Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8325 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8145 - Wie viele Schnellladestationen für E-Kfz gibt es an Autobahnraststätten in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Uwe Schünemann (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 22.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 24.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr namens der Landesregierung vom 15.06.2017, gezeichnet Olaf Lies Vorbemerkung des Abgeordneten Eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Akzeptanz und Verbreitung der E-Mobilität ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur. Hierüber besteht unter Experten inzwischen Einigkeit. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weise ich darauf hin, dass ich ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung meiner Fragen habe, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Vorbemerkung der Landesregierung Die Ausrüstung der bewirtschafteten Rastanlagen auf Bundesautobahnen (BAB) mit Schnellladestationen stellt einen wichtigen Baustein des Bundes zur Förderung der Elektromobilität in Deutschland dar. Es ist das erklärte Ziel des Bundes, auf den bundesweit rund 430 bewirtschafteten Rastanlagen auf BAB bis Ende 2017 je eine Schnellladesäule zu errichten. Die Ausstattung der von der Autobahn Tank & Rast GmbH (Tank&Rast) bewirtschafteten Rastanlagen erfolgt im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und die Tank&Rast übernehmen anteilig die anfallenden Kosten. Mit den anderen Konzessionären plant das BMVI ein analoges Verfahren. In Niedersachsen werden von der Tank&Rast bis Ende 2017 insgesamt 44 Rastanlagen mit je einer E-Ladesäule ausgestattet. Diese E-Ladesäulen befinden sich aktuell in unterschiedlichen Stadien der Planung, Genehmigung und Umsetzung. 1. Wie viele aktive Ladesäulen (Schnellladestationen) gibt es für E-Kfz an Autobahnraststätten entlang der Autobahn in Niedersachsen? In Niedersachsen gibt es aktuell vier aktive E-Ladesäulen auf Rastanlagen an BAB, die bereits 2011 im Rahmen des Programms „Elektromobilität in der Modellregion“ errichtet wurden: BAB 1: Wildeshausen Nord und Süd, BAB 1: Grundbergsee Nord und Süd. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8325 2 2. Welche Behörden sind in Niedersachsen für die Genehmigung von Schnellladestationen zuständig? Die Erteilung der Baufreigaben für E-Ladesäulen erfolgt im Rahmen der bestehenden Konzessionsverträge durch den Konzessionsgeber. In Niedersachsen ist dies die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr im Auftrag des Bundes. 3. Welche Energieversorger in Niedersachsen würden diese Schnellladestationen an Autobahnraststätten versorgen? Planung, Bau und Betrieb der E-Ladesäulen obliegt den Konzessionsnehmern. Dementsprechend entscheiden die Konzessionsnehmer, mit welchen Energieversorgern sie zusammenarbeiten. (Ausgegeben am 19.06.2017) Drucksache 17/8325 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8145 Wie viele Schnellladestationen für E-Kfz gibt es an Autobahnraststätten in Niedersachsen? Anfrage des Abgeordneten Uwe Schünemann (CDU) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr