Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8197 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7920 - Hat der Innenminister dem Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig am Karsamstag zugestimmt? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 28.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 01.06.2017, gezeichnet In Vertretung Stephan Manke Vorbemerkung des Abgeordneten Am 15.04.2017, dem Samstag zwischen Karfreitag und Ostersonntag, fand ein Spiel der Zweiten Bundesliga zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig, ein sogenanntes Derby, statt. Begegnungen zwischen den beiden Vereinen erfordern immer einen großen Polizeieinsatz. So waren bei der letzten Begegnung 2 500 Polizisten im Einsatz. Am gleichen Wochenende am Sonntag, den 16.04.2017, fand noch ein Derby der Ersten Bundesliga zwischen Werder Bremen und dem Hamburger Sportverein statt, bei dem ebenfalls niedersächsische Polizisten eingesetzt wurden. Laut Braunschweiger Zeitung 07.04.2017 („Massive Kritik von Polizei, Politik und Kirche an Derbys zu Ostern“) kritisierte Innenminister Pistorius den Termin des Derbys gegen Eintracht wie folgt: „Es war von Anfang an keine glückliche Entscheidung, am Osterwochenende ein Derby anzusetzen . Ich habe frühzeitig versucht, Einfluss zu nehmen, und habe mehrfach mit der DFL darüber gesprochen . Sehr schnell war klar, dass der Gründonnerstag, unser Wunschtermin, schlicht und ergreifend aufgrund der Terminplanung nicht zu passen schien, auch weil Eintracht Braunschweig wenige Tage vorher ein Spiel hat. Das ist sehr bedauerlich, aber unter den gegebenen Umständen gibt es leider keine andere Lösung.“ Ein Sprecher der Deutschen Fußballliga (DFL) sagte hierzu laut Braunschweiger Zeitung: „Diese Ansetzung wurde wie üblich mit allen relevanten Sicherheitsorganen abgestimmt.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Spieltagsplanung für die Fußballbundesligen durch die DFL gestaltet sich sehr komplex und beinhaltet erhebliche Abstimmungsbedarfe. Insbesondere aus Sicht der Polizeien der Länder und der Bundespolizei ist die Berücksichtigung der jeweiligen länderspezifischen Belange wie auch der Be- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8197 2 lange der Bundespolizei im Hinblick auf den Bahnreiseverkehr geboten und erforderlich. Dabei können sich verschiedene Belange auch entgegenstehen bzw. sind diese zu priorisieren. Zur Regelung dieser Abläufe wurde am 25.02.2011 die Konzeption „Beteiligung der Polizeien der Länder und des Bundes an der Spieltagsplanung für Fußballspiele“ auf Bundesebene erarbeitet. Diese Konzeption regelt das Verfahren und die Abläufe zur Beteiligung der Polizeien der Länder und des Bundes an der Spieltagsplanung für Fußballspiele der Bundesliga, der 2. Bundesliga, der 3. Liga und des DFB-Pokals. Ein Ziel der Konzeption ist auch, einsatzmäßige Belastungsspitzen der Polizeien der Länder und des Bundes zu reduzieren. Darüber hinaus wird in der Konzeption geregelt, dass die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) beim Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Nordrhein-Westfalen Ansprechpartner der Polizeien der Länder und des Bundes für die Spieltagsplanung gegenüber der DFL ist. Die Bedarfe der niedersächsischen Polizeibehörden mit Bundesligavereinen über die Landesinformationsstelle für Sporteinsätze (LIS) beim MI werden an die ZIS weitergeleitet. Von dort erfolgt schließlich die weitere Abstimmung mit der DFL. Inwieweit die von der ZIS übermittelten Belange im Rahmen der Spieltagsplanung Berücksichtigung finden, liegt in der Verantwortung der DFL. Nach Erstellung der sogenannten Rohspielplanung der Spieltage bestehen seitens der Polizeien der Länder und der Bundespolizei lediglich Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Feinterminierung der Begegnungen, eine Umplanung von Spieltagen durch die DFL findet nicht statt. 1. Ist die Aussage des Sprechers der DFL zutreffend, wonach der Termin abgestimmt wurde? Bekanntlich wurde der Termin im Rahmen der Rohspielplanung vor Saisonbeginn auf das Osterwochenende gelegt, das gilt im Übrigen auch für das Nordderby zwischen Werder Bremen und dem Hamburger SV. Insofern bestanden lediglich Einflussmöglichkeiten auf die Feinterminierung, die durch die gesetzlichen Regelungen zum Karfreitag auf die Wochentage Samstag, Sonntag bzw. Montag begrenzt war. Auch unter Hinweis auf die Vorbemerkungen ist die Aussage des Sprechers der DFL insofern zutreffend . 2. Wann gab es welche Gespräche zwischen niedersächsischen Sicherheitsorganen zu der Ansetzung des Spieles mit der DFL? Es gab keine direkten Gespräche niedersächsischer Polizeibehörden mit der DFL. Die verschiedenen Optionen wurden durch die Polizeidirektion Hannover an die LIS übermittelt. Im Übrigen siehe Vorbemerkungen. 3. Wann hat der Innenminister welche Briefe an wen geschrieben oder Gespräche mit wem geführt, um den Termin zu verschieben? Mit einem Schreiben an den Präsidenten der DFL, Herrn Dr. Reinhard Rauball, hat der niedersächsische Innenminister am 12.12.2016 die Ansetzung der Begegnung auf den Gründonnerstag angeregt . Dazu wurden zwei Telefonate geführt. Mit dem Hinweis, dass der Donnerstag ein UEFA-Spieltag war, konnte diesem Wunsch seitens der DFL nicht entsprochen werden. Aufgrund der Ansetzung des Nordderbys auf den Ostersonntag und der Vermeidung eines Abendspiels am Ostermontag blieb lediglich der Samstag. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8197 3 4. Weigerte sich die DFL, den Termin des Spiels auf den Gründonnerstag oder einen anderen Termin zu verschieben? Auf die Vorbemerkungen und die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Wie viele niedersächsische Polizisten wurden am 15. und 16.04.2017 im Zusammenhang mit Profifußballspielen eingesetzt? Davon ausgehend, dass mit Profifußballspielen die Begegnungen der ersten drei Ligen gemeint sind, wurden in diesem Zusammenhang insgesamt 3 174 niedersächsische Polizeibeamtinnen und -beamte eingesetzt. 6. Wie viele Überstunden sind dabei entstanden? Insgesamt sind 30 043,5 Personalstunden entstanden, Angaben zu den daraus resultierende Überstunden liegen nicht vor. 7. Gab es wegen dieser Fußballspiele Urlaubssperren für Polizeibeamte? Wenn ja, wo und für wie viele Beamte? Die Polizeidirektion Hannover verfügte eine Urlaubssperre, von der ca. 1 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen waren. (Ausgegeben am 06.06.2017) Drucksache 17/8197 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7920 Hat der Innenminister dem Derby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig am Karsamstag zugestimmt? Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport