Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8170 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7907 - Wie ist die Beschäftigungssituation im niedersächsischen Justizvollzug? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 13.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 28.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums namens der Landesregierung vom 30.05.2017, gezeichnet Antje Niewisch-Lennartz Vorbemerkung der Abgeordneten Eine ausreichende Stellenbesetzung in Justizvollzugsanstalten ist Grundvoraussetzung für einen funktionierenden Strafvollzug und ein wichtiger Baustein der inneren Sicherheit; dazu gehören attraktive Beschäftigungsmöglichkeiten im Justizvollzug und die Besetzung freier Stellen mit qualifiziertem Fachpersonal. Vorbemerkung der Landesregierung Der Justizvollzug in Niedersachsen bietet potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern interessante berufliche Rahmenbedingungen und Möglichkeiten für eine attraktive individuelle Arbeitsplatzgestaltung . Eine bedarfsgerechte Ausbildung und Einarbeitung, vielseitige und wechselnde Einsatzmöglichkeiten , ein hohes Maß an Eigenverantwortung, regelmäßige Weiterbildungschancen, Gesundheitsförderung , differenzierte Personalentwicklungskonzepte und eine laufbahnspezifische Führungskräfteentwicklung führen zu einer gegenwärtig insgesamt zufriedenstellenden Bewerberlage . 1. Wie viele unbesetzte Stellen gibt es zurzeit in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen ? In der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt beenden am 01.07.2017 und am 01.01.2018 insgesamt 86 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung und werden anschließend auf einen Großteil der zurzeit 141 freien Planstellen (Stand 14.05.2017) gesetzt. Zusätzlich beenden in der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt im Jahr 2018 insgesamt sieben Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung . Darüber hinaus sind Planstellen aktuell aufgrund der Abwicklung von Elternzeit unbesetzt oder sind für Beschäftigte reserviert, die neben dem Studium für ihre Laufbahnbefähigung eine berufliche Tätigkeit ableisten müssen gemäß § 25 der Niedersächsischen Laufbahnverordnung. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8170 2 2. Wie viele Bewerber gab es in den Jahren 2013 bis 2017 im Verhältnis zu den freien Stellen in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Freie Stellen * 198 159 172 183 141 Bewerber 2 518 1 720 2 585 2 757 1 325 Verhältnis 12,72 10,82 15,03 15,07 9,40 * Erhebung zum Stichtag 01.09. des jeweiligen Jahres. Datenquelle: Personalprogramm TRISTAN Archivdatenbank. 3. Wie viele der Bewerber in den Jahren 2013 bis 2017 wurden am Ende nicht eingestellt (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Bewerber 2 518 1 720 2 585 2 757 1 325 Stellen 198 159 172 183 141 Nicht eingestellt 2243 1 613 2 415 2 608 1 214 4. Wie viele Stellen in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen sind mit Tarifkräften besetzt? Im Justizvollzug sind insgesamt 3 851 Bedienstete beschäftigt (Stand 14.05.2017), davon 3 325 Beamte und 526 Beschäftigte. Beschäftigte werden nicht auf Stellen geführt, es sei denn, sie sind mittelfristig für die Einstellung in ein Beamtenverhältnis vorgesehen. Dies betrifft derzeit 35 Beschäftigte des niedersächsischen Justizvollzugs. 5. Ist die Besetzung mit Tarifbeschäftigen für die Landesregierung eine angemessene Alternative zur Besetzung der entsprechenden Stellen mit Justizvollzugsbeamten? Gemäß § 177 Abs. 1 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes (NJVollzG) werden die Aufgaben der Vollzugsbehörden grundsätzlich durch Justizvollzugsbeamtinnen und Justizvollzugsbeamte wahrgenommen. Nur aus besonderen Gründen kann die Wahrnehmung der Aufgaben auch sonstigen Justizvollzugsbediensteten übertragen werden. Dementsprechend werden im niedersächsischen Justizvollzug in der Regel nur dann Tarifbeschäftigte eingesetzt, wenn Beamtinnen und Beamte aufgrund von nicht planbaren Ereignissen vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Eine Beschäftigung im Tarifbereich erfolgt im Einzelfall auch, wenn die Voraussetzungen für eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis nicht (mehr) vorliegen oder eine Bedienstete oder ein Bediensteter dies ausdrücklich aufgrund seiner persönlichen Umstände wünscht. Darüber hinaus werden im Bereich der Fachdienste Tarifbeschäftigte eingestellt, um ihnen die gemäß der Niedersächsischen Laufbahnverordnung vorgeschriebene berufliche Tätigkeit vor einer Verbeamtung in einer Laufbahn der Laufbahngruppe 2 zu ermöglichen. 6. Wie hat sich die Zahl der Tarifkräfte in den Justizvollzugsanstalten in Niedersachsen von 2013 bis 2017 entwickelt (bitte nach den einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Jahr 2013 2014 2015 2016 2017 Beschäftigte 444 475 482 478 526 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8170 3 7. Was beabsichtigt die Landesregierung zu tun, um die Attraktivität der Beschäftigung im Justizvollzug zu steigern? Die bestehenden attraktiven Rahmenbedingungen werden auf Ausbildungsmessen, im Karriereportal Niedersachsen, in der Tagespresse und auf den Homepages der Justizvollzugseinrichtungen sowie des Bildungsinstitutes des niedersächsischen Justizvollzugs kommuniziert. Die Attraktivität des Berufsfelds Justizvollzug soll für Psychologinnen und Psychologen sowie für Sozialarbeiterinnen/Sozialpädagoginnen und Sozialarbeiter/Sozialpädagogen zusätzlich durch Kooperationen mit Hochschulen noch besser kommuniziert werden. Insbesondere durch gezielte Vorträge an Universitäten und Vergabe von Stipendien für den Studienschwerpunkt Rechtspsychologie an der Universität Hildesheim soll künftig noch stärker für eine Beschäftigung im Justizvollzug geworben werden. Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst in der Fachrichtung Justiz der Laufbahngruppe 1 im zweiten Einstiegsamt im Justizvollzug erhalten neben ihren Anwärterbezügen auch weiterhin einen Anwärtersonderzuschlag in Höhe von 50 v. H. des Grundbetrages. Die Weitergewährung dieses Zuschlags über den 31.12.2016 hinaus erhöht die Attraktivität der Beschäftigung im Justizvollzug und wird dazu beitragen, dass auch in Zukunft ausreichend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung im Justizvollzug gewonnen werden können. 8. Wie schätzt die Landesregierung die Auswirkung der Reform des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes (NBesG) vom 20. Dezember 2016 (Nds. GVBl. 2016, 308) auf die Attraktivität einer Beschäftigung im Justizvollzug ein? Mit der Reform des Niedersächsischen Besoldungsgesetzes wurde der Verfassungswidrigkeit der bis dahin geltenden altersdiskriminierenden Besoldung durch die Einführung von Erfahrungsstufen Rechnung getragen. Gleichzeitig wurden die Wettbewerbsfähigkeit, Qualität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Niedersachsen durch ein transparentes und sachgerechtes Besoldungsrecht gestärkt. Durch das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) vom 20.12.2016 besteht ein höherer Anreiz für Menschen mit vorangegangener Berufserfahrung, sich für eine Ausbildung als Justizvollzugsfachwirt und Justizvollzugsfachwirtin zu bewerben. Gerade Menschen mit Erfahrungen in Ausbildungsberufen (z. B. Handwerk oder Pflege) sind für den Justizvollzug wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Deren Vorbildung kann nun angemessen berücksichtigt werden, indem sich Erfahrungen, die in anderen Berufen gesammelt wurden, besoldungserhöhend auswirken (Ausgegeben am 31.05.2017) Drucksache 17/8170 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7907 Wie ist die Beschäftigungssituation im niedersächsischen Justizvollzug? Anfrage der Abgeordneten Dr. Marco Genthe und Jörg Bode (FDP) Antwort des Niedersächsischen Justizministeriums