Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8282 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8106 - BBS Wechloy in Oldenburg: Was unternimmt die Landesregierung gegen den Unterrichtsausfall in den Abschlussklassen der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten? Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler und Jens Nacke (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 12.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 13.06.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Die Berufsbildende Schule (BBS) Wechloy der Stadt Oldenburg verfügte zum Stichtag der letzten Erhebung der Unterrichtsversorgung 2016 über eine Unterrichtsversorgung von 83,1 %. Damit liegt sie unter dem landesweiten Durchschnittswert der berufsbildenden Schulen von 88,1 %. Vom Unterrichtsausfall betroffen war in den vergangenen Jahren mehrmals auch die duale Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten. Dies hat zu Beschwerden bei der BBS Wechloy und bei der Rechtsanwaltskammer Oldenburg geführt. Problematisch wird demnach vor allem der Ausfall prüfungsrelevanter Inhalte gesehen. Während vor zwei Jahren der Bereich „Mahnverfahren“ besonders betroffen war, kommt es offenbar seit Anfang 2017 zu Ausfällen im Bereich „Zwangsvollstreckung“ bzw. im Fach „Kosten- und Verfahrensrecht“. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unter Bezugnahme auf das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 55, gehen wir davon aus, dass der Landesregierung die Beantwortung der Anfrage in weniger als einem Monat möglich und zumutbar ist, da es sich nach unserer Auffassung um einen eng begrenzten Sachverhalt handelt und der Rechercheaufwand gering ist. Vorbemerkung der Landesregierung An den öffentlichen berufsbildenden Schulen in Niedersachsen erhalten angehende Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) im Rahmen der dualen Berufsausbildung einen qualitativ hochwertigen Berufsschulunterricht. Seit dem 01.08.2015 stehen aktualisierte Ordnungsmittel für den ReNo-Bereich zur Verfügung. Eine möglichst lange gemeinsame Beschulung bei den obigen Ausbildungen war bei der Neufassung des Rahmenlehrplans intendiert, um die duale Berufsausbildung zu stärken. Der Rahmenlehrplan der Kultusministerkonferenz für die Ausbildungsberufe zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8282 2 zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten wurde für das Land Niedersachsen unmittelbar ab 01.08.2015 in Kraft gesetzt. Zur Implementierung des neuen kompetenzorientierten Rahmenlehrplans für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte wurden bereits ab dem Jahr 2014 für die unterrichtenden Lehrkräfte der betroffenen Schulstandorte in Niedersachsen Fortbildungsmaßnahmen aus Landesmitteln durchgeführt. Im Mittelpunkt standen dabei Intentionen des Rahmenlehrplans, curriculare Analysen, didaktische Jahresplanungen, beispielhafte Lernsituationen sowie Prüfungsaspekte. 1. Was hat die Landesregierung seit dem letzten Stichtag der Statistik zur Unterrichtsversorgung (15.11.2015) gegen den Unterrichtsausfall an der BBS Wechloy unternommen? Die öffentlichen berufsbildenden Schulen entscheiden eigenverantwortlich unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Vorgaben über die zur Deckung des fachrichtungs- und fächerspezifischen Bedarfs notwendigen Stellenausschreibungen, um für die Qualitätsentwicklung an der Schule Sorge zu tragen. Über das sogenannte Stellenausgleichsverfahren werden die vom Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung gestellten Ressourcen bedarfsgerecht auf alle öffentlichen berufsbildenden Schulen verteilt. Die Entwicklung der Unterrichtsversorgung an der BBS Wechloy der Stadt Oldenburg ist im Wesentlichen auf Veränderungen bei den Sollstunden zurückzuführen. Die Veränderungen wurden im Rahmen der Statistik zum Stichtag der Erhebung 15.11.2016 erfasst und entsprechend in den Stellenausgleichsverfahren berücksichtigt. Im Stellenausgleich I./2017 für Stellenbesetzungen ab dem 01.02.2017 hat die BBS Wechloy der Stadt Oldenburg zwei Einstellungsermächtigungen erhalten. Im Stellenausgleich II./2017 für Stellenbesetzungen ab dem 01.08.2017 hat die Schule ebenfalls zwei Einstellungsermächtigungen erhalten . Aus Basis der erteilten Einstellungsermächtigungen kann zum 01.08.2017 eine Lehrkraft im Wege des Versetzungsverfahrens für die BBS Wechloy der Stadt Oldenburg gewonnen werden, die zur Stärkung des Bereichs der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten vorgesehen ist. Darüber hinaus wurden bisher zwei Stellen mit geplanter Besetzung zum 01.08.2017 ausgeschrieben. Das Auswahlverfahren für beide Stellenbesetzungen dauert derzeit noch an. 2. Wie stellte sich die Unterrichtsversorgung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte(r) an der BBS Wechloy für den Abschlussjahrgang 2015 dar? In welchen Lernfeldern bzw. Fächern ist es zu Unterrichtsausfällen gekommen, die mehrere Wochen anhielten, und was hat die Schule unternommen, um die Ausfälle zu kompensieren? Grundsätzlich kann die Unterrichtsversorgung nach den Ergänzenden Bestimmungen für das berufsbildende Schulwesen nur für die jeweilige berufsbildende Schule insgesamt berechnet werden. Für Analysen auf Klassenebene ist daher die Ist-Versorgung heranzuziehen. Die Ist-Versorgung der Klassen im Abschlussjahrgang 2015 lag zum Stichtag der Erhebung 15.11.2014 bei 100 %. Alle prüfungsrelevanten Inhalte wurden planmäßig unterrichtet. Der kurzfristige Unterrichtsausfall wird in der Statistik zum Stichtag 15.11. eines jeden Jahres nicht erfasst. Entsprechende Informationen hierzu können nur über die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) bei den betroffenen Schulen im Wege von Einzelabfragen, die zum Teil mit erheblichem , zusätzlichem Verwaltungsaufwand an den Schulen verbunden sind, eingeholt werden. Gemäß Auskunft der NLSchB kam es zu keinem Unterrichtsausfall, der den Zeitraum von 14 Tagen überschritt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8282 3 3. Wie stellte sich die Unterrichtsversorgung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsund Notarfachangestellte(r) an der BBS Wechloy für den Abschlussjahrgang 2016 dar? In welchen Lernfeldern bzw. Fächern ist es zu Unterrichtsausfällen gekommen, die länger als 14 Tage anhielten, und was hat die Schule unternommen, um die Ausfälle zu kompensieren? Die Ist-Versorgung der Klassen im Abschlussjahrgang 2016 lag zum Stichtag der Erhebung 15.11.2015 bei 90 %. Der berufsbezogene Unterricht wurde planmäßig zu 100 % erteilt. Die fehlenden zehn Prozentpunkte entsprechen einer nicht erteilten Religionsstunde. Alle prüfungsrelevanten Inhalte wurden planmäßig unterrichtet. Darüber hinaus kam es gemäß Auskunft der NLSchB zu keinem Unterrichtsausfall, der den Zeitraum von 14 Tagen überschritt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Wie stellt sich die Unterrichtsversorgung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte(r) an der BBS Wechloy für den Abschlussjahrgang 2017 dar? In welchen Lernfeldern bzw. Fächern ist es zu Unterrichtsausfällen gekommen, die mehrere Wochen anhielten, und was hat die Schule unternommen, um die Ausfälle zu kompensieren ? Die Ist-Versorgung der Klassen im Abschlussjahrgang 2017 lag zum Stichtag der Erhebung 15.11.2016 bei 90 %. Der berufsbezogene Unterricht wird planmäßig zu 100 % erteilt. Die fehlenden 10 % entsprechen einer nicht erteilten Religionsstunde. Alle prüfungsrelevanten Inhalte wurden planmäßig unterrichtet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Schuljahr 2016/2017 kam es im Abschlussjahrgang 2017 in Lernfeld 9 sowie im Unterrichtsfach Politik zu kurzfristigem Unterrichtsaufall, der einen Zeitraum von 14 Tagen überschritt. Bei kurzfristigem Vertretungsbedarf trifft die Schule grundsätzlich eigenverantwortlich Regelungen zur Vertretung . Für längerfristigen Unterrichtsausfall stehen den Schulen entsprechende finanzielle Mittel zur Gewinnung von Vertretungslehrkräften zur Verfügung. Gemäß Auskunft der NLSchB hat die BBS Wechloy der Stadt Oldenburg eine verantwortungsbewusste Einsatzplanung vorgenommen und die vom kurzfristigen Unterrichtsausfall betroffenen Themengebiete im Anschluss an den Unterrichtsausfall nachgearbeitet und vollständig unterrichtet. Die Kompensation erfolgte zum Teil durch Mehrarbeit und schulinterne Umschichtungen. 5. Waren oder sind die Lernfelder bzw. Fächer, die an der BBS Wechloy in der Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten unterrichtet werden, seit 2015 von längerfristigen Erkrankungen oder Abwesenheiten von Lehrkräften betroffen (bitte einzeln auflisten)? Nach Auskunft der NLSchB waren im Schuljahr 2014/2015 in der Klassenstufe 1 die Lernfelder 3, 5 und 7 partiell von Unterrichtsausfall betroffen, der den Zeitraum von 14 Tagen überschritt. In der Klassenstufe 2 waren es die Lernfelder 6 und 8. Die Kompensation erfolgte zum Teil durch Mehrarbeit und, wie üblich in diesen Situationen, durch Rückgriff auf andere Lehrkräfte. Die vom kurzfristigen Unterrichtsausfall betroffenen Themengebiete wurden nachgearbeitet und vollständig an der BBS Wechloy der Stadt Oldenburg unterrichtet, Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 3 und 4 verwiesen. 6. Was unternimmt die Landesregierung, um die Unterrichtsversorgung in der Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten an der BBS Wechloy zu verbessern, (z. B. zusätzliche Lehrereinstellungen)? Was ist konkret zum neuen Schuljahr 2017/2018 geplant? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8282 4 7. Gibt es landesweit an berufsbildenden Schulen Probleme bei der Unterrichtsversorgung in der Ausbildung der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten (bitte alle betroffenen Standorte aufführen und die Situation dort und die jeweiligen Gegenmaßnahmen darstellen)? Es sind landesweit keine Probleme bei der Unterrichtsversorgung in der Ausbildung der Rechtsanwalts - und Notarfachangestellten bekannt. In Bezug auf die BBS Wechloy der Stadt Oldenburg wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 6 verwiesen. (Ausgegeben am 14.06.2017) Drucksache 17/8282 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8106 BBS Wechloy in Oldenburg: Was unternimmt die Landesregierung gegen den Unterrichtsausfall in den Abschlussklassen der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten? Anfrage der Abgeordneten Björn Thümler und Jens Nacke (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums