Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8203 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7916 - HAZ: Schwere Schlappe für Straßenbaubehörde Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 25.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 28.04.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 02.06.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Die Hannoversche Allgemeine Zeitung und die Bild Hannover berichten am 30.03.2017 übereinstimmend , dass ein offenbar im Ruhestand befindlicher Beamter, der dem Land rund 1,2 Millionen Euro Schadenersatz und eine Schmiergeld-Gewinnabschöpfung in Höhe von 77 000 Euro leisten sollte, vor dem Verwaltungsgericht offenbar obsiegte. Insgesamt soll er nicht mehr als 70 000 Euro Schmiergeld-Gewinnabschöpfung zahlen. Der Grund für die Niederlage der Straßenbaubehörde in dieser Angelegenheit sei - so HAZ und Bild übereinstimmend - die Tatsache, dass es der Behörde nicht gelungen sei, in der Angelegenheit verwertbare Verwaltungsvorgänge vorzulegen. Die HAZ schreibt dazu: „In ihrem Urteil übte die 13. Kammer unter Vorsitz von Martin Groß deutliche Kritik an der Behörde, die dem Gericht binnen drei Jahre trotz mehrerer Aufforderung keine verwertbaren Verwaltungsvorgänge vorgelegt hatte.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Unterlagen des Klageverfahrens werden zurzeit von einem Juristen des Ministeriums für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr (MW) geprüft. Nach Vorlage der Urteilsbegründung wird entschieden, ob gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Hannover der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt wird. 1. Wie ist es zu erklären, dass es der Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr offenbar in der Angelegenheit nicht gelungen ist, ihre Forderung gerichtsfest zu belegen? Das Urteil des VG Hannover liegt in abgefasster Form noch nicht vor. Eine genaue Analyse ist erforderlich , um Regressforderungen gegen den im Ruhestand befindlichen Beamten auf eine sichere Grundlage zu stellen. Die bisher allein vorliegende Presseerklärung des VG Hannover ist für eine hinreichende Klärung nicht ausreichend. Der Sachverhalt zu den geltend gemachten Schadensersatzforderungen wurde von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im strafrechtlichen Ermittlungs- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8203 2 verfahren der Polizei und der Staatsanwaltschaft übermittelt und in die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft übernommen. Die Ausführungen zum Sachverhalt wurden zum großen Teil im rechtskräftigen Urteil des Landgerichts (LG) Hildesheim vom 12.06.2014 verwertet, welches den ehemaligen Beamten zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilte. Bereits jetzt ist festzuhalten, dass die gerichtsfeste Quantifizierung von Regressansprüchen mit sehr hohen Herausforderungen verbunden ist. Denn die Behörde muss Kausalität und die darauf beruhende Höhe der Schadenssumme exakt nachweisen. Dies ist hier wegen des Umfangs der Tathandlungen und der deutlich zurück liegenden Zeit schwierig. 2. Warum hat die Landesstraßenbaubehörde die vom Gericht erbetenen Verwaltungsvorgänge nicht in verwertbarer Form vorgelegt? Die NLStBV hat dem VG Hannover dieselben Unterlagen zur Verfügung gestellt, die im strafrechtlichen Verfahren den Ermittlungsbehörden vorgelegt wurden und die dazu beigetragen haben, den ehemaligen Beamten rechtskräftig verurteilen zu können. Die Beiziehung der strafrechtlichen Verfahrens - und Beiakten, in denen der Sachverhalt zu den geltend gemachten Schadensersatzforderungen neben dem beklagten Leistungsbescheid ausführlich erläutert wurde, ist im Gerichtsverfahren von der NLStBV ausdrücklich beantragt worden. Die NLStBV hat dem VG Hannover Verwaltungsvorgänge vorgelegt oder auf sie verwiesen bzw. deren Beiziehung beantragt, die aus ihrer Sicht die geltend gemachten Schadensersatzansprüche begründen. Erst nach Erhalt des Urteils des VG Hannover kann beurteilt werden, ob es der Vorlage weiterer Unterlagen - etwa in Bezug auf die Schadensberechnung - bedarf. 3. Gibt es weitere Schadenersatzprozesse der Landesstraßenbaubehörde, bei denen zu befürchten steht, dass der geltend gemachte Schaden aufgrund von unzureichend vorgelegten Unterlagen nicht realisierbar sein wird? Gegen zwei ehemalige Beamte sind noch zwei weitere Leistungsbescheide beim VG Hannover und beim VG Braunschweig anhängig (215 729,26 Euro und 93 817,70 Euro). Hinsichtlich des geltend gemachten Schadensersatzanspruchs bestehen grundsätzlich dieselben Schwierigkeiten für die Verwaltung wie in dem anhängigen Verfahren. Diese beiden ehemaligen Beamten wurden zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und sechs Monaten bzw. einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Aus Sicht der NLStBV liegen dem Gericht die relevanten Unterlagen vor. Aus diesem Korruptionskomplex konnte die NLStBV bisher gegen einen ehemaligen Beamten durch Leistungsbescheid einen Betrag in Höhe von rund 259 100 Euro und gegen zwei ehemalige Beschäftigte der NLStBV durch Klagen Schadensersatzbeträge in Höhe von insgesamt 114 000 Euro realisieren. 4. Wenn ja, welche (bitte einzeln auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Hat die Landesstraßenbaubehörde aufgrund richterlicher Hinweise in ähnlichen Verfahren Anlass für die Befürchtung, dass sich Sachverhalte wie der am 30. März 2017 in der HAZ und der Bild Hannover geschilderte wiederholen werden? Zu den beiden o. g. Verfahren hat es noch keine vergleichbaren Aussagen der zuständigen Verwaltungsgerichte gegeben. 7. Wenn ja, in welchen Fällen (bitte einzeln auflisten)? Entfällt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8203 3 8. Was hat die Landesregierung organisatorisch unternommen, um zukünftig zu vermeiden , dass Verwaltungsvorgänge in ähnlich gelagerten Fällen trotz mehrfacher Aufforderung von Gerichten nicht in verwertbarer Form vorgelegt werden können? Das Klageverfahren wurde von dem Leiter des Rechtsdezernats (Jurist) der NLStBV in Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bearbeitet. Wenn sich nach Vorlage der Urteilsbegründung oder durch die zurzeit laufende Prüfung des MW ergeben sollte, dass die Bearbeitung tatsächlich fehlerhaft war, werden entsprechende vorsorgende Maßnahmen zur Vermeidung getroffen . (Ausgegeben am 07.06.2017) Drucksache 17/8203 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7916 HAZ: Schwere Schlappe für Straßenbaubehörde Anfrage des Abgeordneten Karsten Heineking (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr