Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8159 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7936 - Amplitudenartige Geräusche bei Windkraftanlagen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) an die Landesregierung , eingegangen am 26.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 03.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz namens der Landesregierung vom 24.05.2017, gezeichnet Stefan Wenzel Vorbemerkung der Abgeordneten Im August 2012 hat das Oberlandesgericht München einer Klage gegen einen Betreiber von Windkraftanlagen des Typs Enercon E-82 mit einer Nennleistung von 2 MW stattgegeben und ihn zur strikten Einhaltung des nächtlichen Grenzwerts von 45 dB(A) verurteilt. Die Richter gingen in ihrem Urteil davon aus, dass die betreffende Windkraftanlage impulshaltig ist. Unter diesem Schallphänomen versteht man ein amplitudenartiges Geräusch, welches schnell ansteige und rapide wieder abfalle. Daraus wird ein Zuschlag von 3 dB(A) zu dem gemessenen Wert von 42,8 dB(A) gefolgert. 1. Wie bewertet die Landesregierung das Urteil des Oberlandesgerichts München, und welche Auswirkungen hat es auf die Genehmigungs- und Betriebspraxis dieser Anlagen in Niedersachsen? Das Urteil des OLG München vom 14.08.2012 (Az. 27 U 342/11, 27 U 50/12) entfaltet lediglich zwischen den an dem konkreten Rechtsstreit beteiligten Parteien Wirkung. Es enthält in Bezug auf Windenergieanlagen des Typs Enercon E-82 auch keine verallgemeinerungsfähigen Aussagen. In dem entschiedenen Einzelfall waren Faktoren (Standort der Windkraftanlage, Lage von zwei Immissionsorten , topographische Kriterien, technischer Zustand der betroffenen Anlage) zu berücksichtigen , die nicht auf andere Windkraftanlagen des gleichen Typs an anderen Standorten übertragbar sind. Der Einschätzung des Gerichts hinsichtlich der Impulshaltigkeit im Sinne der TA Lärm (A.3.3.6) wird nicht gefolgt. Zwar ist jedes impulsartige Geräusch auffällig, aber nicht jedes auffällige Geräusch ist impulshaltig. 2. Wie viele Anlagen dieses Typs stehen in Niedersachsen? Für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung sind gemäß Nummer 8.1 a) der Anlage zu § 1 Abs. 1 der ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz die Landkreise/kreisfreien Städte/großen selbstständigen Städte zuständig. Diese wurden daher um Berichterstattung gebeten und teilten bis zum 15.05.2017 mit, dass in den Gebietskörperschaften 524 Anlagen dieses Anlagentyps betrieben werden. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8159 2 3. Sind der Landesregierung weitere Anlagentypen bekannt, die ähnliche Geräusche produzieren , und, wenn ja, welche? Windkraftanlagen sind phänomenologisch grundsätzlich durch ein „Pfft“, „Zischen“, „Fauchen“ gekennzeichnet und damit auffällig, aber eben nicht impulsartig. Im engeren Sinne handelt es sich physikalisch um ein gepulstes Rauschen. 4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es in Niedersachsen ähnliche Belastungen durch Windräder dieses Typs gibt, und, wenn nein, was tut sie dagegen? Nein, gleichwohl besteht kein Handlungsbedarf. Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. (Ausgegeben am 31.05.2017) Drucksache 17/8159 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7936 Amplitudenartige Geräusche bei Windkraftanlagen Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz