Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8295 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8077 - Sanierung, Neubau des Finanzamts Oldenburg - Wie geht es weiter? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 09.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 16.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums namens der Landesregierung vom 08.06.2017, gezeichnet Peter-Jürgen Schneider Vorbemerkung des Abgeordneten In den Haushaltsplänen 2015 und 2016 waren jeweils im Einzelplan 20 in Kapitel 20 11 - Hochbauangelegenheiten - Titelgruppe 64 laufende Nr. 19 Mittel für Sanierungsmaßnahmen des Finanzamts Oldenburg etatisiert. Im Haushaltsplan 2015 war ein Ansatz von 100 000 Euro vorgesehen. Die Gesamtmaßnahme war mit 20 Millionen Euro kalkuliert, sodass 19,9 Millionen Euro in den Jahren 2016 ff. abfließen sollten. Im Haushaltsplan 2016 war neben dem Betrag von 100 000 Euro aus 2015 ein Betrag von 800 000 Euro für Sanierungsmaßnahmen etatisiert. 19,1 Millionen Euro sollten dann planmäßig ab 2017 ff. abfließen. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind im Einzelplan 20 Kapitel 20 11 Titelgruppe 64 unter der laufenden Nr. 20 (laufende Nr. 19 ist jetzt eine andere Baumaßnahme) abweichend von den Haushaltsplänen 2015 und 2016 keine Ausgaben mehr für Sanierungsmaßnahmen des Finanzamts Oldenburg etatisiert. Stattdessen sind Mittel in Höhe von rund 4,6 Millionen Euro in 2016, 6 Millionen Euro für 2017 und 4,0 Millionen Euro für 2018, mithin ein Gesamtbetrag von rund 14,6 Millionen Euro, ausschließlich für die Auslagerung der Unterbringung des Finanzamts Oldenburg im Einzelplan 20 etatisiert. Für den Rückbau des Altgebäudes sind derzeit keine Mittel im Doppelhaushalt vorgesehen . 1. In welcher Höhe sind die veranschlagten Mittel für die Auslagerung des Finanzamtes Oldenburg in Anspruch genommen worden? Von den veranschlagten Mitteln in Höhe von 14,551 Millionen Euro sind seit 2016 bis zum Mai 2017 insgesamt 12,296 Millionen Euro verausgabt worden. Der noch zur Verfügung stehende Differenzbetrag von rund 2,255 Millionen Euro wird noch von Zahlungen für offene Festlegungen in Bauverträgen sowie für Baunebenkosten in Anspruch genommen werden. 2. Was geschieht nach der Verlagerung mit dem einsturzgefährdeten Altgebäude in Oldenburg? Die vorhandenen Gebäude sollen aufgrund des schlechten Gebäudezustandes bis zur Oberkannte des Kellergeschosses zurückgebaut werden. Im Zuge des Rückbaus sind auch die vorhandenen Schadstoffe fachgerecht zu beseitigen. Für den Rückbau sind die baufachlichen Planungen beauftragt . Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8295 2 3. Sind die für die Lösung des Problems des Altgebäudes des Finanzamtes Oldenburg erforderlichen finanziellen Mittel haushalterisch abgesichert und, wenn ja, in welchem Haushaltsjahr? Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind im Einzelplan 20 Kapitel 20 11 unter dem Titel 712 01 die Ausgaben für die Sanierungs- und Rückbaumaßnahme Finanzamt Oldenburg mit einem entsprechendem Haushaltsvermerk (Korrespondenz zum Einnahmetitel 356 12) abgesichert. Die Finanzierung erfolgt durch eine Entnahme aus dem Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen in Höhe der geleisteten Ausgaben. (Ausgegeben am 19.06.2017) Drucksache 17/8295 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8077 Sanierung, Neubau des Finanzamts Oldenburg - Wie geht es weiter? Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU) Antwort des Niedersächsischen Finanzministeriums