Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8334 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8111 - Wie steht die Landesregierung zum Schnupperfischen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) an die Landesregierung, eingegangen am 15.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung vom 14.06.2017, gezeichnet Christian Meyer Vorbemerkung der Abgeordneten Viele Angelvereine veranstalten sogenanntes Schnupperfischen, um Kindern und Jugendlichen die heimische Tier-, Pflanzen- und Unterwasserwelt ins Bewusstsein zu rücken. Dabei dürfen die Kinder nur im Beisein von erfahrenen Anglern mit Angelschein angeln. Die Tierschutzorganisation PETA hatte daraufhin Strafanzeige gegen Funktionäre des Bezirksfischereiverbands Erlangen gestellt . „Aus Sicht der Tierschutzorganisation PETA ist das Schnupperfischen Tierquälerei. Es diene lediglich zur Rekrutierung des Nachwuchses von Fischereivereinen und leite Kinder dazu an, gewalttätig gegenüber Tieren zu sein“ (http://www.nordbayern.de/region/schnupperfischen-ist-keine-tierqua lerei-1.5545691 vom 11.10.2016, eingesehen am 31.03.2017). 1. Wie bewertet die Landesregierung den Vorwurf von PETA? Die Landesregierung teilt die Ansicht von PETA zum „Schnupperfischen“ nicht. 2. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Nachwuchsarbeit und Nachwuchsgewinnung von Angelvereinen zu unterstützen? Viele niedersächsische Angelvereine leisten auf dem Gebiet der Nachwuchsarbeit und -gewinnung hervorragende und erfolgreiche Arbeit, die sich auch in der Entwicklung ihrer Mitgliederzahlen widerspiegelt . Diese Tätigkeiten zählen zu den ureigenen Aufgaben der Angelvereine, an denen sie auch ein hohes Eigeninteresse haben. 3. Inwieweit ist Schnupperfischen durch die aktuelle Gesetzgebung rechtlich sicher? Auch für das Angelfischen durch Kinder gilt, dass ein vernünftiger Grund, beispielsweise die Gewinnung von Nahrung, gegeben sein muss. Eine weitere Voraussetzung ist eine ständige sachkundige Begleitung und Anleitung der Kinder durch Erwachsene, damit die Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzrechts sichergestellt wird. (Ausgegeben am 21.06.2017) Drucksache 17/8334 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8111 Wie steht die Landesregierung zum Schnupperfischen? Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Jan-Christoph Oetjen und Christian Grascha (FDP) Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz