Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8194 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7908 - Wer hat das neue, noch nicht eröffnete Diagnostik- und Laborgebäude (K3) an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in finaler Verantwortung geplant? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) an die Landesregierung , eingegangen am 21.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 28.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur namens der Landesregierung vom 02.06.2017, gezeichnet Dr. Gabriele Heinen-Kljajić Vorbemerkung der Abgeordneten Der Rundblick berichtete in seiner Ausgabe vom 22.12.2016 unter der Überschrift „CDU wittert Fehlplanungen und Verschwendungen bei der MHH“, dass es an der Medizinischen Hochschule Hannover beim Bau des neuen Diagnostik- und Laborgebäudes zu Fehlplanungen gekommen sei. Dort sei die Notstromversorgung vergessen oder falsch geplant worden. Der Rundblick schrieb, dass die MHH auf Anfrage dazu mitgeteilt habe, dass dieser Teil nicht von ihr, sondern vom Staatlichen Baumanagement geplant worden sei, das dem Finanzministerium untersteht. Der Radiosender ffn berichtete am 23.12.2016 ebenfalls, dass es beim Bau des neuen zentralen MHH-Diagnostik- und Laborgebäudes zu Fehlplanungen gekommen sei, die Auswirkungen im Millionen -Euro-Bereich hätten. Außerdem werde das neue Gebäude deutlich später als geplant, wahrscheinlich erst 2018, fertig. Als Ursache wird in dem ffn-Bericht genannt, dass die Notstromversorgung falsch geplant worden sei. Laut ffn weise die MHH für sich den Vorwurf zurück. Laut MHH habe das Staatliche Baumanagement das dem Finanzministerium unterstehe, die Notstromversorgung für das Labor- und Diagnostikgebäude falsch geplant. Die Neue Presse (NP) berichtete in ihrer Ausgabe vom 21.02.2017 („MHH auf dem Krankenbett“), dass ihr eine interne Aktennotiz aus der MHH vorliege, die darauf hindeute, dass das Problem der fehlenden Notstromversorgung MHH-intern ignoriert werden sollte. Eine MHH-Sprecherin habe dies zurückgewiesen. Eine Notstromversorgung sei zwingend notwendig, und dies sei auch so vom gesamten Präsidium gesehen worden. Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) berichtet in ihrer Ausgabe vom 03.04.2017 („Wollte MHH Planungspannen vertuschen?“), dass ihr eine Mail vom März 2014 vorliege, in der es heiße, dass die MHH-Leitung die für das Diagnostik- und Laborgebäude vorgesehenen Stromversorgung (ohne Notstrom) als ausreichend ansehe. Außerdem gehe aus einem Protokoll einer Sitzung des MHH-Lenkungsausschusses im Januar 2014 hervor, dass die MHH-Leitung schon frühzeitig gewusst habe, dass die von der MHH geplante Finanzierung des Gebäudes allein über Personaleinsparungen nicht funktioniere. Die fehlenden Mittel sollten demzufolge laut MHH-Leitung aus den Mitteln des Gesamtbudgets der MHH finanziert werden. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur habe daher von der MHH mit Fristsetzung ein nachvollziehbares Refinanzierungskonzept gefordert , das nun unterschrieben durch MHH-Vorstand Born vorliege. In der 73. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur am 06.02.2017 haben Vertreter des Ministeriums für Finanzen (MF) und des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur (MWK) übereinstimmend erläutert, dass die MHH als Nutzer und das Staatliche Baumanagement als Bauherr gemeinsam für Bauvorhaben an der MHH verantwortlich sind. Die Vertreter der beiden Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8194 2 Ministerien erklärten ebenfalls übereinstimmend, dass eine einseitige Verantwortlichkeit dieser Beteiligten nicht festzustellen sei. In der Antwort der Landesregierung auf unsere Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wann und zu welchen Kosten wird das neue zentrale Diagnostik- und Laborgebäude fertiggestellt ?“ (Drucksache 17/7502) wird ausgeführt, dass sich die Notwendigkeit für den Einbau einer Notstromversorgung (in der Fachsprache Sicherheitsstromversorgung oder kurz SV) aus der Norm VDE 0100-710 ergibt und eine SV für das neue Diagnostik- und Laborgebäude schon im ersten Raumbedarfsplan von 2007 vorgesehen war. So seien von Anfang an ein entsprechendes SV- Kabel und ein SV-Schaltschrank in das neue Diagnostik- und Laborgebäude eingebaut worden. Erst als die Ausschreibungsergebnisse für die sogenannte analytische Plattform (KAP bzw. Laborstraße ) und damit die Geräteanschlussdaten Anfang 2014 vorlagen, sei festgestellt worden, dass SV-Kabel und SV-Schaltschrank für eine auszuwählende Laborstraße zu niedrig dimensioniert worden seien. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landes -behörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die aufgeworfenen Fragen zur Bedarfsplanung (Raumbedarf), zu Vorfeldrecherchen und zur baufachlichen Bedarfsberatung betreffen die Jahre 2006 bis 2007 und damit einen Zeitraum, in der eine frühere Landesregierung Verantwortung trug. Grundsätzlich sind Baumaßnahmen im Bereich der Universitätsmedizin aufgrund ihrer Komplexität im Bereich der Kosten und der Zeitplanung eine Herausforderung. Die fehlerhaften Planungsabläufe machen deutlich, dass die bisherigen Planungs- und Aufsichtsstrukturen der Komplexität von Baumaßnahmen im Bereich der Hochschulmedizin nicht gewachsen sind. Die Landesregierung hat daraus die Konsequenz gezogen, nicht nur ein Sondervermögen für umfassende Sanierungen aufzusetzen , sondern auch Verfahrensabläufe und Aufsichtsstrukturen neu zu regeln. 1. Auf wessen Initiative, auf wessen Anregung (MMH, Staatliches Baumanagement, Oberfinanzdirektion (OFD), MWK oder andere) wurde im Raumbedarfsplan für das neue Diagnostik - und Laborgebäude der Einbau einer Laborstraße vorgesehen? Die Laborstraße wurde aus wirtschaftlichen Gründen (Zentralisierung und Automatisierung der Klinisch Diagnostischen Labore an einem Standort) von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) eingeplant. 2. Welche Vorfeldrecherchen (Gespräche, Bereisungen etc.) hat der Initiator im Rahmen der Baubedarfsplanung betrieben, um Informationen über die Auslegung und die Anforderungen an den Betrieb einer Laborstraße zu sammeln? Die Bedarfsplanung für die Klinisch Diagnostischen Labore wurde im Auftrag der MHH von einem Planungsbüro für Laborplanung in enger Zusammenarbeit mit der MHH in den Jahren 2006 bis 2007 aufgestellt. In diesem Zusammenhang fanden auch Informationsgespräche mit Laborstraßenherstellern und Ortsbesichtigungen statt. Die anschließende baufachliche Bedarfsberatung wurde von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen (OFD) durchgeführt und mit ihrer Stellungnahme vom 17.09.2007 abgeschlossen. Auf die Antworten zu Fragen 3, 4 und 5 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8194 3 3. Zu welchem Zeitpunkt fanden eventuelle Vorfeldrecherchen statt, und wie hat der Initiator die gewonnenen Erkenntnisse dokumentiert? Im Vorfeld der Bauanmeldung vom 11.10.2007 hat es nach Auskunft der MHH Informationsgespräche mit Laborstraßenherstellern und Ortsbesichtigungen gegeben. Explizite Dokumentationen dazu liegen nicht vor. 4. Welche Vorfeldrecherchen zur Auslegung einer Laborstraße hat das Staatliche Baumanagement wann betrieben? Das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN) hat keine Vorfeldrecherche betrieben, sondern die Planung auf die Angaben des von der MHH beauftragten Laborplaners aufgebaut. Vergleiche Antworten zu Fragen 2, 3 und 5. 5. War es die Aufgabe des Staatlichen Baumanagements, zum Zeitpunkt der Aufstellung des Raumbedarfsplans für das neue Diagnostik- und Laborgebäude oder später eine Recherche zu den technischen Anforderungen einer Laborstraße an eine SV durchzuführen ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Unterrichtung im Ausschuss für Wissenschaft und Kultur am 06.02.2017 verwiesen. Dort wurde die grundsätzliche Zuständigkeitsverteilung zwischen dem SBN und dem Nutzer, hier der MHH, dargelegt. Danach war die Bedarfsplanung, mithin auch die Notwendigkeit einer SV-Versorgung , Aufgabe der MHH. Da zu diesem Zeitpunkt aber nicht feststand, welches Laborsystem beschafft werden würde, ging die MHH und in der Folge auch das SBN für die weiteren Planungen von Annahmen aus. 6. Welche Erkenntnisse zu den Anforderungen einer Laborstraße an eine SV haben dem MWK vorgelegen? Dem MWK lagen und liegen keine Erkenntnisse zu den Anforderungen einer Laborstraße an eine SV vor. 7. Hat die MHH gegenüber dem Rundblick in Bezug auf die Meldung vom 22.12.2016, wie vom Rundblick zitiert, Stellung genommen und die Verantwortung für die Durchführung der Baumaßnahme dem Staatlichen Baumanagement zugeordnet? Nach Angabe der MHH lautete die Antwort der MHH-Pressestelle an den Rundblick wie folgt: „Bauherr des Zentralen Diagnostik- und Laborgebäudes ist das Staatliche Baumanagement Niedersachsen (SBN), nicht die Medizinische Hochschule Hannover. Bitte richten Sie Ihre Fragen hierzu an das SBN. Wir gehen davon aus, dass die geplante Inbetriebnahme Anfang 2018 eingehalten wird.“ 8. Liegt der Landesregierung die von der NP in ihrem Bericht vom 27.02.2017 genannte interne MHH-Aktennotiz vor? Wenn nein, wird die Landesregierung die MHH bitten, diese Aktennotiz der Landesregierung zur Verfügung zu stellen? Die in dem in Rede stehenden Bericht vom 21.02.2017 genannte Notiz liegt dem MWK trotz Nachfrage bisher nicht vor. Das MWK hat die MHH mit Frist bis zum 02.06. gebeten, diese Unterlagen vorzulegen. 9. Wie bewertet die Landesregierung die Aktennotiz? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Die Landesregierung wird die Bewertung nachreichen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8194 4 10. Liegt der Landesregierung die von der HAZ in ihrem Bericht vom 03.04.2017 genannte E-Mail vom März 2014 vor? Wenn nein, wird die Landesregierung die MHH bitten, die E-Mail der Landesregierung zur Verfügung zu stellen? Die in dem in Rede stehenden Bericht vom 03.04.2017 genannte E-Mail liegt dem MWK trotz Nachfrage bisher nicht vor. Das MWK hat die MHH mit Frist bis zum 02.06. gebeten, diese Unterlagen vorzulegen. 11. Wie bewertet die Landesregierung diese E-Mail? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Die Landesregierung wird die Bewertung nachreichen. 12. Steht die Landesregierung vor dem Hintergrund der mittlerweile vorliegenden Informationen aus Stellungnahmen der MHH gegenüber Medien, internen Aktennotizen, Mails etc. weiterhin zur der Auffassung, dass sie nicht in der Lage ist, die Verantwortung für die Fehlplanung bei der Notstromversorgung zu ermitteln? Die Landesregierung verweist auf ihre Antwort zu Frage 18 der Drs. 17/7364. Sobald sich im Rahmen der baubegleitenden Prüfungen weitere Gesichtspunkte ergeben, wird die Frage der Verantwortlichkeit neu geprüft. 13. Liegt der Landesregierung das von der HAZ in ihrem Bericht vom 03.04.2017 genannte Lenkungsausschuss-Protokoll vor? Das in dem in Rede stehenden Bericht vom 03.04.2017 genannte Protokoll liegt dem MWK nicht vor. 14. Teilt die Landesregierung die in dem Protokoll geäußerte Ansicht, dass eine Refinanzierung über Personalkosteneinsparungen nicht möglich ist? Zur Frage der Refinanzierung wird auf die Antwort zu Frage 21 in der Drs. 17/8069 verwiesen. Die Refinanzierungsvereinbarung gemäß Vereinbarung zwischen MHH und MWK vom 21.12.2007/15.01.2008 erfolgt nach Angabe der MHH aus den Personal- und Sachkosteneinsparungen . Die MHH hat dem MWK die Vereinbarung zur Refinanzierung im Oktober 2014 nochmals bestätigt. 15. Wie soll die Refinanzierungsmittel stattdessen erwirtschaftet werden? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. 16. Ist eine Entnahme der Mittel aus dem Bereich Krankenversorgung ausgeschlossen? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. (Ausgegeben am 06.06.2017) Drucksache 17/8194 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7908 Wer hat das neue, noch nicht eröffnete Diagnostik- und Laborgebäude (K3) an der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) in finaler Verantwortung geplant? Anfrage der Abgeordneten Dr. Stephan Siemer und Horst Schiesgeries (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur