Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8104 - Förderschullehrkräfte an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Thomas Adasch, Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU) an die Landesregierung, eingegangen am 10.05.2017, an die Staatskanzlei übersandt am 19.05.2017 Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums namens der Landesregierung vom 16.06.2017, gezeichnet In Vertretung Erika Huxhold Vorbemerkung der Abgeordneten Am 31. Oktober 2016 hat die Hannoversche Allgemeine Zeitung ein öffentliches Leserforum zum Thema „Klappt die Inklusion in Hannover?“ durchgeführt. Wie in der Veranstaltung gesagt wurde, hatte zuvor noch keines der bis dato veranstalteten Foren ein ähnliches Interesse hervorgerufen. Neben Schwierigkeiten bei der Unterrichtsversorgung schilderten Lehrkräfte und Eltern in Anwesenheit der Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) insbesondere den Mangel an Förderschullehrkräften als Hauptproblem der inklusiven Schule. Unter der Überschrift „Es wird keinem Kind gerecht“ berichten Leser in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 9. März 2017 darüber, was die Inklusion für Niedersachsens Schulen bedeutet und was sie ganz konkret erlebt haben. Auch hier ist der Tenor eindeutig: Die mangelnde Versorgung der Schulen mit Lehrkräften insbesondere mit dem Lehramt Sonderpädagogik sorgt für Kritik. Unter Bezugnahme auf die Urteile des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 29.01.2016, Az. StGH 1, 2 und 3/15, Rn. 46, und vom 22.08.2012, Az. StGH 1/12, Rn. 54-56, weisen wir darauf hin, dass wir ein hohes Interesse an einer vollständigen Beantwortung unserer Fragen haben, die das Wissen und den Kenntnis-/Informationsstand der Ministerien, der ihnen nachgeordneten Landesbehörden und, soweit die Einzelfrage dazu Anlass gibt, der Behörden der mittelbaren Staatsverwaltung aus Akten und nicht aktenförmigen Quellen vollständig wiedergibt. Unsere folgenden Fragen beziehen sich auf die öffentlichen Schulen. Vorbemerkung der Landesregierung Es ist das Ziel der Landesregierung, die Versorgung mit Lehrkräften landesweit nachhaltig zu sichern und gleichzeitig die Bildungsqualität zu erhöhen. Grundsätzliches Ziel der Landesregierung ist deshalb die Einstellung von Lehrkräften mit abgeschlossener und für die betreffende Schulform vorgesehener Lehramtsausbildung. Für Stellen für das Lehramt für Sonderpädagogik können sich auch Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen oder das Lehramt an Realschulen bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden zusätzlich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit des Erwerbs einer Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik besteht. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 2 Bildungspolitische Maßnahmen, wie der Ganztagsausbau, die aufsteigende Einführung der Inklusion , aber auch die Bereitstellung der erforderlichen Sprachfördermaßnahmen im Zusammenhang mit geflüchteten Schülerinnen und Schülern, haben dazu geführt, dass die erforderlichen Lehrkräfte -Soll-Stunden gemäß Erlass zur Klassenbildung und Lehrerzuweisung angewachsen sind. Immer mehr Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf lernen gemeinsam. Die Inklusionsquote ist im Schuljahr 2016/2017 auf 61,4 % angestiegen, wie eine Auswertung des Kultusministeriums zum Stichtag 18.08.2016 zeigt. Danach besuchen 22 879 von 37 269 Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in den Schuljahrgängen 1 bis 8 eine allgemeine öffentliche Schule. 14 390 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aus diesen Schuljahrgängen besuchen Förderschulen. Mit dem Aufwachsen der Inklusion steigt auch der Zusatzbedarf Inklusion. Damit steigt gleichzeitig der Bedarf an Lehrkräfte-Soll-Stunden mit dem Lehramt Sonderpädagogik, um die entsprechenden Unterrichtsstunden erteilen zu können. Auch in Zukunft wird die Landesregierung deshalb große Anstrengungen unternehmen, um gut ausgebildete Lehrkräfte für die niedersächsischen Schulen zu gewinnen. Aber nicht nur in Niedersachsen ist zurzeit auf dem Lehrkräfte-Arbeitsmarkt, u. a. aufgrund der Beschulung von Flüchtlingskindern und -jugendlichen, ein hoher Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften festzustellen. Alle Bundesländer stehen derzeit vor Herausforderungen, die in diesem Ausmaß nicht vorhersehbar waren und die sich auch im aktuellen Schuljahr auf die Unterrichtsversorgung in Niedersachsen auswirken. Um den Bedarf an Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik zu decken, wurden z. B. mit den Hochschulen in Hannover und Oldenburg Zielvereinbarungen geschlossen. Die Studienkapazitäten sollen bis zum Jahr 2018 auf insgesamt 460 Bachelor- und 400 Masterstudienplätze steigen. Die Erfahrungen aus vergangenen Einstellungsverfahren an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen zeigen, dass ein erhöhtes Einstellungsinteresse der Bewerberinnen und Bewerber für urbane Ballungszentren sowie in der Nähe von lehramtsbildenden Universitäten besteht. Dieses Phänomen ist für alle Schulformen zu beobachten. Die Schulleitungen und die Niedersächsische Landesschulbehörde (NLSchB) stehen daher vor der Herausforderung, geeignete Lehrkräfte zu finden, die ein Stellenangebot insbesondere in den ländlichen Bereichen annehmen möchten. 1. Wie viele zu unterrichtende Lehrerwochenstunden wurden durch Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik oder einer entsprechenden Zusatzqualifikation zum Stichtag 18.08.2016 laut Statistik an allen öffentlichen allgemeinen Schulen (ohne Förderschulen ) erteilt? Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen allgemeinbildenden Schulen (ohne Förderschulen ) insgesamt 51 417,5 Lehrer-Ist-Stunden durch Förderschullehrkräfte (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ erteilt. 2. Wie viele zu unterrichtende Lehrerwochenstunden wurden durch Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik oder einer entsprechenden Zusatzqualifikation zum Stichtag 18.08.2016 laut Statistik an den niedersächsischen öffentlichen Förderschulen erteilt? Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen Förderschulen insgesamt 66 905,8 Lehrer-Ist- Stunden durch Förderschullehrkräfte (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ erteilt. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 3 3. Wie viele Sollstunden wurden zum Stichtag 18.08.2016 als sonderpädagogische Zusatzbedarfe für Inklusion und Integration an öffentlichen allgemeinen Schulen anerkannt (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Art des Zusatzbedarfes angeben)? Die anerkannten Soll-Stunden für die sogenannten inklusiven Schuljahrgänge (Schlüssel 4xx) betrugen zum Stichtag 18.08.2016 insgesamt 80 048,2 Stunden. Die Aufteilung dieser Soll-Stunden auf die einzelnen Zusatzbedarf-Schlüssel (ZB-Schlüssel) sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen : ZB- Schlüssel Klartext Summe der anerkannten Lehrkräfte- Soll-Stunden1 401 Std. für Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund 791,5 402 Std. für Schulen in besonderen sozialökonomischen Brenn-punkten 590,2 403 Std. für Grundschulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern mit dem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt „ES“ 1 220,5 410 Förderung Lernen - Sjg. 5 bis 8 19 446,0 411 Förderung Sprache - Sjg. 5 bis 8 2 385,0 412 Förderung Emot. u. soz. Entw. - Sjg. 5 bis 8 8 316,0 413 Förderung Hören - bis 4. Sjg. 1 584,0 414 Förderung Hören - Sjg. 5 bis 8 2 082,5 415 Förderung Sehen - bis 4. Sjg. 630,0 416 Förderung Sehen - Sjg. 5 bis 8 647,5 417 Förderung Körp. u. mot. Entw. - bis 4. Sjg. 2 433,0 418 Förderung Körp. u. mot. Entw. - Sjg. 5 bis 8 1 928,0 419 Förderung Geistige Entwicklung - Sjg. 1 bis 8 8 780,0 450 Sonderpädagogische Grundversorgung 29 214,0 Die anerkannten Soll-Stunden für die sogenannten integrativen Schuljahrgänge (Schlüssel 14x und 15x) betrugen zum Stichtag 18.08.2016 insgesamt 4 909,5 Stunden. Die Aufteilung dieser Soll- Stunden auf die einzelnen Zusatzbedarf-Schlüssel sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen: ZB- Schlüssel Klartext Summe der anerkannten Lehrkräfte- Soll-Stunden2 141 Integrationsklassen - Förderung geistige Entw. - Sjg. 9 und 10 410,0 143 Integrationsklassen - Förderung Lernen - Sjg. 9 und 10 1 980,0 151 Sonderpäd. Förderung Sprache - Sjg. 9 und 10 229,0 153 Sonderpäd. Förderung emot. u. soz. Entw. - Sjg. 9 und 10 1 141,5 ZB- Schlüssel Klartext Summe der anerkannten Lehrkräfte- Soll-Stunden3 155 Sonderpäd. Förderung Hören - Sjg. 9 und 10 487,5 157 Sonderpäd. Förderung Sehen - Sjg. 9 und 10 154,5 159 Sonderpäd. Förderung körp. u. mot. Entw. - Sjg. 9 und 10 507,0 Damit ergibt sich eine Gesamtsumme der anerkannten Soll-Stunden für die inklusiven und integrativen Schuljahrgänge zum Stichtag 18.08.2016 von 84 957,7 Stunden. 1 Gerundet auf eine Nachkommastelle. 2 Gerundet auf eine Nachkommastelle. 3 Gerundet auf eine Nachkommastelle. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 4 4. Wie viele Sollstunden wurden zum Stichtag 18.08.2016 an öffentlichen Förderschulen als Bedarfe anerkannt (bitte insgesamt und aufgeschlüsselt nach Grund- und Zusatzbedarf sowie Art des Zusatzbedarfes angeben)? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Aktuelle Statistische Schuldaten“ des Abg. Försterling (Drs. 17/6596).verwiesen. Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen Förderschulen insgesamt 81 313,7 Soll-Stunden anerkannt. Diese Soll-Stunden teilen sich auf in 71 471,1 Grundbedarfsstunden und 9 842,6 Zusatzbedarfsstunden. Die Aufteilung der Stunden für den Zusatzbedarf sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: ZB- Schlüssel Klartext Summe der anerkannten Lehrkräfte- Soll-Stunden4 071 besondere Förderung für Sch. nichtdt. Herkunft bzw. mit För-derkonzept 619,0 101 zusätzl. Lehrerstd. für Aufsicht beim Schwimmunterricht 8,0 341 Ganztag. Unt. FÖS - LE, SR, SE (Sehbehinderte), HÖ (Schwerhörige) 1 Tag 47,9 342 Ganztag. Unt. FÖS - LE, SR, SE (Sehbehinderte), HÖ (Schwerhörige) 2 Tage 119,2 343 Ganztag. Unt. FÖS - LE, SR, SE (Sehbehinderte), HÖ (Schwerhörige) 3 Tage 322,7 344 Ganztag. Unt. FÖS - LE, SR, SE (Sehbehinderte), HÖ (Schwerhörige) >3 Tage 132,8 361 ganztäg. Unt., FöS-GB, KM, HÖ (Gehörlose), SE (Blinde), Hö-ren und Sehen 1 Tag 50,4 362 ganztäg. Unt.,FöS-GB, KM, HÖ (Gehörlose), SE (Blinde), Hö-ren und Sehen 2 Tage 140,0 363 ganztäg. Unt., FöS-GB, KM, HÖ (Gehörlose), SE (Blinde), Hö-ren und Sehen 3 Tage 1 215,0 364 ganztäg. Unt., FöS-GB, KM, HÖ (Gehörlose), SE (Blinde), Hö-ren und Sehen >3 Tage 6 347,9 380 Ganztagsschule mit Zusatzbedarf nach Faktor 838,3 381 zusätzliche Stunden für das Ganztagsangebot 1,4 5. Wie viele Lehreriststunden wurden laut Erhebung zur Unterrichtsversorgung zum Stichtag 18.08.2016 an öffentlichen Förderschulen erteilt? Es wird auf die Antwort der Landesregierung zur Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Aktuelle Statistische Schuldaten“ des Abg. Försterling (Drs. 17/6596) verwiesen. Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen Förderschulen insgesamt 77 347,6 Lehrer-Ist-Stunden erteilt . 6. Wie viele anerkannte Sollstunden für sonderpädagogische Unterstützung und an Förderschulen können nicht durch laut Statistik vorhandene Lehreriststunden der Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik oder einer entsprechenden Zusatzqualifikation abgedeckt werden (bitte in Stunden und VZLE angeben)? Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen Förderschulen insgesamt 81 313,7 Soll- Stunden anerkannt. Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den öffentlichen Förderschulen insgesamt 77 347,6 Lehrer-Ist-Stunden erteilt. Davon wurden 66 905,8 Lehrer-Ist-Stunden durch Förderschullehrkräfte (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst ) oder Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ erteilt. Damit ergibt sich, dass 14 407,9 Soll-Stunden an den öffentlichen Förderschulen nicht mit Lehrer- Ist-Stunden der Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik (einschließlich eigenverantwortli- 4 Gerundet auf eine Nachkommastelle. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 5 chem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder der Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ abgedeckt waren. Dies stellt ein Fehl von rund 545 VZLE dar. Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den allgemeinen Schulen (nur öffentliche allgemeinbildende Schulen - ohne Förderschulen) insgesamt 84 957,7 Soll-Stunden anerkannt. Zum Stichtag 18.08.2016 wurden an den allgemeinen Schulen (nur öffentliche allgemeinbildende Schulen - ohne Förderschulen) insgesamt 51 417,5 Lehrer-Ist-Stunden durch Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst ) oder Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ erteilt. Damit ergibt sich, dass 33 540,2 Soll-Stunden für die Inklusion und Integration an den allgemeinen Schulen (nur öffentliche allgemeinbildende Schulen - ohne Förderschulen) nicht mit Lehrer-Ist- Stunden der Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder der Lehrkräfte mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ abgedeckt werden. Dies stellt ein Fehl von rund 1 265 VZLE dar. Daraus ergibt sich ein Gesamt-Fehl an Lehrkräften mit dem Lehramt Sonderpädagogik (einschließlich eigenverantwortlichem Unterricht durch Förderschullehrkräfte im Vorbereitungsdienst) oder an Lehrkräften mit der Zusatzqualifikation „sonderpädagogische Förderung“ von rund 47 950 Stunden bzw. rund 1 810 VZLE. 7. Wie viele Einstellungsmöglichkeiten für das Lehramt Sonderpädagogik wurden der Niedersächsischen Landesschulbehörde für die Einstellungstermine 01.08.2016, 01.02.2017 und 31.07.2017 jeweils zugewiesen? Gemäß den jeweiligen Einstellungserlassen vom 16.03.2016, 23.09.2016 bzw. 28.03.2017 gab es folgende Stellenzuweisungen für Förderschulen. Die Zuweisungen erfolgten bzw. erfolgen bedarfsgerecht dem jeweiligen Bewerberpotenzial entsprechend : Einstellungsver - fahren zum: Anzahl der ausgeschriebenen Stellen Auswahl Personen m. Lehramt Sonderpädagogik Auswahl Personen mit anderem Lehramt Auswahl über den Quereinstieg Insgesamt in EiS als besetzt markierte Stellen 01.08.2016 157 140 11 6 157 01.02.2017 88 75 8 5 88 31.07.2017* 141 93 8 1 102 *Stand: 13.06.2017 Es werden hier die Endstände des jeweiligen Einstellungsverfahrens zu den Einstellungsterminen 01.08.2016 bzw. 01.02.2017 wiedergegeben, da im Laufe von Bewerbungs- und Einstellungsverfahren lehramtsbezogene sowie bedarfsgerechte Änderungen in den Stellenausschreibungen (Umwidmungen) vorgenommen werden, sodass bei Zuweisungen weiterer Stellen eine lehramtsspezifische Zuordnung nach Abschluss eines Verfahrens nicht möglich ist. Es werden keine Auswertungen von Zwischenständen, weder vom Kultusministerium noch von der NLSchB, dokumentiert . Für das laufende Einstellungsverfahren zum 31.07.2017 wurde der aktuelle Zwischenstand angegeben. Frei gebliebene Stellen wurden noch während des Verfahrens von der NLSchB an das Kultusministerium zurückgegeben und in das nächste Einstellungsverfahren übertragen, sodass zum Endstand eines Einstellungsverfahrens regelmäßig alle ausgeschriebenen Stellen auch besetzt sind. 8. Wie viele Lehrkräfte mit dem Lehramt Sonderpädagogik wurden zu den unter 7. genannten Einstellungsterminen tatsächlich eingestellt? Auf die Beantwortung von Frage 7 wird verwiesen. Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 6 9. Wie viele der unter 7. genannten Stellen wurden a) an das Kultusministerium zurückgegeben, b) mit einer Lehrkraft mit einem anderen Lehramt besetzt? Auf die Beantwortung von Frage 7 wird verwiesen. 10. Wie viele Lehrkräfte, die ursprünglich in einem anderen Lehramt als dem Lehramt für Sonderpädagogik ausgebildet wurden, haben seit dem Jahr 2013 eine zusätzliche Qualifizierung /Nachqualifizierung für Sonderpädagogik erfolgreich absolviert? Es haben seit dem Jahr 2013 insgesamt 247 Lehrkräfte eine zusätzliche Qualifizierung für Sonderpädagogik erfolgreich beendet. Aktuell werden folgende Maßnahmen durchgeführt: – berufsbegleitende Qualifizierung von Lehrkräften, die in der sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen, Studienseminare Braunschweig , Hannover, Lüneburg, Osnabrück, – berufsbegleitendes Zertifikatsstudium „Sonderpädagogische Grundqualifikation für inklusive Bildung “, Universität Hannover, – berufsbegleitendes Ergänzungsstudium „Sonderpädagogik: Pädagogik und Didaktik bei Beeinträchtigung im Lernen und in der emotionalen und sozialen Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung inklusiver Settings“, Universität Oldenburg, In den bereits begonnenen Maßnahmen werden derzeit weitere 324 Lehrkräfte, die nicht über die Befähigung für das Lehramt Sonderpädagogik verfügen, qualifiziert. 11. Wie viele Studienplätze standen landesweit für Studienanfänger für das Lehramt Sonderpädagogik im Herbst 2017 und im Frühjahr 2018 an niedersächsischen Universitäten bereit? Die Universitäten Hannover und Oldenburg stellen zum Studienjahr 2017/2018 jeweils 230 Studienplätze (Fachfälle) für die auf ein Lehramt Sonderpädagogik vorbereitenden Bachelorstudiengänge bereit; die Aufnahme von Studierenden erfolgt jeweils zum Wintersemester. Die Masterstudiengänge für das Lehramt Sonderpädagogik sind zulassungsfrei, sodass alle entsprechend qualifizierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen entsprechenden Masterstudienplatz erhalten . 12. Wie viele Studierende studieren aktuell an niedersächsischen Universitäten im Studiengang Lehramt Sonderpädagogik (bitte nach Universitäten und Art des Studiengangs differenziert aufführen)? Dargestellt wird die Zahl der Studierenden im Wintersemester 2016/2017. Universität Oldenburg Leibniz Universität Hannover B. A. Sonderpädagogik (mit Lehramtsoption) 563 616 M. Ed. Lehramt Sonderpädagogik 287 376 Quelle: Statistische Landesämter, StLA Niedersachsen Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/8338 7 13. Wie viele Plätze für Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst mit dem Lehramt für Sonderpädagogik stehen an den niedersächsischen Studienseminaren zur Verfügung? Wie ist aktuell die Auslastung? Es stehen 506 Stellen für Anwärterinnen und Anwärter für das Lehramt für Sonderpädagogik zur Verfügung, davon sind 253 Stellen laut Statistik vom 15.03.2017 besetzt. Die Auslastung beträgt somit 50 % zum Stichtag 15.03.2017. Es kann daher zurzeit allen Bewerberinnen und Bewerbern für das Lehramt für Sonderpädagogik, die die Zulassungsvoraussetzungen nach § 3 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung von Lehrkräften im Vorbereitungsdienst (APVO-Lehr) erfüllen , eine Ausbildungsplatz angeboten werden. 14. Warum werden die Studienkapazitäten für das Lehramt Sonderpädagogik nicht erhöht und der Numerus Clausus abgeschafft? Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat eine Verdoppelung der Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik - gegenüber dem Basisjahr 2013/2014 - an den Universitäten Oldenburg und Hannover beschlossen und diese gemeinsam mit den Universitäten umgesetzt. Darüber hinaus wird auf die Antwort der Landesregierung zur kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Wann werden die Studienplatzkapazitäten für das Lehramt für Sonderpädagogik verdoppelt?“ des Abg. Hilmer (Drs. 17/3990) verwiesen. Der Numerus Clausus ist grundsätzlich verfassungsrechtlich geboten. Es liegt nicht in der Regelungskompetenz der Landesregierung, diesen abzuschaffen. Im Übrigen ist der Numerus Clausus auch unter dem Aspekt der Qualitätssicherung bei hoch nachgefragten Fächern von entscheidender Bedeutung. Es ist jedoch festzuhalten, dass die Master-Studiengänge für das Lehramt Sonderpädagogik aktuell und aufgrund des geleisteten Ausbaus zulassungsfrei sind, sodass alle entsprechend qualifizierten Bachelorabsolventinnen und -absolventen einen Masterstudienplatz erhalten. (Ausgegeben am 21.06.2017) Drucksache 17/8338 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort der Landesregierung - Drucksache 17/8104 Förderschullehrkräfte an niedersächsischen Schulen Anfrage der Abgeordneten Christian Calderone, Thomas Adasch, Jörg Hillmer und Kai Seefried (CDU) Antwort des Niedersächsischen Kultusministeriums