 30 31 MÄNNLICH 18 bis 23 Jahre 0 3 19 JVA Wolfenbüttel MÄNNLICH Erwachsene - Abteilung Braunschweig 75 70 73 Gesamt: 736 779 815 3. Werden Gefangene in Untersuchungshaft getrennt von solchen in Strafhaft untergebracht ? a) Wie oft war dies in den Jahren 2013 bis 2017 nicht der Fall (bitte getrennt nach Anstalten, Abteilungen und Jahren aufschlüsseln)? Die Belegungsstatistik ermöglicht eine entsprechende Auswertung erst ab dem Jahr 2015 Durchschnittsbelegung Untersuchungsgefangene in Abteilungen für Strafgefangene 2015 2016 Januar bis März 2017 JVA Bremervörde MÄNNLICH Erwachsene 1 1 1 JVA Celle MÄNNLICH Erwachsene 1 2 5 MÄNNLICH Erwachsene - Motivationsabteilung für Strafgefangene 0 0 1 JVA Vechta (JVA für Frauen) WEIBLICH - Abteilung Hildesheim 3 4 2 WEIBLICH - Abteilung Zitadelle 2 3 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8158 4 Durchschnittsbelegung Untersuchungsgefangene in Abteilungen für Strafgefangene 2015 2016 Januar bis März 2017 WEIBLICH Sozialtherapie - Abteilung Zitadelle 0 1 0 WEIBLICH Mutter - Kind - Abteilung 1 0 0 JVA Hannover MÄNNLICH 1 1 1 JVA Lingen und JVK MÄNNLICH 2 2 1 MÄNNLICH - Abteilung Hesepe 1 1 3 JVA Oldenburg MÄNNLICH 8 2 5 JVA Rosdorf MÄNNLICH 0 0 1 JVA Uelzen MÄNNLICH 1 0 0 JVA Vechta MÄNNLICH 1 1 0 JVA Wolfenbüttel MÄNNLICH - Abteilung Braunschweig 1 0 0 MÄNNLICH - Abteilung Goslar 1 1 2 Gesamt 24 19 23 b) In den Fällen, wo eine Trennung nicht erfolgt ist, worin war die nicht erfolgte Trennung begründet? Auf die Vorbemerkungen wird verwiesen. c) Kam es in den Jahren 2013 bis 2017 zu Problemen bei der Trennung von Untersuchungshaftgefangenen , die insbesondere auf fehlende Haftplätze in Strafhaftabteilungen zurückzuführen waren (bitte getrennt nach Anstalten, Abteilungen und Jahren aufschlüsseln )? Nein. d) Was tut die Landesregierung aktuell, um eine getrennte Unterbringung zu gewährleisten? Mit dem Ziel, freie Kapazitäten im Jugend- und Jungtätervollzug zur Entlastung der Untersuchungshaft an erwachsenen Männern zu nutzen, wurden im Jahr 2016 insgesamt 56 weitere Haftplätze für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres in der Justizvollzugsanstalt Vechta (26 Haftplätze) und der Jugendanstalt Hameln (30 Haftplätze) geschaffen. e) Was beabsichtigt die Landesregierung zukünftig zu tun, um eine getrennte Unterbringung zu gewährleisten? Ab Juli 2017 werden weitere 30 Haftplätze für den Vollzug der Untersuchungshaft an männlichen Erwachsenen in der Jugendanstalt Hameln geschaffen sowie das Lebensalter für die dann insgesamt 60 Haftplätze auf die Vollendung des 24. Lebensjahres angehoben. 4. Beabsichtigt die Landesregierung, die Kapazitäten in der Untersuchungshaft auszubauen ? a) Wenn ja, um wie viele Plätze und in welchen Anstalten? Auf die Antwort zu Frage 3 e) wird verwiesen. b) Wenn nein, warum nicht? Entfällt. (Ausgegeben am 31.05.2017) Drucksache 17/8158 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7901 Wie ist es um die Kapazitäten in der Untersuchungshaft bestellt? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums