Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7954 - Situation der Polizei in den Dienststellen im Landkreis Wolfenbüttel Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 28.04.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 04.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 07.06.2017, gezeichnet Boris Pistorius Vorbemerkung des Abgeordneten Die Situation der Polizei in Niedersachsen ist nach Aussagen von Fachleuten und vielen Beobachter ernst. Die Belastungen seien durch mehr Großeinsätze beziehungsweise bei Veranstaltungen wie Fußballspielen, Demonstrationen oder politischen Großereignissen gestiegen. Gleichzeitig habe sich die Bedrohungslage durch den internationalen Terrorismus und durch Kriminalität deutlich verschärft. Parallel dazu erhöhe sich das Durchschnittsalter in vielen Dienststellen deutlich. Mit einer zunehmenden Zahl von Überstunden steige auch der Krankenstand stellenweise rasant an. Zudem führe der insgesamt begrüßte Einsatz von Frauen im Polizeidienst dazu, dass beispielsweise im Falle von Schwangerschaften Vertretungen oftmals nicht zur Verfügung stünden. Im Landkreis Wolfenbüttel ist das Polizeikommissariat Wolfenbüttel zuständig, dem auch die Stationen in Cremlingen, Schöppenstedt und Schladen zugeordnet sind. Die Samtgemeinde Baddeckenstedt wird von der dortigen Polizeistation betreut, die wiederum dem Polizeikommissariat in Salzgitter unterstellt ist. In der Vergangenheit sind beispielsweise Raubüberfälle in Cremlingen in den Fokus gerückt, auch die Einbruchskriminalität wird mit großer Sorge betrachtet. Gleichzeitig soll die zeitliche Differenz zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort teilweise erheblich sein. Aktuell gibt es Gerüchte und Hinweise, dass die Personalstärken in die Dienststellen verändert und im ländlichen Bereich - beispielsweise in Schöppenstedt - reduziert werden sollen. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist richtig, dass die Polizei in Niedersachsen vor großen Herausforderungen steht. Hierzu gehören z. B. die Cyberkriminalität, die Einsätze anlässlich von Fußballspielen, die abstrakte Gefährdungslage im Zusammenhang mit dem islamistisch geprägten Terrorismus und auch der Haus- und Wohnungseinbruchdiebstahl (WED). Soweit im Hinblick auf eine landesweite Steuerung erforderlich, sind konkrete Maßnahmen bereits getroffen worden bzw. werden bei Bedarf getroffen, um dieser Situation im Ganzen zu begegnen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 2 Auf die ebenfalls bereits mehrfach erwähnte Stärkung der Landespolizei um 1 000 Stellen bzw. die im Rahmen des Netzwerks Aufgabenkritik verfolgte Konzentration auf die Wahrnehmung von polizeilichen Kernaufgaben sei an dieser Stelle hingewiesen. Mit diesen Maßnahmen hat die Landesregierung die Polizeipräsenz weiter gestärkt. Einige der veranlassten Maßnahmen entfalten jedoch nicht sofort ihre volle Wirkung. Die neuen Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten müssen ausgebildet werden. Insofern ist noch bis Frühjahr 2019 eine Übergangszeit zu bewältigen, bis die ersten zusätzlichen Anwärterinnen und Anwärter ihr Studium beendet haben und auf die Polizeidirektionen verteilt werden können. Aber schon jetzt verstärken die Studierenden im Rahmen ihrer Praktika die Dienststellen im Land und entlasten dort vor Ort. Die Polizei verfügt über ein Planstellenverteilungsmodell, auf Basis dessen die Planstellen für den Polizeivollzug den regionalen Polizeidirektionen zugewiesen werden. Mit diesem Planstellenverteilungsmodell werden die für die Berechnung wesentlichen Parameter grundsätzlich angemessen und im Sinne eines ganzheitlichen Ansatzes bewertet und ausgewiesen. Innerhalb der Polizeidirektion Braunschweig (PD BS) erfolgt die konkrete Verteilung der Planstellen auf die Polizeidienststellen eigenverantwortlich in Anlehnung an das Landesmodell. Regionale Besonderheiten und Schwerpunktsetzungen werden hierbei berücksichtigt. Polizeidienststellen im Sinne des Rd. Erl. 28.04.2016 - 21.10 - 01512, VORS 21021 „Organisation der Polizei des Landes Niedersachsen“ sind u. a. die Polizeieiinspektionen (PI) und Polizeikommissariate (PK). Polizeistationen (PSt) können als Organisationseinheiten einer PI, einem PK oder einer PSt zugeordnet sein. Die den Polizeidienststellen zur Verfügung stehende Arbeitskraft in Vollzeiteinheiten (VZE) unterliegt im Verlauf eines Jahres bedingt durch z. B. Teilzeitarbeit und/oder Beurlaubungen, durch Elternzeiten oder vorzeitige Ruhestände unterjährigen Schwankungen, sodass die Angabe von Zahlen immer nur den aktuellen Stand zum Stichtag darstellen kann. Eine Stellungnahme der PD BS wurde in die Antwort einbezogen. 1. Wie sind die Sollstärken in den einzelnen Dienststellen im Landkreis Wolfenbüttel inklusive Baddeckenstedt (bitte Betrachtung über drei Jahre)? In der PI Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel (PI SZ/PE/WF) orientiert sich die Personalverteilung am Verteilungsmodell der PD BS. Sie wird auf dieser Basis aufgrund des sogenannten Planstellenausgleiches jährlich zum 01.10. durch die PI-Leitung vorgenommen. Ziel ist eine prozentual annähernd gleiche Personalausstattung aller Organisationseinheiten der PI, gemessen an der von der PI errechneten Sollstärke. Personalbedarfe in allen Organisationseinheiten innerhalb des PK Wolfenbüttel (PK WF), die u. a. durch langfristige Krankheiten, Abordnungen, besondere Arbeits- und Einsatzbelastungen, Urlaubsquoten etc. begründet sind, werden im Rahmen des Personalmanagements grundsätzlich mit dem zur Verfügung stehenden Personal des PK WF anlassbezogen gedeckt. Die polizeiliche Einsatzfähigkeit und Aufgabenwahrnehmung ist innerhalb des PK WF durch ein Dienststellennetzwerk sichergestellt . Die Personalstärke der PI SZ/PE/WF betrug 509,4 VZE mit Stand 01.10.2016 bei einer Soll-Stärke von 511 VZE. Die Sollstärke im PK WF zu den angefragten Jahren sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 Soll- Stärke Ist- Stärke Soll- Stärke Ist- Stärke Soll- Stärke Ist- Stärke PK WF 84 83,75 84 82,38 89 77,63 PSt Cremlingen 13 11 13 10 10 10 PSt Sickte 1 1 1 1 1 1 PSt Schladen 12 12 12 10 10 10 PSt Börßum 1 1 1 1 1 1 PSt Schöppenstedt 14 11,5 14 10,05 10 11,1 PSt Remlingen 1 1 1 1 1 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 3 01.10.2014 01.10.2015 01.10.2016 Soll- Stärke Ist- Stärke Soll- Stärke Ist- Stärke Soll- Stärke Ist- Stärke PK WF Gesamt 126 121,25* 126 115,43* 122 111,73* PSt Baddeckenstedt (gehört organisatorisch zum PK SZ-Bad) 10 7 10 8 8 8 * Quellen: PMV-Auswertung vom 18.05.2017 DP/AP-Analyse: Stände 01.10.2014, 01.10.2015, 01.10.2016; nur Vollzug, nur Übertragung, Feld „Übertragungsumfänge DP/AP“, Abweichungen zur Antwort der Landesregierung zu Drs 17/7554 neu ergeben sich u. a. aus dem unterschiedlichen Stichtag und aus dem unterschiedlichen Zeitpunkt der Generierung der Daten, da sich nachträgliche Korrekturen in PMV unmittelbar auf die Daten auswirken. 2. Wie sind die tatsächlichen Iststärken, in welcher Anzahl und seit wann sind davon Vertretungen tätig (bitte Betrachtung über drei Jahre)? Siehe Tabelle zu Frage 1 und Frage 15. 3. Zu welchen Tages- und Nachtzeiten sind die Dienststellen in welcher Stärke besetzt und für den Bürger erreichbar? Organisatorisch ist das PK WF örtlich für die Stadt und den Landkreis Wolfenbüttel, mit Ausnahme der Samtgemeinde Baddeckenstedt, zuständig. Dem PK sind die PSt Cremlingen mit der PSt Sickte , Schöppenstedt mit der PSt Remlingen sowie Schladen mit der PSt Börßum zugeordnet Im PK WF ist ein Einsatz- und Streifendienst (ESD) im „Rund-um-die-Uhr-Dienst“ eingerichtet, der im Rahmen eines „Bedarfsorientierten Schichtdienstmanagements“ die Aufgabenwahrnehmung bei polizeilich bekanntgewordenen Soforteinsätzen gewährleistet. Zur Festlegung der jeweils erforderlichen Einsatzstärke im Schichtbetrieb werden im Vorfeld bekannte Einsatzanlässe ebenso berücksichtigt wie Erkenntnisse aus der aktuellen Lageauswertung (Kriminalitätsentwicklung, Tatorte, Tatzeiten ), Erfahrungen und Auswertungen zurückliegender Einsatzzeiträume. Somit ergeben sich für die Bewältigung der polizeilichen Kernaufgaben personelle Mindestanforderungen . Daraus resultierend variieren die Einsatzstärken in den Früh-, Spät- und Nachtdiensten innerhalb der Woche und an den Wochenendtagen. Aufgrund von bekannten und zu erwartenden Einsatzlagen an Freitagen und Samstagen wird hier der Schwerpunkt gesetzt. Demgegenüber erfolgt aufgrund der o. a. Auswahl- und Entscheidungskriterien in einsatzarmen Zeiten, z. B. in bestimmten Nachtzeiten, eine Reduzierung der Einsatzkräfte. In den PSt besteht kein „Rund-um-die-Uhr-Dienst“. Dort wird der Einsatz- und Streifendienst nach dem polizeilichen Bedarf innerhalb eines mit dem Einsatz- und Streifendienst des PK Wolfenbüttel abgestimmten Rahmendienstplans eingesetzt. Alle PSt des PK WF sind in der Zeit grundsätzlich von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr mit mindestens einer Beamtin bzw. einem Beamten besetzt. Darüber hinaus werden im Rahmen des Verbundmodells Früh-, Spät- und Nachtdienste in der polizeilichen erforderlichen Stärke bedarfsorientiert besetzt. Bei Nichtbesetzung der Dienststelle ist die Annahme von Notrufen über die 110 landesweit gewährleistet . Eingehende Anrufe in der Dienststelle selbst werden an das zuständige PK Wolfenbüttel weitergeleitet. Die PSt Baddeckenstedt ist organisatorisch dem PK Salzgitter-Bad zugeordnet. Die Dienststelle ist grundsätzlich an Wochentagen von 6.00 bis 22.00 Uhr besetzt. Dabei ist mindestens eine Streifenwagenbesatzung verfügbar und darüber hinaus ist in der Dienststelle selber mindestens eine Beamtin /ein Beamter zur Geschäftszeit erreichbar. Die Wochenenddienste werden nach einem Bedarfsdienstplan im 14-tägigen Wechsel mit der PSt Salzgitter-Gebhardshagen versehen. Die Wochenenddienst versehende PSt ist Freitag- und Samstagnacht bis 3.00 Uhr und samstags von 11.00 Uhr bis 19.00 Uhr sowie sonntags von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr im Dienst, wobei auch bei diesen Diensten mindestens eine Streifenbesatzung verfügbar Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 4 ist. Darüber hinaus ist das PK Salzgitter-Bad für die polizeiliche Aufgabenwahrnehmung im Rahmen polizeilich bekanntgewordener Soforteinsätze im Bereich der PSt Baddeckenstedt zuständig. Durch eine Abstimmung der Dienstplanung wird sichergestellt, dass mindestens eine der PSt im Früh- und Spätdienst besetzt ist und darüber hinaus der Einsatz- und Streifendienst des PK Salzgitter -Bad über eine entsprechende Schichtstärke verfügt, um Einsätze, aber auch Präsenzstreifen im Bereich der PSt wahrzunehmen. 4. In welcher Stärke stehen Polizeikräfte tagsüber und nachts im Landkreis Wolfenbüttel zur Verfügung? Siehe Antwort zu Frage 3. 5. In welchen Dienststellen stehen Bürokräfte für wie viele Arbeitsstunden theoretisch und tatsächlich zur Verfügung? Im Bereich des PK Wolfenbüttel sind zehn Tarifbeschäftigte/Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte mit insgesamt 9,20 VZE im Verwaltungsdienst eingesetzt. Die wöchentliche Arbeitszeit verteilt sich wie folgt: 1 VZE im PK WF/PSt Schladen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39,80 Stunden, 0,754 VZE im PK WF/PSt Schöppenstedt mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden, 7,45 VZE im PK WF mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von insgesamt von 257 Stunden. 6. Wie hoch ist der Anteil der Beamtinnen in den einzelnen Dienststellen? Die Beamtinnen (Vollzug und Verwaltung) sind mit Stand 01.10.2016 wie folgt verteilt: Dienststelle Anzahl PK WF 22 PSt Cremlingen 1 PSt Sickte 0 PSt Schladen 0 PSt Börßum 0 PSt Schöppenstedt 4 PSt Remlingen 0 PSt Baddeckenstedt 0 27 7. Können Vertretungen beispielsweise im Falle von Schwangerschaften geregelt werden, ohne gleichzeitig an anderer Stelle Personalprobleme hervorzurufen? Wenn ja, wie ist das geregelt? Grundsätzlich bedarf eine Schwangerschaft an sich noch keiner Vertretungsregelung, da bei komplikationsfreiem Verlauf eine Beschäftigung bis zum Beginn des Mutterschutzes möglich ist. Nach Mitteilung einer Schwangerschaft fallen jedoch die werdende Mutter und das ungeborene Kind u. a. unter die Regelungen des Mutterschutzgesetzes, insbesondere auch im Hinblick auf bestimmte Beschäftigungsverbote, wie z. B. Nachtarbeit zwischen 20.00 und 6.00 Uhr. Hierdurch bedingt können Polizeivollzugsbeamtinnen in der Regel nicht mehr uneingeschränkt im Einsatz- und Streifendienst eingesetzt werden, sondern finden üblicherweise eine Verwendung im Innendienst. Spätestens mit Beginn des Mutterschutzes stehen diese Kolleginnen endgültig, in der Regel allerdings nur vorübergehend bis zum Ende der Elternzeit, nicht mehr zur Verfügung. Über die Nachbesetzung von hierdurch frei werdenden Dienstposten entscheiden die Polizeibehörden und die Polizeiakademie Niedersachsen im jeweiligen Einzelfall in eigener Zuständigkeit, abhängig von Fakto- Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 5 ren wie z. B. der geplanten Dauer der Elternzeit oder der konkreten personellen Ausstattung der betroffenen Dienststelle. Hinzu kommt, dass Personal insgesamt einer ständigen Fluktuation unterliegt . Neben neu entstehenden Vakanzen durch Mutterschutz und Elternzeit kehren auch regelmäßig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den aktiven Dienst zurück oder verändern z. B. auch den Umfang ihrer Teilzeitbeschäftigung. Hier obliegt es den Behörden, durch sinnvolle Personalplanung unter Berücksichtigung fachlicher Notwendigkeiten für die erforderliche personelle Ausstattung ihrer Dienststellen Sorge zu tragen. Pauschale Vertretungsregelungen für schwangerschaftsbedingte Vakanzen, außer den üblichen Regelungen zur Abwesenheitsvertretung, gibt es nicht und wären vor dem dargelegten Hintergrund auch nicht sinnvoll. Im Übrigen handelt es sich auch nicht um ein Spezifikum der Polizei, sondern um zu bewältigende Alltagsorganisation der gesamten Landesverwaltung . 8. Wie hoch ist das Durchschnittsalter in den einzelnen Dienststellen? Das Durchschnittsalter (Vollzug, Verwaltungsbeamtinnen/Verwaltungsbeamte, Tarifbeschäftigte) stellt sich wie folgt dar (Stand 01.12.2016): PK WF 47,98 PSt/Cremlingen/Sickte 53,62 PSt Schladen Börßum 55,38 PST Schöppenstedt/Remlingen 49,80 PSt Baddeckenstedt 52,50 Gesamt 49,40 PI SZ/PE/WF gesamt 49,16 9. Wie ist der Krankenstand in den einzelnen Dienststellen aktuell und im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre? Die jährliche Erfassung und Auswertung des Krankenstandes erfolgt nach Abschluss des jeweiligen Kalenderjahrs aus dem Personalmanagementverfahren (PMV) bzw. dem Zeiterfassungssystem ZEUS. Grundlage der Auswertung der Krankenstände der Polizeibehörden und der Polizeiakademie Niedersachsen war bis zum Jahr 2016 der Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. vom 26.01.1998 - 12-03046/7 „Personalentwicklung; Erhebung des Krankenstandes in der Landesverwaltung “, fortgeschrieben zuletzt mit Erl. d. MI vom 23.01.2017, 25.41 - 03046. Ab dem Jahr 2017 werden die Krankenstände auf der Grundlage der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG zur Krankenstatistik in der niedersächsischen Landesverwaltung vom 22.07.2016, Nds. MBl. Nr. 34/2016 S. 905, ausgewertet. Mit dem Polizeihauptpersonalrat beim Ministerium für Inneres und Sport besteht Einvernehmen darüber, dass im Hinblick auf datenschutzrechtliche Belange die aus dem PMV erhobenen Krankendaten der Polizeidirektionen nur bis auf Inspektionsebene ausgewertet werden. Die Krankheitsrate der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 stellt sich wie folgt dar: Jahr 2014 2015 2016 Krankheitsrate in % 8,68 9,70 10,88 Krankheitsrate in Tagen 21,78 24,34 27,31 Die Auswertung bezieht sich auf die Beschäftigten gesamt (Tarifpersonal, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte). Für das Jahr 2017 erfolgt die Auswertung nach Abschluss des Kalenderjahres. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 6 10. Wie viele Krankheitstage sind für die Beamtinnen und Beamten im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre zu verzeichnen? Die durchschnittlichen Krankheitstage für die Beamtinnen und Beamten (Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte) der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel für die Jahre 2014, 2015 und 2016 stellen sich wie folgt dar: Jahr 2014 2015 2016 Krankheitsrate in Tagen 21,89 24,01 28,20 11. Wie viele Langzeitkranke gibt es? Im Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Min. vom 26.01.1998 - 12-03046/7 „Personalentwicklung; Erhebung des Krankenstandes in der Landesverwaltung“ sind „Langfristige Erkrankungen“ als Erkrankungen definiert, die länger als 20 Arbeitstage andauern. Auf dieser Grundlage stellen sich die „Langfristigen Erkrankungen“ der Polizeiinspektion Salzgitter/Peine/Wolfenbüttel wie folgt dar: Jahr 2014 2015 2016 „Langfristig Erkrankte“ >20 Arbeitstage 73 91 96 Die Auswertung bezieht sich auf die Beschäftigten gesamt (Tarifpersonal, Verwaltungsbeamtinnen und Verwaltungsbeamte sowie Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamte). 12. Wie hoch ist die Zahl der Überstunden, die sich bei den Beamtinnen und Beamten angesammelt haben, wann und wodurch sind sie entstanden, wie werden sie abgegolten? „Überstunden“ leisten Beschäftigte dann, wenn sie die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten. Dabei muss insbesondere wegen der unterschiedlichen Regelungen zum Ausgleich von „Überstunden“ zwischen „Zeitguthaben“ und „Mehrarbeit“ unterschieden werden. Voraussetzung von Mehrarbeitsstunden und damit Unterschied zum „Zeitguthaben“ ist, dass sie vor dem jeweiligen Einsatz dienstlich angeordnet und genehmigt wurden. „Mehrarbeitsstunden“ im Bereich des Polizeidienstes sind grundsätzliche Folge der besonderen polizeilichen Aufgabenwahrnehmung und somit unvermeidbar. Dies gilt landesweit und ist besonders kennzeichnend beispielsweise bei der Arbeit von Sonderkommissionen zur Aufklärung schwerer Gewalt- und Wirtschaftsdelikte, bei Spezialeinheiten, aber auch bei geschlossenen Einsätzen der Polizei. Gerade in diesen Bereichen ist der Arbeitseinsatz durch das aktuelle Kriminalitäts- und Einsatzgeschehen bestimmt und deshalb häufig nicht im Rahmen der gesetzlichen Arbeitszeit planbar. Insoweit ist der Anfall von Mehrarbeitsstunden normal und „dienstimmanent“. Nach den Vorgaben der Vorschriften über die Mehrarbeitsvergütung können nur die Stunden finanziell ausgeglichen werden, die die Voraussetzungen der Mehrarbeit erfüllen und die aus dienstlichen Gründen nicht in Freizeit ausgeglichen werden konnten. Zeitguthaben können ausschließlich in Freizeit ausgeglichen werden. Der Ausgleich von „Überstunden“ im Polizeidienst erfolgt i. d. R. durch Freizeit und liegt in der Führungsverantwortung der Behörden bzw. Dienststellenleitungen. Üblicherweise unterliegt der Bestand an „Überstunden“ (Mehrarbeit und Zeitguthaben) im Jahresverlauf Schwankungen, weil dem Leisten von „Überstunden“ häufig ein zeitnaher Freizeitausgleich gegenübersteht. „Überstundenbestände“ stellen zu einem Stichtag das Ergebnis aus jeweils geleisteter Minder- und Mehrarbeit dar. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 7 Der Bestand an Mehrdienst betrug bei den Polizeibeamtinnen und -beamten im PK WF (inkl. PSt) im Februar 2017 7 048 Stunden. Das Zeitguthaben belief sich auf 1 379 Stunden. Im Weiteren siehe nachstehende Tabelle: Mehrarbeit Zeitguthaben PK-Leitung 97 270 Einsatz- und Streifendienst 3 691 - Kriminalermittlungsdienst 1 644 819 PSt Cremlingen mit PSt Sickte 445 - PSt Schladen mit PSt Börßum 541 174 PSt Schöppenstedt mit PSt Remlingen 630 116 PK Wolfenbüttel Gesamt 7 048 1 379 * Stand: 28.02.2017, nur Vollzug Die angegebenen Mehrarbeitsstunden sind entstanden durch geschlossene Einsätze und/oder erforderliche zusätzliche Dienste im ESD/PSt und KED außerhalb der planmäßigen Dienste, für die Mehrarbeit angeordnet wurde. Der PD BS wurden im Kassenanschlag 2017 insgesamt 300 000 Euro für die Abgeltung von Mehrarbeitsstunden zur Verfügung gestellt. Diese Haushaltsmittel werden in der gesamten Behörde und somit auch im PK Wolfenbüttel für die Abgeltung von Mehrarbeit eingesetzt. Die Anlässe, Orte und Zeiten für die Mehrarbeit durch geschlossene Einsätze ergeben sich aus der Tabelle zu Frage 13. 13. Zu welchen Ereignissen wie Großdemonstrationen, Fußballspielen und öffentlichen Veranstaltungen außerhalb der normalen Dienste sind die Beamtinnen und Beamten in den vergangenen drei Jahren in welcher Größenordnung herangezogen worden? Insgesamt wurden durch das PK Wolfenbüttel bei 35 Einsatzanlässen in den letzten drei Jahren (2014: 12; 2015: 17; 2016: 6) 366 Beamtinnen und Beamte (PK WF und PSt) außerhalb der normalen Dienste eingesetzt. Datum Einsatzanlass Anzahl der Einsatzkräfte 13.03.2014 Filmpalast Wolfenbüttel; Dokufilm „Blut muss fließen“ 14 30.03.2014 Missstände bei der Haltung von Zirkustieren 3 03.04.2014 Vermisste Person/Fahndungsmaßnahmen 22 26.04.2014 „Gedenkfahrt AMC Motorradfahrt“ 4 07.05.2014 Europäischer Protesttag 2 29.05.2014 Einsatz Himmelfahrt/Vatertag 12 06.07.2014 Radrennen „Rund um den Elm“ 27 25.07.2014 Schützenfest Wolfenbüttel 4 30.07.2014 Versammlung BS/„Frieden für Palästina“ 9 09.08.2014 NDR2-Veranstaltung 16 23.08.2014 Jubiläumstreffen der Hells Angels in Helmstedt 8 30.08.2014 NDR1-Sommertour „Open Air“ 4 26.01.2015 Bragida in BS 17 02.02.2015 Bragida in BS 16 22.02.2015 Bragida in BS 16 09.03.2015 Bragida in BS 15 16.03.2015 Bragida in BS 11 21.03.2015 Aufzug „rechts“ in Hildesheim 14 01.04.2015 Motorradgedenkfahrt 4 19.04.2015 VfL Wolfsburg vs. FC Schalke 04 16 26.04.2015 Bragida in BS 9 14.05.2015 Einsatz Himmelfahrt/Vatertag 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 8 Datum Einsatzanlass Anzahl der Einsatzkräfte 31.05.2015 Feier des VfL Wolfsburg zum DFB-Pokalsieg 14 11.07.2015 Friedensdemo 8 13.07.2015 Bragida in BS 15 19.07.2015 Triathlon BS 6 08.08.2015 NDR-Sommerparty 22 05.09.2015 Triathlon Wolfenbüttel 6 06.09.2015 Elmrundfahrt 31 23.04.2016 Versammlung „Die Rechte“ in Goslar 11 24.04.2016 Obama in Hannover 16 25.04.2016 Obama in Hannover 16 30.04.2016 Motorradgedenkfahrt 4 05.05.2016 Einsatz Himmelfahrt/Vatertag 8 25.06.2016 Versammlung „Junge Nationale“ in BS 9 14. Welche Perspektiven gibt es für die einzelnen Dienststellen hinsichtlich des Fortbestandes und der räumlichen Situation? In der PD Braunschweig gibt es keine Überlegungen zu Schließungen oder Zusammenlegungen von Dienststellen. Temporäre Änderungen im Rahmendienstplan der PSt sind im Rahmen der Bedarfsdienstplanung nach Einzelfallbetrachtung und Priorisierung regelmäßig erforderlich. Die räumliche Situation der Liegenschaften der PD BS im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel und der Samtgemeinde Baddeckenstedt wird nach vorliegenden Informationen aktuell als sachund bedarfsgerecht eingestuft. Durch Baumaßnahmen und Neuanmietungen konnten in den letzten Jahren in vielen Bereichen wesentliche Verbesserungen bei der Unterbringung, dem Abbau von Raumfehlbedarfen, der Ausstattung usw. erzielt werden. Beispielhaft sei hier aufgeführt der Neubau PSt Baddeckenstedt, der Neubau PSt Schöppenstedt, die Neuanmietung für die PSt Remlingen im Dienstgebäude der Samtgemeinde Elm/Asse oder die Neuanmietung für die PSt Sickte im Neubau der Volksbank eG Braunschweig-Wolfsburg. Ergänzt werden diese Maßnahmen durch das ständige Bemühen mit Unterstützung des zuständigen Staatlichen Baumanagements Braunschweig , im Wege der Bauunterhaltung weitere bauliche Verbesserungen für die Dienststellen zu erreichen. Zum Beispiel erhält das PK Wolfenbüttel aus dem Sonderprogramm Energetische Maßnahmen GeSa II in 2017 einen Betrag von 366 000 Euro für die Fenster - und Fassadensanierung. 15. Welche Veränderungen hinsichtlich der Personals und der Personalstärke in den einzelnen Dienststellen wurden in den vergangenen drei Jahren vorgenommen, welche sind in Vorbereitung bzw. geplant? Bezüglich der Veränderung der Personalstärke im PK WF wird auf Frage 1 verwiesen. Bestimmte Erscheinungsformen der Kriminalität, der technische Fortschritt sowie die Erhöhung der Anwärterstellen erfordern derzeit eine stärkere Bündelung und zentralisierte Aufgabenwahrnehmung in diesen Bereichen. Diese notwendigen Schwerpunktsetzungen erfordern dementsprechende personelle Verstärkungen der Zentralbehörden Landeskriminalamt, der Zentralen Polizeidirektion und der Polizeiakademie. Auch aufgrund dieser notwendigen Schwerpunktsetzungen konnte und kann umfassender Personalnachersatz bei personellen Abgängen z. B. durch Pensionierungen, Abordnungen, Elternzeit und Langzeiterkrankungen nur teilweise und nach erfolgter Priorisierung erfolgen. Grundsätzlich wird bei kurzfristig vakanten Stellen dienstellenintern mit sukzessiver Verlagerung von Vorgängen oder Arbeitsanteilen auf andere Dienstposten bzw. Arbeitsplätze reagiert, falls entsprechender Bedarf besteht. Bei sich abzeichnenden längerfristigen Vakanzen erfolgt im Bedarfsfall Personalnachersatz. Entsprechende Maßnahmen greifen in der Regel ineinander, Übergänge sind fließend. Aus diesem Grund ist es selten möglich, die Abfolgen mit konkreten Daten zu belegen . Eine in Einzelheiten genaue zeitliche Zuordnung liegt daher nicht vor. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 9 Nachstehend sind die personellen Veränderungen bzw. Personalmaßnahmen im PK WF aufgeführt , die in den letzten drei Jahren erforderlich waren. Maßnahmen, die zwischenzeitlich aufgehoben wurden, sind in der Aufzählung nicht aufgeführt. Bemerkungen Prävention 1 Beamter zurzeit abgeordnet zur PSt Cremlingen ESD 1 Beamter eingesetzt für Öffentlichkeitsarbeit 1 Beamtin eingesetzt im Bereich Führungs- und Einsatzmittel 1 Beamter langzeitkrank 2 Beamtinnen im Mutterschutz/Elternzeit 2 Stellen längerfristig nicht besetzt. 1 Beamter seit 01.05. abgeordnet aus der ZPD 3 Beamte seit dem 01.05.2017 abgeordnet von der PSt Schöppenstedt KED 1 Beamter abgeordnet zur ZKI 1 Beamter abgeordnet zur PI/ZKD 1 Beamter langzeitkrank 2 Beamte jeweils mit 0,5 Stellen mit anderen Aufgaben betraut PSt Cremlingen 4 Stellen nach Pensionierungen/Versetzungen nicht wieder besetzt. 1 Beamter Prävention zurzeit zur Unterstützung in der PSt Cremlingen PSt Schöppenstedt 2 Stellen nach Pensionierungen/Versetzungen nicht wieder besetzt. 1 Beamter aus der PSt Schladen temporär aus gesundheitlichen Gründen eingesetzt in der PSt Schöppenstedt. 3 Beamte seit dem 01.05.2017 abgeordnet zum ESD des PK Wolfenbüttel PSt Schladen 1 Beamter zurzeit abgeordnet zur PSt Schöppenstedt 2 Beamte nach Pensionierungen/Versetzungen nicht wieder besetzt. Zum 01.05.2017 wurde eine temporäre Personalzuweisung von drei Beamtinnen/Beamten der PSt Schöppenstedt zum ESD des PK Wolfenbüttel als zielgerichtete und lösungsorientierte Maßnahme im Rahmen des polizeilichen Personal- und Einsatzmanagements entschieden. In diesem Zuge wurde die o. a. Umsetzung aufgehoben. Als weitere Maßnahmen sind derzeit geplant: PK WF zum 01.06.2017: – Umsetzung einer Beamtin des ESD zur PSt Cremlingen, – Abordnung eines Beamten der PSt Cremlingen zur PI BS. 16. Welche Tendenzen bei Straftaten gibt es in den jeweiligen Dienststellenbereichen mit Blick auf die einzelnen Delikte, Schwerpunkte, Veränderungen und Aufklärungsquoten? Seit 2012 ist das Straftatenaufkommen im Bereich des PK WF kontinuierlich gesunken, nämlich von 5 457 auf 4 447 (2016). Gerechnet auf 100 000 Einwohner wurden im Landkreis Wolfenbüttel im Jahr 2016 (nur) 3 879 Straftaten registriert. Das ist der mit Abstand niedrigste Wert in Niedersachsen . Laut Polizeilicher Kriminalstatistik 2016 des Landeskriminalamts Niedersachsen für das PK WF sind folgende Veränderungen zum Vorjahr zu erwähnen: 1. Die Aufklärungsquote insgesamt ist um + 0,67 % auf 58,15 % gestiegen. Hierbei sind folgende Steigerungen zu nennen: einfache Diebstähle (+ 3,21 %) schwere Diebstähle (+ 1,58 %) Brandstiftungen (+ 2,63 %) Die Aufklärungsquote im Bereich der Sachbeschädigungen ist mit - 5,61 % auf 22,82 % zurückgegangen . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8242 10 2. Die Anzahl der Straftaten insgesamt ist mit - 95 Taten bzw. - 2,09 % gegenüber dem Vorjahr gesunken. Dieser Rückgang ist in allen Deliktsbereichen, vornehmlich im Bereich der schweren Diebstähle, zu verzeichnen. Dies gilt auch im Bereich Wohnungseinbrüche. Zur Erklärung der vorgenannten Entwicklung ist anzumerken, dass in Bezug auf die polizeiliche Schwerpunktthematik Wohnungseinbruchdiebstähle (PKS 435/436) vermehrt Streifenund Präventionsmaßnahmen im Bereich des Landkreises Wolfenbüttel erfolgt sind. Seit Herbst 2015 ist die kriminalpolizeiliche Sachbearbeitung der WED (PKS 435/436) bei der PI SZ/PE/WF zentralisiert. Ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen mit + 96 Fällen ist im Bereich der Sachbeschädigungen zu verzeichnen. 17. Wie ist die zeitliche Differenz zwischen Alarmierung und Eintreffen der Beamten vor Ort, differenziert nach Delikten? Die schnelle Reaktion der Polizei auf Notrufe und andere Hilfsbegehren von Bürgerinnen und Bürgern ist eine wesentliche Grundlage für das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der Polizei. Ein umgehendes Erreichen des Einsatzortes erhöht zudem die Chancen für eine erfolgreiche Gefahrenabwehr bzw. Strafverfolgung. In einem Flächenland wie Niedersachsen unterliegen Einsatzreaktionszeiten zahlreichen Einflussfaktoren . Neben einer effektiven Einsatzdisposition unter Priorisierung von Einsatzanlässen und der verantwortungsvollen Einsatzwahrnehmung durch die agierenden Kräfte sind Einsatzreaktionszeiten auch abhängig von grundsätzlichen organisatorischen Regelungen wie z. B. Anzahl und Zuständigkeitsbereichen der Dienststellen und den damit verbundenen tatsächlichen Entfernungen zwischen Dienststellen und Einsatzorten. Dabei sind zusätzlich die aktuelle Verkehrslage und die Witterung als Faktoren zu berücksichtigen. Vor diesem Hintergrund können belastbare Aussagen zu zeitlichen Differenzen bzw. Durchschnittswerten zwischen Alarmierung und Eintreffen der Einsatzkräfte vor Ort nicht getroffen werden . Eine Differenzierung nach Delikten wird nicht durchgeführt, da vor dem Hintergrund der Vielzahl und Vielfalt der Einsatzanlässe und aufgrund der zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten eine statistische Erfassung zum Teil manuell und mit hohem Aufwand erfolgen müsste. 18. Für die Polizei im Landkreis Wolfenbüttel sind Polizeiärzte in Braunschweig zuständig. Sind alle Dienstposten für Polizeiärzte in der Polizeidirektion Braunschweig besetzt? Wenn nein, welche nicht, und wie wird damit umgegangen? Der Medizinische Dienst der Polizei Niedersachsen ist der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen in der Abteilung 1 als Dezernat 14 angegliedert. Dem Dezernat 14 sind drei Regionale Medizinische Dienste (RMD) mit jeweils einer Außenstelle nachgeordnet. Der RMD Nord-Ost in Braunschweig ist u. a. für die Polizei im Landkreis Wolfenbüttel zuständig. Die im RMD Nord-Ost in Braunschweig eingerichteten drei Dienstposten für Polizeiärztinnen und -ärzte sind mit Stand 12.05.2017 besetzt. 19. Die Medien berichten über Auffälligkeiten hinsichtlich besonders gefährlicher Delikte in Cremlingen. Wie ist der Sachstand, und wie wurde bzw. wird darauf reagiert? Im Sommer 2016 wurde medienintensiv über einen bewaffneten Überfall im Bereich Cremlingen, bei dem auch Schüsse fielen, berichtet. In diesem Zusammenhang wurde auch über Ermittlungen und Spuren in Richtung von drei bekannten und seit vielen Jahren per Haftbefehl gesuchten „Alt- RAF-Terroristen“ berichtet. Nach diesen wird weiterhin gefahndet. In Bezug auf sonstige besonders gefährliche Delikte in Cremlingen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Demzufolge sind keinerlei nennenswerten Auffälligkeiten festzustellen. (Ausgegeben am 08.06.2017) Drucksache 17/8242 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/7954 Situation der Polizei in den Dienststellen im Landkreis Wolfenbüttel Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport