Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8323 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8105 - Bahnhalt Alfhausen - Was beinhaltet die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/7177 konkret? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.06.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten In ihrer Antwort auf meine Anfrage „Wie ist der aktuelle Sachstand zur Reaktivierung des Bahnhaltes Alfhausen“ führt die Landesregierung u. a. aus, a) dass „für die Reaktivierung des Bahnhaltes Alfhausen … voraussichtlich Infrastrukturmaßnahmen in den Streckenabschnitten Oldenburg–Osnabrück und Bramsche–Neuenkirchen erforderlich “ sind, b) dass die PlaNOS „das Reaktivierungsvorhaben Alfhausen planerisch zu entwickeln hat“, c) dass „ein erster Bericht der PlanOS über den Fortgang der Planungen im Bahnhof Alfhausen für das Frühjahr 2017“ zu erwarten ist. Im Gegensatz dazu führt die PlanOS auf Nachfrage von hier aus, sie wisse nicht, dass sie „das Reaktivierungsvorhaben Alfhausen planerisch zu entwickeln hat.“ Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Ziel der Niedersächsischen Landesregierung ist es, dass mehr Menschen einen Anschluss an den attraktiven Schienenpersonennahverkehr (SPNV) erhalten können. Dazu werden Schienenstrecken und Bahnstationen reaktiviert. Bei den Stationsreaktivierungen sind dabei die Kommunen die entscheidenden Treiber der Projekte. Die Kommunen haben mögliche Standorte, soweit diese im Verantwortungsbereich der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) liegen, dort zur Prüfung auf die Machbarkeit angemeldet. Bei einer positiven Bewertung der LNVG, die anhand von sieben Kriterien durchgeführt wird, sind die Kommunen nach dem vom Ministerium für Wirtschaft , Arbeit und Verkehr (MW) kommunizierten Verfahren auch verantwortlich für die Ausschreibung und Beauftragung der Planungen bis zur Leistungsphase 4 (Entwurfsplanung). Selbstverständlich geschieht dies in enger Abstimmung mit der Deutschen Bahn (DB) Station & Service AG, der LNVG und gegebenenfalls der DB Netz AG. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8323 2 Die DB Station & Service AG wird für den Bau der Station verantwortlich sein und wird auch Eigentümer der Station sein. Notwendig wird es dann sein, zu Beginn der Planungen eine Planungsbegleitvereinbarung zwischen der Gemeinde Alfhausen/Samtgemeinde Bersenbrück/Landkreis Os– nabrück oder der Planungsgesellschaft Nahverkehr Osnabrück GbR (PlaNOS) und der DB Station & Service AG abzuschließen. Die DB Netz AG ist an Stationsreaktivierungen beteiligt, sobald für die Reaktivierung auch Netzmaßnahmen (wie z. B. ein Infrastrukturausbau) erforderlich sind. Die Landesnahverkehrsgesellschaft begleitet die jeweiligen Reaktivierungsvorhaben eng. Das MW hat die LNVG mit den Reaktivierungsuntersuchungen beauftragt und steuert den Reaktivierungsprozess . Die Landesregierung macht gegenüber den Kommunen und der DB AG deutlich, dass ein großes Interesse an der raschen Umsetzung der Reaktivierungsmaßnahmen besteht. Die Stationsreaktivierungen Osnabrück-Rosenplatz, Alfhausen und Vehrte-Belm liegen in der Stadt Osnabrück bzw. dem Landkreis Osnabrück. Die Planungsaufgaben zur Verbesserung des ÖPNV werden von dem gemeinsamen Unternehmen PlaNOS der Stadt und des Landkreises wahrgenommen . Wie die PlaNOS auf Nachfrage bestätigt, ist sie gemeinsam mit der Gemeinde Alfhausen/Samtgemeinde Bersenbrück/Landkreis Osnabrück bei der Stationsreaktivierung Alfhausen für die Ausschreibung und Beauftragung der Planungen bis zur Entwurfsplanung verantwortlich. Der im Frühjahr 2017 erwartete Bericht über die Lage des Standorts für einen Haltepunkt in Alfhausen steht aktuell noch aus, da die dafür notwendige Prüfung der DB Netz AG noch nicht abgeschlossen ist. Daher steht noch nicht fest, an welcher Stelle ein möglicher Haltepunkt eingerichtet werden kann. Dieser Teil des Reaktivierungsprojekts wird von der PlaNOS in Zusammenarbeit mit den Gemeinden koordiniert. Alfhausen ist eine Station, die erst mittel- bis langfristig umsetzbar ist. In diesem Fall sind voraussichtlich noch weitergehende Infrastrukturausbauten notwendig, da das heutige Fahrplangefüge aufgrund der eingleisigen Strecke keinen zusätzlichen Halt verträgt. Die hierfür notwendigen weiteren Infrastrukturmaßnahmen sollen im Rahmen der Entwicklung des OS-Bahn-Konzepts 2025 aufgezeigt werden. Das OS-Bahn-Konzept besteht aus mehreren Bausteinen und hat das Ziel, den SPNV in der Region Osnabrück attraktiver zu gestalten und besser mit dem ÖPNV zu verknüpfen. Das Konzept wird in Zusammenarbeit mit der PlaNOS, den Infrastrukturbetreibern und der LNVG derzeit erarbeitet. Daher ist bei der Stationsreaktivierung von Alfhausen auch die DB Netz AG beteiligt . Dieser Teil des Reaktivierungsprojekts wird von der LNVG koordiniert. 1. Welche Infrastrukturmaßnahmen sind in den Streckenabschnitten Oldenburg– Osnabrück und Bramsche–Neuenkirchen aus welchen Gründen erforderlich? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 2. Was sagt der für das Frühjahr 2017 erwartete Bericht der PlanOS über den Fortgang der Planungen im Bahnhof Alfhausen aus? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 3. Warum weiß die PlanOS nach eigener Aussage nicht, dass sie „das Reaktivierungsvorhaben Alfhausen planerisch zu entwickeln hat“? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Welche Aufgaben hat die PlanOS aus Sicht der Landesregierung bei der Reaktivierung des Bahnhaltes Alfhausen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8323 3 5. Wie ist die weitere Aufgabenverteilung zwischen Deutscher Bahn, Landesnahverkehrsgesellschaft , Landesverkehrsministerium, PlanOS und gegebenenfalls weiteren Beteiligten ? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 6. Was unternimmt die Landesregierung, um möglichst schnell zu einer Reaktivierung des Bahnhaltes Alfhausen zu gelangen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. (Ausgegeben am 19.06.2017) Drucksache 17/8323 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8105 Bahnhalt Alfhausen - Was beinhaltet die Antwort der Landesregierung in der Drucksache 17/7177 konkret? Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr